Golfanlage Batzenhof: Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren und Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplanes
| Vorlage: | 17482 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach, Stupferich |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 902 7 öffentlich Dez. 5 Golfanlage Batzenhof: Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren und Einleitung der Änderung des Flächen- nutzungsplanes Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 14.12.2004 6 Weiterbearbeitung der Projekt- studie Planungsausschuss 13.09.2005 8 Grundsätzliche Zustimmung kei- ne abschließende Äußerung zur Frage der Zufahrt Gemeinderat 23.05.2006 8 Mehrheitliche Ablehnung im Rahmen des Raumordnungsver- fahrens Planungsausschuss 25.10.2006 6 Mehrheitliche Zustimmung zur reduzierten Fläche Gemeinderat 23.01.2007 7 Antrag an den Gemeinderat Die Vorhabenträger haben im Oktober 2006 ein neues Konzept für die Golfanlage Batzenhof vorgelegt, das im Wesentlichen die bisherigen Einwendungen zum Golfplatzprojekt berück- sichtigt. Aufgrund des positiven Votums des Planungsausschusses soll nun mit einer Zu- stimmung des Gemeinderates die ablehnende Haltung vom 23.05.2006 für das laufende Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe aufgehoben werden. Im glei- chen Zuge soll die Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 beantragt werden. Der Gemeinderat stimmt dem neuen Golfplatzkonzept zu und beauftragt die Verwal- tung, die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen nein X ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Der Planungsausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Golfplatzplanung beim Batzenhof in Hohenwettersbach befasst. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.05.2006 das Golfplatzprojekt im Zuge der Beteiligung der Stadt am Raumordnungsverfahren mehrheitlich abgelehnt. Dabei wurde vor allem die Flächeninanspruchnahme von ca. 150 ha kritisiert. Aber auch Fragen der Verkehrserschließung, der Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen so- wie der Bewässerung der künftigen Golfanlage wurden als problematisch angesehen. Im Oktober 2006 haben die Vorhabenträger eine überarbeitete Golfplatzplanung auf einer Fläche von nur noch ca. 115 ha vorgelegt (siehe auch Anlage). Zudem hat der betroffene Landwirt schriftlich erklärt, dass er durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung auf den Flächen nicht in seiner Existenz bedroht ist. Der Planungsausschuss hat daraufhin am 25.10.2006 der Planung grundsätzlich zugestimmt. Im Zusammenhang mit der geänderten Planung verweisen die Ortsverwaltungen Stupferich, Wettersbach und Hohenwettersbach auf die seinerzeitigen Beschlüsse der jeweiligen Ort- schaftsräte: - Der Ortschaftsrat Stupferich stimmt am 26.04.2006 der geplanten Golfanlage grundsätz- lich zu. Er verbindet dies mit der Forderung, dass die Stupfericher Ortsdurchfahrten von Verkehr zur Golfanlage freizuhalten sind und dass keine neuen Zufahrten über den zur Naherholung genutzten Stupfericher Außenbereich erfolgen. - Der Ortschaftsrat Wettersbach hat sich am 11.04.2006 einstimmig dafür ausgesprochen, bei den kommenden Planungsverfahren ein wichtiges Augenmerk auf die ökologische und verkehrliche Funktion zu richten. Ebenfalls darf die wichtige Naherholungsfunktion dieses Raumes durch die Errichtung einer Golfanlage nicht beeinträchtigt werden. - Der Ortschaftsrat Hohenwettersbach hat sich am 18.10.2006 mit der geänderten Pla- nung befasst und sich einstimmig für die neue Planung ausgesprochen, nachdem alle kritischen Fragen zufriedenstellend beantwortet werden konnten. Im Nachgang dazu hat der Vorhabenträger zur Reduzierung der Flächengröße auf eine Ver- öffentlichung der Landesanstalt für Umweltschutz hingewiesen, in der sie für eine 18- plus 9- Loch-Anlage eine Fläche von 110,8 Hektar als Mindestgröße empfiehlt. Mit einer Flächen- größe von 115 Hektar werden somit für die Golfanlage Batzenhof die Anforderungen für ei- nen landschaftsgerechten Golfplatz erfüllt. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, zu sämtli- chen Spazier-, Rad- und Wanderwegen einen Sicherheitsabstand von ca. 40 m einzuhalten. Weitere Details zur Durchwegung des Geländes und zur Sicherheit für den Erholungsver- kehr sind im weiteren Verfahren planerisch zu konkretisieren. Zur Verkehrserschließung der Golfanlage sind darüber hinaus inzwischen ergänzende Un- terlagen mit einer Variantendiskussion eingereicht worden, die Möglichkeiten zur Minimie- rung der Eingriffe darstellen. Diese werden in den weiteren Planungsprozess Eingang finden und dort noch ausreichend diskutiert werden können. Aufgrund der Abarbeitung der kritischen Punkte soll nun im Anschluss an das positive Vo- tum des Planungsausschusses mit einer Zustimmung des Gemeinderates die ablehnende Haltung vom 23.05.2006 für das laufende Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidi- um Karlsruhe aufgehoben werden. Im gleichen Zuge kann die Verwaltung beauftragt wer- den, die Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 beim Nachbarschaftsverband Karlsru- he zu beantragen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt dem neuen Golfplatzkonzept zu und beauftragt die Verwaltung, die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Januar 2007