Antrag GRÜNE: Rückführung des Einsatzes motorgetriebener Laubgebläse
| Vorlage: | 17549 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.02.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 16.01.2007 eingegangen: 16.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 947 13 öffentlich Dez. 5 Rückführung des Einsatzes motorgetriebener Laubgebläse Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Laubblasgeräte werden bei der Stadtverwaltung schon bisher nur im unbedingt not- wendigen Umfang eingesetzt. Eine Reduzierung wäre mit beträchtlichen Kosten ver- bunden. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag abzu- lehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Laubblasgeräte werden nur im unbedingt notwendigen Umfang eingesetzt. Gleiches gilt auch für die mit der Laubaufnahme beauftragten Firmen. Diese Arbeiten in grö- ßerem Umfang von Hand durchführen zu lassen, wäre mit beträchtlichen Kosten verbunden. Die im Antrag genannten Lärmwerte von 106 -115 dB(A) entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Die im Rahmen der Ersatzbeschaffungen eingesetz- ten Laubblasgeräte liegen bei einem Lärmpegel zwischen 85 und 98 dB(A). Bereits seit mehreren Jahren wird bei allen Kleingeräten ausschließlich ein emissions- armer Sonderkraftstoff, der die Schadstoffe wesentlich reduziert, eingesetzt. Während herkömmliches Benzin rund 100 meist schädliche Kohlenwasserstoffe, über 35 % aromatische Kohlenwasserstoffe sowie Benzol enthält, ist umweltschonendes Aspen- Benzin benzolfrei, verfügt über weniger als 0,5 % aromatische Kohlenwasserstoffe und weist nur noch 10 der am wenigsten schädlichen Kohlenwasserstoffe auf. Bei allen Ersatzbeschaffungen wird sehr genau darauf geachtet, dass Laubblasgeräte und andere Kleingeräte diesen strengen Anforderungen genügen.
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ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 16.01.2007 eingegangen: 16.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 947 13 öffentlich Dez. 5 Rückführung des Einsatzes motorgetriebener Laubgebläse Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Laubblasgeräte werden bei der Stadtverwaltung schon bisher nur im unbedingt not- wendigen Umfang eingesetzt. Eine Reduzierung wäre mit beträchtlichen Kosten ver- bunden. Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag abzu- lehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Laubblasgeräte werden nur im unbedingt notwendigen Umfang eingesetzt. Gleiches gilt auch für die mit der Laubaufnahme beauftragten Firmen. Diese Arbeiten in grö- ßerem Umfang von Hand durchführen zu lassen, wäre mit beträchtlichen Kosten verbunden. Die im Antrag genannten Lärmwerte von 106 -115 dB(A) entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Die im Rahmen der Ersatzbeschaffungen eingesetz- ten Laubblasgeräte liegen bei einem Lärmpegel zwischen 85 und 98 dB(A). Bereits seit mehreren Jahren wird bei allen Kleingeräten ausschließlich ein emissions- armer Sonderkraftstoff, der die Schadstoffe wesentlich reduziert, eingesetzt. Während herkömmliches Benzin rund 100 meist schädliche Kohlenwasserstoffe, über 35 % aromatische Kohlenwasserstoffe sowie Benzol enthält, ist umweltschonendes Aspen- Benzin benzolfrei, verfügt über weniger als 0,5 % aromatische Kohlenwasserstoffe und weist nur noch 10 der am wenigsten schädlichen Kohlenwasserstoffe auf. Bei allen Ersatzbeschaffungen wird sehr genau darauf geachtet, dass Laubblasgeräte und andere Kleingeräte diesen strengen Anforderungen genügen.
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Extrahierter Text
33. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. FEBRUAR 2007 Vorlage Nr. 947 ANTRAG Zu TOP 13 ------------------------------------------ AN T R A G der Stadträte Klaus Stapf, Michael Borner und Tim Wirth, der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 16. Januar 2007 Rückführung des Einsatzes motorgetriebener Laubgebläse Die Stadtverwaltung reduziert in den stadteigenen, vorwiegend der Erholung dienenden Grünflächen, spürbar den Einsatz motorgetriebener Laubgebläse. Sachverhalt / Begründung: Ziel dieses Antrages ist es, die Stadtverwaltung zu einem vorbildlichen Umgang mit Laubbläser zu bewegen, insbesondere vor dem Hintergrund einer in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Zunahme des Einsatzes motorgetriebener Laubgebläse. Sowohl im privaten Bereich, als auch auf öffentlichem Gelände werden Gartenarbeiten, aber auch Straßenreinigungsarbeiten, in zunehmendem Maß motorisiert verrichtet. Hierbei stehen einer vermeintlichen Zeitersparnis sehr deutlich die Nachteile dieser Praxis gegenüber: Verlärmung, Abgasbelastung und Aufwirbelung von Kleinstpartikeln lassen den Gewinn, der durch den Einsatz dieser Geräte entsteht, zuweilen recht gering erscheinen. Im Gegenteil: Wichtige innerstädtische Erholungsgebiete verlieren zu manchen Zeiten ihre sonst hohe Aufenthaltsqualität komplett. Geräte mit Elektroantrieb erreichen einen Schallleistungspegel von 106 bis 110 dB(A) und sind damit lauter als eine Schlagbohrmaschine. Luftblasgeräte mit Verbrennungsmotor sind mit 106 bis 115 dB(A) (entspricht einem Presslufthammer) noch lauter (Messwerte nach Petitionsausschuss des Bundestages Jahresbericht 1999). Von den Verbrennungsmotoren wird laut BUND mehr als ein Drittel des benötigten Kraftstoffes unverbrannt als giftige Kohlenwasserstoffe in die Luft abgegeben. Das UBA hat berechnet, dass ein Zweitaktmotor 200 mal so viel unverbrannte Kohlenwasserstoffe ausstößt wie ein PKW mit geregeltem Katalysator. Hinzu kommen noch Stickoxide und Kohlenmonoxid. Angemerkt sei auch, dass die vorgenannten Belastungen in der Hauptsache die Anwen- der /-innen selbst treffen. gez. Klaus Stapf gez. Michael Borner gez. Tim Wirth gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Februar 2007