Anfrage GRÜNE: Erfolgsbilanz und Auswirkungen von 1-Euro-Jobs (zusätzliche Beschäftigungsmaßnahmen)
| Vorlage: | 17503 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 30.11.2006 eingegangen: 30.11.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 923 28 öffentlich Dez. 3 Erfolgsbilanz und Auswirkungen 1-Euro-Jobs (zusätzliche Beschäftigungsmaßnahmen) Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Die für das Jahr 2005 vorliegenden Daten sind nur bedingt mit den Daten des Jahres 2006 ver- gleichbar. Hierzu ist festzustellen, dass bis einschließlich Juni 2005 noch mit verschiedenen DV- Programmen gearbeitet wurde und die Datenerfassung erst im Laufe des Jahres 2005 weitgehend vereinheitlicht werden konnte. Zu 1. Wie viele der im Jahr 2005 vermittelten „1-Euro-Jobber-/innen“ sind nachhaltig in den 1. Arbeitsmarkt integriert worden? Im Jahr 2005 konnten insgesamt 1.850 Leistungsbezieher integriert werden (01.01. bis 15.10.2006: 2.308). Im Jahr 2005 erfolgten unmittelbar oder mittelbar, d. h. innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Arbeitsgelegenheiten (AGH), 130 (2006 bis 15.10.: 178) Integrationen aus AGH. Bestandteil des Vermittlungsangebots des Jobcenters ist auch die nachgehende Bera- tung der Arbeitgeber bzw. der vermittelten Arbeitnehmer über den Arbeitsbeginn hinaus. Dieses Angebot wird allerdings nur in Einzelfällen angenommen, sodass ein Überblick über die Entwicklung der Arbeitsverhältnisse nicht besteht. Die Frage nach der Nachhaltigkeit kann insoweit nicht beantwortet werden. Zu 2. Wie viele der o. G. beziehen wieder Alg II oder aufstockendes Alg II? Die EDV-Systeme lassen eine Auswertung der Frage nicht zu. Zu 3. Liegen für die im Jahr 2005 nicht vermittelten 1-Euro-Jobber/-innen Auswertungen hinsicht- lich der neu erworbenen oder noch zu entwickelnden Qualifikationen vor und wie sind diese für die weitere Eingliederungsplanung nutzbar gemacht worden? Die Abschlussberichte, die nach jeder AGH zu erstellen sind, sind Grundlage bzw. Bestand- teil der persönlichen Eingliederungsplanungen, die nach dem SGB II stattzufinden haben. Die Maßnahmeplanung wird intensiv auf die Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes abge- stimmt. In diesem Zusammenhang sind die Rückmeldungen aus den AGH dringend not- wendige Grundlage. Mit der IHK hat zwischenzeitlich zu diesem Thema ein Gedankenaus- tausch stattgefunden. Seite 2 von 2 Zu 4. Wie viele der in Punkt 3 Genannten beziehen weiterhin Alg II oder aufstockendes Alg II? Alle nicht integrierten Leistungsbezieher haben weiterhin Leistungsansprüche nach dem SGB II. Bei einer Integrationsquote von 10 bis 15 % aus AGH sind insoweit mehr als 85 % der Teilnehmer noch im Leistungsbezug. Zu 5. a) Wie viele Wohnungsumzüge von Alg-II-Empfänger/-innen wurden inzwischen verlangt und/oder erzwungen? b) Wie viele Haushalte mit Kindern waren von einer solchen Maßnahme betroffen? Zu dieser Frage wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 08.11.2006 detailliert Stel- lung bezogen. Wichtig ist die Feststellung, dass Haushalte mit Kindern nur in engster Ab- stimmung mit der Abteilung Wohnungssicherung aufgefordert werden, sich um preisgünsti- geren Wohnraum zu bemühen. Insgesamt wurden bislang 277 Mieter aufgefordert, sich um günstigeren Wohnraum zu bemühen. Abgesehen von wenigen Einzelfällen hat es sich hier- bei fast ausschließlich um Alleinstehende bzw. Zwei-Personen-Haushalte ohne Kinder ge- handelt. Zu 6. Wie viele und welche Sanktionen wurden inzwischen wegen mangelnder Bereitschaft, bei einer Maßnahme mitzumachen, verhängt? Im Bereich Jobcenter Stadt Karlsruhe sind ca. 3,4 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Sanktionen belegt. Dies bedeutet, dass derzeit ca. 500 Sanktionen ausgesprochen sind. Der Grund, weshalb die jeweilige Sanktion ausgesprochen wurde, wird statistisch nicht erfasst, sodass nicht nachvollziehbar ist, wie viele Sanktionen in Folge mangelnder Bereitschaft an einer Maßnahme teilzunehmen, verhängt wurden. Zu 7. Gibt es Untersuchungen, ob es bei den Anbietern von 1-Euro-Jobs zu einer Reduzierung der Beschäftigten im Aufgabenfeld der „1-Euro-Jobber/-innen“ gekommen ist? Es gibt keine Untersuchung, ob es bei den Anbietern von AHG zu einer Reduzierung der Beschäftigten im Aufgabenfeld der AHG gekommen ist. Das Jobcenter hat keine Möglich- keit, entsprechende Informationen von Seiten der Anbieter der AGH einzufordern. Allerdings gibt es bisher keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass gegen die Bestimmungen des § 16 Abs. 3 SGB II (Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit) von Seiten der AGH-Anbieter verstoßen wird. Verstöße gegen das Gebot der Zusätzlichkeit oder des öffentlichen Interesses hätten unmittelbar zur Folge, dass die Bewilligung der AGH vom Jobcenter zurückgezogen würde. Zu 8. Welche Vorteile bzw. Nachteile zeichnen 1-Euro-Jobs gegenüber anderen Formen von Ein- gliederungsmaßnahmen aus? AGH sind als Ergänzung bzw. Abrundung der sonstigen Arbeitsmarktpolitischen Maßnah- men unentbehrlich. Sie dienen - wie auch im oben erwähnten Schreiben des Bundesministe- riums für Arbeit und Soziales ausgeführt wird - „nicht in erster Linie der direkten Eingliede- rung in den 1. Arbeitsmarkt, sondern dem Erhalt und der Verbesserung der Beschäftigungs- fähigkeit der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“.
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) vom: 30.11.2006 eingegangen: 30.11.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 923 28 öffentlich Dez. 3 Erfolgsbilanz und Auswirkungen 1-Euro-Jobs (zusätzliche Beschäftigungsmaßnahmen) Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Die für das Jahr 2005 vorliegenden Daten sind nur bedingt mit den Daten des Jahres 2006 ver- gleichbar. Hierzu ist festzustellen, dass bis einschließlich Juni 2005 noch mit verschiedenen DV- Programmen gearbeitet wurde und die Datenerfassung erst im Laufe des Jahres 2005 weitgehend vereinheitlicht werden konnte. Zu 1. Wie viele der im Jahr 2005 vermittelten „1-Euro-Jobber-/innen“ sind nachhaltig in den 1. Arbeitsmarkt integriert worden? Im Jahr 2005 konnten insgesamt 1.850 Leistungsbezieher integriert werden (01.01. bis 15.10.2006: 2.308). Im Jahr 2005 erfolgten unmittelbar oder mittelbar, d. h. innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Arbeitsgelegenheiten (AGH), 130 (2006 bis 15.10.: 178) Integrationen aus AGH. Bestandteil des Vermittlungsangebots des Jobcenters ist auch die nachgehende Bera- tung der Arbeitgeber bzw. der vermittelten Arbeitnehmer über den Arbeitsbeginn hinaus. Dieses Angebot wird allerdings nur in Einzelfällen angenommen, sodass ein Überblick über die Entwicklung der Arbeitsverhältnisse nicht besteht. Die Frage nach der Nachhaltigkeit kann insoweit nicht beantwortet werden. Zu 2. Wie viele der o. G. beziehen wieder Alg II oder aufstockendes Alg II? Die EDV-Systeme lassen eine Auswertung der Frage nicht zu. Zu 3. Liegen für die im Jahr 2005 nicht vermittelten 1-Euro-Jobber/-innen Auswertungen hinsicht- lich der neu erworbenen oder noch zu entwickelnden Qualifikationen vor und wie sind diese für die weitere Eingliederungsplanung nutzbar gemacht worden? Die Abschlussberichte, die nach jeder AGH zu erstellen sind, sind Grundlage bzw. Bestand- teil der persönlichen Eingliederungsplanungen, die nach dem SGB II stattzufinden haben. Die Maßnahmeplanung wird intensiv auf die Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes abge- stimmt. In diesem Zusammenhang sind die Rückmeldungen aus den AGH dringend not- wendige Grundlage. Mit der IHK hat zwischenzeitlich zu diesem Thema ein Gedankenaus- tausch stattgefunden. Seite 2 von 2 Zu 4. Wie viele der in Punkt 3 Genannten beziehen weiterhin Alg II oder aufstockendes Alg II? Alle nicht integrierten Leistungsbezieher haben weiterhin Leistungsansprüche nach dem SGB II. Bei einer Integrationsquote von 10 bis 15 % aus AGH sind insoweit mehr als 85 % der Teilnehmer noch im Leistungsbezug. Zu 5. a) Wie viele Wohnungsumzüge von Alg-II-Empfänger/-innen wurden inzwischen verlangt und/oder erzwungen? b) Wie viele Haushalte mit Kindern waren von einer solchen Maßnahme betroffen? Zu dieser Frage wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 08.11.2006 detailliert Stel- lung bezogen. Wichtig ist die Feststellung, dass Haushalte mit Kindern nur in engster Ab- stimmung mit der Abteilung Wohnungssicherung aufgefordert werden, sich um preisgünsti- geren Wohnraum zu bemühen. Insgesamt wurden bislang 277 Mieter aufgefordert, sich um günstigeren Wohnraum zu bemühen. Abgesehen von wenigen Einzelfällen hat es sich hier- bei fast ausschließlich um Alleinstehende bzw. Zwei-Personen-Haushalte ohne Kinder ge- handelt. Zu 6. Wie viele und welche Sanktionen wurden inzwischen wegen mangelnder Bereitschaft, bei einer Maßnahme mitzumachen, verhängt? Im Bereich Jobcenter Stadt Karlsruhe sind ca. 3,4 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Sanktionen belegt. Dies bedeutet, dass derzeit ca. 500 Sanktionen ausgesprochen sind. Der Grund, weshalb die jeweilige Sanktion ausgesprochen wurde, wird statistisch nicht erfasst, sodass nicht nachvollziehbar ist, wie viele Sanktionen in Folge mangelnder Bereitschaft an einer Maßnahme teilzunehmen, verhängt wurden. Zu 7. Gibt es Untersuchungen, ob es bei den Anbietern von 1-Euro-Jobs zu einer Reduzierung der Beschäftigten im Aufgabenfeld der „1-Euro-Jobber/-innen“ gekommen ist? Es gibt keine Untersuchung, ob es bei den Anbietern von AHG zu einer Reduzierung der Beschäftigten im Aufgabenfeld der AHG gekommen ist. Das Jobcenter hat keine Möglich- keit, entsprechende Informationen von Seiten der Anbieter der AGH einzufordern. Allerdings gibt es bisher keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass gegen die Bestimmungen des § 16 Abs. 3 SGB II (Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit) von Seiten der AGH-Anbieter verstoßen wird. Verstöße gegen das Gebot der Zusätzlichkeit oder des öffentlichen Interesses hätten unmittelbar zur Folge, dass die Bewilligung der AGH vom Jobcenter zurückgezogen würde. Zu 8. Welche Vorteile bzw. Nachteile zeichnen 1-Euro-Jobs gegenüber anderen Formen von Ein- gliederungsmaßnahmen aus? AGH sind als Ergänzung bzw. Abrundung der sonstigen Arbeitsmarktpolitischen Maßnah- men unentbehrlich. Sie dienen - wie auch im oben erwähnten Schreiben des Bundesministe- riums für Arbeit und Soziales ausgeführt wird - „nicht in erster Linie der direkten Eingliede- rung in den 1. Arbeitsmarkt, sondern dem Erhalt und der Verbesserung der Beschäftigungs- fähigkeit der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“.
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Extrahierter Text
32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 Vorlage Nr. 923 ANFRAGE Zu TOP 28 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) vom 30. November 2006 Erfolgsbilanz und Auswirkungen von 1-Euro-Jobs (zusätzliche Beschäftigungsmaßnahmen) Wie viele der im Jahr 2005 vermittelten "1-Euro-Jobber/-innen" sind nachhaltig in den 1. Arbeitsmarkt integriert worden? Wie viele der Og. beziehen wieder Alg II oder aufstockendes Alg II? Liegen für die im Jahr 2005 nicht vermittelten 1-Euro-Jobber/-innen Auswertungen hinsichtlich der neu erworbenen oder noch zu entwickelnden Qualifikationen vor und wie sind diese für die weitere Eingliederungsplanung nutzbar gemacht worden? Wie viele der in Punkt 3 Genannten beziehen weiterhin Alg II oder aufstockendes Alg II? a) Wie viele Wohnungsumzüge von Alg-II-Empfänger/-innen wurden inzwischen verlangt und/oder erzwungen? b) Wie viele Haushalte mit Kindern waren von einer solchen Maßnahme betroffen? Wie viele und welche Sanktionen wurden inzwischen wegen mangelnder Bereitschaft, bei einer Maßnahme mitzumachen, verhängt? Gibt es Untersuchungen, ob es bei den Anbietern von 1-Euro-Jobs zu einer Reduzierung der Beschäftigten im Aufgabenfeld der "1-Euro-Jobber/-innen" gekommen ist? Welche Vorteile bzw. Nachteile zeichnen 1-Euro-Jobs gegenüber anderen Formen von Eingliederungsmaßnahmen aus? Sachverhalt/Begründung: Im März 2006 hat die Verwaltung auf Anfrage eine Stellungnahme hinsichtlich der 1-Euro-Jobs vorgelegt, in der für 2005 240 Vermittlungen von "1-Euro-Jobber/-innen" in den 1. Arbeitsmarkt genannt wurden. Die nachhaltige Vermittlung von Alg-II-Empfänger/-innen liegt sowohl im Interesse der Gemeinde als auch der Betroffenen selbst. Da die 1-Euro-Jobs als neue Form von Eingliederungsmaßnahmen besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich Aufwand, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit verdient, soll durch die og. Fragen eine weitere Evaluierung angestoßen werden. gez. Klaus Stapf Hauptamt - Sitzungsdienste - 12.01.2007