Annahme des Angebots von Zuwendungen
| Vorlage: | 17423 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.12.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 31. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 12.12.2006 882 4 öffentlich Dez. 4 Annahme des Angebots von Zuwendungen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 12.12.2006 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die Annahme der angebotenen Zuwendungen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 35.376,92 € (Gesamtbetrag der Zuwendungen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Mit Gesetz vom 01.02.2006, in Kraft seit 18.02.2006, wurde durch Änderung der Gemeindeordnung in § 78 Abs. 4 GemO bestimmt, dass eine Gemeinde zur Erfül- lung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwer- ben und annehmen oder an Dritte, die sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteili- gen, vermitteln darf. Die Annahme des Angebots von Zuwendungen obliegt dabei grundsätzlich dem Gemeinderat, sie kann aber auch auf einen beschließenden Ausschuss übertragen werden. Dementsprechend wurde die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe dahingehend geän- dert, dass die Annahme des Angebots von Zuwendungen dem Hauptausschuss ob- liegt. Um der Entscheidung des Hauptausschusses nicht vorzugreifen, werden Zuwen- dungsbestätigungen über angebotene Spenden erst nach der Annahme der Spen- den im Hauptausschuss ausgestellt. Dieses Vorgehen, bedingt durch die oben erwähnte Gesetzesänderung, stellt eine Neuerung gegenüber der bisherigen Verfahrensweise dar und wurde erst im Juli diesen Jahres eingeführt. Im Hinblick auf die noch neue Vorgehensweise und unter Berücksichtigung der Tat- sache, dass die nächste Sitzung Hauptausschusses erst für den 06.02.2007 vorge- sehen ist, möchte die Verwaltung den spendenbereiten Bürgern und Firmen entge- genkommen, welche die Zuwendungsbestätigungen zeitnah zum Jahresende für ihre Steuererklärungen erhalten möchten. Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung kann der Gemeinderat jede Angelegenheit, für die ein beschließender Ausschuss zuständig ist vor der Beschlussfassung an sich ziehen. Die Verwaltung bittet daher den Gemeinderat, die in der Anlage aufgeführten Zu- wendungsangebote anzunehmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, die Annahme der angebotenen Zuwendungen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 4. Dezember 2006