Anfrage SPD: Situation des Sozialen Dienstes in Karlsruhe
| Vorlage: | 17566 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.02.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) vom: 23.01.2007 eingegangen: 24.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 964 30 öffentlich Dez. 3 Situation des Sozialen Dienstes in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Wie viele Familien und Jugendliche werden von einem als Beistand, Pfleger oder Vor- mund tätigen Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe durchschnittlich betreut? Die Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften werden bei der Sozial- und Jugendbe- hörde durch die Abt. B. des Jugendamtes geführt. Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist durch- schnittlich für 230 Familien und Jugendliche zuständig. Für die Beantragung von Beistandschaf- ten, Pflegschaften oder Vormundschaften im Rahmen der Kindeswohlgefährdung sind die Sozial- arbeiter/-innen des Sozialen Dienstes zuständig. Hier erfolgt auch das Krisen- und Hilfeplanma- nagement. Für die Betreuungen werden ziel- und passgenau familienunterstützende, familiener- gänzende oder familienersetzende Hilfen bei den Leistungserbringern der freien Träger der Ju- gendhilfe „eingekauft“. Mit den Leistungserbringern wurden bzw. werden Vereinbarungen im Rah- men des Schutzauftrages nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII getroffen. 2. Besteht ein internes Rotationssystem mit dem Ziel, die Einsatzgebiete der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen innerhalb des Stadtgebietes in Abständen zu wechseln und trotz- dem eine Kontinuität in der Betreuung zu garantieren? Ein Rotationssystem innerhalb der Bezirksgruppen ergibt sich zwangsläufig durch Personal- und Bezirksveränderungen. Die Kontinuität ist durch das Stadtteilprinzip beim Sozialen Dienst gewähr- leistet. 3. In welchem Umfang stehen den Mitarbeitern Supervisionsmöglichkeiten zur Verfügung? Bei Kindeswohlgefährdungsfällen gelten die Qualitätsstandards nach den Handlungsempfehlun- gen, die zuletzt am 06.12.2006 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurden. Um „blinde Flecken“ aufzudecken, ist zur Einschätzung des Gefährdungsgrades und des Eingriffbedarfes stets ein Vier- Augen-Gespräch erforderlich. Das Qualitätscontrolling erfolgt außerdem im Rahmen der Fachauf- sicht durch die Bezirksgruppenleitung und durch die Leitung des Sozialen Dienstes. Damit ist ge- währleistet, dass keine Basisfachkraft alleine vor sich hin arbeitet. Interne Fortbildungen ergänzen einzelfallübergreifend das Qualitätsmanagement. Die zur Verfügung stehenden Mittel für externe Fortbildung und Supervision entsprechen derzeit nicht den Notwendigkeiten und der aktuellen Entwicklung. 4. Gibt es Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern und falls ja, wie wird darauf reagiert? Aufgrund einer eklatanten Krankenstandssituation hat es in den vergangenen Monaten in einer Bezirksgruppe des Sozialen Dienstes erhebliche Bearbeitungsrückstände im administrativen Be- reich (schriftliche Hilfepläne, Entwicklungsberichte usw.) gegeben. Trotz dieser Rückstände wur- den aber die eingehenden Meldungen über Kindeswohlgefährdungen zeitnah und mit höchster Priorität bearbeitet. Die administrativen Rückstände werden in verkürzter Form bis Juni 2007 nachgeholt. Seite 2 von 2 Allerdings hat die Arbeitsbelastung in den vergangenen Monaten in allen Bezirksgruppen zuge- nommen. Nach Einfügung des § 8 a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ in das Kinder- und Jugendhilfegesetz im Oktober 2005 und als Folge der veröffentlichten Kindesmisshandlungen stiegen die Kindeswohlgefährdungsmeldungen auch in Karlsruhe von 36 Fällen im Jahre 2004 auf 363 Fälle im Jahre 2006 außerordentlich an. Jeder Meldung muss unverzüglich nachgegangen werden. Gerade im besonders belastenden Kriseninterventionsbereich, der in der Regel von zwei Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen bearbei- tet wird, verdoppelt sich der Anstieg des Arbeitsaufwandes. 75 % der Meldungen sind unterstüt- zungsrelevant. Dies führte im Jahr 2006 aufgrund der eigenen Leistungserbringung des Sozialen Dienstes nur zu einer Zunahme von 50 Fällen im Bereich der aufsuchenden Familientherapie und Bereitschaftspflege/Vollzeitpflege mit insgesamt 150.000 € Mehrausgaben im Bereich der Hilfe zur Erziehung. 5. Welche Möglichkeiten sieht das Bürgermeisteramt, eine Überlastung der vor Ort tätigen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen zu verhindern? Lösungen müssen im Rahmen einer Organisations- und Personalentwicklung gefunden werden. Zur langfristigen Verhinderung der Arbeitsüberlastung der vor Ort tätigen Sozialarbeiter und Sozi- alarbeiterinnen kann die Schaffung zusätzlicher Stellen evtl. auf der Grundlage einer Organisati- onsuntersuchung hilfreich sein. Eine weitere Abhilfe kann durch Bildung einer spezialisierten Inter- ventionsgruppe erfolgen.
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ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Heike Backes (SPD) vom: 23.01.2007 eingegangen: 24.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 964 30 öffentlich Dez. 3 Situation des Sozialen Dienstes in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Wie viele Familien und Jugendliche werden von einem als Beistand, Pfleger oder Vor- mund tätigen Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe durchschnittlich betreut? Die Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften werden bei der Sozial- und Jugendbe- hörde durch die Abt. B. des Jugendamtes geführt. Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist durch- schnittlich für 230 Familien und Jugendliche zuständig. Für die Beantragung von Beistandschaf- ten, Pflegschaften oder Vormundschaften im Rahmen der Kindeswohlgefährdung sind die Sozial- arbeiter/-innen des Sozialen Dienstes zuständig. Hier erfolgt auch das Krisen- und Hilfeplanma- nagement. Für die Betreuungen werden ziel- und passgenau familienunterstützende, familiener- gänzende oder familienersetzende Hilfen bei den Leistungserbringern der freien Träger der Ju- gendhilfe „eingekauft“. Mit den Leistungserbringern wurden bzw. werden Vereinbarungen im Rah- men des Schutzauftrages nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII getroffen. 2. Besteht ein internes Rotationssystem mit dem Ziel, die Einsatzgebiete der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen innerhalb des Stadtgebietes in Abständen zu wechseln und trotz- dem eine Kontinuität in der Betreuung zu garantieren? Ein Rotationssystem innerhalb der Bezirksgruppen ergibt sich zwangsläufig durch Personal- und Bezirksveränderungen. Die Kontinuität ist durch das Stadtteilprinzip beim Sozialen Dienst gewähr- leistet. 3. In welchem Umfang stehen den Mitarbeitern Supervisionsmöglichkeiten zur Verfügung? Bei Kindeswohlgefährdungsfällen gelten die Qualitätsstandards nach den Handlungsempfehlun- gen, die zuletzt am 06.12.2006 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurden. Um „blinde Flecken“ aufzudecken, ist zur Einschätzung des Gefährdungsgrades und des Eingriffbedarfes stets ein Vier- Augen-Gespräch erforderlich. Das Qualitätscontrolling erfolgt außerdem im Rahmen der Fachauf- sicht durch die Bezirksgruppenleitung und durch die Leitung des Sozialen Dienstes. Damit ist ge- währleistet, dass keine Basisfachkraft alleine vor sich hin arbeitet. Interne Fortbildungen ergänzen einzelfallübergreifend das Qualitätsmanagement. Die zur Verfügung stehenden Mittel für externe Fortbildung und Supervision entsprechen derzeit nicht den Notwendigkeiten und der aktuellen Entwicklung. 4. Gibt es Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern und falls ja, wie wird darauf reagiert? Aufgrund einer eklatanten Krankenstandssituation hat es in den vergangenen Monaten in einer Bezirksgruppe des Sozialen Dienstes erhebliche Bearbeitungsrückstände im administrativen Be- reich (schriftliche Hilfepläne, Entwicklungsberichte usw.) gegeben. Trotz dieser Rückstände wur- den aber die eingehenden Meldungen über Kindeswohlgefährdungen zeitnah und mit höchster Priorität bearbeitet. Die administrativen Rückstände werden in verkürzter Form bis Juni 2007 nachgeholt. Seite 2 von 2 Allerdings hat die Arbeitsbelastung in den vergangenen Monaten in allen Bezirksgruppen zuge- nommen. Nach Einfügung des § 8 a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ in das Kinder- und Jugendhilfegesetz im Oktober 2005 und als Folge der veröffentlichten Kindesmisshandlungen stiegen die Kindeswohlgefährdungsmeldungen auch in Karlsruhe von 36 Fällen im Jahre 2004 auf 363 Fälle im Jahre 2006 außerordentlich an. Jeder Meldung muss unverzüglich nachgegangen werden. Gerade im besonders belastenden Kriseninterventionsbereich, der in der Regel von zwei Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen bearbei- tet wird, verdoppelt sich der Anstieg des Arbeitsaufwandes. 75 % der Meldungen sind unterstüt- zungsrelevant. Dies führte im Jahr 2006 aufgrund der eigenen Leistungserbringung des Sozialen Dienstes nur zu einer Zunahme von 50 Fällen im Bereich der aufsuchenden Familientherapie und Bereitschaftspflege/Vollzeitpflege mit insgesamt 150.000 € Mehrausgaben im Bereich der Hilfe zur Erziehung. 5. Welche Möglichkeiten sieht das Bürgermeisteramt, eine Überlastung der vor Ort tätigen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen zu verhindern? Lösungen müssen im Rahmen einer Organisations- und Personalentwicklung gefunden werden. Zur langfristigen Verhinderung der Arbeitsüberlastung der vor Ort tätigen Sozialarbeiter und Sozi- alarbeiterinnen kann die Schaffung zusätzlicher Stellen evtl. auf der Grundlage einer Organisati- onsuntersuchung hilfreich sein. Eine weitere Abhilfe kann durch Bildung einer spezialisierten Inter- ventionsgruppe erfolgen.
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Extrahierter Text
33. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. FEBRUAR 2007 Vorlage Nr. 964 ANFRAGE Zu TOP 30 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtinnen Doris Baitinger, Angela Geiger, Gisela Fischer und Heike Backes (SPD) vom 23. Januar 2007 Situation des Sozialen Dienstes in Karlsruhe Wie viele Familien und Jugendliche werden von einem als Beistand, Pfleger oder Vormund tätigen Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe durchschnittlich betreut? Besteht ein internes Rotationssystem mit dem Ziel, die Einsatzgebiete der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen innerhalb des Stadtgebietes in Abständen zu wechseln und trotzdem eine Kontinuität in der Betreuung zu garantieren? In welchem Umfang stehen den Mitarbeitern Supervisionsmöglichkeiten zur Verfügung? Gibt es Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern und falls ja, wie wird darauf reagiert? Welche Möglichkeiten sieht das Bürgermeisteramt, eine Überlastung der vor Ort tätigen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen zu verhindern? Sachverhalt / Begründung: Die Arbeit des zur Aufarbeitung des Falles ”Kevin” in Bremen eingesetzten Untersuchungsausschusses hat in erschreckender Weise deutlich werden lassen, dass der Betreuungsschlüssel pro Mitarbeiter des Bremer Jugendamtes (zuletzt 2,75 Planstellen für die Betreuung von 640 Kindern!) eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Betreuung unmöglich gemacht hat. Auch wurde auf entsprechende Überlastungsanzeigen der betroffenen Mitarbeiter nicht reagiert. Eine durch den Sozialen Dienst geleistete rechtzeitige und zielführende Hilfe ist wesentliche Voraussetzung, um Gewalt in der Familie und Kindesmisshandlungen zu verhindern. gez. Doris Baitinger gez. Angela Geiger gez. Gisela Fischer gez. Heike Backes Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Februar 2007