Antrag CDU: EMAS-Bonus
| Vorlage: | 17551 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.02.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 22.01.2007 eingegangen: 23.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 949 15 öffentlich Dez. 2 EMAS-Bonus Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung wird dem Wunsch der Antragsteller entsprechen, die Möglichkeiten einer Bonusgewährung prüfen und in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit die bewerteten Ergebnisse vorstellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht bezifferbar --. derzeit nicht bezifferbar derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2
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Extrahierter Text
ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 22.01.2007 eingegangen: 23.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 949 15 öffentlich Dez. 2 EMAS-Bonus Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung wird dem Wunsch der Antragsteller entsprechen, die Möglichkeiten einer Bonusgewährung prüfen und in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit die bewerteten Ergebnisse vorstellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht bezifferbar --. derzeit nicht bezifferbar derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2
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Extrahierter Text
33. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. FEBRUAR 2007 Vorlage Nr. 949 ANTRAG Zu TOP 15 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Wolfram Jäger und der Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 22. Januar 2007 EMAS-Bonus Die Stadtverwaltung wird gebeten zu überprüfen, in welchen Fällen EMAS-zertifizierten Betrieben ein EMAS-Bonus gewährt werden kann und das Ergebnis mit einer Bewertung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit zeitnah vorzustellen. Sachverhalt / Begründung: EMAS wurde von der Europäischen Union ursprünglich als Managementinstrument für den gewerblich-industriellen Bereich entwickelt. Seit 2001 können sich jedoch alle Unternehmen und Organisationen beteiligen, die ihre Umweltleistung steigern wollen. EMAS-Betriebe engagieren sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus im Umweltschutz: Sie analysieren ihre eigenen Auswirkungen auf die Umwelt und setzen sich in einer öffentlichen Umwelterklärung selbst gewählte Ziele, die den betrieblichen Umweltschutz stetig verbessern sollen. Unabhängige Umweltgutachter prüfen regelmäßig die Einhaltung der EMAS-Verordnung und der übrigen Umweltvorschriften. Zum 1. Januar 2007 ist die neue Gebührenverordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg zu umweltrechtlichen Gestattungsverfahren in Kraft getreten. Diese beinhaltet weitere Gebührennachlässe für EMAS-Betriebe. Die Nachlässe können bis zu 30 % betragen und betreffen Genehmigungsverfahren in den Bereichen Immissionsschutz, Wasser- und Abfallrecht, Bodenschutz, Chemikalien, Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit. Die Regelungen gelten bisher für Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums und der Regierungspräsidien. Solche Gebührenvorteile könnten nach Auffassung der CDU-Fraktion auch für umweltrechtliche Genehmigungsverfahren kleiner und mittlerer Unternehmen, für die die Stadt zuständig ist, in Betracht kommen. EMAS ist ein sinnvolles und leistungsorientiertes Instrument, das entscheidend zu einer kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes beiträgt. Besonders wichtig ist dabei auch, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Umweltmanagement des Unternehmens einbezogen werden und sich so mit den Zielvorgaben identifizieren können. Die Gebührenvorteile sollen sowohl Anerkennung für die geleistete Arbeit als auch zusätzlicher Anreiz für weitere Verbesserungen sein. gez. Wolfram Jäger gez. Gabriele Luczak-Schwarz Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Februar 2007