Interfrak. Antrag GRÜNE, KAL: Flächennutzungsplanänderung - MiRO-Erweiterungsfläche als regionaler Grünzug
| Vorlage: | 17495 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 18.01.2007 eingegangen: 18.01.2007 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 934 20 öffentlich Dez. 5 Flächennutzungsplanänderung - MiRO-Erweiterungsfläche als regionaler Grünzug Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, es ei der Darstellung der Zufahrt zur zweiten Rheinbrücke im Flächennutzungsplan zu belassen und den Antrag deshalb abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die zweite Rheinbrücke ist eine übergeordnete Maßnahme der Bundesverkehrswegepla- nung. Die Trasse entspricht gemäß Raumordnungsverfahren von 2006 „den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung“. Die Trasse wird daher im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellt. Eine Herausnahme der Trasse wäre insofern nicht zielführend, da sie bei Planfeststellung wieder aufgenommen werden müsste. Bei Ausweisung als regionaler Grünzug wäre die Inanspruchnahme für Verkehrsanlagen in begründeten Fällen weiterhin möglich (Ziele und Grundsätze des Regionalplanes des RVMO: 3.2.2) Von Seiten der Stadtverwaltung ist die Trasse mit der BUGA-Planung abgestimmt. Aus den dargelegten Gründen ist es nicht sinnvoll, im Vorgriff auf den von dritter Seite zu treffenden Planfeststellungsbeschluss jeweils ein aufwendiges Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Regionalplanes einzuleiten und die entsprechenden inter- kommunalen Gremien mit solchen – später wieder einzusammelnden – Verfahren zu be- schäftigen. Deshalb empfiehlt das Bürgermeisteramt, den Antrag abzulehnen.
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Extrahierter Text
ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 18.01.2007 eingegangen: 18.01.2007 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 934 20 öffentlich Dez. 5 Flächennutzungsplanänderung - MiRO-Erweiterungsfläche als regionaler Grünzug Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, es ei der Darstellung der Zufahrt zur zweiten Rheinbrücke im Flächennutzungsplan zu belassen und den Antrag deshalb abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die zweite Rheinbrücke ist eine übergeordnete Maßnahme der Bundesverkehrswegepla- nung. Die Trasse entspricht gemäß Raumordnungsverfahren von 2006 „den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung“. Die Trasse wird daher im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellt. Eine Herausnahme der Trasse wäre insofern nicht zielführend, da sie bei Planfeststellung wieder aufgenommen werden müsste. Bei Ausweisung als regionaler Grünzug wäre die Inanspruchnahme für Verkehrsanlagen in begründeten Fällen weiterhin möglich (Ziele und Grundsätze des Regionalplanes des RVMO: 3.2.2) Von Seiten der Stadtverwaltung ist die Trasse mit der BUGA-Planung abgestimmt. Aus den dargelegten Gründen ist es nicht sinnvoll, im Vorgriff auf den von dritter Seite zu treffenden Planfeststellungsbeschluss jeweils ein aufwendiges Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Regionalplanes einzuleiten und die entsprechenden inter- kommunalen Gremien mit solchen – später wieder einzusammelnden – Verfahren zu be- schäftigen. Deshalb empfiehlt das Bürgermeisteramt, den Antrag abzulehnen.
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32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 Vorlage Nr. 934 ANTRAG Zu TOP 20 ------------------------------------------ INTERFRAKTIONELLER A N T R A G des Stadtrats Klaus Stapf (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion und des Stadtrats Lüppo Cramer (KAL) sowie der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 18. Januar 2007 Flächennutzungsplanänderung - MiRO-Erweiterungsfläche als regionaler Grünzug Die Stadtverwaltung beantragt beim Nachbarschaftsverband, die Zufahrt zu einer zweiten Rheinbrücke (Nordbrücke) im Flächennutzungsplan zu streichen. Im Nachbarschaftsverband stimmt die Stadt Karlsruhe für die Streichung der Zufahrt. Die Stadtverwaltung beantragt darüber hinaus, die Änderungen des Flächennutzungsplans auch im Regionalplan aufzunehmen und stimmt bei anstehenden Entscheidungen dieser Änderung zu. Der Status des Grünzuges “Hub” in Karlsruhe-Durlach bleibt von dieser Änderung unberührt. Sachverhalt / Begründung: Unabhängig von der Frage, ob ein zweiter Rheinübergang in der Technologieregion notwendig ist, hat eine Mehrheit des Karlsruher Gemeinderats im vergangenen Jahr gegen die Nordbrücke (Variante I) votiert und eine ablehnende Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren (ROV) des Landes Rheinland-Pfalz begründet. Diese ablehnende Stellungnahme wurde im Entscheid zum ROV überhaupt nicht gewürdigt. Der Antrag der SPD, das Miro-Erweiterungsfläche in einen regionalen Grünzug umzuwandeln, ist nicht nur notwendig, um einen zentralen Baustein für die Bundesgartenschau oder den Landschaftspark Rhein zu sichern. Eine solche Entscheidung ist auch der erste Schritt, die von einer breiten Mehrheit im Gemeinderat abgelehnte Variante I für eine Rheinbrücke zu verhindern; vgl. auch den Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNEN, FDP und KAL aus der GR-Sitzung vom 21. Februar 2006. Würde eine potenzielle Zufahrt zur Rheinbrücke auf dem zukünftigen regionalen Grünzug liegen, wäre dessen Begründung stark gefährdet. Aus diesem Grund stellen die Fraktionen GRÜNE und Karlsruher Liste den Antrag, die Streichung der Zufahrt zur Variante I einer 2. Rheinbrücke mit der Umwandlung des Areals in einen regionalen Grünzug zu verbinden. gez. Klaus Stapf gez. Lüppo Cramer Hauptamt - Sitzungsdienste - 19. Januar 2007