Anfrage CDU: Krankenvertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen
| Vorlage: | 17502 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) vom: 24.11.2006 eingegangen: 28.11.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 922 27 öffentlich Dez. 3 Krankenvertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Wie oft kommt es vor, dass in städtischen Kindertageseinrichtungen aufgrund der Er- krankung von Erzieher/-innen Aushilfskräfte von außen eingestellt werden? Im Jahr 2006 beispielsweise sind 8 Fachkräfte für längerfristige Krankheitsvertretungen einge- setzt worden. In vier „Fällen“ sind derzeit Fachkräfte befristet eingesetzt aufgrund Beschäfti- gungsverbot bei Kindern infolge Schwangerschaft und nicht ausreichendem Immunschutz. 2. Wie ist die so genannte Springkraftreserve personell ausgestattet? Ist diese Mitarbeiter- zahl im Regelfall ausreichend, um kurzfristig Personalausfälle auffangen zu können? Für alle städtischen Schülerhorte sind sechs Springerstellen vorhanden, besetzt mit fünf Voll- zeit- und zwei Teilzeitkräften. Die Horte haben vier Wochen Betriebsferien. In den Kindertagesstätten wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2004 die bis dahin vorhandenen vier einrichtungsübergreifenden Springerstellen eingespart. Gleichzeitig wurden drei Wochen Betriebsferien in den Ganztagskindertagesstätten eingeführt (damit 232 anstelle von 250 Betriebstagen im Jahr). Im Regelfall ist die berechnete Personalausstattung ausreichend, da die Differenz der Anwe- senheitstage pro Mitarbeiter/-in zu den Betriebstagen/Jahr bei der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt wird. Bei Engpässen wird zentral über die Abt. Kindertageseinrichtungen eine so genannte Abruf- kraft in der betreffenden Gruppe eingesetzt. 3. Sind aus der Sicht der Stadtverwaltung Verbesserungen erforderlich, um eine qualitativ gleichbleibend hochwertige Betreuung auch im Fall der Erkrankung von Erzieher/-innen gewährleisten zu können? Kurzfristige Personalausfälle können im Regelfall von der Einrichtung selbst aufgefangen wer- den. Der Einsatz von Abrufkräften für den Fall längerfristiger Personalausfälle ist generell mög- lich, jedoch treten in der Personalgewinnung Engpässe auf (Arbeitszeit am Nachmittag).
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ANFRAGE Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) vom: 24.11.2006 eingegangen: 28.11.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 922 27 öffentlich Dez. 3 Krankenvertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes 1. Wie oft kommt es vor, dass in städtischen Kindertageseinrichtungen aufgrund der Er- krankung von Erzieher/-innen Aushilfskräfte von außen eingestellt werden? Im Jahr 2006 beispielsweise sind 8 Fachkräfte für längerfristige Krankheitsvertretungen einge- setzt worden. In vier „Fällen“ sind derzeit Fachkräfte befristet eingesetzt aufgrund Beschäfti- gungsverbot bei Kindern infolge Schwangerschaft und nicht ausreichendem Immunschutz. 2. Wie ist die so genannte Springkraftreserve personell ausgestattet? Ist diese Mitarbeiter- zahl im Regelfall ausreichend, um kurzfristig Personalausfälle auffangen zu können? Für alle städtischen Schülerhorte sind sechs Springerstellen vorhanden, besetzt mit fünf Voll- zeit- und zwei Teilzeitkräften. Die Horte haben vier Wochen Betriebsferien. In den Kindertagesstätten wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2004 die bis dahin vorhandenen vier einrichtungsübergreifenden Springerstellen eingespart. Gleichzeitig wurden drei Wochen Betriebsferien in den Ganztagskindertagesstätten eingeführt (damit 232 anstelle von 250 Betriebstagen im Jahr). Im Regelfall ist die berechnete Personalausstattung ausreichend, da die Differenz der Anwe- senheitstage pro Mitarbeiter/-in zu den Betriebstagen/Jahr bei der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt wird. Bei Engpässen wird zentral über die Abt. Kindertageseinrichtungen eine so genannte Abruf- kraft in der betreffenden Gruppe eingesetzt. 3. Sind aus der Sicht der Stadtverwaltung Verbesserungen erforderlich, um eine qualitativ gleichbleibend hochwertige Betreuung auch im Fall der Erkrankung von Erzieher/-innen gewährleisten zu können? Kurzfristige Personalausfälle können im Regelfall von der Einrichtung selbst aufgefangen wer- den. Der Einsatz von Abrufkräften für den Fall längerfristiger Personalausfälle ist generell mög- lich, jedoch treten in der Personalgewinnung Engpässe auf (Arbeitszeit am Nachmittag).
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32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 Vorlage Nr. 922 ANFRAGE Zu TOP 27 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Wolfram Jäger, der Stadträtinnen Bettina Meier-Augenstein und Christiane Staab (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 24. November 2006 Krankenvertretung in städtischen Kindertageseinrichtungen Wie oft kommt es vor, dass in städtischen Kindertageseinrichtungen aufgrund der Erkrankung von Erzieher/-innen Aushilfskräfte von außen eingestellt werden? Wie ist die sog. Springkraftreserve personell ausgestattet? Ist diese Mitarbeiterzahl im Regelfall ausreichend, um kurzfristige Personalausfälle auffangen zu können? Sind aus der Sicht der Stadtverwaltung Verbesserungen erforderlich, um eine qualitativ gleichbleibend hochwertige Betreuung auch im Fall der Erkrankung von Erzieher/-innen gewährleisten zu können? Sachverhalt/Begründung: Für städtische Kindertageseinrichtungen gilt die Regel, dass bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen von Erzieher/-innen ab der sechsten Woche eine Aushilfskraft von außen eingestellt werden darf. Zudem gibt es eine sog. Springkraftreserve, die zeitnah für Personalausfälle eingesetzt werden kann. Dennoch können auch nur kurzzeitige krankheitsbedingte Ausfälle von Arbeitskräften dazu führen, dass die Betreuungsarbeit zum Beispiel durch Gruppenzusammenlegungen erschwert wird. gez. Wolfram Jäger gez. Bettina Meier-Augenstein gez. Christiane Staab Hauptamt - Sitzungsdienste - 12.01.2007