Parzivalschulen: Neubau
| Vorlage: | 17539 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.02.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 940 6 öffentlich Dez. 3 Parzivalschulen; Neubau Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 27.02.2007 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten Vertragsentwurf zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Karlsruher Verein zur Förderung junger Menschen e. V. abzuschließen Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2007/2008 berücksichtigt. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 26.09.2006 einstimmig be- schlossen, den bei der Finanzposition 2.2760.988000 veranschlagten Baukostenzuschuss an die Parzival-Schulen um 606.000 € auf insgesamt 3,906 Mio. € aufzustocken. Grundlage für die Gewährung eines Baukostenzuschusses an die Parzival-Schulen sind u. a. auch finanzielle Vorteile für die Stadt Karlsruhe. Das Schulgeld beträgt für Schülerinnen und Schüler der Parzival-Schule jährlich pro Schüler 10.128 €. Gegenüber einer auswärtigen Beschulung der Schülerinnen und Schüler in Baden-Baden, Stutensee, etc. ist dies eine Einsparung von jährlich ca. 10.000 € pro Schüler. Die finanziellen Auswirkungen werden im Sozialetat bzw. im Schuletat berücksichtigt. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich den beigefügten Vertragsentwurf erarbeitet und mit al- len Beteiligten abgestimmt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten Vertragsentwurf zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Karlsruher Verein zur Förderung junger Menschen e. V. abzuschließen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Februar 2007