Anfrage GRÜNE: Kosten der Nordtangente Ost
| Vorlage: | 17507 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 19.12.2006 eingegangen: 19.12.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 927 32 öffentlich Dez. 5 Kosten der Nordtangente Ost Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Baukosten des 1. Bauabschnittes der Nordtangente Ost inkl. Anschluss an B10 a) Um welchen Betrag haben sich die Baukosten für o. g. Baumaßnahme gemessen am ursprünglichen Ansatz bisher erhöht? Antwort: Nach Auskunft des Reg. Präsidiums ist bisher keine Erhöhung der Baukos- ten entstanden. b) In welchem Umfang geht diese Erhöhung der Baukosten zu Lasten der Stadt Karlsruhe? Antwort: Private Geldgeber und die Stadt haben sich an der Maßnahme mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 4,5 Mio. € beteiligt. An der Finanzierung der laufenden Maßnahme ist die Stadt nicht weiter beteiligt. c) Ist aus heutiger Sicht mit einer weiteren Erhöhung der Baukosten zu rechnen? Falls ja, inwieweit wird hiervon der städtische Haushalt betroffen sein? Antwort: Nach Auskunft des Reg. Präsidiums ist derzeit keine Erhöhung der Kosten zu erwarten. An der Finanzierung des Weiterbaus der Nordtangente-Ost zur B10 in Grötzingen ist die Stadt nur an der Teilbaumaßnahme Knoten Herd- weg – neu- /Nordtangente- Ost entsprechend der Kreuzungsrichtlinien betei- ligt. Die städt. Beteiligung in Höhe von voraussichtlich 2,8 Mio. € wird nach GVFG bezuschusst (Bezuschussung 63 %). Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 2. Städtische Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtan- gente Ost a) Welche städtischen Baumaßnahmen sind geplant bzw. bereits ausgeführt, die im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost stehen? Antwort: In direktem Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost wurden bereits hergestellt: - Herdweg –neu- westlich des Bahngleises Karlsruhe-Bruchsal mit provisorischer Verbindung Herdweg –alt-/Herdweg –neu-. - Anpassung des Straßenknotens Elfmorgenbruchstraße/An der Tagwei- de/Am Storrenacker/Ruschgraben. In indirektem Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost stehen: - Neugestaltung der Schwetzinger Straße (im Bau) - Minikreisel – Lindenplatz (in Vorbereitung) - Neugestaltung der Brückenstraße (in Vorbereitung) - Fahrbahnteiler in der Karlsruher Straße (zunächst als Recycling-Element bereits aufgebaut/bauliche Herstellung in Vorbereitung) Die Maßnahmen im indirekten Zusammenhang mit der Nordtangente Ost basieren auf bereits früher angestellten Planungsüberlegungen. Sie hätten auch unabhängig von der Nordtangente umgesetzt werden müssen (z. B. Sch- wetzinger Straße). b) Welche Kosten entstehen hierdurch? Antwort: - Herdweg –neu-: 1.050.000 € 1) - Anpassung des Straßenknotens Elfmorgenbruchstraße/An der Tagweide/ Am Storrenacker: 12.000 € - Neugestaltung Schwetzinger Straße: 350.000 € 2) - Minikreisel – Lindenplatz: 280.000 € 2) - Brückenstraße: 425.000 € 2) - Fahrbahnteiler Karlsruher Straße: 10.000 € 2) 1) Bezuschussung nach GVFG (63 %) 2) Kostenberechnung Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 c) Wurde der bisherige Kostenansatz für diese Maßnahmen bereits überschritten? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: Mehrkosten sind bisher nur beim Bau des Herdwegs –neu- in Höhe von 250.000 € entstanden. Die Maßnahme wird insgesamt nach GVFG bezuschusst (s. o.). d) Ist aus heutiger Sicht mit einer weiteren Erhöhung der Baukosten für Maßnahmen der Stadt im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: Es gibt derzeit keine Anzeichen für Abweichungen von den Kostenberechnun- gen. 3. Steuererleichterungen für Unternehmen, die den 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost mit finanziert haben a) In welchem Umfang können Privatunternehmen, die den 1. Bauabschnitt der Nord- tangente Ost mit finanziert haben, diese Ausgabe steuerlich geltend machen? Antwort: Wie in der Gemeinderatsvorlage vom 20.01.2004 (51. Nichtöffentliche Sitzung, Vorlage 1391, TOP 13) dargestellt, haben sich über 60 Firmen im Einzugsbe- reich des Autobahnanschlusses Karlsruhe-Nord verpflichtet, einen Finanzie- rungsbeitrag von insgesamt 2,25 Mio. € beizusteuern. Restzahlungen erfolgen noch bei Fertigstellung des neuen Anschlusses. Die zugesagte Gesamtsumme wird in jedem Falle erreicht. Von der Stadt Karlsruhe ist im Vorfeld der Ver- handlungen mit der OFD Karlsruhe abgestimmt worden, dass die Finanzie- rungsbeiträge bei den Unternehmen im Jahr der Zahlung abzugsfähige Be- triebsausgaben darstellen. b) In welcher Höhe liegen nach derzeitigem Kenntnisstand die damit im Zusammen- hang stehenden Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt? Antwort: Mindereinnahmen für die Stadt Karlsruhe ergeben sich in gewissem Umfang bei der Gewerbesteuer. Da die steuerlichen Daten der Unternehmen der Stadt Karlsruhe nicht bekannt sind, ist eine exakte Berechnung nicht möglich. Bei Unternehmen, die nicht nur in Karlsruhe eine Betriebsstätte unterhalten, wirkt sich ferner das gewerbesteuerliche Zerlegungsverfahren aus.
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ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 19.12.2006 eingegangen: 19.12.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 927 32 öffentlich Dez. 5 Kosten der Nordtangente Ost Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Baukosten des 1. Bauabschnittes der Nordtangente Ost inkl. Anschluss an B10 a) Um welchen Betrag haben sich die Baukosten für o. g. Baumaßnahme gemessen am ursprünglichen Ansatz bisher erhöht? Antwort: Nach Auskunft des Reg. Präsidiums ist bisher keine Erhöhung der Baukos- ten entstanden. b) In welchem Umfang geht diese Erhöhung der Baukosten zu Lasten der Stadt Karlsruhe? Antwort: Private Geldgeber und die Stadt haben sich an der Maßnahme mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 4,5 Mio. € beteiligt. An der Finanzierung der laufenden Maßnahme ist die Stadt nicht weiter beteiligt. c) Ist aus heutiger Sicht mit einer weiteren Erhöhung der Baukosten zu rechnen? Falls ja, inwieweit wird hiervon der städtische Haushalt betroffen sein? Antwort: Nach Auskunft des Reg. Präsidiums ist derzeit keine Erhöhung der Kosten zu erwarten. An der Finanzierung des Weiterbaus der Nordtangente-Ost zur B10 in Grötzingen ist die Stadt nur an der Teilbaumaßnahme Knoten Herd- weg – neu- /Nordtangente- Ost entsprechend der Kreuzungsrichtlinien betei- ligt. Die städt. Beteiligung in Höhe von voraussichtlich 2,8 Mio. € wird nach GVFG bezuschusst (Bezuschussung 63 %). Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 2. Städtische Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtan- gente Ost a) Welche städtischen Baumaßnahmen sind geplant bzw. bereits ausgeführt, die im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost stehen? Antwort: In direktem Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost wurden bereits hergestellt: - Herdweg –neu- westlich des Bahngleises Karlsruhe-Bruchsal mit provisorischer Verbindung Herdweg –alt-/Herdweg –neu-. - Anpassung des Straßenknotens Elfmorgenbruchstraße/An der Tagwei- de/Am Storrenacker/Ruschgraben. In indirektem Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost stehen: - Neugestaltung der Schwetzinger Straße (im Bau) - Minikreisel – Lindenplatz (in Vorbereitung) - Neugestaltung der Brückenstraße (in Vorbereitung) - Fahrbahnteiler in der Karlsruher Straße (zunächst als Recycling-Element bereits aufgebaut/bauliche Herstellung in Vorbereitung) Die Maßnahmen im indirekten Zusammenhang mit der Nordtangente Ost basieren auf bereits früher angestellten Planungsüberlegungen. Sie hätten auch unabhängig von der Nordtangente umgesetzt werden müssen (z. B. Sch- wetzinger Straße). b) Welche Kosten entstehen hierdurch? Antwort: - Herdweg –neu-: 1.050.000 € 1) - Anpassung des Straßenknotens Elfmorgenbruchstraße/An der Tagweide/ Am Storrenacker: 12.000 € - Neugestaltung Schwetzinger Straße: 350.000 € 2) - Minikreisel – Lindenplatz: 280.000 € 2) - Brückenstraße: 425.000 € 2) - Fahrbahnteiler Karlsruher Straße: 10.000 € 2) 1) Bezuschussung nach GVFG (63 %) 2) Kostenberechnung Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 c) Wurde der bisherige Kostenansatz für diese Maßnahmen bereits überschritten? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: Mehrkosten sind bisher nur beim Bau des Herdwegs –neu- in Höhe von 250.000 € entstanden. Die Maßnahme wird insgesamt nach GVFG bezuschusst (s. o.). d) Ist aus heutiger Sicht mit einer weiteren Erhöhung der Baukosten für Maßnahmen der Stadt im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort: Es gibt derzeit keine Anzeichen für Abweichungen von den Kostenberechnun- gen. 3. Steuererleichterungen für Unternehmen, die den 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost mit finanziert haben a) In welchem Umfang können Privatunternehmen, die den 1. Bauabschnitt der Nord- tangente Ost mit finanziert haben, diese Ausgabe steuerlich geltend machen? Antwort: Wie in der Gemeinderatsvorlage vom 20.01.2004 (51. Nichtöffentliche Sitzung, Vorlage 1391, TOP 13) dargestellt, haben sich über 60 Firmen im Einzugsbe- reich des Autobahnanschlusses Karlsruhe-Nord verpflichtet, einen Finanzie- rungsbeitrag von insgesamt 2,25 Mio. € beizusteuern. Restzahlungen erfolgen noch bei Fertigstellung des neuen Anschlusses. Die zugesagte Gesamtsumme wird in jedem Falle erreicht. Von der Stadt Karlsruhe ist im Vorfeld der Ver- handlungen mit der OFD Karlsruhe abgestimmt worden, dass die Finanzie- rungsbeiträge bei den Unternehmen im Jahr der Zahlung abzugsfähige Be- triebsausgaben darstellen. b) In welcher Höhe liegen nach derzeitigem Kenntnisstand die damit im Zusammen- hang stehenden Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt? Antwort: Mindereinnahmen für die Stadt Karlsruhe ergeben sich in gewissem Umfang bei der Gewerbesteuer. Da die steuerlichen Daten der Unternehmen der Stadt Karlsruhe nicht bekannt sind, ist eine exakte Berechnung nicht möglich. Bei Unternehmen, die nicht nur in Karlsruhe eine Betriebsstätte unterhalten, wirkt sich ferner das gewerbesteuerliche Zerlegungsverfahren aus.
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32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 Vorlage Nr. 927 ANFRAGE Zu TOP 32 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 19. Dezember 2006 Kosten der Nordtangente Ost 1. Baukosten des 1. Bauabschnittes der Nordtangente Ost inkl. Anschluss an B10 Um welchen Betrag haben sich die Baukosten für o. g. Baumaßnahme gemessen am ursprünglichen Ansatz bisher erhöht? In welchem Umfang geht diese Erhöhung der Baukosten zu Lasten der Stadt Karlsruhe? Ist aus heutiger Sicht mit einer weiteren Erhöhung der Baukosten zu rechnen? Falls ja, inwieweit wird hiervon der städtische Haushalt betroffen sein? 2. Städtische Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost Welche städtischen Baumaßnahmen sind geplant bzw. bereits ausgeführt, die im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost stehen? Welche Kosten entstehen hierdurch? Wurde der bisherige Kostenansatz für diese Maßnahmen bereits überschritten? Wenn ja, in welcher Höhe? Ist aus heutiger Sicht mit einer weiteren Erhöhung der Baukosten für Maßnahmen der Stadt im Zusammenhang mit dem 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe? 3. Steuererleichterungen für Unternehmen, die den 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost mit finanziert haben In welchem Umfang können Privatunternehmen, die den 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost mit finanziert haben, diese Ausgabe steuerlich geltend machen? In welcher Höhe liegen nach derzeitigem Kenntnisstand die damit im Zusammenhang stehenden Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt? Sachverhalt/Begründung: Im Rahmen der gemeinderätlichen Offenlage wurden zum wiederholten Mal zusätzliche Ausgaben für den 1. Bauabschnitt der Nordtangente Ost bzw. für begleitende städtische Baumaßnahmen von der Verwaltung beantragt. Die Öffentlichkeit sollte über den tatsächlichen Umfang der durch die Nordtangente Ost verursachten Belastungen für den städtischen Haushalt informiert sein. Teile der Nordtangente Ost wurden durch Privatunternehmen finanziert. Die hierdurch bedingten steuerlichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt sind bei einer Betrachtung der Gesamtkosten ebenfalls zu berücksichtigen. gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 12.01.2007