Antrag GRÜNE: Masterplan 2015

Vorlage: 17479
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.01.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.01.2007

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4 GRÜNE
    Extrahierter Text

    ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 17.01.2007 eingegangen: 17.01.2007 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 933 4 öffentlich Dezernat 1 Masterplan 2015 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Zu 1) Formulierungsergänzung Dem Antrag kann aus Sicht der Verwaltung entsprochen werden. Zu 2) Verschiebung der Entscheidung „Karlsruhe Masterplan 2015“ Der „Karlsruhe Masterplan 2015“ ist unabhängig davon, wie die Entscheidung BUGA letzt- lich ausgeht, beschlussreif. Zum einen, weil Teile der BUGA-Bewerbung bereits als Leitpro- jekte im Masterplan aufgenommen sind, zum anderen, weil der Masterplan auf die sich aus einer positiven Entscheidung ergebenden Veränderungen als Orientierungsrahmen flexibel reagieren und dies auch in der Fortschreibung darstellen kann. Zu 3) Streichung „gesetzte“ Projekte Die jetzigen Projekte Verkehrsverbindung über den Rhein und Kombi-Lösung werden unab- hängig vom Wesen ihrer tatsächlichen Ausgestaltung - ebenso wie die Nordtangente - als Schwerpunktthemen in der öffentlichen Diskussion zur weiteren Entwicklung und Standortsi- cherung Karlsruhes eine wesentliche Rolle spielen und sind deshalb aufgrund ihrer Bedeu- tung und Dimension für die Stadt in den Masterplan aufzunehmen. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass die Kombi-Lösung durch einen positiven Bürgerentscheid ent- schieden wurde, weshalb man nicht - wie in der Begründung des Antrags geschehen - da- von sprechen kann, dass dieses Vorhaben auf keinem breiten öffentlichen Konsens in der Bevölkerung basiere Das Projekt Einrichtung einer Zweigstelle der St. Petersburger Eremitage ist ein Vorschlag aus den Beteiligungsprozessen, in denen es auch diskutiert wurde. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) nicht bezifferbar, ab- hängig von der Aus- gestaltung der jeweili- gen Umsetzung Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit

  • Vorlage TOP 04: Antrag GRÜNE: Masterplan 2015
    Extrahierter Text

    ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 17.01.2007 eingegangen: 17.01.2007 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 933 4 öffentlich Dezernat 1 Masterplan 2015 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Zu 1) Formulierungsergänzung Dem Antrag kann aus Sicht der Verwaltung entsprochen werden. Zu 2) Verschiebung der Entscheidung „Karlsruhe Masterplan 2015“ Der „Karlsruhe Masterplan 2015“ ist unabhängig davon, wie die Entscheidung BUGA letzt- lich ausgeht, beschlussreif. Zum einen, weil Teile der BUGA-Bewerbung bereits als Leitpro- jekte im Masterplan aufgenommen sind, zum anderen, weil der Masterplan auf die sich aus einer positiven Entscheidung ergebenden Veränderungen als Orientierungsrahmen flexibel reagieren und dies auch in der Fortschreibung darstellen kann. Zu 3) Streichung „gesetzte“ Projekte Die jetzigen Projekte Verkehrsverbindung über den Rhein und Kombi-Lösung werden unab- hängig vom Wesen ihrer tatsächlichen Ausgestaltung - ebenso wie die Nordtangente - als Schwerpunktthemen in der öffentlichen Diskussion zur weiteren Entwicklung und Standortsi- cherung Karlsruhes eine wesentliche Rolle spielen und sind deshalb aufgrund ihrer Bedeu- tung und Dimension für die Stadt in den Masterplan aufzunehmen. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass die Kombi-Lösung durch einen positiven Bürgerentscheid ent- schieden wurde, weshalb man nicht - wie in der Begründung des Antrags geschehen - da- von sprechen kann, dass dieses Vorhaben auf keinem breiten öffentlichen Konsens in der Bevölkerung basiere Das Projekt Einrichtung einer Zweigstelle der St. Petersburger Eremitage ist ein Vorschlag aus den Beteiligungsprozessen, in denen es auch diskutiert wurde. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) nicht bezifferbar, ab- hängig von der Aus- gestaltung der jeweili- gen Umsetzung Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit

  • Vorlage TOP 04: Antrag GRÜNE: Masterplan 2015
    Extrahierter Text

    32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 Vorlage Nr. 933 ANTRAG Zu TOP 4 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Klaus Stapf und der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17. Januar 2007 Masterplan 2015 Im Kapitel “Prozessablauf” (siehe 3. Entwurf Masterplan) werden auf Seite 7 folgende Änderungen vorgenommen: Bisher: Finanzielle und personelle Ressourcen werden zukünftig vornehmlich zur Realisierung der Leitprojekte eingesetzt werden, ohne den Bestand, die Dynamik, die Fortschreibung und vor allem die Qualität bisheriger Maßnahmen und laufender Projekte einzuschränke Neu: Zur Realisierung der Leitprojekte werden finanzielle und personelle Ressourcen eingesetzt, ohne den Bestand, die Dynamik, die Fortschreibung und vor allem die Qualität bisheriger Maßnahmen und laufender Projekte sowie außerhalb des Masterplans zukünftig initiierterMaßnahmen und Projekteeinzuschränken. Die Entscheidung über den Masterplan wird vertagt, bis eine definitive Entscheidung über die Durchführung der BUGA 2015 in Karlsruhe gefallen ist. Bei einer positiven Entscheidung wird der Masterplan den neuen Gegebenheiten entsprechend angepasst. Die BUGA 2015 sollte dann unter den Leitprojekten eine herausragende Stellung einnehmen. Folgende “gesetzte” Projekte werden aus dem Masterplan gestrichen, da sie weder aus dem Bürgerbeteiligungsprozess zum Masterplan hervorgegangen sind noch auf einem breiten öffentlichen Konsens in der Bevölkerung basieren: 2. Rheinbrücke Nordtangente U-Strab Eremitage Sachverhalt/Begründung: Zu 1. Auch bei einer grundsätzlichen Zustimmung zu den Zielen des Masterplans und einer weitgehend positiven Bewertung der enthaltenen Leitprojekte sollte der Gemeinderat sich in seiner Arbeit für diese und die folgenden Legislaturperioden nicht unnötig einschränken. Daher ist es u. a. wichtig, dass der Masterplan nicht als verbindliches Planwerk beschlossen wird. So hat die Diskussion im Hauptausschuss am 11.01.2007 bereits ergeben, dass der Begriff “verbindlich” in der Beschlussvorlage durch eine andere Formulierung ersetzt wird. Da wir bei einzelnen Themengebieten dringenden Handlungsbedarf sehen, der über die Leitprojekte im aktuellen Masterplan-Entwurf nicht oder nur unzureichend abgedeckt wird (Bsp. Handlungsfelder “Miteinander” und “Umwelt”), legen wir großen Wert darauf, dass zukünftige Projekte und Initiativen des Gemeinderates durch den Masterplan nicht beschränkt bzw. in ihrer Priorität nach hinten gestuft werden. Der Masterplan darf die inhaltliche politische Arbeit des Gemeinderates und die Ziele der einzelnen Fraktionen nicht beschneiden. Zu 2. Sollte Karlsruhe den Zuschlag für die BUGA 2015 bekommen, wird dieses Projekt im Masterplan einen sehr hohen Stellenwert einnehmen müssen. Dies zum einen, da die BUGA mit zahlreichen Leitprojekten im engen inhaltlichen Zusammenhang steht, zum anderen, weil durch die BUGA erhebliche finanzielle Ressourcen gebunden würden, die eine Verschiebung der Prioritäten anderer Leitprojekte nach sich ziehen müsste. Zu 3. Die im Masterplan enthaltenen Ziele und Leitprojekte sollten auf einem breiten Konsens in der Öffentlichkeit sowie auch bei den politischen Repräsentant/innen im Gemeinderat basieren. Von der Verwaltung “gesetzte” Projekte, von denen bekannt ist, dass sie innerhalb der Bevölkerung und auch im Gemeinderat stark umstritten sind, sollten daher keinen Platz im Masterplan haben. gez. Klaus Stapf gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 18. Januar 2007