Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV): Ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag

Vorlage: 17537
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.02.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 27.02.2007

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KVV-Gesellschaftsvertrag
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 33. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 27.02.2007 938 4 öffentlich Dez. 1 Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV): Ergänzende Vereinbarung zum KVV-Gesellschaftsvertrag Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 06.02.2007 4.1 Zustimmung Gemeinderat 27.02.2007 4 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat ermächtigt den Herrn Oberbürgermeister, die in der Anlage beige- fügte ergänzende Vereinbarung zum Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV zu unterzeich- nen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KVV Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Am 30.01.1996 wurde zwischen dem Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine Vereinbarung über die Finanzierung der verbundbedingten Lasten abgeschlossen. Darin verpflichteten sich die Länder, pauschale Zuwendungen zu leisten, mit welchen jeweils 50 % der Kos- ten für die Verbundorganisation sowie der Durchtarifierungs- und Harmonisierungs- verluste (D & H) abgedeckt werden. Die übrigen 50 % dieser Kosten übernahmen die Gesellschafter des KVV gemäß den ergänzenden Vereinbarungen zum Gesellschaftsvertrag vom 19.03.1997 bzw. 23.08.1999, wobei letztere bis einschließlich 2005 verlängert wurde. Mit Änderung der Verbundförderung und Einführung einer Basis- und Leistungskom- ponente wurde es erforderlich, den Vertrag vom 30.01.1996 durch einen neuen zu ersetzen. Im Dezember 2005 wurde daher zwischen dem KVV, den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt, den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie dem Land Baden-Württemberg die neue Vereinbarung über die Finanzierung des KVV abge- schlossen. Diese regelt die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg bis zum Jahr 2009. Für den anschließenden Zeitraum wird neu verhandelt werden. In Anlehnung an die o. g. Vereinbarungen vom 19.03.1997 und vom 23.08.1999 soll nun eine neue ergänzende Vereinbarung zum Gesellschaftsvertrag des KVV abge- schlossen werden. Die als Anlage beiliegende Vereinbarung legt fest, wie die Zuschüsse des Landes verteilt werden und die Komplementärmittel der Gesellschafter / Gebietskörperschaf- ten aufgebracht werden sollen. Für die Stadt Karlsruhe ergeben sich gegenüber den Vorjahren keine finanziellen Änderungen. Nach Prüfung des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Kommunalaufsicht) handelt es sich bei der o. g. Vereinbarung um einen Gewährvertrag im Sinne des § 88 Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, der durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden muss (§ 88 Abs. 2 Satz 2 GemO). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Hauptausschuss - Der Gemeinderat ermächtigt den Herrn Oberbürgermeister, die in der Anlage beige- fügte ergänzende Vereinbarung zum Gesellschaftsvertrag über die Finanzierung der Verbundorganisation sowie der verbundbedingten Lasten des KVV zu unterzeich- nen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 9. Februar 2007