Antrag KAL: Stand Kombi-Lösung: Finanzierung, Genehmigungsverfahren und Zeitplan
| Vorlage: | 17554 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.02.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
ANTRAG KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 30.01.2007 eingegangen: 30.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 952 18 öffentlich Dez. 2 Stand Kombilösung: Finanzierung, Genehmigungsverfahren und Zeitplan Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Finanzierung: Die Landesregierung ist bereit, Ihren Beitrag zur Realisierung des Vorhabens zu leisten. Zur Bereitstellung der notwendigen Gelder für den Landesanteil werden zur Zeit zwei Wege be- stritten. Verfahren zur Planfeststellung für den Stadtbahntunnel und Aufstellung des Bebauungspla- nes für den Kriegsstraßenumbau mit Straßenbahn: Eine Planfeststellung wird nach derzeitiger Einschätzung auf jeden Fall nicht vor Ende 2007 zu erwarten sein. Genauere Zeitangaben sind dazu auch schon deshalb nicht möglich, weil das Anhörungsverfahren, welches der Planfeststellung vorauszugehen hat, noch im Gange ist und in dessen Verlauf die Planunterlagen bezogen auf bestimmte Teile nochmals ausge- legt werden müssen. Realisierungszeitraum: Ausgehend von einem frühest möglichen Baubeginn in 2009 wird mit 6 bis 6,5 Jahren Bau- zeit für den Standbahntunnel und 4,5 Jahre für den Kriegsstraßenumbau mit Straßenbahn zu rechnen sein. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die einzelnen Themen sind noch mit einigen Unwägbarkeiten behaftet, so dass derzeit noch kein hinreichend verlässlicher Überblick zu den Themen gegeben werden kann. Zu den Themen im Einzelnen: a) Finanzierung Unbestritten ist die Bereitschaft der Landesregierung, ihren Beitrag zur Realisierung des Vorhabens zu leisten. Zur Bereitstellung der notwendigen Gelder für den Lan- desanteil werden zur Zeit zwei Wege bestritten. Einerseits wird die PPP-Eignung der Kombi-Lösung geprüft, andererseits geben die jüngsten Äußerungen von Herrn In- nenminister Rech und Herrn Fraktionsvorsitzender der CDU Mappus Zeichen, wo- nach auch eine klassische GVFG-Finanzierung möglich erscheint. Zur Zuschuss-Situation von Bund und Land kann die Stadtverwaltung daher derzeit keine näheren Aussagen treffen. b) Planfeststellungs- bzw. Bebauungsplanverfahren Aufgrund der Größe des Vorhabens stellt das Planfeststellungs- und Bebauungs- planverfahren ein sehr umfängliches Verfahren dar, bei dem viele Detailfragen einer sachlichen und rechtlichen Klärung zuzuführen sind. Nachdem sich zuletzt die Not- wendigkeit zu einer veränderten Standortplanung der Separieranlage für das Aus- hubmaterial aus dem Tunnel ergab und ergänzte Gutachten zu Schall/Erschütterungen vorliegen, beabsichtigt die Anhörungsbehörde, die Pläne da- rauf bezogen nochmals auszulegen. Damit sollen eventuelle Rechtsunsicherheiten ausgeschlossen werden. Wann ein Planfeststellungsbeschluss zum Stadtbahntunnel erwartet werden kann, lässt sich erst nach Beendigung des Anhörungsverfahrens näher beurteilen. Vorher wird das für die Planfeststellung zuständige Regierungspräsidium keine Aussage treffen können. Die KASIG als Antragstellerin hofft, dass eine Planfeststellung – wenn sich keine weiteren, zu prüfenden Fragestellungen ergeben – noch bis Ende 2007 ergehen könnte. Bis dahin wird es auch zum Satzungsbeschluss des Bebau- ungsplanes für den Umbau der Kriegsstraße durch den Gemeinderat kommen kön- nen, der wiederum eine sachliche Voraussetzung für das Ergehen des Planfeststel- lungsbeschlusses darstellt. c) Realisierungszeitraum Sobald zuverlässige Aussagen zur Finanzierung der Maßnahme erkennbar sind, werden ca. 2 Jahre für die Vorbereitung der Ausschreibung, das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sowie vorbereitende Maßnahmen bis zum Baubeginn benö- tigt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bedeutet dies einen frühestmöglichen Baubeginn in 2009. Für die Realisierung des Stadtbahntunnels werden 6 - 6,5 Jahre und für die Straßenbahn in der Kriegsstraße ca. 4,5 Jahre benötigt.
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ANTRAG KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 30.01.2007 eingegangen: 30.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 952 18 öffentlich Dez. 2 Stand Kombilösung: Finanzierung, Genehmigungsverfahren und Zeitplan Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Finanzierung: Die Landesregierung ist bereit, Ihren Beitrag zur Realisierung des Vorhabens zu leisten. Zur Bereitstellung der notwendigen Gelder für den Landesanteil werden zur Zeit zwei Wege be- stritten. Verfahren zur Planfeststellung für den Stadtbahntunnel und Aufstellung des Bebauungspla- nes für den Kriegsstraßenumbau mit Straßenbahn: Eine Planfeststellung wird nach derzeitiger Einschätzung auf jeden Fall nicht vor Ende 2007 zu erwarten sein. Genauere Zeitangaben sind dazu auch schon deshalb nicht möglich, weil das Anhörungsverfahren, welches der Planfeststellung vorauszugehen hat, noch im Gange ist und in dessen Verlauf die Planunterlagen bezogen auf bestimmte Teile nochmals ausge- legt werden müssen. Realisierungszeitraum: Ausgehend von einem frühest möglichen Baubeginn in 2009 wird mit 6 bis 6,5 Jahren Bau- zeit für den Standbahntunnel und 4,5 Jahre für den Kriegsstraßenumbau mit Straßenbahn zu rechnen sein. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die einzelnen Themen sind noch mit einigen Unwägbarkeiten behaftet, so dass derzeit noch kein hinreichend verlässlicher Überblick zu den Themen gegeben werden kann. Zu den Themen im Einzelnen: a) Finanzierung Unbestritten ist die Bereitschaft der Landesregierung, ihren Beitrag zur Realisierung des Vorhabens zu leisten. Zur Bereitstellung der notwendigen Gelder für den Lan- desanteil werden zur Zeit zwei Wege bestritten. Einerseits wird die PPP-Eignung der Kombi-Lösung geprüft, andererseits geben die jüngsten Äußerungen von Herrn In- nenminister Rech und Herrn Fraktionsvorsitzender der CDU Mappus Zeichen, wo- nach auch eine klassische GVFG-Finanzierung möglich erscheint. Zur Zuschuss-Situation von Bund und Land kann die Stadtverwaltung daher derzeit keine näheren Aussagen treffen. b) Planfeststellungs- bzw. Bebauungsplanverfahren Aufgrund der Größe des Vorhabens stellt das Planfeststellungs- und Bebauungs- planverfahren ein sehr umfängliches Verfahren dar, bei dem viele Detailfragen einer sachlichen und rechtlichen Klärung zuzuführen sind. Nachdem sich zuletzt die Not- wendigkeit zu einer veränderten Standortplanung der Separieranlage für das Aus- hubmaterial aus dem Tunnel ergab und ergänzte Gutachten zu Schall/Erschütterungen vorliegen, beabsichtigt die Anhörungsbehörde, die Pläne da- rauf bezogen nochmals auszulegen. Damit sollen eventuelle Rechtsunsicherheiten ausgeschlossen werden. Wann ein Planfeststellungsbeschluss zum Stadtbahntunnel erwartet werden kann, lässt sich erst nach Beendigung des Anhörungsverfahrens näher beurteilen. Vorher wird das für die Planfeststellung zuständige Regierungspräsidium keine Aussage treffen können. Die KASIG als Antragstellerin hofft, dass eine Planfeststellung – wenn sich keine weiteren, zu prüfenden Fragestellungen ergeben – noch bis Ende 2007 ergehen könnte. Bis dahin wird es auch zum Satzungsbeschluss des Bebau- ungsplanes für den Umbau der Kriegsstraße durch den Gemeinderat kommen kön- nen, der wiederum eine sachliche Voraussetzung für das Ergehen des Planfeststel- lungsbeschlusses darstellt. c) Realisierungszeitraum Sobald zuverlässige Aussagen zur Finanzierung der Maßnahme erkennbar sind, werden ca. 2 Jahre für die Vorbereitung der Ausschreibung, das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sowie vorbereitende Maßnahmen bis zum Baubeginn benö- tigt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bedeutet dies einen frühestmöglichen Baubeginn in 2009. Für die Realisierung des Stadtbahntunnels werden 6 - 6,5 Jahre und für die Straßenbahn in der Kriegsstraße ca. 4,5 Jahre benötigt.
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33. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. FEBRUAR 2007 Vorlage Nr. 952 ANTRAG Zu TOP 18 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträte Lüppo Cramer und Dr. Eberhard Fischer (KAL) sowie der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 30. Januar 2007 Stand Kombilösung: Finanzierung, Genehmigungsverfahren und Zeitplan Die Stadtverwaltung berichtet nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Aufsichtsrat KASIG öffentlich im Gemeinderat über den Stand der Kombi- Lösung: a) Finanzierung b) Planfeststellungs- bzw. Bebauungsplanverfahren c) Realisierungszeitraum Sachverhalt / Begründung: Nach unterschiedlichen Botschaften der Landesregierung in den vergangenen Wochen ist unklar, wie es mit der von der Mehrheit der Bürger in einem Bürgerentscheid gewünschten Kombilösung weitergehen soll. Entsprechende Zuschüsse durch Bund und Land waren Grundlage des Bürgerentscheids. Die Aussage des Landes, im GVFG-/Regionalisierungsmitteltopf seien zu geringe Mittel, bedarf einer klaren, mit Zahlen unterlegten Verifizierung samt einer Begründung, welche anderen Projekte in Baden-Württemberg Priorität genießen. Die Stadtverwaltung soll daher darlegen, wie die Zuschuss-Situation von Bund und Land aussieht, welche größeren ÖPNV-Projekte das Land Baden- Württemberg mit Mitteln aus welchem und in welcher Höhe aktuell und in den kommenden Jahren finanzieren will. Die Stadtverwaltung soll weiter vorstellen, wie nach aktueller Sachlage eine Finanzierung des Landesanteils der Kombilösung aussehen könnte (Höhe des Gesamtzuschusses; Zeitplan der Abfinanzierung; Vorfinanzierung durch Stadt geplant?) und welche Hindernisse dabei zu beachten sind. Schließlich sind der Stand des Planfeststellungs- bzw. Bebauungsplanverfahren und der nach derzeitigem Wissen mögliche Realisierungszeitraum für die Karlsruherinnen und Karlsruher und alle Nutzer des KVV von Interesse. gez. Lüppo Cramer gez. Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Februar 2007