Antrag SPD: Festschreibung der Kleingartenanlage "Seewiesen" als Dauerkleingartenanlage

Vorlage: 17496
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.01.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.01.2007

    TOP: 21

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 21
    Extrahierter Text

    ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.12.2006 eingegangen: 21.12.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 916 21 öffentlich Dez. 5 Festschreibung der Kleingartenanlage "Seewiesen" als Dauerkleingartenanlage Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, an der bisherigen Praxis, d. h. den Pachtverhältnissen, wie sie mit den Kleingärtnern bestehen, festzuhalten und von einer Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan NVK 2010 für diesen Bereich abzusehen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Seit mehr als 7 Jahrzehnten besteht südöstlich des Einmündungsbereiches der Straße Am Rüppurrer Schloss in die Herrenalber Straße die etwa 4,2 ha große Kleingartenanlage „Seewiesen“, die gegenwärtig ca. 130 Gartenpächtern und ihren Familien der Erholung und Entspannung dient und gerne auch von der Bevölkerung besucht wird. Die Anlage wird im westlichen Bereich durch einen von Nord nach Süd verlaufenden, stärker frequentierten öf- fentlichen Fuß- und Radweg in Dammlage geteilt. Sie war aufgrund ihrer Tieflage (Teil der Kinzig-Murg-Rinne) in der Vergangenheit öfters überschwemmt, dies konnte allerdings ab 2004/2005 durch hohen finanziellen und materiellen Aufwand auch des dortigen Kleingar- tenvereins unterbunden werden. Im Jahre 2006 wurde dem Verein im Rahmen des alle vier Jahre stattfindenden Bundeswettbewerbs „Gärten im Städtebau“ eine Goldmedaille verlie- hen. Der überwiegende Teil der Anlage befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe, die restli- che Fläche gehört dem Land Baden-Württemberg. Für das Gebiet besteht seit dem Jahre 1965 ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, der entlang der Herrenalber Straße in einer Tiefe von etwas mehr als 100 Metern ein Baugrund- stück für Gemeinbedarf und östlich davon Grünfläche mit der Definition Fläche für die land- wirtschaftliche und gärtnerische Nutzung (künftiges Baugrundstück für Gemeinbedarf) aus- weist. Im wirksamen Flächennutzungsplan NVK 2010 aus dem Jahre 2004 wird in einer Größe von ca. 2,1 ha entlang der Herrenalber Straße das Gebiet als Fläche für Gemeinbe- darf dargestellt und östlich daran unmittelbar anschließend als Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung Kleingärten. Im Vorfeld der Beratungen und Beschlussfassung über den Flächen- nutzungsplan hat weder die Verbandsversammlung noch der Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe gegen die getroffenen Darstellungen in obigem Bereich Einwände erhoben. Ohne die Bedeutung des Kleingartenwesens für das Wohl der Allgemeinheit schmälern zu wollen, sollte dennoch unabhängig von den planungsrechtlichen Festlegungen von Seiten der Stadt Karlsruhe in ihrer Funktion - nicht nur als Standort einer Eliteuniversität - sondern auch als Oberzentrum eines Verflechtungsraumes mit etwa 1,5 Mio. Menschen daran gele- gen sein, große zusammenhängende Grundstücke mit günstigen Eigentumsverhältnissen und in vorzüglicher Lagebeziehung (verkehrsmäßig, in City-Nähe und in adäquatem Umfeld) für höherwertige bauliche Nutzungen vorzuhalten. Dabei kann durchaus auch den ökologi- schen Belangen in angemessenem Umfang Rechnung getragen werden.

  • Extrahierter Text

    ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.12.2006 eingegangen: 21.12.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 916 21 öffentlich Dez. 5 Festschreibung der Kleingartenanlage "Seewiesen" als Dauerkleingartenanlage Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, an der bisherigen Praxis, d. h. den Pachtverhältnissen, wie sie mit den Kleingärtnern bestehen, festzuhalten und von einer Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan NVK 2010 für diesen Bereich abzusehen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Seit mehr als 7 Jahrzehnten besteht südöstlich des Einmündungsbereiches der Straße Am Rüppurrer Schloss in die Herrenalber Straße die etwa 4,2 ha große Kleingartenanlage „Seewiesen“, die gegenwärtig ca. 130 Gartenpächtern und ihren Familien der Erholung und Entspannung dient und gerne auch von der Bevölkerung besucht wird. Die Anlage wird im westlichen Bereich durch einen von Nord nach Süd verlaufenden, stärker frequentierten öf- fentlichen Fuß- und Radweg in Dammlage geteilt. Sie war aufgrund ihrer Tieflage (Teil der Kinzig-Murg-Rinne) in der Vergangenheit öfters überschwemmt, dies konnte allerdings ab 2004/2005 durch hohen finanziellen und materiellen Aufwand auch des dortigen Kleingar- tenvereins unterbunden werden. Im Jahre 2006 wurde dem Verein im Rahmen des alle vier Jahre stattfindenden Bundeswettbewerbs „Gärten im Städtebau“ eine Goldmedaille verlie- hen. Der überwiegende Teil der Anlage befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe, die restli- che Fläche gehört dem Land Baden-Württemberg. Für das Gebiet besteht seit dem Jahre 1965 ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, der entlang der Herrenalber Straße in einer Tiefe von etwas mehr als 100 Metern ein Baugrund- stück für Gemeinbedarf und östlich davon Grünfläche mit der Definition Fläche für die land- wirtschaftliche und gärtnerische Nutzung (künftiges Baugrundstück für Gemeinbedarf) aus- weist. Im wirksamen Flächennutzungsplan NVK 2010 aus dem Jahre 2004 wird in einer Größe von ca. 2,1 ha entlang der Herrenalber Straße das Gebiet als Fläche für Gemeinbe- darf dargestellt und östlich daran unmittelbar anschließend als Grünfläche mit der Zweckbe- stimmung Kleingärten. Im Vorfeld der Beratungen und Beschlussfassung über den Flächen- nutzungsplan hat weder die Verbandsversammlung noch der Gemeinderat der Stadt Karls- ruhe gegen die getroffenen Darstellungen in obigem Bereich Einwände erhoben. Ohne die Bedeutung des Kleingartenwesens für das Wohl der Allgemeinheit schmälern zu wollen, sollte dennoch unabhängig von den planungsrechtlichen Festlegungen von Seiten der Stadt Karlsruhe in ihrer Funktion - nicht nur als Standort einer Eliteuniversität - sondern auch als Oberzentrum eines Verflechtungsraumes mit etwa 1,5 Mio. Menschen daran gele- gen sein, große zusammenhängende Grundstücke mit günstigen Eigentumsverhältnissen und in vorzüglicher Lagebeziehung (verkehrsmäßig, in City-Nähe und in adäquatem Umfeld) für höherwertige bauliche Nutzungen vorzuhalten. Dabei kann durchaus auch den ökologi- schen Belangen in angemessenem Umfang Rechnung getragen werden.

  • Extrahierter Text

    32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 Vorlage Nr. 916 ANTRAG Zu TOP 21 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Doris Baitinger und Natascha Roth, der Stadträte Thomas Müllerschön und Michael Zeh (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20. Dezember 2006 Festschreibung der Kleingartenanlage "Seewiesen" als Dauerkleingartenanlage Die Stadtverwaltung beantragt unverzüglich beim Nachbarschaftsverband, die Kleingartenanlage “Seewiesen” entlang der Herrenalber Straße in Rüppurr im Flächennutzungsplan als Dauerkleingartenanlage festzuschreiben. Sachverhalt/Begründung: Im Bereich der “Seewiesen” entlang der Herrenalber Straße, in einer Tiefe von ca. 100 m, besteht seit 1965 ein Baurecht als Gemeindebedarfsfläche. Da diese Fläche für diesen Zweck nicht benötigt wird, fordert die SPD-Fraktion eine Umwidmung als Dauerkleingartenanlage. In diesem Zusammenhang weisen wir auf den ökologischen Aspekt hin. Eine Bebauung entlang der Herrenalber Straße würde das Gegenteil bewirken. Da die Anlage keinen Dauerkleingartenstatus besitzt, ist sie unbefristet kündbar. Im Fall einer Bebauung besteht lediglich Entschädigungs-, aber kein Ersatzanspruch. Um für die Gartenpächter und ihren Familien eine Plansicherheit zu haben, benötigt diese Kleingartenanlage den Status einer Dauerkleingartenanlage. gez. Doris Baitinger gez. Natascha Roth gez. Thomas Müllerschön gez. Michael Zeh Hauptamt - Sitzungsdienste - 12.01.2007