Anfrage SPD: Gefahrenträchtige Ampelsituation beim Busbahnhof "Zündhütle"
| Vorlage: | 17558 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.02.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hohenwettersbach, Wolfartsweier |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) vom: 21.12.2006 eingegangen: 21.12.2006 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 956 22 öffentlich Dez. 2 Gefahrenträchtige Ampelsituation beim Busbahnhof „Zündhütle“ Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Wie viele Unfälle haben sich an der schrankengesicherten Überquerung im Bereich Busbahnhof “Zündhütle” seit Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 2 nach Wolfartsweier ereignet? Die Polizei hat am Bahnübergang Zündhütle im Zeitraum vom 01.09.2004 - 14.09.2006 10 Verkehrsunfälle aufgenommen. 2. Wie oft musste bereits die Schranke repariert oder erneuert werden? Seit Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie nach Wolfartsweier im Mai 2004 waren an dem beschrankten Bahnübergang beim Busbahnhof Zündhütle 31 Beschädi- gungen an den Schrankenbäumen zu beklagen. 3. Welche Möglichkeiten bestehen, die dortige unklare Verkehrsregelung zu beseitigen? Aus Gründen der Leistungsfähigkeit (Minimierung der Zwischenzeiten) wurde bei der Inbetriebnahme der Entschluss gefasst, den Knotenpunkt so wie heute signa- lisiert, signaltechnisch zu regeln. Die dreifeldige Signalisierung (Rot - Gelb - Grün) nach dem Bahnübergang dient der Sicherung feindlicher IV-Ströme (KFZ und Fußgänger) und gleichzeitig der notwendigen Zwangsräumung des Bahnüberganges. Um die vor den Schranken befindlichen zweifeldigen BÜ-Signale besser hervorzuheben, sind diese mit den größeren Signalgebern (300 Millimeter Durchmesser) versehen worden. Diese Signale sind gut einsehbar, und eine Verwechslung ist mit den Signalen nach dem Bahnübergang eigentlich ausgeschlossen. Die Signalisierung ist konform mit den zu beachtenden Vorschriften und entspricht den einschlägigen Richtlinien. Die Schrankenbäume wurden nicht nur beim Schließvorgang beschädigt, sondern auch beim Öffnungsvorgang, was nicht auf die Zwangsräumung (Grün nach dem BÜ) zurückzuführen ist, also beim Losfahren zu einem Zeitpunkt, als die zweifel- digen Signale noch Rot zeigten. - 2 - Die zuständigen Fachdienststellen haben die Situation vermehrt diskutiert und nach Lösungen gesucht, um die Schäden und Gefahren, die aus dem Fehlverhal- ten der Verkehrsteilnehmer resultieren, zu minimieren. Es gibt zwei mögliche Lösungen (Varianten der Signalisierung), die bei der dama- ligen Entscheidungsfindung über die geeignetste Art der Signalisierung aus Leis- tungsfähigkeitsgründen nicht weiter verfolgt wurden: 1. Die dreifeldige Signalisierung des Hauptknotens könnte vor den Bahnüber- gang zurückverlegt werden. 2. Die dreifeldige Signalisierung nach dem Bahnübergang könnte in eine zwei- feldige Signalisierung geändert werden. Beide Varianten sollen auf ihre Vor- und Nachteile und Realisierung hin unter- sucht werden, nach deren Abwägung unter Voraussetzung der Zustimmung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg und einer gesicherten Finanzierung die Umsetzung erfolgen kann.
-
Extrahierter Text
ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) vom: 21.12.2006 eingegangen: 21.12.2006 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 956 22 öffentlich Dez. 2 Gefahrenträchtige Ampelsituation beim Busbahnhof „Zündhütle“ Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Wie viele Unfälle haben sich an der schrankengesicherten Überquerung im Bereich Busbahnhof “Zündhütle” seit Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 2 nach Wolfartsweier ereignet? Die Polizei hat am Bahnübergang Zündhütle im Zeitraum vom 01.09.2004 - 14.09.2006 10 Verkehrsunfälle aufgenommen. 2. Wie oft musste bereits die Schranke repariert oder erneuert werden? Seit Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie nach Wolfartsweier im Mai 2004 waren an dem beschrankten Bahnübergang beim Busbahnhof Zündhütle 31 Beschädi- gungen an den Schrankenbäumen zu beklagen. 3. Welche Möglichkeiten bestehen, die dortige unklare Verkehrsregelung zu beseitigen? Aus Gründen der Leistungsfähigkeit (Minimierung der Zwischenzeiten) wurde bei der Inbetriebnahme der Entschluss gefasst, den Knotenpunkt so wie heute signa- lisiert, signaltechnisch zu regeln. Die dreifeldige Signalisierung (Rot - Gelb - Grün) nach dem Bahnübergang dient der Sicherung feindlicher IV-Ströme (KFZ und Fußgänger) und gleichzeitig der notwendigen Zwangsräumung des Bahnüberganges. Um die vor den Schranken befindlichen zweifeldigen BÜ-Signale besser hervorzuheben, sind diese mit den größeren Signalgebern (300 Millimeter Durchmesser) versehen worden. Diese Signale sind gut einsehbar, und eine Verwechslung ist mit den Signalen nach dem Bahnübergang eigentlich ausgeschlossen. Die Signalisierung ist konform mit den zu beachtenden Vorschriften und entspricht den einschlägigen Richtlinien. Die Schrankenbäume wurden nicht nur beim Schließvorgang beschädigt, sondern auch beim Öffnungsvorgang, was nicht auf die Zwangsräumung (Grün nach dem BÜ) zurückzuführen ist, also beim Losfahren zu einem Zeitpunkt, als die zweifel- digen Signale noch Rot zeigten. - 2 - Die zuständigen Fachdienststellen haben die Situation vermehrt diskutiert und nach Lösungen gesucht, um die Schäden und Gefahren, die aus dem Fehlverhal- ten der Verkehrsteilnehmer resultieren, zu minimieren. Es gibt zwei mögliche Lösungen (Varianten der Signalisierung), die bei der dama- ligen Entscheidungsfindung über die geeignetste Art der Signalisierung aus Leis- tungsfähigkeitsgründen nicht weiter verfolgt wurden: 1. Die dreifeldige Signalisierung des Hauptknotens könnte vor den Bahnüber- gang zurückverlegt werden. 2. Die dreifeldige Signalisierung nach dem Bahnübergang könnte in eine zwei- feldige Signalisierung geändert werden. Beide Varianten sollen auf ihre Vor- und Nachteile und Realisierung hin unter- sucht werden, nach deren Abwägung unter Voraussetzung der Zustimmung der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg und einer gesicherten Finanzierung die Umsetzung erfolgen kann.
-
Extrahierter Text
33. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. FEBRUAR 2007 Vorlage Nr. 956 ANFRAGE Zu TOP 22 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtinnen Doris Baitinger und Elke Ernemann (SPD) vom 21. Dezember 2006 Gefahrenträchtige Ampelsituation beim Busbahnhof "Zündhütle" Wie viele Unfälle haben sich an der schrankengesicherten Überquerung im Bereich Busbahnhof ”Zündhütle” seit Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 2 nach Wolfartsweier ereignet? Wie oft musste bereits die Schranke repariert oder erneuert werden? Welche Möglichkeiten bestehen, die dortige unklare Verkehrsregelung zu beseitigen? Sachverhalt/Begründung: Durch die Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 2 nach Wolfartsweier wurde für die Bahn eine schrankengesicherte Überquerung der von der Südtangente in Richtung Durlach, Hohenwettersbach und Wolfartsweier führenden Straße im Bereich des Busbahnhofes “Zündhütle” erforderlich. Für den von der Südtangente kommenden Fahrzeugverkehr stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar: Bei Annäherung einer Straßenbahn leuchtet ein an der Schrankenanlage angebrachtes rotes Lichtzeichen auf, anschließend beginnt sich die Schranke zu senken. In circa zehn Meter Entfernung danach befindet sich allerdings eine weitere, in gleicher Höhe angebrachte Ampelanlage, die u. a. den kreuzenden Verkehr aus Aue regelt. Diese Ampelanlage ist zu Beginn der Schließung der Schranke regelmäßig noch auf “Grün” geschaltet. Der aus Richtung Südtangente nähernde Verkehr orientiert sich naturgemäß in erster Linie an der schon aus weiter Entfernung gut sichtbaren hinteren “Grün” anzeigenden Ampelanlage. Das zeitlich später an der Schranke aufleuchtende Rotlicht wird leicht übersehen oder zu spät wahrgenommen. Dies hat in der Vergangenheit offensichtlich auch bereits zu Unfällen und Beschädigungen an der Bahnschranke geführt. gez. Doris Baitinger gez. Elke Ernemann Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Februar 2007