Antrag SPD: Flächennutzungsplanänderung - MiRO-Erweiterungsfläche als regionaler Grünzug
| Vorlage: | 17494 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.12.2006 eingegangen: 20.12.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 915 20 öffentlich Dez. 5 Flächennutzungsplanänderung: MIRO-Erweiterungsfläche als regionaler Grünzug Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu ver- schieben, bis eine Gesamtkonzeption für den Landschaftspark Rhein vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ggfs. im Rahmen BUGA 2015 Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die besagte Fläche war bereits im Rahmen einer geplanten Verbindung zum Rhein als Grünfläche vorgesehen. Der Gemeinderat hat am 21. Januar 2003 einer beabsichtigten Än- derung des Regionalplanes für die Bereiche ehem. MIRO (Gewerbe zu Grün) und Hub (Landwirtschaft zu Gewerbe) zugestimmt; beide Planungen waren infolge der Flächenkom- pensation miteinander verknüpft. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat am 11. Februar 2004 die 1. Änderung des Regionalplanes beschlossen, auf Bitten der Stadt vom 11. März 2004 jedoch nicht dem Wirtschaftsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Das seither ru- hende Verfahren wurde am 20. Juli 2006 eingestellt, da es nach neuer Gesetzeslage ohne strategische Umweltprüfung nicht mehr genehmigungsfähig ist. Eine Antragstellung auf erneute Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Regional- planes ist daher ohne weiteres möglich. Im Zuge der Buga-Planung sind für den geplanten Landschaftspark Rhein ohnehin vertie- fende konkretisierende Planungen und weitere Verfahrensschritte notwendig.
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Extrahierter Text
ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 20.12.2006 eingegangen: 20.12.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 915 20 öffentlich Dez. 5 Flächennutzungsplanänderung: MIRO-Erweiterungsfläche als regionaler Grünzug Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu ver- schieben, bis eine Gesamtkonzeption für den Landschaftspark Rhein vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ggfs. im Rahmen BUGA 2015 Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die besagte Fläche war bereits im Rahmen einer geplanten Verbindung zum Rhein als Grünfläche vorgesehen. Der Gemeinderat hat am 21. Januar 2003 einer beabsichtigten Än- derung des Regionalplanes für die Bereiche ehem. MIRO (Gewerbe zu Grün) und Hub (Landwirtschaft zu Gewerbe) zugestimmt; beide Planungen waren infolge der Flächenkom- pensation miteinander verknüpft. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat am 11. Februar 2004 die 1. Änderung des Regionalplanes beschlossen, auf Bitten der Stadt vom 11. März 2004 jedoch nicht dem Wirtschaftsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Das seither ru- hende Verfahren wurde am 20. Juli 2006 eingestellt, da es nach neuer Gesetzeslage ohne strategische Umweltprüfung nicht mehr genehmigungsfähig ist. Eine Antragstellung auf erneute Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Regional- planes ist daher ohne weiteres möglich. Im Zuge der Buga-Planung sind für den geplanten Landschaftspark Rhein ohnehin vertie- fende konkretisierende Planungen und weitere Verfahrensschritte notwendig.
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Extrahierter Text
32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 Vorlage Nr. 915 ANTRAG Zu TOP 20 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtinnen Doris Baitinger, Ute Müllerschön und Natascha Roth, der Stadträte Thomas Müllerschön und Michael Zeh (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20. Dezember 2006 Flächennutzungsplanänderung - MiRO-Erweiterungsfläche als regionaler Grünzug Die Stadtverwaltung beantragt, unverzüglich beim Nachbarschaftsverband, die für Industrienutzung nicht mehr benötigte Reservefläche zwischen Stora Enso und MiRO im Flächennutzungsplan als regionalen Grünzug auszuweisen (Zugang zum Rheinpark). Bei der Entscheidung im Nachbarschaftsverband stimmt die Stadt Karlsruhe für die Ausweisung. Die Stadtverwaltung beantragt bei den zuständigen Stellen, diese Änderungen des Flächennutzungsplans auch im Regionalplan aufzunehmen und stimmt bei anstehenden Entscheidungen dieser Änderung zu. Sachverhalt/Begründung: Die Stadt hat die Optionsfläche für Industrie von der Firma MiRO zurück gekauft, um einen regionalen Grünzug vom Stadtteil Knielingen bis zum Rhein zu verwirklichen Im nächsten Jahr sollen für die Radwegverbindung von Knielingen zum Rhein mehrere 100.000,00 € investiert werden. Dieser Grünzug wäre auch ein Baustein der angedachten Bundesgartenschau 2015 und sollte deshalb Plansicherheit erhalten. Deshalb fordert die SPD-Fraktion, den Flächennutzungsplan im Sinne des Grünzuges zu ändern. gez. Doris Baitinger gez. Ute Müllerschön gez. Natascha Roth gez. Thomas Müllerschön gez. Michael Zeh Hauptamt - Sitzungsdienste - 12.01.2007