Antrag SPD: Bundesgartenschau 2015
| Vorlage: | 17427 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.12.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
Beratungen
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Extrahierter Text
ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 28.11.2006/05.12.2006 eingegangen: 28.11.2006/05.12.2006 Gremium: 31. Plenarsitzung des Gemeinderats Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 12.12.2006 885 / 890 7 öffentlich Dez. 1/5 Bundesgartenschau 2015 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Gemeinderat hat am 18. März 2003 beschlossen, aus finanziellen Gründen auf die Ausrichtung einer Bundesgartenschau im Jahre 2015 zu verzichten. Die finanzielle Situation der Stadt hat sich seither nicht entscheidend zum Positiven verändert. Aus heutiger Sicht ist das zu finanzierende Gesamtvolumen von rd. 60 Mio. € (zzgl. Preisanpassung und MWSt-Erhöhung) über zusätzliche Kreditaufnahme zu finanzie- ren, was zum Zeitpunkt der vollständigen Kreditaufnahme zu jährlichen Mehrbelas- tungen in Höhe von 2,6 Mio. € im Ergebnishaushalt und von 1,3 Mio. € im Finanz- haushalt führt. Die Verschuldung würde allein durch diese Maßnahme von 308,3 Mio. € (zum 31.12. 2008) bis 2015 auf 363,8 Mio. € steigen (Stand Entwurf HH-Plan 07/08). Sollte der Gemeinderat heute zu einem positiven Votum kommen, wird die Verwal- tung für eine endgültige Entscheidung des Gemeinderates bis spätestens März 2007 die planerischen und finanziellen Rahmenbedingungen aufzeigen. Die in den Anträgen genannten Überlegungen werden hierbei berücksichtigt. Erst danach kann eine erneute Bewerbung in Betracht kommen, denn diese muss verbindlich und unwiderruflich sein. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeein- sparungen) über 60 Mio € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 97 Mio. € ca. 37 Mio. € ca. 60 Mio. € noch offen Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 44 Vorbemerkung: Nach Verbreitung der Nachricht, dass Osnabrück die Bewerbung für die Bundesgar- tenschau 2015 zurückgezogen hat, sind nach telefonischer Auskunft der Geschäfts- führung bei der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft (DBG) zahlreiche Anfra- gen anderer Städte aufgelaufen, die Interesse an einer ersatzweisen Durchführung der BUGA 2015 signalisiert haben. Für weitergehende Auskünfte zum Ablauf und zum Prozedere der Bewerbung erbittet die DBG eine offizielle schriftliche Anfrage der interessierten Stadt. Zu den Anträgen: Voraussetzung für eine Berücksichtigung bei der Ersatzvergabe der Bundesgarten- schau 2015 ist laut Auskunft der Deutschen Bundesgartenschau GmbH (DBG) eine verbindliche Bewerbung bis Ende März 2007. Dem folgt eine Einladung durch die DBG zur Präsentation des Gartenschaukonzeptes. Für den Fall, dass sich Karlsruhe mit dem bereits bekannten, allenfalls leicht modifizierten Konzept aus dem Jahre 2003 wieder bewirbt, kann der erneute Präsentationsaufwand vergleichsweise ge- ring gehalten werden. Die DBG wird dann binnen 2 Monaten über den Zuschlag für die BUGA 2015 entscheiden. Die DBG geht davon aus, dass danach umgehend mit der Projektplanung begonnen werden muss, damit möglichst noch im Jahr 2008 mit ersten Maßnahmen begonnen werden kann. Die Aufstellung des bekannten, überschlägigen Finanzrahmens wurde seinerzeit von der Stadtkämmerei und der Stabsstelle Projektcontrolling begleitet und in sich schlüs- sig bewertet. Dieser Finanzrahmen aus dem Jahr 2003 setzt sich zusammen aus Gesamtausgaben in Höhe von rund 97 Mio. € (für Dauergrünanlagen, Durchführungskosten, Planungen, Wettbewerb, Grundstücke u.a.) sowie Gesamteinnahmen in Höhe von rd. 37 Mio. € (von Eintrittsgeldern, Konzessionen, Zuschüsse u.a.). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 44 In der Bilanz bleibt ein auch nach heutiger Sicht weitgehend über Kredite zu finanzie- rendes Gesamtvolumen von rd. € 60 Mio. (zuzüglich Preisanpassungen und MWSt- Erhöhung). Bei diesem Konzept wurden bereits erhebliche inhaltliche Abstriche ge- genüber dem ursprünglichen Entwurf (rd. € 85 Mio. Gesamtvolumen) gemacht. Das führt zu jährlichen Mehrbelastungen in Höhe von 2,6 Mio. € im Ergebnishaushalt und von 1,3 Mio. € im Finanzhaushalt. Die Verschuldung würde allein durch diese Maßnahme von 308,3 Mio. € (zum 31.12. 2008) bis 2015 auf 363,8 Mio. € steigen (Stand Entwurf HH-Plan 07/08). Inzwischen können zwar Teilleistungen wie z.B. der Grunderwerb Hofgut Maxau so- wie Planungs- und Bauaufwendungen für die Wegeverbindung Knielingen – Rhein in Abzug gebracht werden; im Gegenzug sind jedoch z. B. Mehrkosten bei den Brü- cken entlang der Rheinpromenade vorhersehbar. Die Zuschusserwartung an das Land – die seinerzeit mit 10 Mio. € beziffert wurde – bleibt unverändert. Zuschüsse aus EU-Mitteln sind grundsätzlich möglich, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezif- ferbar. Ergänzende Finanzierungen von Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms werden sich voraussichtlich auf den Polder Bellenkopf-Rappenwört und den Rheinauenerlebnispark beschränken. Im Abschnitt Rheinbrücke – Rheinha- fen sind mittelfristig keine Maßnahmen zur Rheindammertüchtigung vorgesehen. Entscheidend ist ferner der evtl. notwendige Erwerb des Bahngeländes zwischen Kreisel und Ostring zur Vervollständigung des Ostaueparks, in dessen Bereich der Gartenschauschwerpunkt liegen könnte. Ob die Weiterentwicklung des Zoologischen Stadtgartens in eine evtl. Bewerbung einbezogen werden kann, wird die Verwaltung prüfen und bewerten. Im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2007/2008 sind Mittel in Höhe von 317.000 € zur Sanierung der Turmbergterrasse und ein Ansatz in Höhe von 925.000 € für Pla- nungen und erste Maßnahmen im Landschaftspark Rhein vorgesehen. Im Masterplan Karlsruhe 2015 sind folgende Leitprojekte enthalten, die direkt oder aber mittelbar Inhalte des BUGA-Konzeptes sind: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 44 Landschaftspark Rhein einschließlich Auenerlebnispark und der vernetzenden Wegebeziehungen nach Knielingen und zum zentralen Stadtgebiet Aufwertung Turmbergareal Erweiterung und Aufwertung des Zoo-Areals im Zoologischen Stadtgarten Grünflächenvernetzung in den Stadtteilen Alter Schlachthof (Kreativpark Ost)
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ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 28.11.2006/05.12.2006 eingegangen: 28.11.2006/05.12.2006 Gremium: 31. Plenarsitzung des Gemeinderats Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 12.12.2006 885 / 890 7 öffentlich Dez. 1/5 Bundesgartenschau 2015 Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Gemeinderat hat am 18. März 2003 beschlossen, aus finanziellen Gründen auf die Ausrichtung einer Bundesgartenschau im Jahre 2015 zu verzichten. Die finanzielle Situation der Stadt hat sich seither nicht entscheidend zum Positiven verändert. Aus heutiger Sicht ist das zu finanzierende Gesamtvolumen von rd. 60 Mio. € (zzgl. Preisanpassung und MWSt-Erhöhung) über zusätzliche Kreditaufnahme zu finanzie- ren, was zum Zeitpunkt der vollständigen Kreditaufnahme zu jährlichen Mehrbelas- tungen in Höhe von 2,6 Mio. € im Ergebnishaushalt und von 1,3 Mio. € im Finanz- haushalt führt. Die Verschuldung würde allein durch diese Maßnahme von 308,3 Mio. € (zum 31.12. 2008) bis 2015 auf 363,8 Mio. € steigen (Stand Entwurf HH-Plan 07/08). Sollte der Gemeinderat heute zu einem positiven Votum kommen, wird die Verwal- tung für eine endgültige Entscheidung des Gemeinderates bis spätestens März 2007 die planerischen und finanziellen Rahmenbedingungen aufzeigen. Die in den Anträgen genannten Überlegungen werden hierbei berücksichtigt. Erst danach kann eine erneute Bewerbung in Betracht kommen, denn diese muss verbindlich und unwiderruflich sein. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeein- sparungen) über 60 Mio € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 97 Mio. € ca. 37 Mio. € ca. 60 Mio. € noch offen Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 44 Vorbemerkung: Nach Verbreitung der Nachricht, dass Osnabrück die Bewerbung für die Bundesgar- tenschau 2015 zurückgezogen hat, sind nach telefonischer Auskunft der Geschäfts- führung bei der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft (DBG) zahlreiche Anfra- gen anderer Städte aufgelaufen, die Interesse an einer ersatzweisen Durchführung der BUGA 2015 signalisiert haben. Für weitergehende Auskünfte zum Ablauf und zum Prozedere der Bewerbung erbittet die DBG eine offizielle schriftliche Anfrage der interessierten Stadt. Zu den Anträgen: Voraussetzung für eine Berücksichtigung bei der Ersatzvergabe der Bundesgarten- schau 2015 ist laut Auskunft der Deutschen Bundesgartenschau GmbH (DBG) eine verbindliche Bewerbung bis Ende März 2007. Dem folgt eine Einladung durch die DBG zur Präsentation des Gartenschaukonzeptes. Für den Fall, dass sich Karlsruhe mit dem bereits bekannten, allenfalls leicht modifizierten Konzept aus dem Jahre 2003 wieder bewirbt, kann der erneute Präsentationsaufwand vergleichsweise ge- ring gehalten werden. Die DBG wird dann binnen 2 Monaten über den Zuschlag für die BUGA 2015 entscheiden. Die DBG geht davon aus, dass danach umgehend mit der Projektplanung begonnen werden muss, damit möglichst noch im Jahr 2008 mit ersten Maßnahmen begonnen werden kann. Die Aufstellung des bekannten, überschlägigen Finanzrahmens wurde seinerzeit von der Stadtkämmerei und der Stabsstelle Projektcontrolling begleitet und in sich schlüs- sig bewertet. Dieser Finanzrahmen aus dem Jahr 2003 setzt sich zusammen aus Gesamtausgaben in Höhe von rund 97 Mio. € (für Dauergrünanlagen, Durchführungskosten, Planungen, Wettbewerb, Grundstücke u.a.) sowie Gesamteinnahmen in Höhe von rd. 37 Mio. € (von Eintrittsgeldern, Konzessionen, Zuschüsse u.a.). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 44 In der Bilanz bleibt ein auch nach heutiger Sicht weitgehend über Kredite zu finanzie- rendes Gesamtvolumen von rd. € 60 Mio. (zuzüglich Preisanpassungen und MWSt- Erhöhung). Bei diesem Konzept wurden bereits erhebliche inhaltliche Abstriche ge- genüber dem ursprünglichen Entwurf (rd. € 85 Mio. Gesamtvolumen) gemacht. Das führt zu jährlichen Mehrbelastungen in Höhe von 2,6 Mio. € im Ergebnishaushalt und von 1,3 Mio. € im Finanzhaushalt. Die Verschuldung würde allein durch diese Maßnahme von 308,3 Mio. € (zum 31.12. 2008) bis 2015 auf 363,8 Mio. € steigen (Stand Entwurf HH-Plan 07/08). Inzwischen können zwar Teilleistungen wie z.B. der Grunderwerb Hofgut Maxau so- wie Planungs- und Bauaufwendungen für die Wegeverbindung Knielingen – Rhein in Abzug gebracht werden; im Gegenzug sind jedoch z. B. Mehrkosten bei den Brü- cken entlang der Rheinpromenade vorhersehbar. Die Zuschusserwartung an das Land – die seinerzeit mit 10 Mio. € beziffert wurde – bleibt unverändert. Zuschüsse aus EU-Mitteln sind grundsätzlich möglich, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezif- ferbar. Ergänzende Finanzierungen von Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms werden sich voraussichtlich auf den Polder Bellenkopf-Rappenwört und den Rheinauenerlebnispark beschränken. Im Abschnitt Rheinbrücke – Rheinha- fen sind mittelfristig keine Maßnahmen zur Rheindammertüchtigung vorgesehen. Entscheidend ist ferner der evtl. notwendige Erwerb des Bahngeländes zwischen Kreisel und Ostring zur Vervollständigung des Ostaueparks, in dessen Bereich der Gartenschauschwerpunkt liegen könnte. Ob die Weiterentwicklung des Zoologischen Stadtgartens in eine evtl. Bewerbung einbezogen werden kann, wird die Verwaltung prüfen und bewerten. Im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2007/2008 sind Mittel in Höhe von 317.000 € zur Sanierung der Turmbergterrasse und ein Ansatz in Höhe von 925.000 € für Pla- nungen und erste Maßnahmen im Landschaftspark Rhein vorgesehen. Im Masterplan Karlsruhe 2015 sind folgende Leitprojekte enthalten, die direkt oder aber mittelbar Inhalte des BUGA-Konzeptes sind: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 44 Landschaftspark Rhein einschließlich Auenerlebnispark und der vernetzenden Wegebeziehungen nach Knielingen und zum zentralen Stadtgebiet Aufwertung Turmbergareal Erweiterung und Aufwertung des Zoo-Areals im Zoologischen Stadtgarten Grünflächenvernetzung in den Stadtteilen Alter Schlachthof (Kreativpark Ost)
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31. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 12. DEZEMBER 2006 Vorlage Nr. 885 ANTRAG Zu TOP 7 a ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtin Doris Baitinger, der Stadträte Dr. Heinrich Maul und Michael Zeh (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 28. November 2006 Bundesgartenschau 2015 Die Verwaltung stellt die einzelnen Schritte dar, wie nach dem Verzicht von Osnabrück die Stadt Karlsruhe vom Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) den Zuschlag für die Ausrichtung der Bundesgartenschau (Buga) 2015 erhalten kann. Die Stadt stellt den Finanzrahmen für die Ausrichtung der Buga dar unter Berücksichtigung der bereits im Haushaltsentwurf 2007/2008 eingestellten sowie im Rahmen des Masterplans 2015 ohnehin vorgesehenen Mittel zur Verwirklichung von Teilen der Buga-Planung. Sachverhalt/Begründung: Im März 2003 beschloss der Karlsruher Gemeinderat auf Empfehlung der Verwaltung, “die Durchführung der Bundesgartenschau 2015 aus finanziellen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt zurückzunehmen”. Am 21. November 2006 hat der Gemeinderat der Stadt Osnabrück beschlossen, auf die Ausrichtung der Bundesgartenschau (Buga) im Jahre 2015 zu verzichten. Der Rückzug Osnabrücks eröffnet Karlsruhe die Chance, zum 300-jährigen Jubiläum der Stadt doch noch ein nachhaltiges, in der Bevölkerung allgemein akzeptiertes Projekt zu verwirklichen. Die Durchführung der Buga muss im Kontext des Masterplans 2015 gesehen werden, da in dessen 2. Entwurf Teile der Buga -Planung (Landschaftspark Rhein, Rheinauenerlebnispark) bereits als Leitprojekte benannt sind. Die Buga könnte zum zentralen Leitprojekt des Masterplans werden, ohne dass allerdings so wichtige Handlungsfelder wie Bildung und Betreuung sowie Solidarität mit Schwächeren vernachlässigt werden. gez. Doris Baitinger gez. Dr. Heinrich Maul gez. Michael Zeh Hauptamt - Sitzungsdienste - 1. Dezember 2006 Stellungnahme