Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Fettweisstraße 65, Rheinhafen-Dampfkraftwerk", Karlsruhe-Daxlanden: Grundsatzbeschluss

Vorlage: 17424
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.12.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 12.12.2006

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Bebauungsplan Rheinhafendampfkraftwerk
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 31. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 12.12.2006 883 5 öffentlich Dez. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Fettweisstr. 65, Rheinhafen-Dampfkraftwerk“, Karls- ruhe-Daxlanden: Grundsatzbeschluss Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 22.02.2006 1 Planungsausschuss 03.05.2006 1 Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 25.10.2006 2 Gemeinderat 12.12.2006 5 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes „Fettweisstr. 65, Rheinhafen-Dampfkraftwerk“ den derzeiti- gen Planungsstand (Stand 25.10.2006) zur Kenntnis und genehmigt die Fortsetzung des Verfahrens auf der Grundlage des Sachstandsberichts vom 25.10.2006 und der gemeinsamen Empfehlung des Planungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Sitzung am 25.10.2006). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparun- gen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 5 Die EnBW Kraftwerke AG plant bekanntlich am Standort Karlsruhe ihre bestehendes Rheinhafen-Dampfkraftwerk (RDK) um einen weiteren mit Steinkohle befeuerten Kraftwerksblock (RDK8) der 800 MW-Klasse sowie ein GuD-Anlage (RDK6S) der 400 MW-Klasse zu erweitern Schon wegen der Größe des vorgesehenen Kesselhauses mit einer vorgesehenen Höhe zwischen 120 und 130 m und der ggf. erforderlichen Kühlungsbauwerke - bei einem so genannten Naturzugnasskühlturm ist von einer Gebäudehöhe zwi- schen160 und 180 m und bei einem Hybridkühlturm von ca. 50 m auszugehen (die beiden weiteren Kühlungsvarianten „Reine Durchlaufkühlung“ und „Durchlaufkühlung mit Ablaufkühler“ sind in diesem Zusammenhang vernachlässigbar) - kann dieses Vorhaben, von den wasserrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmi- gungsverfahren einmal abgesehen, baurechtlich nur nach Herstellung der pla- nungsrechtlichen Grundlage durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu- gelassen werden. Dieses Verfahren hat der Gemeinderat (Planungsausschuss) nach vorangegangener gemeinsamer Beratung mit dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 22.02.2006 mit Beschluss vom 03.05.2006 eingeleitet. Sowohl im Zuge des Bebauungsplanverfahrens als auch im Rahmen des immissi- onsschutzrechtlichen bzw. wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind die Auswirkungen dieses Vorhabens auf die wesentlichen Schutzgüter wie Gewässer- ökologie, Natur, Klima, Luft, Boden, Landschaft (hier insbesondere Architektur und landschaftsarchitektonische Einbindung) und nicht zuletzt die in der Nachbarschaft des vorhandenen Kraftwerkstandortes ebenfalls vorhandene Wohnbebauung in ei- nem Umweltbericht auf der Grundlage einer umfassenden Umweltverträglichkeits- untersuchungen, darzustellen. Der beiliegende Sachstandsbericht, den die EnBW Kraftwerke AG durch das Büro Müller-BBM als Zwischeninformation sowohl für die gemeinsame Sitzung des Pla- nungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (die am 25.10.2006 stattfand) und die Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2006 hat erstel- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 5 len lassen (der Sachstandsbericht ist den Mitgliedern des Gemeinderats bereits zu- gegangen), gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Untersuchungen, ins- besondere die bisher bekannten möglichen Auswirkungen auf die oben näher be- zeichneten Schutzgüter. In dem für dieses Stadium des Verfahrens relativ detaillier- ten Sachstandsbericht werden hinsichtlich der in Betracht gezogenen Kühlungsvari- anten die wesentlichen Unterschiede der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgü- ter dargestellt und miteinander verglichen. Wegen weiterer Einzelheiten kann daher auf diesen Sachstandsbericht verwiesen werden. Der Planungsausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit haben auf der Grundlage des Sachstandsberichtes, der bei der gemeinsamen Sitzung dieser Ausschüsse am 25.10.2006 von einem Vertreter des Vorhabenträgers mündlich er- läutert wurde, das Vorhaben und die unterschiedlichen Kühlungsverfahren zur Kenntnis genommen. Es war und ist der erklärte Wunsch des Vorhabenträgers auf der Grundlage seines Sachstandsberichtes nach Beratung im Planungsausschuss bzw. Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und nach Beratung im Gemeinderates ein empfehlendes Votum für nach Möglichkeit nur noch zwei Kühlungsvarianten zu erhalten, auf die sich weitere aufwändige Untersuchungen und deren Prüfungen dann fokussieren ließen. Spätestens im Frühjahr 2007 - nach Vorliegen sämtlicher gutachterlichen Untersuchungen - wird der Vorhabenträger sich dann zu entschei- den haben, mit welchem konkreten Bebauungsvorschlag, und das heißt auch mit welcher konkreten Kühlungsvariante, er an den Gemeinderat mit der Bitte um Zu- stimmung und Genehmigung der Auslegung des von ihm bis dahin zu erstellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herantreten will. Der Planungsausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit haben sich nach ihrer Beratung am 25.10.2006 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass von den vier vorgestellten Kühlungsvarianten für das weitere Verfahren nur noch die „Durchlaufkühlung mit Ablaufkühler“ und „Kreislaufkühlung mit Naturzugnasskühl- turm“ weiterzuverfolgen sind. Dieser Beschluss des Planungsausschusses bzw. des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit - und das Gleiche gälte für einen entsprechenden Beschluss des Ge- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 5 meinderates - dienen der Orientierung des Vorhabenträgers für seine weiteren kon- kreten Planungsschritte. Mehr als eine eingeschränkt verbindliche Orientierung für den Vorhabenträger kann eine solche Empfehlung des Gemeinderates in diesem Stadium des Verfahrens, in dem die im Scoopingtermin festgelegten Untersuchun- gen nur zum Teil vorliegen, nicht sein. Die notwendige Entscheidungsfreiheit des Gemeinderats in den erst noch folgenden Abwägungsentscheidungen (Auslegungs- bzw. Satzungsbeschluss) muss zwingend gewahrt bleiben. Das Risiko, dass im Zu- ge der weiteren Untersuchungen und Beratungen und eventuell neuer Erkenntnisse des Gemeinderats neben den genannten und vom Planungsausschuss empfohlenen Kühlungsvarianten eine weitere Kühlungsvariante sich als machbar und im Vergleich mit anderen Varianten in der Abwägung als vorzugswürdig erweist, trägt der Vorha- benträger. Im Zuge der vorzeitigen Bürgerbeteiligung, die in der Form einer Bürgerversamm- lung am 15.11.2006 in Daxlanden durchgeführt wurde, wurden Fragen aufgeworfen zum Standort, eventuellen Alternativen, den zu erwartenden Emissionen, zum Ener- giekonzept des Vorhabenträgers sowie zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Klima, Erwärmung des Rheins und die Auswirkungen (z. B. Lärm) auf die in der un- mittelbaren Nachbarschaft des Kraftwerksgeländes ebenfalls vorhandene Wohnbe- bauung am Hohleichweg. Zu den Fragen aus der Bevölkerung im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ha- ben sowohl die Verwaltung als auch der Vorhabenträger Stellung genommen (siehe dazu Anlage 1 - Stellungnahme der Verwaltung - und Anlage 2 - Stellungnahme des Vorhabensträgers). Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes „Fettweisstr. 65, Rheinhafen-Dampfkraftwerk“ den derzeiti- gen Planungsstand (Stand 25.10.2006) zur Kenntnis und genehmigt die Fortsetzung des Verfahrens auf der Grundlage des Sachstandsberichts vom 25.10.2006 und der Empfehlung des Planungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Ge- sundheit (Sitzung am 25.10.2006). Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2006