Antrag SPD: Kanalweg - provisorischer Fußgängerüberweg
| Vorlage: | 17547 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.02.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG SPD - Gemeinderatsfraktion vom: 15.01.2007 eingegangen 15.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 945 11 öffentlich Dez. 2 Kanalweg - provisorischer Fußgängerüberweg Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Ein kostengünstiges Provisorium (gelber Zebrastreifen) kann aus Gründen der Verkehrs- sicherheit nicht angebracht werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Richtlinien für die Anlegung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) fordern zum Schutz der Verkehrssicherheit gewisse Mindeststandards. Hierzu zählt insbesondere die Beleuchtung. Diese ist bei dem vorgeschlagenen Provisorium nicht vorhanden, sodass die Anlegung eines gelben Zebrastreifens über diesen langen Zeitraum als sehr kritisch ange- sehen wird. Ohne Beleuchtung kann dies nicht verantwortet werden. Dem Fußgänger, bzw. den Kindern, wird eine Sicherheit vorgegeben, die nicht gewährleistet werden kann. Bei ei- nem Unfall würden sicherlich haftungsrechtliche Fragen auftreten. Somit ist die Anbringung eines Provisoriums nicht möglich.
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Extrahierter Text
ANTRAG SPD - Gemeinderatsfraktion vom: 15.01.2007 eingegangen 15.01.2007 Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 945 11 öffentlich Dez. 2 Kanalweg - provisorischer Fußgängerüberweg Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Ein kostengünstiges Provisorium (gelber Zebrastreifen) kann aus Gründen der Verkehrs- sicherheit nicht angebracht werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Richtlinien für die Anlegung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) fordern zum Schutz der Verkehrssicherheit gewisse Mindeststandards. Hierzu zählt insbesondere die Beleuchtung. Diese ist bei dem vorgeschlagenen Provisorium nicht vorhanden, sodass die Anlegung eines gelben Zebrastreifens über diesen langen Zeitraum als sehr kritisch ange- sehen wird. Ohne Beleuchtung kann dies nicht verantwortet werden. Dem Fußgänger, bzw. den Kindern, wird eine Sicherheit vorgegeben, die nicht gewährleistet werden kann. Bei ei- nem Unfall würden sicherlich haftungsrechtliche Fragen auftreten. Somit ist die Anbringung eines Provisoriums nicht möglich.
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Extrahierter Text
33. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 27. FEBRUAR 2007 Vorlage Nr. 945 ANTRAG Zu TOP 11 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Doris Baitinger, Natascha Roth und Gisela Fischer, des Stadtrats Hans Pfalzgraf (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 15. Januar 2007 Kanalweg - provisorischer Fußgängerüberweg Bis zum endgültigen Umbau des Kanalwegs mit einem im Bereich der Geh- und Radwegverbindung “Smiley West”/Kentuckyallee vorgesehenen Fußgängerüberweg wird ein kostengünstiges Provisorium (gelber Zebrastreifen) im Interesse der Sicherheit der Kinder bzw. Schüler aus dem Bereich “Smiley-West” angebracht. Sachverhalt / Begründung: Der Kanalweg mit einer Länge von 620 m befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Im Bauausschuss am 2. August 2006 sowie im Hauptausschuss am 17. Oktober 2006 ist der Umbau des Kanalweges und der Gesamtkostenrahmen befürwortet worden. Das Tiefbauamt hat daraufhin den Umbau für den Doppelhaushalt 2007/2008 angemeldet – leider ist im Haushaltsentwurf erst für 2008 eine erste Rate für den Umbau vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass mit dem Umbau nicht vor 2008 begonnen werden kann – bei einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren, ist demnach mit einer Fertigstellung nicht vor Ende 2009 zu rechnen. Im Rahmen des Umbaus ist u. a. ein Fußgängerüberweg zur sicheren Querung im Bereich der Geh- und Radwegverbindung “Smiley West”/Kentuckyallee vorgesehen. Dies kommt insbesondere der Sicherheit der zahlreichen Schüler im Bereich “Smiley-West” zu Gute, deren gegenwärtige Schulwegeführung höchst ungenügend ist und deshalb gerade für die vielen Schulanfänger große Gefahren birgt. Der späte Einstieg in den Umbau des Kanalwegs würde sich also auch auf die Realisierung des dringend benötigten sicheren Fußgängerüberwegs negativ auswirken. gez. Doris Baitinger gez. Natascha Roth gez. Gisela Fischer gez. Hans Pfalzgraf Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Februar 2007