Gründung einer nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erforderlichen eigenen Netzgesellschaft der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) als "Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH"

Vorlage: 17408
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.11.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 05.12.2006

    TOP: 11

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Gründung Netzgesellschaft Stawe
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 05.12.2006 874 11 öffentlich Dez. 2 Gründung der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 28.11.2006 13 Gemeinderat 05.12.2006 11 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat genehmigt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Grün- dung der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH und den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschaft soll die Firma „Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH“ führen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass durch Rechtsaufsichtsbehörde, IHK, Registergericht, Notar oder Finanzverwaltung gewünschte Anpassungen nicht grundsätzlicher Art des Gesellschaftsvertrages oder des Firmennamens von der Verwaltung vorgenommen werden können. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO bei der zu gründenden Gesellschaft beauftragt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Die SWK sind nach § 7 EnWG vom 07.07.2005 verpflichtet, spätestens bis zum 01.07.2007 den Bereich „Netzbetrieb“ gesellschaftsrechtlich zu entflechten, d. h. der Netzbetrieb muss hinsichtlich seiner Rechtsform unabhängig vom Unternehmen SWK und dessen anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung aufgestellt werden. Die- ser gesetzlichen Verpflichtung wird durch Gründung einer eigenen Netzgesellschaft, der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH, nachgekommen. Der Aufsichtsrat der SWK hat in seiner Sitzung am 14.06.2006 grundsätzlich der Grün- dung einer Netzgesellschaft als Tochtergesellschaft der SWK und der Ausarbeitung der entsprechenden erforderlichen Verträge zugestimmt. Am 14.11.2006 hat der Aufsichtsrat der SWK die Gründung der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH dann auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die „Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH“ soll wie folgt aufgestellt werden:  Sie wird 100%iges Tochterunternehmen der SWK in der Rechtsform der GmbH.  Die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH pachtet das für den Betrieb notwendige Strom- und Erdgasnetz von SWK. Eine Veränderung in den bisherigen Eigentums- oder Vermögensverhältnissen bei SWK findet somit nicht statt. SWK verfügen wei- terhin über das Eigentum an den Netzen.  Die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH beauftragt die Muttergesellschaft SWK über einen langfristigen Dienstleistungsvertrag mit der Unterhaltung der gepachteten Net- ze.  Zur Erfüllung der im EnWG vorgesehenen Mindestaufgaben (Grundsatzplanung, In- standhaltungsstrategie und Netznutzungsmanagement) wird eine kostensparende schlanke Gesellschaft mit etwa 10 Mitarbeitern gebildet.  Hierdurch erfolgt eine weitest mögliche Erhaltung betrieblicher Synergien, z. B. durch Abschluss eines Pacht- und Dienstleistungsvertrages mit SWK hinsichtlich des Strom- und Erdgasnetzes und Personalunion der Mitarbeiter der Stadtwerke Karlsru- he Netze GmbH in anderen Unternehmenssparten der Muttergesellschaft SWK.  Die Darstellung der finanziellen Planung und der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH erfolgt über den Wirtschaftsplan der SWK sowie über die regelmäßigen Ergebnisvorschauen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3  Über einen Gewinnabführungsvertrag erfolgt eine enge wirtschaftliche Anbindung an die SWK.  Die Gründung ist aus praktischen rechnungstechnischen Gründen zum Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres (01.01.2007) vorgesehen. Der beigefügte Gesellschaftsvertrag für die Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH enthält die kommunalrechtlichen Anforderungen. Er ist in den wesentlichen Punkten mit dem Betriebsrat, dem von SWK zur Unterstützung bei den erforderlichen Entflechtungsmaß- nahmen beauftragten Beratungsunternehmen PwC Legal/Wibera, dem Zentralen juristi- schen Dienst und der Stadtkämmerei abgestimmt. Wegen Übernahme einer Gewährträgträgerschaft für die Zusatzversorgungskasse des KVBW für das auf die neue Gesellschaft übertragene Personal wird gegebenenfalls noch eine separate Gemeinderatsvorlage vorgelegt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat genehmigt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die Grün- dung der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH und den als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschaft soll die Firma „Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH“ führen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass durch Rechtsaufsichtsbehörde, IHK, Registergericht, Notar oder Finanzverwaltung gewünschte Anpassungen nicht grundsätzlicher Art des Gesellschaftsvertrages oder des Firmennamens von der Verwaltung vorgenommen werden können. 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird mit der örtlichen Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 GemO bei der zu gründenden Gesellschaft beauftragt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. November 2006