Änderungsantrag SPD: Masterplan 2015
| Vorlage: | 17478 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2007 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.01.2007 eingegangen: 17.01.2007 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 932 4 öffentlich Dezernat 1 Masterplan 2015 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Karlsruhe Masterplan 2015 ist als Orientierungsrahmen für die weitere Entwick- lung Karlsruhes zu verstehen. Er gibt damit Orientierung für diejenigen in ihren Ent- scheidungen und Handlungen, die für die weitere Entwicklung Karlsruhes verant- wortlich sind, für wen sonst? Es kann keine Rede davon sein, dass sich der Gemeinderat mit der Verabschiedung des Masterplans über Jahre hinweg festlegt, unabhängig von der finanziellen Situa- tion der Stadt, von sich möglicherweise ändernden Mehrheitsverhältnissen und Prio- ritätensetzungen. Denn der Prozess Karlsruhe Masterplan endet nicht mit dem jetzt vorliegenden Heft „Karlsruhe Masterplan 2015“, die Broschüre ist lediglich ein Mei- lenstein, eine erste Etappe. Der Plan bleibt offen im Hinblick auf notwendig werden- de Veränderungen. Die Broschüre „Karlsruhe Masterplan 2015“ wird dazu fortge- schrieben. Über die jeweilige Fortschreibung beschließt anschließend der Gemein- derat, ebenso wie auch in der Umsetzungsphase über jedes im Masterplan aufge- führte Projekt. Der Gemeinderat bleibt damit jederzeit Herr des Verfahrens. Der be- antragte Änderungsvorschlag wirft insoweit lediglich eine semantische Frage auf. Sollte diese aber aus Sicht der Antragsteller ausschlaggebend für eine Zustimmung zum „Karlsruhe Masterplan 2015“ sein, könnte aus Sicht des Bürgermeisteramtes auch zu dieser Formulierung Zustimmung signalisiert werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit
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Extrahierter Text
ÄNDERUNGSANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.01.2007 eingegangen: 17.01.2007 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 932 4 öffentlich Dezernat 1 Masterplan 2015 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Karlsruhe Masterplan 2015 ist als Orientierungsrahmen für die weitere Entwick- lung Karlsruhes zu verstehen. Er gibt damit Orientierung für diejenigen in ihren Ent- scheidungen und Handlungen, die für die weitere Entwicklung Karlsruhes verant- wortlich sind, für wen sonst? Es kann keine Rede davon sein, dass sich der Gemeinderat mit der Verabschiedung des Masterplans über Jahre hinweg festlegt, unabhängig von der finanziellen Situa- tion der Stadt, von sich möglicherweise ändernden Mehrheitsverhältnissen und Prio- ritätensetzungen. Denn der Prozess Karlsruhe Masterplan endet nicht mit dem jetzt vorliegenden Heft „Karlsruhe Masterplan 2015“, die Broschüre ist lediglich ein Mei- lenstein, eine erste Etappe. Der Plan bleibt offen im Hinblick auf notwendig werden- de Veränderungen. Die Broschüre „Karlsruhe Masterplan 2015“ wird dazu fortge- schrieben. Über die jeweilige Fortschreibung beschließt anschließend der Gemein- derat, ebenso wie auch in der Umsetzungsphase über jedes im Masterplan aufge- führte Projekt. Der Gemeinderat bleibt damit jederzeit Herr des Verfahrens. Der be- antragte Änderungsvorschlag wirft insoweit lediglich eine semantische Frage auf. Sollte diese aber aus Sicht der Antragsteller ausschlaggebend für eine Zustimmung zum „Karlsruhe Masterplan 2015“ sein, könnte aus Sicht des Bürgermeisteramtes auch zu dieser Formulierung Zustimmung signalisiert werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit
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Extrahierter Text
32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 ÄNDERUNGS- Vorlage Nr. 932 ANTRAG Zu TOP 4 ------------------------------------------ Ä N D E R U N G S A N T R A G der Stadträtin Doris Baitinger (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 17. Januar 2007 Masterplan 2015 Der Beschluss (Seite 3) wird in seinem ersten Absatz wie folgt geändert: Bisher: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den vorliegenden “Karlsruhe Masterplan 2015” – als Anlage – als Orientierungsrahmen, an dem zukünftig alle Verantwortlichen ihre Entscheidungen und ihr Vorgehen im Hinblick auf den Stadtgeburtstag 2015 und die weitere Entwicklung Karlsruhes ausrichten. Neu: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den vorliegenden “Karlsruhe Masterplan 2015” – als Anlage – als Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung Karlsruhes und den Stadtgeburtstag 2015. Sachverhalt / Begründung: Es würde die Souveränität des Gemeinderats nachhaltig aushöhlen, müssten zukünftig alle Verantwortlichen ihre Entscheidungen an den im Masterplan 2015 formulierten Zielen und Projekten ausrichten. Auch praktische Gründe sprechen gegen eine derartige Verbindlichkeit: So kann sich ein Gemeinderat nicht über Jahre hinweg festlegen in Anbetracht einer sich bis 2015 möglicherweise ändernden finanziellen Situation der Stadt, sich möglicherweise ändernden Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat und sich möglicherweise ändernden Prioritätensetzungen der Stadträtinnen und Stadträte bzw. der Bürgerinnen und Bürger. Zusammengefasst: Die unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Masterplan formulierten Projekte sind ein wichtiger und willkommener Fingerzeig für die Stadtverwaltung und den Gemeinderat, wohin sich Karlsruhe in Zukunft entwickeln soll; es kann sich jedoch lediglich um eine Orientierung und nicht um eine verbindliche Vorgabe handeln. gez. Doris Baitinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 18. Januar 2007