Antrag GRÜNE: Einführung des Gemeinnützigen Bildungsjahres (GBJ) in Karlsruhe
| Vorlage: | 17488 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 14.11.2006 eingegangen: 14.11.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 908 13 öffentlich Dez. 2 Einführung des Gemeinnützigen Bildungsjahres (GBJ) in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Mit der Erweiterung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres auf Eins- ätze in der Jugendarbeit und in kulturellen Einrichtungen wurden die gesetzlichen Rahmen- bedingungen zur Durchführung eines gemeinnützigen Bildungsjahres geschaffen. Entsprechend der Zusage in der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2006, aufgrund einer gleichlautenden Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, wird die Stadtverwaltung deshalb un- verzüglich die notwendigen Schritte zur Bereitstellung entsprechender Einsatzmöglichkeiten in die Wege leiten, d.h. - Festlegung von Einsatzmöglichkeiten im Benehmen mit möglichen Einsatzdienststellen - Beantragung der Anerkennung dieser Einsatzplätze durch das Regierungspräsidium - Entsprechende Anerkennung für Zivildienstleistende durch das Bundesamt für Zivildienst - Erstellung einer Programmkonzeption für die vorgegebene pädagogische Begleitung Ziel ist es, entsprechende Plätze bereits zum 01.09.2007 anbieten zu können. Abweichend vom Stuttgarter Modell sollen sich aber nicht nur Abiturienten, sondern auch Interessenten mit mittleren Bildungsabschlüssen bewerben können. Die Bezahlung ist entsprechend dem Modell der Stadt Stuttgart vorgesehen, d.h. monatli- ches Taschengeld 200 €, Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten mit Nahverkehrs- mitteln zwischen Wohnung und Einsatzstätte, Übernahme der gesetzlich vorgegebenen So- zialversicherungskosten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) bei 3-4 Plätzen rd. 22.000 €/Jahr 2.000 €/Jahr 20.000 €/Jahr 20.000 €/Jahr Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: 1.0221.5620 Ergänzende Erläuterungen: Die Personalaufwendungen sind durch den Personalhaushalt gedeckt. Die gesetzlich vorgegebene pädagogische Begleitung (25 Schulungstage) muss jedoch mit Kooperationspartnern extern durchgeführt werden. Voraussichtliche Kosten: rd. 13.000 €/Jahr. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2
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ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 14.11.2006 eingegangen: 14.11.2006 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 908 13 öffentlich Dez. 2 Einführung des Gemeinnützigen Bildungsjahres (GBJ) in Karlsruhe Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Mit der Erweiterung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres auf Eins- ätze in der Jugendarbeit und in kulturellen Einrichtungen wurden die gesetzlichen Rahmen- bedingungen zur Durchführung eines gemeinnützigen Bildungsjahres geschaffen. Entsprechend der Zusage in der Gemeinderatssitzung vom 24.01.2006, aufgrund einer gleichlautenden Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, wird die Stadtverwaltung deshalb un- verzüglich die notwendigen Schritte zur Bereitstellung entsprechender Einsatzmöglichkeiten in die Wege leiten, d.h. - Festlegung von Einsatzmöglichkeiten im Benehmen mit möglichen Einsatzdienststellen - Beantragung der Anerkennung dieser Einsatzplätze durch das Regierungspräsidium - Entsprechende Anerkennung für Zivildienstleistende durch das Bundesamt für Zivildienst - Erstellung einer Programmkonzeption für die vorgegebene pädagogische Begleitung Ziel ist es, entsprechende Plätze bereits zum 01.09.2007 anbieten zu können. Abweichend vom Stuttgarter Modell sollen sich aber nicht nur Abiturienten, sondern auch Interessenten mit mittleren Bildungsabschlüssen bewerben können. Die Bezahlung ist entsprechend dem Modell der Stadt Stuttgart vorgesehen, d.h. monatli- ches Taschengeld 200 €, Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten mit Nahverkehrs- mitteln zwischen Wohnung und Einsatzstätte, Übernahme der gesetzlich vorgegebenen So- zialversicherungskosten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) bei 3-4 Plätzen rd. 22.000 €/Jahr 2.000 €/Jahr 20.000 €/Jahr 20.000 €/Jahr Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: 1.0221.5620 Ergänzende Erläuterungen: Die Personalaufwendungen sind durch den Personalhaushalt gedeckt. Die gesetzlich vorgegebene pädagogische Begleitung (25 Schulungstage) muss jedoch mit Kooperationspartnern extern durchgeführt werden. Voraussichtliche Kosten: rd. 13.000 €/Jahr. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2
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32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 Vorlage Nr. 908 ANTRAG Zu TOP 13 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Klaus Stapf und der Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) sowie der GRÜNE- Gemeinderatsfraktion vom 14. November 2006 Einführung des Gemeinnützigen Bildungsjahres (GBJ) in Karlsruhe Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung des “Gemeinnützigen Bildungsjahres” vorzulegen und damit die Realisierung zum Schuljahresanfang 2007/2008 vorzubereiten. Sachverhalt/Begründung: In Stuttgart wird mit großem Erfolg seit 2002/03 das Gemeinnützige Bildungsjahr (GBJ) durchgeführt. Dabei arbeiten motivierte und qualifizierte Jugendliche (Voraussetzung: Abitur) in Dienststellen der Kommunalverwaltung oder in Kulturinstitutionen. Die Idee zielt darauf, mit den Kommunen neue Träger (z. B. kulturelle Institutionen) für einen Jugendfreiwilligendienst im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen “FSJ” zu gewinnen. Dabei ist sowohl die Weiterzahlung des Kindergeldes durch die Bundesanstalt für Arbeit sichergestellt als auch die Regelförderung für FSJ-Plätze durch die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Außerdem wird das GBJ für junge Männer vom Bundesamt für den Zivilen Ersatzdienst in Köln anerkannt. Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen (deren Einhaltung für die Gewährung des Kindergeldes, für die Anerkennung als Zivi-Platz wie auch für die Förderung durch das Land Baden-Württemberg maßgeblich ist) sehen vor: Vertraglich festgelegte Dienstzeit - angelehnt an TVöD – von 12 Monaten Eine Bindung an bestimmte Tätigkeitsfelder (ökologisch, sozial) ist nicht erforderlich: Gemeinwesenarbeit und kulturelle Arbeit sind möglich. Weiterbildungsangebote wie Einführungs-/Abschlussseminare und begleitende Veranstaltungen von mindestens 25 Tagen. Diese werden durch die Volkshochschule und die Landeszentrale für Politische Bildung im Rahmen eines Vertrages mit der Landeshauptstadt (Pilotcharakter, ausweitbar auf andere Städte) zu 50 % der tatsächlichen Kosten wahrgenommen. Die Finanzierung basiert in Stuttgart auf Kindergeld (direkt an die Eltern ausbezahlt) Zuschüssen des Regierungspräsidiums Kostenermäßigung durch die landeszentrale für Politische Bildung und Volkshochschule Mittel Dritter (Einsatzstellen außerhalb der Stadtverwaltung, z. B. kulturelle Institutionen) Eigenmittel (für die Stellen direkt bei der Stadtverwaltung) Die Kosten für den Einsatz in Bezirksämtern, der OB-Stabsstelle und den kulturellen Institutionen betragen pro Jahr und GBJ-Platz in Stuttgart ca. 4.500 €. Darin enthalten sind 200,00 E Taschengeld, Sozial- Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge, Kosten für den ÖPNV und anteilige Kosten für die Weiterbildungsprogramme. In Stuttgart hat sich gezeigt, dass ein Schwerpunkt des Einsatzes von GBJ’ler/- innen bei den kulturellen Institutionen liegt. Diese gewinnen motivierte, qualifizierte und verlässliche Arbeitskräfte und können im Gegenzug den jungen Leuten Einblick in eine Arbeitswelt vermitteln, die sie - so zeigte die Erfahrung - als spätere berufliche Möglichkeit schon länger ins Auge gefasst haben. Aber auch der Einsatz in der Verwaltung hat für beide Seiten große Vorteile: die motivierten und interessierten Freiwilligen mit dem Wunsch, ein Studium Richtung Diplomverwaltungswirt oder einer ähnlichen Studienrichtung aufzunehmen, erhalten realistische Einblicke in die kommunale Verwaltung. Auf diese Weise kann die Stadt qualifiziertes Personal für spätere Leitungsfunktionen gewinnen. Auf der anderen Seite werden in allen Institutionen der Bürgerservice verbessert und Projekte insbesondere im Bereich Gemeinwesenarbeit, Kommunale Kriminalprävention, Freiwilligenagentur umgesetzt, die ohne das GBJ nicht denkbar wären. Ohne dies von vornherein festsetzen zu wollen, sollte auch geprüft werden, ob in Karlsruhe neben Abiturienten/-innen motivierte und engagierte Jugendliche mit mittleren Bildungsabschlüssen am GBJ teilnehmen könnten, da die Fixierung auf den Schulabschluss “Abitur” eine Stuttgarter Entscheidung darstellt, die nirgends zwingend vorgegeben ist. gez. Klaus Stapf gez. Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste - 12.01.2007