Antrag KAL: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Fettweisstraße 65, Rheinhafendampfkraftwerk", Karlsruhe-Daxlanden: Grundsatzbeschluss

Vorlage: 17425
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.12.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 12.12.2006

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5
    Extrahierter Text

    Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom 12.12.2006 eingegangen 12.12.2006 . Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2006 TOP 5 Vorlage Nr. Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Fettweisstr. 65, Rheinhafendampfkraftwerk“, Karlsruhe-Daxlanden Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt stimmt dem Antrag zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage s ind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu Ziff. 1: Wie in der Gemeinderatsvorlage ausgeführt, ist es der erklärte Wunsch des Vorha- benträgers (EnBW) auf der Grundlage seines Sachstandsberichts und nach Bera- tung im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vom Gemeinderat eine Empfehlung für nach Möglichkeit nur noch zwei Kühlungsvarian- ten (Naturzug Nasskühlturm bzw. Durchlaufkühlung mit Ablaufkühler) zu erhalten. Der Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sahen sich nach ihrer gemeinsamen Beratung am 25.10.2006 in der Lage, diesen Wunsch des Vorhabenträgers zu entsprechen und mit großer Mehrheit eine entsprechende Emp- fehlung an den Gemeinderat für dessen Grundsatzentscheidung auszusprechen. Gegen eine Entscheidung des Gemeinderates mit Blick auf die in Betracht kommen- den Kühlungsvarianten auch den Hybridkühlturm in den Variantenvergleich gleichbe- rechtigt miteinzubeziehen, ist von seiten der Verwaltung nichts einzuwenden. Zu Ziff. 2: Über eine verbesserte Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer entlang des Rheins im Bereich des Kraftwerksareals ist die Verwaltung mit dem Vorhabenträger seit längerem im Gespräch. Über die konkrete Ausgestaltung wird der Gemeinderat daher im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens mitzuentscheiden haben. Dez. 1 Dez. 5 StPlA ZJD

  • Extrahierter Text

    Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom 12.12.2006 eingegangen 12.12.2006 . Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2006 TOP 5 Vorlage Nr. Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Fettweisstr. 65, Rheinhafendampfkraftwerk“, Karlsruhe-Daxlanden Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt stimmt dem Antrag zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage s ind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zu Ziff. 1: Wie in der Gemeinderatsvorlage ausgeführt, ist es der erklärte Wunsch des Vorha- benträgers (EnBW) auf der Grundlage seines Sachstandsberichts und nach Bera- tung im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vom Gemeinderat eine Empfehlung für nach Möglichkeit nur noch zwei Kühlungsvarian- ten (Naturzug Nasskühlturm bzw. Durchlaufkühlung mit Ablaufkühler) zu erhalten. Der Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sahen sich nach ihrer gemeinsamen Beratung am 25.10.2006 in der Lage, diesen Wunsch des Vorhabenträgers zu entsprechen und mit großer Mehrheit eine entsprechende Emp- fehlung an den Gemeinderat für dessen Grundsatzentscheidung auszusprechen. Gegen eine Entscheidung des Gemeinderates mit Blick auf die in Betracht kommen- den Kühlungsvarianten auch den Hybridkühlturm in den Variantenvergleich gleichbe- rechtigt miteinzubeziehen, ist von seiten der Verwaltung nichts einzuwenden. Zu Ziff. 2: Über eine verbesserte Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer entlang des Rheins im Bereich des Kraftwerksareals ist die Verwaltung mit dem Vorhabenträger seit längerem im Gespräch. Über die konkrete Ausgestaltung wird der Gemeinderat daher im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens mitzuentscheiden haben. Dez. 1 Dez. 5 StPlA ZJD

  • Extrahierter Text

    31. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 12. DEZEMBER 2006 ERGÄNZUNGS- Vorlage Nr. 893 ANTRAG Zu TOP 5 ------------------------------------------ E R G Ä N Z U N G S A N T R A G der Stadträte Lüppo Cramer und Dr. Eberhard Fischer (KAL) sowie der KAL-Gemeinderatsfraktion vom 10. Dezember 2006 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Fettweisstraße 65, Rheinhafendampfkraftwerk", Karlsruhe-Daxlanden: Grundsatzbeschluss Neben den beiden Kühlungsvarianten Naturzug-Kühlturm und Ablaufkühlung wird der Hybridkühlturm mit besonderem Schallschutz in den Variantenvergleich einbezogen. Eine verbesserte Wegführung für Fußgänger und Radler entlang des Rheins, auf oder neben dem Kraftwerksareal, mit Anbindung an die Hafenmündung, wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Sachverhalt / Begründung: Nachvollziehbar sind die Vorteile für den Investor EnBW, am Standort Karlsruhe (beim bestehenden RDK) einen weiteren Kohleblock als Beitrag zur Grundlast-Stromversorgung der nächsten Jahrzehnte zu errichten: bestehende Logistik der Kohlelieferung, Primärenergiekosten, Anbindung ans Stromverteilnetz, Kühlwasser u.a. Mit der Möglichkeit der günstigen Fernwärmeauskopplung – was grundsätzlich nur an einem integrierten Standort nahe einer Großstadt Sinn macht – bestehen auch Vorteile für die Stadt Karlsruhe und ihre Bürger. Nachvollziehbar sind aber auch die Sorgen der hier lebenden Menschen aufgrund der unzweifelhaft vorhandenen Zusatzbelastung für Mensch und Umwelt (etwa durch die Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbilds und durch den Schadstoffausstoß, Beispiel Feinstaub); dazu kommen die kritisch zu betrachtende Ballung von Abwärmeproduzenten an einem Standort und Fragen des Klimaschutzes im Zusammenhang mit dem angestrebten Energiemix. Aus diesem Grund gilt es aus Sicht der Stadt Karlsruhe vor allem, die nachteiligen Folgen für die Standortgemeinde zu minimieren Kostennachteile für den Investor müssen dabei hintanstehen. Ein Hybridkühlturm, insbesondere wenn mit einem besonders aufwändigen Schallschutz versehen, vermeidet bzw. vermindert die zusätzliche Erwärmung des Rheins (wie bei der Ablaufkühlung) bzw. das riesige, die Landschaft negativ prägende Bauwerk, den Schadstoffausstoß in zu geringer Höhe mit negativen Folgen für das Stadtgebiet und die Schwadenbildung wie beim Naturzug-Kühlturm. Die von der EnBW vorgelegte Bewertungsmatrix mit vielen negativen Bewertungen für den Hybridkühlturm ist vor allem begründet durch die Kosten und den Energieaufwand, der aber bei 800 MW Leistung des Kraftwerks kaum ins Gewicht fällt. Der Nachteil der Lärmbelastung lässt sich durch entsprechende aufwändige Schallschutzmaßnahmen in den Griff bekommen. Aus Sicht der Karlsruher Liste sollte daher auch der Hybridkühlturm in der vergleichenden Betrachtung im weiteren Verfahren vertieft untersucht werden. In Ergänzung des Bebauungsplanes sollten Fußgänger und Radler auf oder neben dem Kraftwerksareal neu geführt werden, auch mit Blick auf den Landschaftspark Rhein bzw. die mögliche Bundesgartenschau. Die Anbindung einer Brücke über die Hafenmündung muss rechtlich gesichert werden. Ein Interesse der EnBW, sich an einem solchen – architektonisch besonders gelungenen – Bauwerk zu beteiligen, kann bei der Abwägung im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zwar keine Rolle spielen. Die Bürgerinnen und Bürger würden aber ein solches Sponsoring, um zum einem die Verbindung des Kraftwerkareals mit seiner direkten Umgebung, zum anderen die Verbindung der EnBW mit ihrem Hauptsitz zu würdigen, sicher schätzen. gez. Lüppo Cramer gez. Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Sitzungsdienste 11. Dezember 2006 Stellungnahme