Integriertes Rheinprogramm (IRP), Rückhalteraum "Bellenkopf/Rappenwört: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zur anstehenden Variantenauswahl des Projektträgers (Land BW) im Vorfeld eines Planfeststellungsantrags
| Vorlage: | 17480 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 900 5 öffentlich Dez. 1 Integriertes Rheinprogramm (IRP), Rückhalteraum "Bellenkopf/Rappenwört: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe zur anstehenden Variantenauswahl des Projektträgers (Land BW) im Vorfeld eines Planfeststellungsantrages Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis PlanA/AUG/NSchB 25.10.2006 1 Gemeinderat 23.01.2007 5 Antrag an den Gemeinderat Von den drei vorgestellten Varianten des Hochwasser-Rückhalteraums spricht sich der Gemeinderat für die Variante 2 mit den im Beschlussvorschlag Ziff. 1 - 3 genann- ten Forderungen aus. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 9 Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms (IRP) verfolgt das Land das Ziel, den Hochwasser-Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört einzurich- ten. Hierzu bedarf es eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens, das beim Landratsamt Karlsruhe durchgeführt werden soll. Im Vorfeld dieses Verfahrens ist die Stadt vonseiten des Landes bereits eingebunden worden, um eine Abstimmung mit den örtlichen Belangen möglichst frühzeitig herbeizuführen, aber auch um tech- nische Details abzuklären; und zwar bevor das Land als Projektträger mit einer von 3 untersuchten und für praktikabel gehaltenen Varianten in das förmlich einzuleitende Planfeststellungsverfahren geht. Diese Varianten wurden im Planungsausschuss seitens des planenden Regierungspräsidiums (RP) und des beauftragten Ingenieur- büros (wat) im Einzelnen vorgestellt und erläutert. Das Land möchte unmittelbar nach der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe noch im 1. Quartal 2007 entscheiden, welche Variante realisiert werden soll. Danach wird erst das Planfeststellungsverfah- ren eingeleitet, in dessen Rahmen die Stadt erneut beteiligt wird. Nachfolgende Varianten werden von Seiten des Landes diskutiert: Variante 1: Dammrückverlegung (Öffnungen zum Rhein ohne steuerbare (Ungesteuerter Retentionsraum) Bauwerke) Variante 2: Gesteuerter (mit sog. ökologischen Flutungen, d. h. Retentionsraum grundsätzlich offener Polder. Steuerung greift erst bei Abflussmenge des Rheins von 4000 m³/s am Pegel Maxau) Variante 3: Retentionsraum mit (baugleich wie gesteuerter Polder in steuerbaren Bauwerken Variante 2, wird aber nur geschlossen bei Störfällen oder einer drohenden zweiten Hochwasserwelle) Die der Stadt zugeleiteten Erläuterungen und der Entwurf einer Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 9 Im Zuge der Sondierungsgespräche haben sich, abgesehen von variantenunabhän- gigen Gesichtspunkten und technischen Vorüberlegungen im Detail, Zielkonflikte gezeigt. Diese können im Vorfeld des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens bei der Frage nach der Planrechtfertigung der politischen Weichenstellung dienen. Die z. T. widerstreitenden öffentlichen Belange sind in dieser Vorbemerkung zu be- nennen, wobei die Reihenfolge der Aufzählung für die zu empfehlende Gewichtung an dieser Stelle keine Rolle spielt. Es bedarf vielmehr des einleitenden Hinweises, dass es bei unauflöslich erscheinenden Konfliktstellungen gilt, die sog. Nullvariante im Auge zu behalten (dies wird nachfolgend, insbesondere bei der naturschutzrecht- lichen Betrachtung deutlicher werden). Die zu beachtenden öffentlichen Belange sind: örtlicher und überörtlicher Hochwasserschutz Naturschutz Schutz des Grundwassers zur Sicherstellung einer ausreichenden re- gionalen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sonstige öff. Belange vor Ort (wie Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Erschließung und Objektschutz) Die Verwaltung hatte im Bemühen um Konfliktvermeidung ursprünglich eine sog. Variante 4 in die Überlegungen eingebracht, die das sensible Spannungsfeld zwi- schen „ungesteuertem Rheinwassereintrag i. S. d. Naturschutzes“ und „gesteuertem Polder mit Rücksicht auf die geplante Grundwasserentnahme durch die Stadtwerke“ mindern sollte. Variante 4 hatte einen Querriegel („Herzkammervariante“), der den Rückhalteraum teilen sollte. Hierbei wäre die eine Hälfte zum Schutz des Wasser- werks ohne ökologische Flutungen geblieben. Die Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass es hierdurch „tote“ Gewässer gibt bzw. Stellen, die nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden, so dass große Ausfälle in Fauna und Flora in beiden „Herzkammern“ zu befürchten waren. Diese sog. Variante 4 wird deshalb für nicht genehmigungsfähig gehalten (vgl. hierzu Anlage Nr. 3). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 9 Zusammenfassend ist aus der Sicht des Bürgermeisteramts in dieser Vorbemerkung daher einzuräumen, dass es seiner Auffassung nach bei dem Projekt (außer der „Nullvariante“) keine weiteren Alternativen zu den seitens des Landes untersuchten und im Folgenden noch vorzustellenden Rahmenvarianten 1 - 3 gibt. In diesem Zusammenhang wurde der Stadt auch mitgeteilt, dass die vom Land ver- folgte Vorgabe eines Rückhaltevolumens von 14 Mio. m³ für den Raum „Bellen- kopf/Rappenwört“ im Rahmen internationaler Verpflichtungen nicht verhandelbar sei. Um dennoch verschiedenen Anregungen (siehe Anlage Nr. 4) den Weg zu ebnen, empfiehlt das Bürgermeisteramt, den bestehenden Schutzdamm Richtung Daxlan- den und EnBW-Gelände zu verlegen und hierfür stadteigenes Gelände als Ersatz zur Verwendung anzubieten. I. Verbleibende Konfliktsituationen Indessen bleibt es bei Konflikten, die im Folgenden dargestellt werden und zur Bera- tung anstehen: 1. Betrachtung Hochwasserschutz/Naturschutz Die Schaffung eines Retentionsraumes stellt zunächst einen erheblichen Eingriff i. S. d. Naturschutzrechts dar. Durch die Überflutungen wird es zu einem durchgrei- fenden Wandel der gegenwärtig vorhandenen Flora und Fauna kommen. Hiermit setzen sich im Einzelnen die Ausführungen zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS, s. Anlage 2) auseinander. Es sind daher Maßnahmen zur Eingriffsminimierung un- umgänglich und rechtlich zwingend vorgeschrieben. Dazu gehören aus Sicht des Landes vorbeugende Ertüchtigungsmaßnahmen wie ein standortangepasster Wald- umbau sowie die in der UVS beschriebenen „ökologischen Flutungen“. Das Land hat zu den Fragen ihrer Erforderlichkeit ein Rechtsgutachten (Prof. Birk) anfertigen las- sen, das diese als unumgänglich darstellt. Insbesondere würde das Erfordernis von ökologischen Flutungen bei der Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde mit anderen Belangen im Range vorgehen, argumentiert das Land und besteht auf de- ren Durchführung im Falle einer Polderlösung. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 9 2. Betrachtung Hochwasserschutz/Grundwasser (Trinkwassereinzugsgebiet) Der Retentionsraum soll in einem Wasserschutzgebiet errichtet werden, das für die geplante Grundwasserentnahme des künftigen Wasserwerks „Kastenwört“ ausge- wiesen wurde. Dieses Gebiet stellt die einzige und letzte Reserve zur Errichtung ei- nes Wasserwerkes im Großraum Karlsruhe dar und weist derzeit eine hervorragen- de Grundwasserqualität auf. Allerdings ist in dieser Verordnung über das Wasser- schutzgebiet des Regierungspräsidiums speziell für das IRP die Befreiungsmöglich- keit von deren Verboten bereits in § 7 Abs. 3 verankert worden. Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH (Stadtwerke) befürchten einen vermehrten Schadstoffeintrag in das Grundwasser, vor allem bei den vorgesehenen ökologischen Flutungen und deren belastenden Sedimentablagerungen. Neben dem zu besorgenden erhöhten Reini- gungsaufwand sind vor allem Giftstoffe, Arzneimittelrückstände und dergl. beacht- lich, die sich als unfiltrierbar darstellen (vgl. hierzu die Stellungnahme der Stadtwer- ke - Anlage 5 -). Inwieweit dies mit Blick auf vergleichbare Wassergewinnungsanla- gen im Land tolerabel sein könnte, ist nach Auffassung des Bürgermeisteramtes durch das Land Baden-Württemberg als Vorhabensträger für den Standort Kasten- wört im Rahmen der vorgelegten Unterlagen (z. B. UVS) nicht ausreichend und ver- tiefend untersucht. Der Vorhabensträger sieht das anders und verweist auf Untersu- chungen, denen zufolge für das Grundwasser keine respektablen Risiken bestün- den. Im Interesse der sicheren Versorgung der Karlsruher Bevölkerung mit saube- rem Trinkwasser darf es nach Auffassung des Bürgermeisteramtes jedoch nicht zu einer Verschlechterung der Grundwasserqualität kommen. 3. Betrachtung Geplantes Wasserwerk/Naturschutz Streng genommen gehört der Antrag auf Grundwasserentnahme zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung aus den Brunnen des Wasserwerkes Kasten- wört nicht zu dem hier relevanten Abwägungsprozess. Allerdings könnten sich bei diesem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren aufgrund der hiervon betroffe- nen europäischen Schutzgebiete weitere Konflikte zwischen Naturschutz und der geplanten Grundwasserentnahme ergeben, zumindest wenn z. B. durch Ausfall ei- nes der anderen Wasserwerke die Spitzenentnahme von 7,4 Mio. m³ jährlich not- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 von 9 wendig werden würde. Der dann hierbei entstehende Absenkungstrichter des Grundwasserspiegels könnte sich vor allem in einem regenarmen Jahr auf den Grundwasserhaushalt und damit auf den Naturhaushalt auswirken. Auf Antrag der Stadtwerke hat bereits am 24.01.2006 ein Scoping-Termin stattgefunden, bei dem die hierfür notwendigen Unterlagen festgelegt wurden, um eine entsprechende Be- wertung durchzuführen. Die Erfordernisse einer jederzeit sicheren Trinkwasserver- sorgung sind im Einzelfall gegenüber den prognostizierten Auswirkungen abzuwä- gen, wodurch sich - unter prognostischer Betrachtung - evtl. eine Relativierung der vom IRP betroffenen Grundwasser-/Trinkwasserbelange ergeben könnte. 4. Betrachtung Hochwasserschutz/sonstige örtliche Belange Die Nutzung als Retentionsraum wird beachtliche und entscheidende Veränderun- gen nicht nur des Naturhaushalts, sondern auch für die vorhandenen örtlichen Ein- richtungen zur Folge haben. Betroffen sind das Rheinstrandbad und seine Erschlie- ßung über die Hermann-Schneider-Allee sowie seiner Parkierungsflächen, das Na- turschutzzentrum und die vorhandenen Wildgehege, schließlich die örtlichen Ruder- vereine und ein vorhandener Forststützpunkt. Dass für den Flutungsfall, auch wenn es zu „ökologischen Flutungen“ kommt, ein hinreichender Objektschutz hergestellt werden muss, ist unstrittig. Allerdings „spielte“ das Land ursprünglich mit dem Gedanken, eine Überflutung der Hermann-Schneider-Allee zeitweise in Kauf zu nehmen und den Verkehr über die Hochwasserdämme umzuleiten. In zahlreichen Gesprächen, bei denen auch Aspek- te des Denkmalschutzes eingebracht worden sind, haben sich IRP-Planer und städ- tische Dienststellen darauf verständigt, die Hermann-Schneider-Allee hochwasserfrei höherzulegen (2,10 m) und mit Abflussdurchlässen zu versehen. Aus der Sicht des Bürgermeisteramts lässt sich die Planung dann konfliktfrei gestal- ten, wenn die in Anlage 6 skizzierten Wünsche Berücksichtigung finden. Dies wäre nach Einschätzung des RP jedoch nur dann denkbar, wenn ein entsprechender Ausgleich für den Verlust an Retentionsvolumen gefunden werden kann. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 von 9 Schließlich ist bei der Betrachtung der örtlichen Belange auch auf die stadtentwick- lungspolitisch bedeutsame Planung zum „Rheinauenerlebnispark“ (s. Masterplan Karlsruhe 2015) hinzuweisen, die in einen engen Abstimmungsprozess mit dem IRP zu stellen ist. II. Variantenvergleich Nach Vorberatung im Planungsausschuss am 25.10.2006, bei der der Verwaltungs- vorschlag keine Mehrheit fand, und Gesprächen mit den Fraktionen ist Folgendes zu ergänzen: - Die Variante 1 (Dammrückverlegung) hat lediglich bei der Strömungsgeschwindig- keit leichte Vorteile. Der Umweltgutachter sieht aber die Naturschutzbelange auch bei der Variante 2 mit den sog. ökologischen Flutungen durchaus noch als gewahrt an (vgl. Anlage 0, Matrix mit Vor- und Nachteilen). - Demgegenüber haben Variante 2 und 3 den Vorteil des Schutzes bei Störfällen und Ölunfällen auf dem Rhein. Bei Variante 1 strömt das verunreinigte Wasser ungehin- dert in den Rückhalteraum und bedroht dort Fauna, Flora, Boden, Grundwasser und Trinkwasser. Für den Rhein gibt es ca. 20 - 30 Störfälle pro Jahr. Der Rückhalteraum kann vor einer Verschmutzung oder Vergiftung nur bei den Varianten 2 und 3 ge- schützt werden. - Für Variante 2 spricht auch der örtliche Hochwasserschutz. Durch die Steuerung im Hochwasserfall wird die Nutzung des Rückhalteraums optimiert. Der Unterschied zwischen Variante 1 bzw. 3 und 2 kann mehr als zehn Zentimeter beim Hochwas- serstand flussabwärts betragen. Die Variante 2 kann also erheblich besser den Hochwasserscheitel reduzieren als die anderen Varianten. - Mit der Variante 2 kann eine größere „Jährlichkeit“ abgefangen werden als bei Va- riante 1 und 3. Durch den Klimawandel werden steigende Hochwasserereignisse befürchtet (vgl. Anlage 7). Daraus ist die Befürchtung einer weiteren Verschlechte- rung gegenwärtiger Prognosen abzuleiten. Karlsruhe kann mit seinen spezifischen Ergänzende Erläuterungen Seite 8 von 9 Möglichkeiten (und Schwierigkeiten) hinsichtlich der Vorflutverhältnisse nur über die steuerbaren Varianten eine Nachrüstung (Entleerungsmöglichkeit über den Rheinha- fen und die Alb) erreichen. Diese Option ginge mit der Variante 1 von vornherein verloren. - Bei der Variante 1 wäre keine schonende Anpassung der Natur zu Beginn möglich. Durch eine Steuerung bei Variante 2 könnten die Anpassungsprozesse besser und schonender erreicht werden. Hierzu wäre die Einrichtung eines Monitoring sinnvoll. Diese Flexibilität ist bei Variante 3 auch nicht gegeben. - Die Gemeinden Rheinstetten und Au am Rhein haben sich ebenfalls für die Varian- te 2 (gesteuerter Rückhalteraum mit ökologischen Flutungen) ausgesprochen. III. Vorschlag des Bürgermeisteramtes an den Gemeinderat Das Bürgermeisteramt kommt nach Abwägung der widerstreitenden Interessenla- gen, auch aufgrund der vorgenannten rechtlichen Bewertung, zu dem Beschlussvor- schlag, der Variante 2 den Vorzug zu geben, da diese den vorgenannten Belangen, auch denen der Stadtwerke, in vertretbarer Weise Rechnung trägt. Die Empfehlung der Variante 2 setzt aus der Sicht des Bürgermeisteramtes aller- dings voraus, dass hinsichtlich der künftigen Steuerung des Rückhalteraumes weite- re Anpassungsmaßnahmen notwendig werden, um den Gesichtspunkten des Grundwasserschutzes und des Naturschutzes ausreichend Rechnung zu tragen. Ziel dieser Variantenentscheidung sollte es daher sein, eine Annäherung der gegen- läufigen öffentlichen Interessen mittels Regelungsvorbehalten im Planfeststellungs- beschluss zu erreichen, z. B. „Monitoring“ und Steuerungsreglement mit Rücksicht auf Entwicklungen sowohl ökologischer wie schadstoffbedingter Art. Diese Optionen sind bei den übrigen Varianten nicht gegeben. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 von 9 Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, im Sinne des vorgenannten Vorschlags des Bürgermeisteramtes gegenüber dem Regierungspräsidium insoweit Stellung zu nehmen, als der Variante 2 der Vorzug gegeben wird und dies mit folgenden Anre- gungen und Vorbehalten zu verbinden: 1. Zur Erhöhung des Rückhaltevolumens wird angeregt, den bestehenden Hochwasserdamm XXVI in Richtung EnBW-Kraftwerk zu verlegen. Die Stadt Karlsruhe als Grundeigentümer würde dieser Maßnahme zustimmen. Im Gegenzug wird erwartet, dass das Land die aktuellen Vorstellungen der Stadt zur Erschließung und Objektschutz bei Rappenwört berücksichtigt. 2. Die Stadt Karlsruhe behält sich vor, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens abweichende und gegebenenfalls weitergehende Forderungen zur Steue- rungsweise des Polders zu erheben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund von Schadstoffbelastungen im Grundwasser oder Sedimentablagerungen im Wasserschutzgebiet Kastenwört. 3. Der Betrieb des Polders soll so durchgeführt werden, dass dem Gesichts- punkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes Rechnung getragen wird. Eventuell erforderliche Anpassungsmaßnahmen sind seitens des Vorhabens- trägers vorzusehen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 12. Januar 2007