Anfrage SPD: Verkehrsbelastung in den Bergdörfern
| Vorlage: | 17557 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.02.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Wolfartsweier |
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) vom: 21.12.2006 eingegangen: 21.12.2006 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 955 21 öffentlich Dez. 2 Verkehrsbelastung in den Bergdörfern Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Zu 1. (Letzte Verkehrszählungen auf Hauptstraßen) In Wolfartsweier wurden im Rahmen der neuen B 3 Untersuchungen kurz vor und kurz nach Eröff- nung der Umgehungsstraße durchgeführt sowie eine weitere Erhebung zur Ermittlung des Durch- gangsverkehrs im Herbst 2006. In den Bergdörfern liegen für diesen Zeitraum folgende Zählungen vor: - Hohenwettersbach (Tiefentalstr./Am Lustgarten/Neuer Weg) aus den Jahren 2006 und 2003 - Wettersbach (Am Herrenweg/Wiesenstr.) aus den Jahren 2006, 2001 und 1991 Zu 2. (Ergebnisse der Zählungen) In Wolfartsweier hat sich die Verkehrsbelastung von ca. 13.000 Kfz/14 h (06:00 bis 20.00 Uhr) vor der Eröffnung der neuen B 3 auf 6.500 Kfz/14 h nach Eröffnung der Umgehungsstraße halbiert. In Wettersbach liegt das Verkehrsaufkommen auf der Wiesenstraße (L 623) konstant bei rund 6.500 Kfz/14 h. Hier wurden sogar minimale Abnahmen festgestellt, die jedoch im Bereich der täg- lichen Schwankungen liegen und nicht überbewertet werden sollten. In Hohenwettersbach wurden von 2003 auf 2006 Abnahmen von 4.900 Kfz/14 h auf 3.900 Kfz. festgestellt. Die von den Bewohnern - subjektiv- empfundene deutliche Zunahme des Verkehrs lässt sich auf Grund der Zahlen damit nicht bestätigen. Zu 3. (Verlagerung von Verkehrsströmen zulasten der Bergdörfer) Eine Verlagerung von Verkehrsströmen zulasten der Bergdörfer ist anhand der Zahlen nicht zu erkennen. Im Verkehrsnetz wurden auch keine Maßnahmen durchgeführt, die eine solche Ent- wicklung hätten erwarten lassen. Zu 4. (Maßnahmen) Aufgrund obiger Ausführungen sind keine Maßnahmen erforderlich. Zu 5. ( Tempo 30 km/h durchgängig in Hohenwettersbach) Die Ausweisung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Höhe Rathaus auf 30 km/h ist Ergebnis des nach Süden hin verlegten Fußgängerüberweges. Vorraussetzung hierfür waren ausreichende Sichtverhältnisse auf diesen Überweg. Diese waren auf Grund des Kurvenverlaufs der Straße nicht gegeben, weshalb aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit reduziert wurde. Wegen der Einheitlichkeit wurde sodann auch die Gegenrichtung entsprechend ausbeschildert. Eine Auswei- tung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ganz Hohenwettersbach ist straßenverkehrs Seite 2 von 2 rechtlich nicht zulässig. Die Ortsdurchfahrt Hohenwettersbach erfüllt nach wie vor die Funktion einer Kreisstraße. Eine Abweichung von der innerorts geltenden Regelgeschwindigkeit darf nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf entsprechenden Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen (z.B. signifikant erhöhte Unfallrate, besondere Unfallgefahr durch Straßenführung, Fahrbahnzu- stand u.ä.). Diese Vorgaben werden jedoch von der Tiefentalstraße / Am Lustgarten nicht erfüllt. Geschwindigkeitsbedingte Unfälle liegen nicht vor.
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ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) vom: 21.12.2006 eingegangen: 21.12.2006 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 955 21 öffentlich Dez. 2 Verkehrsbelastung in den Bergdörfern Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Zu 1. (Letzte Verkehrszählungen auf Hauptstraßen) In Wolfartsweier wurden im Rahmen der neuen B 3 Untersuchungen kurz vor und kurz nach Eröff- nung der Umgehungsstraße durchgeführt sowie eine weitere Erhebung zur Ermittlung des Durch- gangsverkehrs im Herbst 2006. In den Bergdörfern liegen für diesen Zeitraum folgende Zählungen vor: - Hohenwettersbach (Tiefentalstr./Am Lustgarten/Neuer Weg) aus den Jahren 2006 und 2003 - Wettersbach (Am Herrenweg/Wiesenstr.) aus den Jahren 2006, 2001 und 1991 Zu 2. (Ergebnisse der Zählungen) In Wolfartsweier hat sich die Verkehrsbelastung von ca. 13.000 Kfz/14 h (06:00 bis 20.00 Uhr) vor der Eröffnung der neuen B 3 auf 6.500 Kfz/14 h nach Eröffnung der Umgehungsstraße halbiert. In Wettersbach liegt das Verkehrsaufkommen auf der Wiesenstraße (L 623) konstant bei rund 6.500 Kfz/14 h. Hier wurden sogar minimale Abnahmen festgestellt, die jedoch im Bereich der täg- lichen Schwankungen liegen und nicht überbewertet werden sollten. In Hohenwettersbach wurden von 2003 auf 2006 Abnahmen von 4.900 Kfz/14 h auf 3.900 Kfz. festgestellt. Die von den Bewohnern - subjektiv- empfundene deutliche Zunahme des Verkehrs lässt sich auf Grund der Zahlen damit nicht bestätigen. Zu 3. (Verlagerung von Verkehrsströmen zulasten der Bergdörfer) Eine Verlagerung von Verkehrsströmen zulasten der Bergdörfer ist anhand der Zahlen nicht zu erkennen. Im Verkehrsnetz wurden auch keine Maßnahmen durchgeführt, die eine solche Ent- wicklung hätten erwarten lassen. Zu 4. (Maßnahmen) Aufgrund obiger Ausführungen sind keine Maßnahmen erforderlich. Zu 5. ( Tempo 30 km/h durchgängig in Hohenwettersbach) Die Ausweisung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Höhe Rathaus auf 30 km/h ist Ergebnis des nach Süden hin verlegten Fußgängerüberweges. Vorraussetzung hierfür waren ausreichende Sichtverhältnisse auf diesen Überweg. Diese waren auf Grund des Kurvenverlaufs der Straße nicht gegeben, weshalb aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit reduziert wurde. Wegen der Einheitlichkeit wurde sodann auch die Gegenrichtung entsprechend ausbeschildert. Eine Auswei- tung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ganz Hohenwettersbach ist straßenverkehrs Seite 2 von 2 rechtlich nicht zulässig. Die Ortsdurchfahrt Hohenwettersbach erfüllt nach wie vor die Funktion einer Kreisstraße. Eine Abweichung von der innerorts geltenden Regelgeschwindigkeit darf nur dann angeordnet werden, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die von den allgemein auf entsprechenden Strecken vorhandenen Umständen deutlich abweichen (z.B. signifikant erhöhte Unfallrate, besondere Unfallgefahr durch Straßenführung, Fahrbahnzu- stand u.ä.). Diese Vorgaben werden jedoch von der Tiefentalstraße / Am Lustgarten nicht erfüllt. Geschwindigkeitsbedingte Unfälle liegen nicht vor.
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33. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. FEBRUAR 2007 Vorlage Nr. 955 ANFRAGE Zu TOP 21 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtinnen Doris Baitinger und Elke Ernemann (SPD) vom 21. Dezember 2006 Verkehrsbelastung in den Bergdörfern Wann wurde letztmals eine Verkehrszählung in den Hauptdurchgangstraßen der Bergdörfer und Wolfartsweier durchgeführt? Wie ist das Ergebnis dieser Messungen? Ist aufgrund der Ergebnisse eine Verlagerung der Verkehrsströme zu Lasten der Stadtteile Hohenwettersbach und Wettersbach zu erkennen? Wenn ja, wurden Maßnahmen angedacht, um diese Situation zu ändern? Ist es möglich, das ausgewiesene Teilstück “Tempo 30” in Höhe Rathaus/ Spitalhof in Hohenwettersbach auf die gesamte Ortsdurchfahrt, jedenfalls auf ein längeres Teilstück, zu erweitern? Sachverhalt/Begründung: In den letzten Wochen kommt es vermehrt zu Beschwerden aus den Reihen der Einwohnerschaft in den Bergdörfern. Kritisiert wird eine deutliche Zunahme des Verkehrsaufkommens in den Stadtteilen Hohenwettersbach, Grünwettersbach und Palmbach. Es wird vermutet, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit einem weiteren Rückbau der Steinkreuzstraße in Wolfartsweier besteht gez. Doris Baitinger gez. Elke Ernemann Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Februar 2007