Antrag SPD: Masterplan 2015 - Verschiebung der Beschlussfassung

Vorlage: 17477
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.01.2007
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 23.01.2007

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4 SPD Antrag
    Extrahierter Text

    ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.01.2007 eingegangen: 17.01.2007 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 931 4 öffentlich Dezernat 1 Masterplan 2015 - Verschiebung der Beschlussfassung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der „Karlsruhe Masterplan 2015“ ist unabhängig davon, wie die Entscheidung BUGA letzt- lich ausgeht, beschlussreif. Zum einen, weil Teile der BUGA-Bewerbung bereits als Leitpro- jekte im Masterplan aufgenommen sind, zum anderen, weil der Masterplan auf die sich aus einer positiven BUGA-Entscheidung ergebenden Veränderungen als Orientierungsrahmen flexibel reagieren und dies auch in der Fortschreibung darstellen kann. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Die Idee zum Masterplan entstand bereits im Mai 2005. Das Konzept wurde im Herbst 2005 den Fraktionen vorgestellt und mit ihnen abgestimmt. Gute Ideen aus vorangegangenen Beteiligungs- und Bewerbungsverfahren galt es zu bündeln, zu bewerten und in eine Umsetzungsstrategie zu bringen, um sie für Karlsruhe gewinn- bringend nutzbar zu machen. Dabei handelte es sich um Ideen sowohl aus der vorausgegangenen Bewerbung um die Bundesgartenschau als auch um Ideen aus den Bewerbungen Stadt der Wis- senschaft, Olympia und Kulturhauptstadt 2010 sowie dem Beteiligungsprozess City 2015. Neue Ideen sollten in einem weiteren, breit angelegten Beteiligungsprozess generiert, gemeinsam mit den bereits vorhandenen Ideen diskutiert und letztlich zu einem strategischen Zielführungskonzept für die zukünftige Entwicklung unserer ge- samten Stadt mit Blick auf den 300. Stadtgeburtstag und darüber hinaus zusam- mengeführt werden. Darin liegt der Sinn des Masterplans; er wurde nicht „aus der Taufe gehoben, um zum 300-jährigen Jubiläum der Stadt doch noch etwas vorwei- sen zu können“, wie die Antragsteller darlegen. Der jetzt vorliegende „Karlsruhe Masterplan 2015“ stellt einen Meilenstein in einem insgesamt langfristig angelegten Entwicklungskonzept dar. Der Prozess bleibt dy- namisch, auf sich ändernde Rahmenbedingungen ist zu reagieren und der begonne- ne offene Dialog mit allen Akteuren soll kontinuierlich weitergeführt werden. Deshalb ist das vorliegende Konzept als Orientierungsrahmen für zukünftige Entscheidungen und das weitere Vorgehen in der städtischen Entwicklung zu verstehen. Die formulierten Ziele und Leitprojekte stellen keineswegs ein Sammelsurium von Projekten als Ersatz für die BUGA dar. Der Anspruch des Masterplans reicht weit darüber hinaus. Er bildet eine mittel- bis langfristige gesamtstädtische Entwicklungs- perspektive auf den derzeitigen für Karlsruhe bedeutenden, untereinander vernetz- ten Handlungsfeldern ab und wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mögliche Entscheidungen für die BUGA, von denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesichert ausgegangen werden kann, können nahtlos Eingang in den Master- plan finden, zumal Projekte der BUGA-Bewerbung, z. B. Landschaftspark Rhein, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 bereits als Leitprojekte im Masterplan aufgenommen sind. Die jetzt formulierten Vor- stellungen zur Durchführung des Stadtjubiläums lassen sich ebenfalls ohne weiteres mit einem möglichen Rahmenprogramm für eine BUGA vernetzen. Damit ist der „Karlsruhe Masterplan 2015“ unabhängig davon, wie die Entscheidung BUGA letztlich ausgeht, beschlussreif. Auf die sich aus einer positiven Entscheidung ergebenden Veränderungen kann der Masterplan als Orientierungsrahmen flexibel reagieren und diese auch in der Fortschreibung darstellen. Bei einer weiteren Verschiebung des Beschlusses Masterplan ist zu befürchten, dass der gesamte Prozess, der in Abstimmung mit allen Fraktionen gemeinsam - auch im Hinblick auf den Zeitplan - angestoßen wurde, in der Bevölkerung massiv an Glaubwürdigkeit verliert und die Bereitschaft der Bürgerschaft und gesellschaftlichen Gruppierungen, sich weiterhin in den Entwicklungsprozess einzubringen, nicht mehr vorhanden sein wird.

  • Vorlage TOP 04: Antrag SPD: Masterplan 2015 - Verschiebung der Beschlussfassung
    Extrahierter Text

    ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.01.2007 eingegangen: 17.01.2007 Gremium: 32. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 23.01.2007 931 4 öffentlich Dezernat 1 Masterplan 2015 - Verschiebung der Beschlussfassung Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der „Karlsruhe Masterplan 2015“ ist unabhängig davon, wie die Entscheidung BUGA letzt- lich ausgeht, beschlussreif. Zum einen, weil Teile der BUGA-Bewerbung bereits als Leitpro- jekte im Masterplan aufgenommen sind, zum anderen, weil der Masterplan auf die sich aus einer positiven BUGA-Entscheidung ergebenden Veränderungen als Orientierungsrahmen flexibel reagieren und dies auch in der Fortschreibung darstellen kann. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) nicht bezifferbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Die Idee zum Masterplan entstand bereits im Mai 2005. Das Konzept wurde im Herbst 2005 den Fraktionen vorgestellt und mit ihnen abgestimmt. Gute Ideen aus vorangegangenen Beteiligungs- und Bewerbungsverfahren galt es zu bündeln, zu bewerten und in eine Umsetzungsstrategie zu bringen, um sie für Karlsruhe gewinn- bringend nutzbar zu machen. Dabei handelte es sich um Ideen sowohl aus der vorausgegangenen Bewerbung um die Bundesgartenschau als auch um Ideen aus den Bewerbungen Stadt der Wis- senschaft, Olympia und Kulturhauptstadt 2010 sowie dem Beteiligungsprozess City 2015. Neue Ideen sollten in einem weiteren, breit angelegten Beteiligungsprozess generiert, gemeinsam mit den bereits vorhandenen Ideen diskutiert und letztlich zu einem strategischen Zielführungskonzept für die zukünftige Entwicklung unserer ge- samten Stadt mit Blick auf den 300. Stadtgeburtstag und darüber hinaus zusam- mengeführt werden. Darin liegt der Sinn des Masterplans; er wurde nicht „aus der Taufe gehoben, um zum 300-jährigen Jubiläum der Stadt doch noch etwas vorwei- sen zu können“, wie die Antragsteller darlegen. Der jetzt vorliegende „Karlsruhe Masterplan 2015“ stellt einen Meilenstein in einem insgesamt langfristig angelegten Entwicklungskonzept dar. Der Prozess bleibt dy- namisch, auf sich ändernde Rahmenbedingungen ist zu reagieren und der begonne- ne offene Dialog mit allen Akteuren soll kontinuierlich weitergeführt werden. Deshalb ist das vorliegende Konzept als Orientierungsrahmen für zukünftige Entscheidungen und das weitere Vorgehen in der städtischen Entwicklung zu verstehen. Die formulierten Ziele und Leitprojekte stellen keineswegs ein Sammelsurium von Projekten als Ersatz für die BUGA dar. Der Anspruch des Masterplans reicht weit darüber hinaus. Er bildet eine mittel- bis langfristige gesamtstädtische Entwicklungs- perspektive auf den derzeitigen für Karlsruhe bedeutenden, untereinander vernetz- ten Handlungsfeldern ab und wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mögliche Entscheidungen für die BUGA, von denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesichert ausgegangen werden kann, können nahtlos Eingang in den Master- plan finden, zumal Projekte der BUGA-Bewerbung, z. B. Landschaftspark Rhein, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 bereits als Leitprojekte im Masterplan aufgenommen sind. Die jetzt formulierten Vor- stellungen zur Durchführung des Stadtjubiläums lassen sich ebenfalls ohne weiteres mit einem möglichen Rahmenprogramm für eine BUGA vernetzen. Damit ist der „Karlsruhe Masterplan 2015“ unabhängig davon, wie die Entscheidung BUGA letztlich ausgeht, beschlussreif. Auf die sich aus einer positiven Entscheidung ergebenden Veränderungen kann der Masterplan als Orientierungsrahmen flexibel reagieren und diese auch in der Fortschreibung darstellen. Bei einer weiteren Verschiebung des Beschlusses Masterplan ist zu befürchten, dass der gesamte Prozess, der in Abstimmung mit allen Fraktionen gemeinsam - auch im Hinblick auf den Zeitplan - angestoßen wurde, in der Bevölkerung massiv an Glaubwürdigkeit verliert und die Bereitschaft der Bürgerschaft und gesellschaftlichen Gruppierungen, sich weiterhin in den Entwicklungsprozess einzubringen, nicht mehr vorhanden sein wird.

  • Vorlage TOP 04: Antrag SPD: Masterplan 2015 - Verschiebung der Beschlussfassung
    Extrahierter Text

    32. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 23. JANUAR 2007 Vorlage Nr. 931 ANTRAG Zu TOP 4 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtin Doris Baitinger (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 17. Januar 2007 Masterplan 2015 - Verschiebung der Beschlussfassung Die Beschlussfassung über den Masterplan wird vertagt, bis die Entscheidung getroffen ist, ob Karlsruhe den Zuschlag für die Durchführung der Bundesgartenschau 2015 erhält. Sachverhalt / Begründung: Nach der Entscheidung des Gemeinderats im März 2003, von einer Bewerbung für die Bundesgartenschau 2015 Abstand zu nehmen, wurde im Herbst 2005 der Masterplan 2015 aus der Taufe gehoben, um zum 300jährigen Jubiläum der Stadt doch noch etwas vorweisen zu können. Der Masterplan mit einem Sammelsurium von Leitprojekten als Ersatz für die Buga wurde und wird indes immer noch kritisch in der Bevölkerung gesehen. Durch den Antrag der SPD-Fraktion vom 28. November 2006, nach dem Rückzug Osnabrücks die Bemühungen um eine Bewerbung Karlsruhes für die Buga 2015 wiederaufzunehmen und einem diesbezüglich im Gemeinderat im Dezember 2006 gefassten positiven Beschluss, ergeben sich Konsequenzen für die für den 23. Januar vorgesehene Beschlussfassung über den Masterplan 2015. Denn sollte sich der Gemeinderat im März diesen Jahres für eine Bewerbung zur Buga entscheiden (und dies zeichnet sich nach gegenwärtigem Stand ab) und Karlsruhe Ende Mai tatsächlich den Zuschlag erhalten, wird sich die Schwerpunktsetzung des Masterplans deutlich ändern müssen. Insofern ist es sinnvoll, die Beschlussfassung über den Masterplan aufzuschieben, bis die Entscheidung über den Zuschlag für die Buga getroffen ist. Dies würde eine Verschiebung um ca. 4 Monate bedeuten, was dem Projekt nicht schadet. gez. Doris Baitinger Hauptamt - Sitzungsdienste - 18. Januar 2007