Brandschutzbedarfsplan
| Vorlage: | 17406 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.11.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 05.12.2006 872 9 öffentlich Dez. 2 Brandschutzbedarfsplan Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 19.10.2006 3 Hauptausschuss 28.11.2006 11 Gemeinderat 05.12.2006 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist es Aufgabe der Gemeinde, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Dies zu konkretisieren und auf fachlicher Basis umzusetzen ist Inhalt und Ziel des Brandschutzbedarfsplans, der als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Die Notwendigkeit der Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplans ergibt sich darüber hin- aus aus der in "Ergänzenden Erläuterungen" aufgeführten Begründung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 17,2 Mio. € ca. 1,6 Mio. € Notwendige Planungs- rate 07/08 - 1 Mio. € Noch nicht ermittelbar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: s. Seite 4 Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 5 Vorbemerkung Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist es Aufgabe der Gemeinde, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unter- halten. Dies zu konkretisieren und auf fachlicher Basis umzusetzen ist Inhalt und Ziel des Brandschutzbedarfsplans, der als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Die Notwendigkeit der Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplans ergibt sich darüber hinaus aus folgenden Tatsa- chen: Das Innenministerium hat den Gemeinden ein Muster für die Erarbeitung von Feuer- wehrbedarfsplänen vorgelegt. Eine Abfrage zum Stand der Umsetzung ist bereits erfolgt. Der Rechnungshof hat in seiner Denkschrift 2005 im Zusammenhang mit der Bezu- schussung in Feuerwehrwesen auf die in der entsprechenden Zuwendungsrichtlinie ver- ankerte Pflicht zur Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen hingewiesen und rekla- miert, weitere Zuschüsse nur noch nach der Vorlage eines beschlossenen Bedarfsplans zu gewähren. (durchschnittliches jährliches Aufkommen für Karlsruhe rd. 250.000 € pau- schal zzgl. Investitionsförderung) Bei strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang von Feuerwehreinsätzen wird die Frage eines Organisationsverschuldens geprüft (z. B. verspätetes Eintreffen, nicht aus- reichendes Personal bzw. Fahrzeug und Gerät, mangelhafte Ausbildung o. ä.). Bei dem Unfalltod zweier Feuerwehrangehöriger in Tübingen wurde durch die Staatsanwaltschaft und durch eine Unfallkommission des Landes unmittelbar geprüft, ob strafrechtlich rele- vante Versäumnisse vorlagen. Die Existenz eines Brandschutzbedarfsplans ist bei einer solchen Prüfung von grundsätzlicher Bedeutung und in der Regel hilfreich. Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Karlsruhe haben einen Prozess der Verwaltungsmo- dernisierung eingeleitet. Wesentliche Elemente des neuen Steuerungsmodells sind die de- zentrale Ressourcenverantwortung sowie eine kunden- und produktorientierte Leistungser- bringung unter Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte.. Mit dem Doppelhaus- halt 2007/2008 wird erstmals die Leistungserbringung mit der Zuweisung produktbezogener Budgets verbunden. Die Steuerung des Gemeinderats erfolgt über Ziel- und Leistungsver- einbarungen, die die gewünschten Dienstleistungen hinsichtlich Art, Menge und Qualität beschreiben. Die Produkte der Feuerwehr sind im „Produktkatalog Feuerwehr“ der kommunalen Gemein- schaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) und im Kommunalen Produktplan Baden- Württemberg beschrieben. Die wesentlichen Produktgruppen erstrecken sich auf die Berei- che Gefahrenabwehr (Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, Katastrophen- und Be- völkerungsschutz, Feuersicherheitswachdienst), Gefahrenvorbeugung (Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, Gutachten in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver- fahren, Teilnahme an Brandverhütungsschauen, Brandschutzerziehung) und Service für Dritte (Aus- und Fortbildung, Dienstleistungen, Werkstattleistungen, etc.). Die Produkte der Feuerwehr sind weitgehend der Daseinsvorsorge im Bereich der öffentli- chen Sicherheit und Ordnung zuzuordnen. Wesensmerkmal der Vorsorge ist eine hohe Ver- fügbarkeit der Feuerwehr durch eine entsprechend dimensionierte Vorhaltung. Dabei hat die Höhe des Budgets unmittelbaren Einfluss auf das Sicherheitsniveau. Entscheidende Quali- tätsmerkmale für das durch die Feuerwehr zu garantierende Sicherheitsniveau einer Stadt sind die Hilfsfrist, die Funktionen (Zahl der eintreffenden Helfer und deren Ausbildungsstand) Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 5 sowie der Erreichungsgrad. Mit der Schutzzieldefinition für die Stadt Karlsruhe werden diese drei Parameter grundlegend bewertet. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgabe und Gewährleistung eines definierten Sicherheitsstandards sind Inhalt des Brandschutzbedarfsplans. Ziel ist - soweit sinnvoll möglich und vertretbar - ein einheitliches Sicherheitsniveau für die Gesamt- stadt zu erreichen, in dem die Berufsfeuerwehr den Grundschutz sicherstellt und die Freiwil- lige Feuerwehr ebenfalls eingebunden ist. Neuer Brandschutzbedarfsplan Erreichungsgrad Die Analyse zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans kommt zum Ergebnis, dass nahe- zu das gesamte östlich der Autobahn A 5 liegende Stadtgebiet sowie Teile von Hagsfeld, der Waldstadt, Durlach und Neureut von der Berufsfeuerwehr nicht in der erforderlichen Hilfsfrist erreicht werden können, während weite Teile der westlichen Innenstadt von den Wachen der Berufsfeuerwehr doppelt abgedeckt werden. Um ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzu- kommen, ist eine Verbesserung der Präsenz der Berufsfeuerwehr unumgänglich. Die Er- gänzungsmöglichkeiten durch die Freiwillige Feuerwehr sind dabei im Brandschutzbedarfs- plan umfassend berücksichtigt worden. Mit dem vorgelegten Brandschutzbedarfsplan wird durch die Verlagerung der Hauptfeuer- wache der Erreichungsgrad im Stadtgebiet deutlich gesteigert. Einzelne Teile im Randbe- reich des Stadtgebiets können auch mit der neuen Hauptfeuerwache *) nicht in der vorgege- benen Hilfsfrist erreicht werden. Allerdings wird die Eintreffzeit der Berufsfeuerwehr deutlich verringert und damit das Sicherheitsniveau für diese Teile der Stadt und der dort lebenden Menschen erhöht. Technische Weiterentwicklung Eine weitere Notwendigkeit einer neuen Hauptwache ergibt sich aus technischen und struk- turellen Gründen. Die Feuerwehr Karlsruhe ist eine moderne Feuerwehr, die in der Verpflich- tung gegenüber der Technologieregion Karlsruhe mit der technischen Entwicklung Schritt gehalten hat. Dabei verfolgt die Branddirektion seit Jahren das Konzept, auf die Beschaf- fung großer Sonderfahrzeuge zu verzichten und die Sondergeräte auf Abrollbehältern vor- zuhalten. Durch immer neue Anforderungen, die an eine moderne Feuerwehr zu richten sind, wird die Anzahl der Abrollbehälter perspektivisch weiter zunehmen. Diese Sonderfahr- zeuge können in der bisherigen Hauptfeuerwache nicht untergebracht werden. Am Standort der heutigen Hauptfeuerwache fehlt damit jede Möglichkeit der Weiterentwicklung der Feu- erwehr unter taktischen, technischen und fachlichen Aspekten. Eine Konzentration der gesamten Sondertechnik auf der Feuerwache West ist sowohl aus strategischen und einsatztaktischen wie auch aus personellen Gründen nicht sinnvoll. Der Bau der neuen Hauptfeuerwache eröffnet durch die Entzerrung der Sonderfahrzeuge Entwicklungsmöglichkeiten sowohl für die Feuerwache West als auch für die Hauptfeuerwa- che und die gesamte Feuerwehr der Stadt. *) *Anm. Die neue Hauptfeuerwache wird im Brandschutzbedarfsplan als „Ostwache“ bezeichnet, um eine einfa- che begriffliche Unterscheidung zur heutigen Hauptfeuerwache zu ermöglichen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 5 Personelle Veränderungen Mit dem Bau der neuen Hauptfeuerwache und der einhergehenden Stationierung von Son- derfahrzeugen und Abrollbehältern ergeben sich personelle Entwicklungsmöglichkeiten. Feuerwache West und die neue Hauptfeuerwache können zahlenmäßig annähernd gleich besetzt werden. Dies führt zu einer Vereinheitlichung der zur Verfügung stehenden Kräfte der Berufsfeuerwehr für das gesamte Stadtgebiet. Der vorgelegte Brandschutzbedarfsplan sieht rund um die Uhr immer die gleiche Löschzugstärke mit Unterstützung durch Hilfeleis- tungsbesatzungen im Ersteinsatz vor. Integrierte Leitstelle Auf Bundes- und Landesebene (gemeinsames Papier von Innenministerium und Sozialmi- nisterium Baden-Württemberg) entsteht zunehmender politischer Druck zur Bildung überre- gionaler Integrierter Leitstellen (ILST) unter Einbindung des Rettungsdienstes. Die Integrier- te Leitstelle wird fachlich von der Stadt und vom Landkreis seit langem gefordert. Sie ist ein wesentliches Element zur Verbesserung der Gefahrenabwehr für die Bevölkerung. Die Stadt Karlsruhe hat den Anspruch, als Oberzentrum Standort und Träger einer solchen Einrich- tung zu sein. Gleichzeitig soll die bewährte Partnerschaft mit dem Landkreis Karlsruhe fort- gesetzt werden. Dabei kommt nur ein neuer Standort, möglichst mit Anbindung an eine Feu- erwache, in Frage. Mit dem Bau der neuen Hauptfeuerwache können die räumlichen Vo- raussetzungen geschaffen werden, die Leitstelle zum einem für den alltäglichen Betrieb und darüber hinaus für den Betrieb bei Großschadens- bzw. Krisenereignissen als Führungs- instrument von Stadt- und Landkreis weiter zu entwickeln und zu sichern. Bei einem Neubau der Hauptfeuerwache könnten, neben ausreichend dimensionierten Räumen für eine Leitstelle, Räume für die Führungs- und Verwaltungsstäbe von Stadt- und Landkreis vorgesehen werden. Dadurch wären optimale Voraussetzungen für die Bewälti- gung bis hin zu kreisübergreifender Schadensereignisse gegeben. Finanzielle Auswirkungen Mit dem Bau einer neuen Hauptfeuerwache im Osten der Stadt würde gleichzeitig die Auf- gabe der bisherigen Hauptfeuerwache Ritterstraße einhergehen. Das Grundstück stünde für andere Nutzungen bzw. Vermarktungen frei. Gleichzeitig würde eine derzeit nicht mögliche städtebauliche Entwicklungsmöglichkeit im Bereich der Ritterstraße eröffnet. Es kann auf den Bau des Containerturms auf dem Gelände Feuerwache West mit einer kal- kulierten Investitionsvolumen von 900.000 € verzichtet werden. Für den Bau der neuen Hauptfeuerwache mit Integrierter Leitstelle ist anhand von Beispielen aus der Fachliteratur von Kosten in Höhe von ca. 15 Mio € für die Feuerwache und rd. 2,2 Mio € für die Integrierte Leitstelle auszugehen. Zur Ermittlung der haushaltsreifen Daten sollen baldmöglichst Planungsmittel bereitgestellt werden. Die Umsetzung der Maßnahme sollte insbesondere im Hinblick auf die anstehende Weichenstellung bezüglich des Leitstellenstandorts und die sich zuspitzende Problematik aufgrund der fehlenden Entwicklungsmöglichkeit der jetzigen Hauptfeuerwache für die an- schließende Zeit, ab etwa 2009/10 vorgesehen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtun- gen und im Hauptauschuss den beiliegenden Brandschutzbedarfsplan zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden vorbereitenden Schritte zur Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen in die Wege zu leiten. Die Umsetzung bleibt der Beratung über die nächsten Doppelhaushalte der Stadt Karlsruhe vorbehalten. Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. November 2006
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Brandschutzbedarfsplan - Stand: 22. Sept. 2006 - Brandschutz Technische Hilfeleistung Umweltschutz Stadt Karlsruhe Branddirektion - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 2 - Inhalt Einleitung ...............................................................................................................................4 1. Zusammenfassung der Ergebnisse ................................................................. 5 2. Grundlagen ........................................................................................................ 8 2.1 Rechtliche Grundlagen...........................................................................................8 2.2 Grundlagen der Einsatztaktik.................................................................................9 3. Die Stadt Karlsruhe ......................................................................................... 11 3.1 Größe und Einwohnerzahl....................................................................................11 3.2 Topografie und Infrastruktur.................................................................................12 3.3 Wirtschaft, Verwaltung, Bildung, Kultur und Sport...............................................13 3.4 Verkehr.................................................................................................................13 4. Risiken und Einsätze in Karlsruhe ................................................................. 14 4.1 Risiken..................................................................................................................14 4.1.1 Wohngebiete ..................................................................................................... 14 4.1.2 Gewerbegebiete und Gebiete mit Mischbebauung ........................................... 17 4.1.3 Anlagen der Großindustrie ............................................................................... 21 4.1.4 Verkehrsflächen ............................................................................................... 22 4.1.4.1 Straße ............................................................................................................... 22 4.1.4.2 Schiene ............................................................................................................. 23 4.1.4.3 Häfen und Wasserstraßen................................................................................. 24 4.1.4.4 Luftverkehr ........................................................................................................ 28 4.1.5 Sonderbauten.................................................................................................... 29 4.1.6 Andere Gefährdungslagen ................................................................................ 29 4.1.7 Großschadenslagen .......................................................................................... 31 4.2 Einsatzstatistik der Feuerwehr Karlsruhe.............................................................32 5. Schutzziele der Stadt Karlsruhe bei Feuerwehreinsätzen ............................ 35 5.1 Grundlagen...........................................................................................................35 5.1.1 Allgemeines ...................................................................................................... 35 5.1.2 Hilfsfrist ............................................................................................................. 37 5.1.3 Funktionsstärke................................................................................................. 39 5.1.4 Erreichungsgrad................................................................................................ 39 5.2 Brandeinsätze......................................................................................................40 5.2.1 Einsatzmodell „Kritischer Wohnungsbrand“....................................................... 40 5.2.2 Aufgaben, Anzahl der Funktionen und Ausrückestärke ..................................... 40 5.2.3 Hilfsfristen ......................................................................................................... 42 5.2.4 Gegenüberstellung verschiedener Schutzzieldefinitionen.................................. 43 5.2.4.1 AGBF ................................................................................................................ 43 5.2.4.2 Landesfeuerwehrverband BW ........................................................................... 44 5.2.4.3 WIBERA............................................................................................................ 46 5.2.5 Bewertung der Festlegungen zum Schutzziel Brandeinsätze ............................ 47 5.2.6 Nationale und internationale Vergleiche ............................................................ 50 5.3. Technische Hilfeleistung......................................................................................53 5.3.1 Einsatzmodell „Person unter Straßenbahn“....................................................... 53 5.3.2 Aufgaben, Anzahl der Funktionen und Ausrückestärke ..................................... 53 5.3.3 Hilfsfristen ......................................................................................................... 54 5.4 Umweltschutzeinsätze..........................................................................................56 5.4.1 Einsatzmodell „Gefahrstofffreisetzung“.............................................................. 56 5.4.2 Aufgaben, Anzahl der Funktionen und Ausrückestärke ..................................... 56 5.4.3 Hilfsfristen ......................................................................................................... 57 6. Die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe heute ..................................................... 59 6.1 Produkte der Feuerwehr.......................................................................................59 6.2 Produktgruppe Gefahrenabwehrmaßnahmen......................................................60 6.2.1 Berufsfeuerwehr................................................................................................ 61 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 3 - 6.2.1.1 Feuerwachen .................................................................................................... 61 6.2.1.2 Fahrzeugkonzept .............................................................................................. 63 6.2.1.3 Personal im Einsatzdienst ................................................................................. 67 6.2.2 Freiwillige Feuerwehr ........................................................................................ 71 6.2.2.1 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ............................................................. 72 6.2.2.2 Feuerwehrhäuser .............................................................................................. 73 6.2.2.3 Fahrzeugkonzept für die Freiwillige Feuerwehr ................................................. 74 6.2.2.4 Alarmierung der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe .................. 76 6.2.3 Zusammenwirken von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr .................. 77 6.2.4 Analyse der Einsatzdaten von 1999 bis 2005 .................................................... 79 6.2.4.1 Grundsätzliches zur Auswertung der Daten....................................................... 79 6.2.4.2 Auswertung nach Stadtgebiet............................................................................ 79 6.2.5 Theoretische Betrachtung von Paralleleinsätzen mit Hilfe der Wahrscheinlichkeitsfunktion (Poisson-Verteilung) ............................................. 86 6.2.6 Analyse externer Datenquellen zur Bevölkerungsentwicklung........................... 89 7. Erfüllung der Schutzziele in den derzeitigen Strukturen.............................. 93 7.1 Verfahren der Qualitätsanalyse............................................................................93 7.1.1 Personaleinsatz................................................................................................. 93 7.1.2 Hilfsfristen ......................................................................................................... 94 7.2 Einsatzmodell „Kritischer Wohnungsbrand“.........................................................94 7.3 Einsatzmodell „Person unter Straßenbahn“.........................................................96 7.4 Einsatzmodell „Gefahrstofffreisetzung“................................................................97 8. Zielplanung ...................................................................................................... 99 8.1 Neue strategische Aufstellung der Feuerwehr...................................................104 8.2 Sofortmaßnahme................................................................................................108 9. Synergien..........................................................................................................109 9.1 Allgemeines........................................................................................................109 9.2 Werkstätten........................................................................................................109 9.3 Die Leitstelle.......................................................................................................111 9.4 Vorbeugender Brandschutz................................................................................112 9.5 Patientenversorgung an Einsatzstellen..............................................................112 9.6 Sonstige Aufgaben für städtische Ämter............................................................113 10. Anhang..............................................................................................................113 Quellennachweis.................................................................................................................114 Anhang A ...........................................................................................................................116 Anhang B ...........................................................................................................................118 Anhang C ...........................................................................................................................120 Anhang D ...........................................................................................................................123 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 4 - Einleitung Wieviel Feuerwehr braucht die Stadt Karlsruhe? Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Karlsruhe haben einen Prozess der Verwaltungsmo- dernisierung eingeleitet. Wesentliche Elemente des neuen Steuerungsmodells sind eine de- zentrale Ressourcenverantwortung sowie eine kunden- und produktorientierte Leistungs- erbringung. Die Leistungserbringung wird mit der Zuweisung produktbezogener Budgets ver- bunden. Die Steuerung durch den Gemeinderat erfolgt über Ziel- und Leistungsvereinbarun- gen, welchedie gewünschten Dienstleistungen hinsichtlich Art, Menge und Qualität be- schreiben. Die Produkte der Feuerwehr sind im „Produktkatalog Feuerwehr“ der kommunalen Gemein- schaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) und im Kommunalen Produktplan Baden- Württemberg beschrieben. Die wesentlichen Produktgruppen erstrecken sich auf die Berei- che Gefahrenabwehr (Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, Katastrophen- und Be- völkerungsschutz, Feuersicherheitswachdienst), Gefahrenvorbeugung (Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, Gutachten im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsver- fahren, Mitwirkung bei Brandverhütungsschauen, Brandschutzerziehung, Einsatzplanung) und Service für Dritte (Aus- und Fortbildung, Dienstleistungen). Die Produkte der Feuerwehr sind weitgehend der Daseinsvorsorge im Bereich der öffentli- chen Sicherheit und Ordnung zuzuordnen. Wesensmerkmal der Vorsorge ist eine hohe Ver- fügbarkeit der Feuerwehr durch eine entsprechend dimensionierte Vorhaltung. Dabei hat die Höhe des Budgets unmittelbaren Einfluss auf das Sicherheitsniveau. Entscheidende Quali- tätsmerkmale für das durch die Feuerwehr zu garantierende Sicherheitsniveau einer Stadt sind • die Hilfsfrist, • die Funktionen (Zahl der eintreffenden Helfer und deren Ausbildungsstand) und • der Erreichungsgrad. Mit der Schutzzieldefinition für die Stadt Karlsruhe werden diese drei Parameter grundlegend bewertet. Grundlage dieser Betrachtungen bilden die einschlägigen Gesetze und Verord- nungen sowie die in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Städte- und Gemein- debund herausgegebenen Hinweise des Landesfeuerwehrverbands zur „Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ und die als anerkannte Regel der Technik geltende Schutzzielde- finition der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland. Darüber hinaus wurden bundesweite Vergleiche angestellt und Regelungen aus dem europäischen Ausland berücksichtigt. Weiterhin kommen wissenschaftliche Untersuchungen zur Gefähr- dung von Menschenleben durch Brandrauch, der Notfallmedizin sowie zur Schadensentwick- lung bei Bränden zur Anwendung. Nach dem Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg ist es Pflichtaufgabe der Ge- meinde, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzu- stellen und zu unterhalten. Dies zu konkretisieren und auf fachlicher Basis gerichtssicher umzusetzen, ist Inhalt des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Karlsruhe, der hiermit dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Karlsruhe, im September 2006 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 5 - 1. Zusammenfassung der Ergebnisse Hauptaufgabe der Feuerwehr Karlsruhe ist die Sicherstellung der gesetzlichen Pflichten der Gemeinde nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes des Landes Baden- Württemberg in den Bereichen Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Umweltschutz. Im Einsatzbereich der Feuerwehr Karlsruhe halten sich je nach Tageszeit und Veranstal- tungsdichte bis zu 60.000 Menschen zusätzlich zur Wohnbevölkerung auf. Wichtige, stark befahrene Verkehrswege durchziehen das Gemarkungsgebiet. Neben den Autobahnen A5 und A8 zählt die Südtangente mit zahlreichen Gefahrguttransporten zu den Hauptverkehrs- wegen der Stadt. Ebenso hat der Schienenverkehr über die regionale Bedeutung hinaus eine wichtige Funktion im internationalen Verkehr mit der Schweiz, Frankreich und Italien. Dem Schiffsverkehr auf dem Rhein sowie dem Güterumschlag im Rheinhafen muss in Karlsruhe besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Auch wenn zahlreiche Menschen in den Bereichen Dienstleistung, Handel und Verwaltung arbeiten, ist Karlsruhe ein bedeuten- der Forschungs- und Industriestandort. Neben der Elektrotechnik und anderen Zukunftstech- nologien befinden sich eine Reihe von Betrieben im Stadtgebiet, die unter die Störfallverord- nung fallen. So ist in Karlsruhe die größte Raffinerie Deutschlands ansässig. Die Feuerwehr Karlsruhe bewältigt jährlich etwa 2500 Einsätze mit steigender Tendenz. Der Anstieg bezieht sich nicht nur auf den Bereich der Technischen Hilfeleistung, sondern auch auf die Brandeinsätze. Lediglich bei den Umwelteinsätzen ist ein Rückgang der Einsatz- zahlen durch eine Aufgabenverlagerung zu beobachten. Die Formulierung der Schutzziele für die Stadt Karlsruhe bei Feuerwehreinsätzen ist ein zentrales Kapitel des Brandschutzbedarfsplans. Zunächst werden die fachlichen Grundlagen dargestellt. Für die Aufgabenbereiche der Feuerwehr im Brandschutz, bei der Technischen Hilfeleistung und bei der Abwehr von Gefahren für die Umwelt werden die entscheidenden Qualitätskriterien Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad definiert. Dazu wird für den jeweiligen Aufgabenbereich ein Einsatzmodell beschrieben. Anhand dieses Einsatzszenarios werden die zur Abarbeitung benötigten Funktionen (Einsatzkräfte) einschließlich ihrer Aufga- benbeschreibungen dargestellt. Anschließend werden die Funktionen nach einsatztaktischen Grundsätzen den Kräften des Ersteinsatzes oder den Verstärkungskräften zugeordnet. Zur Gewährleistung weitgehend angeglichener Sicherheitsstandards im gesamten Stadtgebiet soll die Feuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit in der Lage sein, möglichst viele vergleich- bare Einsätze nach den Vorgaben der Schutzzieldefinition einheitlich und systematisch ab- arbeiten zu können. Innerhalb des Kapitels 5.2 „Brandeinsätze“ werden, stellvertretend für die anderen Aufgabenbereiche, ausführliche vergleichende Betrachtungsweisen mit konkur- rierenden Modellen dargestellt. Dabei werden die Vorteile der angestrebten Karlsruher Lö- sung aufgezeigt. Aus rechtlicher Sicht ist ein Erreichungsgrad der festgelegten Schutzziele von 90 % notwendig. Die Hilfsfrist für die Ersteinsatzkräfte beträgt dabei 9,5 Minuten. Unter Hilfsfrist versteht man die Zeitspanne zwischen Eingang der Notrufmeldung in der Leitstelle bis zum Eintreffen der Kräfte an der Einsatzstelle. Die Hilfsfrist für die Verstärkungskräfte beträgt 14,5 Minuten. Diese Zeiten werden für alle Aufgabenbereiche hergeleitet. Für den Aufgabenbereich Brandschutz wird das Einsatzmodell „Kritischer Wohnungsbrand“, als Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit einer Gefährdung von Menschenleben beschrieben. Zur Menschenrettung und Brandbekämpfung sind 14 Funktionen im Ersteinsatz notwendig. Zusätzlich werden zur Übernahme von übergeordne- ten Koordinationsaufgaben zwei weitere Funktionen benötigt. Für den Aufgabenbereich Technische Hilfeleistung wird das Einsatzmodell „Person unter Straßenbahn“ unter Beachtung der technischen Gegebenheiten sowie der Verletzungen der - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 6 - Person beschrieben. Zur Eigensicherung der Einsatzkräfte, zum Schaffen eines Zugangs zum Patienten sind 12 Funktionen im Ersteinsatz notwendig. Zusätzlich werden jeweils zwei weitere Funktionen zur Übernahme von übergeordneten Koordinationsaufgaben sowie zum Bedienen des Kranwagens und zur Befreiung der Person benötigt. Für das Einsatzmodell „Gefahrstofffreisetzung“ sind zur Sicherung des Gefahrenbereichs, zur Stoffidentifikation und zur Messung, zur Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefah- ren, zur Aufnahme des ausgetretenen Gefahrguts sowie zur Leckabdichtung 12 Funktionen im Ersteinsatz notwendig. Zusätzlich werden jeweils zwei weitere Funktionen zur Übernahme von übergeordneten Koordinationsaufgaben sowie zum Bedienen des Gerätewagen- Gefahrgut-Land benötigt. Der Blick zu unseren europäischen Nachbarn lässt zum Teil traditionell deutliche konzeptio- nelle Unterschiede für die Sicherstellung des Brandschutzes erkennen. Dadurch ergeben sich zwangsläufig auch Unterschiede bei den Anforderungen an die Feuerwehr. Zur Gewähr- leistung der Versorgungssicherheit muss jede Gemeinde auf der Grundlage eigener Schutz- zieldefinitionen über das Sicherheitsniveau entscheiden. Bei der Diskussion der verschiede- nen Modelle zur Schutzzieldefinition wird aufgezeigt, dass die hier vorgeschlagenen Festle- gungen der Feuerwehr Karlsruhe ausgewogen und fachlich begründet sind. Im internationa- len Vergleich erreicht die Feuerwehr Karlsruhe damit einen Platz im Mittelfeld. Die Feuerwehr Karlsruhe als Teil des Dienstleistungsunternehmens Stadtverwaltung setzt sich aus der Abteilung Berufsfeuerwehr und aus 16 Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zusammen. Die Berufsfeuerwehr besteht derzeit aus 193 Beamten im Einsatzdienst. In der Freiwilligen Feuerwehr sind 634 Mitglieder ehrenamtlich aktiv. Die Erreichung der Schutzzie- le ist Aufgabe der gesamten Feuerwehr Karlsruhe. Die eintreffende Fahrzeugformation ist in ihrer Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr lage- , zeit- und ortsabhängig. Ne- ben der Feuerwehr Karlsruhe gibt es in vier Industriebetrieben nach dem Feuerwehrgesetz anerkannte betriebseigene Werkfeuerwehren mit 454 in der Mehrzahl freiwilligen Mitgliedern. Das Stadtgebiet Karlsruhe ist in zwei Wachbereiche der Berufsfeuerwehr gegliedert. In je- dem Wachbereich befindet sich eine Feuerwache. Die bisherigen Standorte sind historisch gewachsen. Jede Feuerwache ist mit zwei Löschfahrzeugen und einer Drehleiter als Grund- formation zur Abwehr aller Gefahrenlagen ausgestattet. Zusätzlich werden, hauptsächlich in der Westwache, Sonderfahrzeuge vorgehalten. Die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr haben ihre Feuerwehrhäuser traditionell in den Ortsteilen, aus denen sie hervorgegangen sind. Nach der Alarm- und Ausrückeordnung werden die Abteilungen zwei Gebieten zuge- ordnet. Die Abteilungen im Gebiet 1 werden nur von 17:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr, die des Gebiets 2 grundsätzlich rund um die Uhr alarmiert. Die Zuordnung wurde aufgrund aktueller Erkenntnisse aus der Analyse der Einsätze der Jahre 1999 bis 2001 im Rahmen der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplans im Juni 2002 geändert. Gebiet 2 ist der Bereich des Stadtgebietes, der derzeit von der Be- rufsfeuerwehr innerhalb der Hilfsfrist nicht vollständig abgedeckt werden kann. Die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind neben der Abteilung Berufsfeuerwehr ein unverzichtbarer Bestandteil des Gefahrenabwehrsystems der Stadt Karlsruhe. Als Feuer- wehr der Stadt Karlsruhe arbeiten die Abteilungen eng und vertrauensvoll bei der Erfüllung der im Brandschutzbedarfsplan definierten Schutzziele zusammen. Dennoch gibt es Unter- schiede bei der Auftragserfüllung. Die Berufsfeuerwehr bildet die Grundlage der örtlichen Gefahrenabwehr und stellt somit eine gleichbleibende Qualität auf hohem Niveau zur Verfü- gung. Die Freiwillige Feuerwehr ergänzt dieses Gesamtkonzept und wird immer dort einge- setzt, wo sieschneller,spezieller oderverstärkend (ssv-Prinzip) eingesetzt werden kann. So werden die jeweiligen Stärken der Abteilungen genutzt und langfristig die Schlagkraft der Feuerwehr Karlsruhe garantiert. Gerade bei flächendeckenden Schadenslagen wie dem - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 7 - Sturm Lothar oder den aktuell allerorts zu beklagenden Unwetterereignissen kommt es auf jede einsatzbereite Feuerwehrkraft an. Eine Analyse der Einsatzdaten der letzten sieben Jahre hat bestätigt, dass die Berufsfeuer- wehr große Teile des Gebietes 2 (östliche Stadtteile) nicht innerhalb der Hilfsfrist erreichen kann. Insgesamt sind Gebiete mit ca. 55.000 Einwohnern durch die Berufsfeuerwehr nicht abgedeckt. Dies entspricht einem Prozentsatz ca. 20% bezogen auf die Gesamteinwohner- zahl. Nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden die Stadtteile Grötzingen, Wolfartsweier, Hohenwettersbach, Grünwettersbach, Palmbach und Stupferich, ebenso Teile von Neureut, Hagsfeld, Durlach und der Waldstadt. Als Schwerpunkte bei zeitkritischen Einsätzen wurden die Stadtteile Südweststadt, Innen- stadt-West und Durlach ermittelt. Auf der Basis der in der Schutzzieldefinition formulierten Qualitätskriterien, der Risikoanalyse für das Stadtgebiet und der Analyse des tatsächlichen Einsatzgeschehens erfolgte eine Ü- berprüfung der derzeitigen Zielerfüllung und - mit Blick auf die Abweichungen - die Ausarbei- tung einer organisatorischen Variante zur Sicherstellung einer dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr. Als Konsequenz ergibt sich die Notwendigkeit, die Präsenz der Berufsfeuerwehr in den östlichen Stadtteilen zu verbessern. Untersuchungen des Stadtplanungsamts zu alternativen Standorten einer Ostwache, haben ergeben, dass unabhängig vom Standort das Stadtgebiet mit zwei Feuerwachen keinesfalls zu 100% planerisch abgedeckt werden kann. Auch in der günstigsten Variante werden ca. 10 % der Bevölkerung nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht. Obwohl somit das Idealziel einer vollständigen Abdeckung durch die Berufsfeuerwehr mit den hier vorgeschlagenen Maß- nahmen nicht erreicht werden kann, bleibt festzuhalten, dass im Zusammenwirken mit den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der angestrebte Erreichungsgrad von 90 % realisiert werden kann. Daneben ist zu berücksichtigen, dass sich die maximale Eintreffzeit der Be- rufsfeuerwehr in den östlichen Stadtteilen in jedem Fall reduziert, so dass sich auch für die verbleibenden 10 % der Bevölkerung eine spürbare Verbesserung des Sicherheitsstandards ergibt. Die Notwendigkeit einer Ostwache ergibt sich nicht nur aus den vorgenannten Gründen der räumlichen Abdeckung, sondern auch aus strukturellen Verteilungsproblemen der Sonder- fahrzeuge und Abrollbehälter der Feuerwehr. Am Standort der Hauptwache fehlt jede Mög- lichkeit der Weiterentwicklung unter technischen und fachlichen Aspekten. Dadurch konzent- riert sich die gesamte neue Technik auf der Westwache, was unter anderem zu einer stark differierenden Anforderung an das Personal der Wache führt. Quantitative und qualitative Grenzen sind dort erreicht. Die Branddirektion wird im Rahmen ihres Berichtswesens und Controlling die Einhaltung der Qualitätskriterien überwachen und im Sinne der Ziel- und Leistungsvereinbarung dem Ge- meinderat fortlaufend berichten. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 8 - 2. Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen Im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) werden den Gemeinden Aufgaben im Be- reich der Gefahrenabwehr zugewiesen. Im § 2 sind die Aufgaben der Feuerwehr und somit die Aufgaben der Gemeinde als Träger der Feuerwehr beschrieben. § 3 nennt unmittelbar die Aufgaben der Gemeinde. Als Stadtkreis hat die Stadt Karlsruhe auch den § 4, Aufgaben der Landkreise, zu erfüllen. In erster Linie wird die Einrichtung einer Leitstelle gefordert. E- benso soll die überörtliche Ausbildung gefördert werden. § 2 Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leis- ten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schüt- zen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbe- drohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. (2) Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellun- gen und auf Märkten, beauftragt werden. (3) Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht begründet. (4) Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können nach Maßgabe dieses Gesetzes die Freiheit der Person (Artikel 2 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) einge- schränkt werden. § 3 Aufgaben der Gemeinden (1) Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustel- len, auszurüsten und zu unterhalten. Sie trägt auch die Kosten der Aus- und Fortbildung und der Einsätze, soweit nichts anderes bestimmt wird. Die Angehörigen der Gemeinde- feuerwehr sind einheitlich zu bekleiden. (2) Die Gemeinden haben ferner auf ihre Kosten entsprechend den örtlichen Bedürfnissen die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuer- wehrgeräte, Feuerlöschanlagen, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten, für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen und die für die Ausbildung und Unterkunft der Angehörigen der Feuerwehr sowie für die Aufbewahrung der Feuerwehrgeräte und Ausrüstungsstücke erforderlichen Räume und Plätze zur Ver- fügung zu stellen. Das Innenministerium kann Verwaltungsvorschriften über die Mindest- zahl, Art, Beschaffenheit, Normung, Prüfung und Zulassung der vorgenannten Geräte und Einrichtungen der Feuerwehr erlassen. (3) Eigentümer und Besitzer von Grundstücken mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 9 - oder anderen besonderen Gefahren, können vom Bürgermeister verpflichtet werden, die für die Bekämpfung dieser Gefahren erforderlichen Geräte und Anlagen zu beschaffen, zu unterhalten und ausreichend Löschwasser und sonstige Einsatzmittel bereitzuhalten. Eigentümer und Besitzer von abgelegenen Gebäuden können vom Bürgermeister ver- pflichtet werden, Löschwasseranlagen für diese Gebäude zu errichten und zu unterhal- ten. Andere gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt. In der erläuterten Textausgabe zum Feuerwehrgesetz von Schäfer / Hildinger[ 1] ist folgen- des nachzulesen: „... Die Gemeinden haben im Rahmen ihres Rechtes auf Selbstverwaltung grundsätz- lich selbst zu entscheiden, wie sie ihren Verpflichtungen nach § 3 nachkommen. Die Aufsichtsbehörden können im Wege der Rechtsaufsicht nur einschreiten, wenn die Gemeinden gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. ... ... § 3 Abs. 1 und 2 verpflichten die Gemeinden, ihre Feuerwehr personell und geräte- mäßig so auszurüsten, dass sie in der Lage ist, ihre Aufgaben nach § 2 zu erfüllen. § 3 ist daher in engem Zusammenhang mit § 2 zu sehen. Die Verpflichtungen der Ge- meinde zur Aufstellung, Unterhaltung und Ausrüstung der Gemeindefeuerwehren ori- entieren sich an den den Feuerwehren obliegenden Aufgaben und dem örtlichen Ge- fahrenpotential. ... ... Eine Amtspflichtverletzung kann vorliegen, wenn die Feuerwehr durch ihr Verschul- den oder das der Gemeinde (z. B. durch fehlerhafte Organisation oder schadhafte A- larmierungseinrichtungen) nicht oder erst verspätet eingesetzt werden kann. ...“ Nach § 3 FwG ist es Aufgabe der Gemeinde, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechen- de leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Dies zu konkretisieren und auf fachlicher Basis gerichtssicher umzusetzen, ist Inhalt dieses Brandschutzbedarfsplans. Dazu müssen anerkannte Regeln der Technik, wie z. B. die Schutzzieldefinition der Arbeits- gemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF-Bund)[ 2] herangezo- gen werden. 2.2 Grundlagen der Einsatztaktik Um einen Einsatz zielgerichtet und effizient abwickeln zu können, müssen immer gleiche Grundmuster und Handlungsabläufe zugrunde liegen. In den Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) sind diese Vorgehensweisen grundsätzlich geregelt. Trotzdem gibt es von Feuer- wehr zu Feuerwehr unterschiedliche Varianten, die von dem zur Verfügung stehenden Gerät und der zeitlichen Verfügbarkeit sowie dem Ausbildungsstand des Personals abhängig sind. Die kleinste Einheit besteht aus einem Trupp mit zwei Feuerwehrangehörigen. Durch die Zusammenführung mehrerer Trupps werden taktische Einheiten wie Staffel, Gruppe und Zug gebildet. Noch größere Einheiten wie Verbände oder Bereitschaften spielen in der täglichen Gefahrenabwehr keine Rolle, sie sind der Abwehr von Großschadenslagen vorbehalten. Je- de taktische Einheit benötigt einen Führer, der das ihm unterstellte Personal einsetzen und überwachen können muss. Abhängig von dem gegebenen Einsatzszenario wird der Hand- lungs- und Koordinierungsbedarf für den Einsatzleiter so groß, dass er zur Abwicklung des Einsatzes Führungsunterstützungspersonal (Führungsassistenten nach FwDV 100) benötigt. Bei einer dynamischen Einsatzlage ist ein ständiger Soll – Ist – Abgleich zwischen der gege- benen Lage und den erforderlichen weiteren Maßnahmen anzustellen. Um dabei die not- wendige Übersicht zu behalten, müssen die unterstellten Einheitsführer die Aufgaben der ihnen zugeordneten Einsatzbereiche eigenverantwortlich abarbeiten. Diese Vorgehensweise wird Auftragstaktik genannt. Sie setzt einen hohen Ausbildungsstand und eine hohe Disziplin der beteiligten Einsatzkräfte voraus. Durch die Kreativität jedes Einzelnen bei der Umsetzung des Auftrags wird somit der größtmögliche Einsatzerfolg erzielt. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 10 - Die Abwicklung eines kritischen Einsatzes ist mehr als eine Aneinanderreihung von Maß- nahmen, wie sie oft in Schauübungen dargestellt werden und somit das Bild der Feuerwehr in der Öffentlichkeit prägen. Sie ist das Zusammenwirken von zum Teil selbstständigen Ein- heiten, die auf unterschiedlichen Wegen unter hohem Zeitdruck und psychischer Anspan- nung koordiniert zum Ziel gelangen. Feuerwehrtaktische Einheiten setzen sich immer aus Mannschaft und Gerät zusammen. Beide Komponenten sind voneinander abhängig. Die Zusammensetzung bestimmt den ein- satztaktischen Wert der Einheit. Das am Einsatzort vorhandene Gerät kann nur durch das verfügbare Personal eingesetzt werden. Personal kann dabei nur bedingt durch noch ausge- feiltere Technik ersetzt werden. Die Technik dient der schnelleren und effizienteren Einsatz- abwicklung und trägt zum Einsatzerfolg bei. Maßgebendes Kriterium ist aber die Anzahl an verfügbarem Personal innerhalb eines genau definierten Zeitraumes. In Kapitel 5. „Schutzziele der Stadt Karlsruhe bei Feuerwehreinsätzen“ wird der notwendige Personal- bedarf in der sogenannten Hilfsfrist ausführlich erläutert. Auch werden in diesem Kapitel grundsätzliche einsatztaktische Maßnahmen, bezogen auf drei ausgewählte Einsatzszena- rien, beschrieben. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 11 - 3. Die Stadt Karlsruhe 3.1 Größe und Einwohnerzahl Die Gesamtfläche des Stadtgebietes beträgt 17 346 ha entsprechend 173,46 km² (Daten in Kapitel 3.1 und 3.2 aus[ 3]). Die größte Nord-Süd-Ausdehnung erstreckt sich über 16,8 km, die größte West-Ost-Ausdehnung beträgt 19,3 km. Das Stadtgebiet ist in 27 Stadttei- le/Stadtviertel aufgeteilt, Größe und Einwohnerzahl sind aus Tabelle 3.1 ersichtlich. Tabelle 3.1 StadtteileFläche in ha Bevölkerung Bevölke- rungsdichte je ha Innenstadt-Ost160,125.60835,02 Innenstadt-West240,328.35734,77 Südstadt220,49 13.75762,39 Südweststadt296,65 18.30161,69 Weststadt172,51 18.341106,32 Nordweststadt375,90 10.92129,05 Oststadt518,59 16.84232,48 Mühlburg526,41 15.38229,22 Daxlanden1.092,08 11.87810,88 Knielingen2.064,288.7904,26 Grünwinkel440,91 10.04322,78 Oberreut242,21 10.15341,92 Beiertheim-Bulach285,526.36422,29 Weiherf.-Dammerstock304,196.06519,94 Rüppurr702,68 10.18214,49 Waldstadt1.035,38 12.28611,87 Rintheim332,905.53916,64 Hagsfeld717,627.0399,81 Durlach2.294,14 29.40812,82 Grötzingen1.133,589.3748,27 Stupferich649,992.7284,20 Hohenwettersbach413,132.5236,11 Wolfartsweier200,583.24316,17 Grünwettersbach603,493.9886,61 Palmbach137,501.72312,53 Neureut1.917,76 16.2408,47 Nordstadt267,318.85533,13 Karlsruhe hat 273.930 Einwohner (Bevölkerung am Ort der Hauptwoh- nung/Wohnbevölkerung, Stand 31.12.2004). Die Personenzahl, die sich zu einem bestimm- ten Zeitpunkt in Karlsruhe aufhält, hängt neben der Einwohnerzahl von verschiedenen ande- ren Faktoren ab. So sind u.a. Pendlerströme, Einkaufskunden, Schüler und Studenten, Gäs- te und Touristen sowie Besucher von Messen, kulturellen und sportlichen Großveranstaltungen zu berücksichtigen. An Werktagen erhöht sich die Einwohnerzahl durch den Pendlerstrom um ca. 56.700 Personen (83.100 Einpendler abzüglich 26.400 Aus- pendler). Einzelne Spitzen ergeben sich durch Großveranstaltungen im Wildparkstadion oder „Das Fest“ mit bis zu 60.000 Besuchern, davon ein erheblicher Prozentsatz Nicht-Karlsruher. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 12 - Im Jahre 2002 besuchten insgesamt über 300.000 Besucher auf drei Tage verteilt „Das Fest“. Die gewerblichen Beherbergungsbetriebe mit ihren 4.850 Betten zählten im Jahr 2005 ca. 368.000 Gäste und ca. 660.000 Übernachtungen. In Karlsruhe finden jährlich ca. 40 Messen statt, die von über 500.000 Besucher besucht werden. Zusätzlich rechnet die Neue Messe Karlsruhe künftig mit ca. 100 Veranstaltungstagen auf dem neuen Messegelände in Rheinstetten. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ist die Feuerwehr Karlsruhe für die Si- cherstellung des Brandschutzes auf dem Messegelände verantwortlich. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich - vorsichtig geschätzt - je nach Wochentag und Uhrzeit bis zu ca. 330.000 Personen in Karlsruhe aufhalten. 3.2 Topografie und Infrastruktur Das Stadtgebiet liegt überwiegend in der Rheinebene zwischen dem Rhein im Westen und den Ausläufern des Schwarzwaldes im Osten. Topographisch gliedert es sich in die drei Be- reiche Tiefgestade, Hochgestade und Bergland. Während in der Rheinebene nur geringe Höhenunterschiede zu überwinden sind, gibt es am Rande des Stadtgebietes zum Teil steile Anstiege. Der tiefste Punkt am Ölhafen liegt 100,00 m über NN, der höchste Punkt, Wildge- hege Grünwettersbach, liegt 322,7 m über NN. Im Westen bildet der Rhein die Grenze zum Landkreis Germersheim, im Norden, Süden und Osten schließt sich der Landkreis Karlsruhe an. Das Karlsruher Rheinufer erstreckt sich über ca. 11,5 km von Stromkilometer 356,1 bis 367,6. Die Art und Verteilung der Flächennutzung ist aus Tabelle 3.2 ersichtlich. Tabelle 3.2 Art der Flächennutzung des Stadtgebiets Jahr 2004 Nutzungsart ha% Bebaute Flächen4.769,96 27,5 Straßen, Wege, Plätze und sonstige Verkehrsflächen 2.128,13 12,3 Grünflächen, Parks, Friedhö- fe, Sportflächen 1.350,63 7,8 Landwirtschaftliche Flächen 3.717,55 21,4 Forstwirtschaftliche Flächen 4.535,47 26,1 Gewässer672,22 3,9 Sonstige172,30 1,0 Insgesamt17.346,26 100 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 13 - 3.3 Wirtschaft, Verwaltung, Bildung, Kultur und Sport Der Bereich Handel, Verwaltung und Dienstleistung ist in Karlsruhe stark ausgeprägt. Unge- fähr 2/3 der Beschäftigten arbeiten in diesem Bereich. Es gibt zahlreiche Handelsunterneh- men, Versicherungen und Banken. Die Bundesorgane Bundesverfassungsgericht, Bundes- gerichtshof und Bundesanwaltschaft haben ihren Sitz in Karlsruhe, der Residenz des Rechts. Die Technische Hochschule (Universität) mit ca. 15.000 Studierenden ist die älteste Deutschlands. Hinzu kommen die Pädagogische Hochschule, Fachhochschulen und Fach- schulen. Die Industrie ist überwiegend mittelständisch geprägt. Großindustrie gibt es in den Bereichen Elektrotechnik, Energieerzeugung und Mineralölverarbeitung. Im Tiefgestade von Karlsruhe, mit dem sogenannten Ölhafen als Verbindung zum Rhein, ist die größte Mineralölraffinerie Deutschlands ansässig. Im Bereich der Kultur gibt es eine große Zahl von Theatern, Kinos, Bibliotheken, Museen und Ausstellungen. Das Zentrum für Kunst- und Medientechnologie (ZKM) ist eine international bekannte Einrichtung. Die Sportstadt Karlsruhe, bietet in diesem Bereich mit Großveranstaltungen in Stadien, Hal- len und unter freiem Himmel eine Reihe interessanter Angebote mit zum Teil überregionalem Einzugsgebiet. Allen voran sind hier der KSC mit dem Wildparkstadion und die Europahalle mit unterschiedlichsten Veranstaltungen zu nennen. 3.4 Verkehr Karlsruhe liegt an einem wichtigen Verkehrsknoten des Personen- und Güterverkehrs. Im Stadtgebiet kreuzen sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Verkehrswegen. Erwähnt seien die Autobahnen A 5 und A 8 als wichtige Nord-Süd bzw. Ost-West Verbindungen sowie die Bundesstraßen B 3, B 10 und B 36. Die Straßenbrücke und die Eisenbahnbrücken über den Rhein sind wichtige Bestandteile des Ost-West-Verkehrs. Auf der A 5 passieren Karlsruhe täglich ca. 126.000 Kfz, davon ca. 19.900 Lkw über 3,5 t [ 4 ]. Der Hauptbahnhof ist Haltepunkt für täglich 164 ICE-, IC-, EC- und IR-Züge [ 3 ]. Im Güterverkehr auf der Schiene werden erhebliche Mengen transportiert (Güterbahnhof: Durchsatz von ca. 95.000 Waggons pro Jahr, Umschlagbahnhof: ca. 25.000 Containerum- schläge pro Jahr) [ 5 ]. In Zukunft wird der Schienenverkehr durch den laufenden Ausbau der Rheintalstrecke Karlsruhe – Basel (Alpentransversale: Gotthard-Basis-Tunnel) weiter zu- nehmen. Neben dem Busliniennetz unterhalten die Karlsruher Verkehrsbetriebe ein 65 km langes Stadtbahn- Straßenbahnnetz, auf dem jährlich ca. 3,8 Mio. Wagenkilometer gefahren wer- den. Auf dem Rhein passieren täglich ca. 180 Schiffe Karlsruhe, darunter auch Passagier- und Hotelschiffe [ 6 ]. Im städtischen Rheinhafen wurden im Jahr 2004 ca. 2.600.000 t, im Ölha- fen ca. 3.900.000 t Güter mit insgesamt ca. 4.900 Schiffen umgeschlagen [ 3 ]. Von ihrem Liegeplatz im Rheinhafen aus befördert das von der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH betriebene Fahrgastschiff Karlsruhe rund 20.000 Passagiere im Jahr. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 14 - 4. Risiken und Einsätze in Karlsruhe Wie in allen großstädtischen Bereichen ist auch in Karlsruhe der Einzelne und das Gemein- wesen durch Brände, Unglücksfälle, Einstürze und Naturereignisse gefährdet. Es ist originä- re Aufgabe der Feuerwehr, hierbei vor drohenden Gefahren zu schützen und Hilfe zu leisten (§ 2 Feuerwehrgesetz BW), soweit es sich nicht um Aufgaben der Polizei oder des Ret- tungsdienstes handelt. Für die Bemessung der Feuerwehr ist ein Überblick über die poten- tiellen Gefahren des Einsatzgebietes erforderlich. Diesen Überblick erhält man sowohl durch analytische als auch durch empirische Verfahren. Dabei sind Qualität und Quantität der Risi- ken zu ermitteln. Es muss sowohl die Art der Gefahren als auch deren Dimension und Häu- figkeit bekannt sein. Beiden Aspekten muss gleiche Priorität eingeräumt werden. Für die Erarbeitung der in Karlsruhe möglichen Gefahren ist eine Strukturierung nach Risiko- gebieten hilfreich. Eine sinnvolle Gliederung des Gesamtgebietes erfolgt nach infrastrukturel- len Kriterien der Teilgebiete. Im Verlauf der folgenden Analyse soll nach Wohngebieten, Ge- werbegebieten, Industriegebieten und Verkehrsflächen unterschieden werden, für die jeweils die spezifischen Risiken und einige sich daraus ergebende denkbare oder real aufgetretene Schadenszenarien erarbeitet werden. 4.1 Risiken 4.1.1 Wohngebiete In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenle- ben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in Wohngebäuden nicht al- lein durch das Feuer selbst, sondern in besonderem Maße durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind. Erfahrungsgemäß ist die überwiegende Zahl der Brandver- letzten und Brandtoten in den Nachtstunden zu beklagen. - Bereits bei Kleinbränden, die frühzeitig entdeckt und gemeldet werden und durch Kräf- te der Feuerwehr noch mit Kleinlöschgerät bekämpft werden können, sind schwere Rauchvergiftungen möglich, beispielsweise im Schlaf, bei körperlicher Behinderung oder bei unsachgemäßen Löschversuchen ohne Schutz vor Atemgiften. - Zimmer- und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere Gefährdung von Personen in den betroffenen und angrenzenden Wohnungen dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht wahrnehmen. In vielen Fällen muss die Menschenret- tung mit Hilfe von Fluchthauben durch Brandrauch hindurch oder über Leitern der Feu- erwehr erfolgen. Die Brandbekämpfung wird mit einem oder mehreren Strahlrohren durchgeführt, die alternativ über den Treppenraum oder über Leitern vorgenommen werden können. - Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die unter ungünstigen Umständen, wie z. B. durch untaugliche oder nicht geschlossene Türen, zur Ausbreitung des Rauches und zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen können. Insbesondere Angstreaktionen von Bewohnern, wie die Flucht in den verrauchten Treppenraum, führen zu gefährlichen Situationen. Eine für die Feuerwehr nicht ungewöhnliche Meldung lautet: „Kellerbrand – starke Rauchent- wicklung, Menschen stehen an den Fenstern im 3. OG und rufen um Hilfe“. Obwohl diese Menschen zum Teil objektiv nicht gefährdet sind, müssen sie oftmals von der Feuerwehr gerettet werden, um Angstreaktionen zu vermeiden. Dies bindet Einsatz- kräfte, die an anderer Stelle gebraucht werden. Neben der Eigengefährdung des - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 15 - Einsatzpersonals in Kellern ist ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefah- renquellen durch dort gelagerte Gefahrstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten. - Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf be- nachbarte Gebäude oder Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der Feuer- wehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Oft müssen die bedrohten und benachbarten Objekte zeitgleich vorsorglich geräumt werden, um eine Gefährdung von Personen ausschließen zu können. Dies bedeutet wiederum einen hohen Personalbe- darf zu einem frühen Zeitpunkt des Einsatzgeschehens. - Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen. Unter den Trümmern kann eine Viel- zahl von Personen verschüttet sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfs- frist in der Lage sein, Einsatzkräfte und Einsatzmittel für die Suche und Rettung bereit- zustellen. Größere Lagen erfordern die Koordinierung des Einsatzes mit Polizei, Rettungsdienst, THW, Stadtwerken und anderen Ämtern. - Brände in Hochhäusern stellen hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr. Durch die langen, zeitraubenden Erkundungs-, Angriffs- und Rettungswege entsteht ein hoher Personal- und Materialaufwand, z. B. beim Aufbau einer Schlauch- leitung, wenn Steigleitungen nicht vorhanden oder nicht funktionstüchtig sind. Insbe- sondere bei verrauchten Treppenräumen ist eine große Zahl von Personen potentiell gefährdet. - Besonders Einsätze bei vorausgegangener Brandstiftung sind schwierig zu bewältigen. Oft werden bewusst Rettungswege durch Brandstiftung unbrauchbar gemacht. Werden dann noch mehrere Brände gleichzeitig gelegt, führt dies zu größter Gefahr für die Be- wohner. - Einstürze können auch durch Überalterung oder Baufälligkeit von Gebäuden oder durch unzureichende Abstützungen bei Baumaßnahmen am Gebäude oder an be- nachbarten Gebäuden, z. B. neben Baugruben, auftreten. Die von der Feuerwehr ein- zuleitenden Maßnahmen entsprechen den oben genannten. Bürogebäudesind in der Regel wie Wohngebäude und Wohnungen einzuschätzen. Dabei ist tagsüber zumeist eine größere Anzahl von Personen als in Wohnungen gefährdet, die je- doch, bedingt durch den Arbeitsbetrieb, wach und aufmerksam sind und deshalb Brände frühzeitig entdecken können. Zur Nachtzeit sind selten Personen gefährdet. Eine Brandent- deckung und -meldung erfolgt aber naturgemäß zu einem sehr späten Zeitpunkt, wenn keine automatischen Brandmeldeanlagen installiert sind. Szenarien Wohnungsbrand Buschwiesenweg 6 27.12.2001 01:38 Uhr Brand in einem dreigeschossigen Wohnhaus. Beim Eintreffen der Feuerwehr schlugen die Flammen bereits durch ein geborstenes Fenster, eine Person war bereits aus dem Haus geflüchtet und musste von der Feuerwehr erstversorgt werden. Die Zahl der gefährdeten Personen im Gebäude war zu diesem Zeitpunkt unklar. Der erste Trupp rettete eine bettläge- rige Person aus der Brandwohnung und bekämpfte anschließend den Brand mit einem C- Rohr. Zwei Personen aus einer Dachgeschosswohnung konnten mit Brandfluchthauben ge- rettet werden. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 16 - Dachstuhlbrand Seboldstr. 8 22.04.2002 01:56 Uhr In einem 3 ½-geschossigen Wohnhaus in der Durlacher Altstadt brannte beim Eintreffen der Feuerwehr der komplette Dachstuhl. In der ersten Phase wurde die Personenrettung von zwei Trupps mit Atemschutz und C-Rohren durchgeführt. Alle Wohnungen wurden systema- tisch abgesucht. Die Bewohner der Brandwohnung konnten sich selbst in Sicherheit bringen. Insgesamt wurden 28 Personen evakuiert und anschließend vom Rettungsdienst in einem benachbarten Gemeindezentrum untergebracht. Ein Bewohner wurde mit einer Rauchgas- vergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert. Zur Brandbekämpfung und Riegelstellung wurden zwei weitere Rohre über die Drehleiter und im Nachbargebäude vorgenommen. Von den Stadtwerken wurde das Gebäude stromlos geschaltet und die Gasleitung abgeschiebert. Wohnhaus-Brand Markgrafenstr. 41 16.10.1996 03:57 Uhr Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte der Treppenraum in einem viergeschossigen Wohn- gebäude im Hinterhof in voller Ausdehnung. Der Brand hatte bereits vom Treppenraum auf mehrere Wohnungen übergegriffen. Eine Person wurde aus akuter Lebensgefahr vom Dach des Hauses über eine Schiebleiter der Feuerwehr gerettet, eine weitere Person sprang aus einem Fenster und verstarb kurz darauf. Zwei weitere Personen konnten nur noch tot aus ihren Wohnungen geborgen werden. Das Feuer wurde mit insgesamt sieben C-Rohren gelöscht. Hochhausbrand Diakonissenstr. 21.07.2000 19:27 Uhr Ein Apartment im 11. Geschoss eines 14-geschossigen Schwesternwohnheims brannte in voller Ausdehnung. Bereits auf der Anfahrt waren Rauch und Flammen, die aus dem Balkon- fenster schlugen, weithin zu sehen. Die Personenrettung und Brandbekämpfung erwies sich als schwierig. Als besonders schwierig gestaltete sich wegen der starken Verrauchung das Absuchen des Brandgeschosses. Die trockene Steigleitung, eine von der Feuerwehr gefor- derte Einrichtung für eine schnelle Wasserversorgung, funktionierte nur mangelhaft. Zusätz- lich musste auch das über dem Brandgeschoss liegende Geschoss abgesucht werden. Da schnell bekannt wurde, dass sich noch Personen im Aufzug befinden mussten, begann eine fieberhafte Suche. Praktisch in letzter Minute konnte ein Feuerwehrmann die Aufzugstüre aufdrücken und die beiden Frauen aus höchster Lebensgefahr retten. Zeitweise waren bis zu acht Trupps mit Pressluftatmern im Einsatz. Zwei C-Rohre wurden im Innenangriff und ein C- Rohr über die Drehleiter vorgenommen. Dachstuhlbrand Westmarkstr.44 27.07.06 05.39 Uhr Anwohner hatten verdächtigen Rauch gemeldet. Schon auf der Anfahrt war eine starke Rau- chentwicklung zu sehen, worauf sofort nachalarmiert wurde. Aus zwei Dachstühlen schlugen offene Flammen, weitere Gebäude waren durch die Brand- ausbreitung akut bedroht. Durch die Kräfte beider Wachen der Berufsfeuerwehr und der Ab- teilung Aue wurden parallel die Gebäude nach Personen durchsucht und Riegel- - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 17 - stellungen von mehreren Seiten aufgebaut. Die Abteilungen Durlach, Hagsfeld, Grötzingen und Wolfartsweier sicherten die Wasserversorgung und unterstützten die Maßnahmen. Zeit- weise waren 12 C-Rohre, 1 B-Rohr und 1 Wenderohr im Einsatz. Vier Bewohner erlitten Rauchvergiftungen. Eine über dem Objekt verlaufende Stromleitung wurde von den Stadt- werken abgeschaltet. Bei einem Paralleleinsatz in der Innenstadt, zu dem die Abteilung Neureut gerufen worden war, brauchte die Feuerwehr glücklicherweise nicht mehr einzugreifen, weil das Feuer be- reits gelöscht worden war. Gasexplosion Wettersteinstr. 5 29.07.1997 15:15 Uhr Durch Fehler bei Installationsarbeiten kam es zu einer Erdgasausströmung und in Folge da- von zu einer Explosion. Eine 1 ½-geschossige Gaststätte wurde total zerstört, 2 Personen wurden unter Schutt begraben, konnten aber noch vor Eintreffen der Feuerwehr von Bewoh- nern/Passanten befreit werden. Weitere 5 Personen wurden verletzt. Die Feuerwehr schie- berte die Gaszufuhr ab und bekämpfte den Folgebrand mit drei C- Rohren. 4.1.2 Gewerbegebiete und Gebiete mit Mischbebauung Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung einer Vielzahl unterschied- lichster kleiner und mittelständischer Betriebe gekennzeichnet. Die Palette der Branchen reicht vom Supermarkt oder Baumarkt über Speditions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetrieben aller Art bis hin zu metallverarbeitenden oder chemischen Betrieben. Bei Bränden in Gewerbegebieten ist daher mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Risiken zu rechnen, die nicht immer im Voraus bekannt sein können. Daneben sind in Gewerbege- bieten Einsätze der Technischen Hilfeleistung und Umweltschutzeinsätze zur Beseitigung von Gefahren durch chemische Stoffe verschiedenster Art zu erwarten. Durch die zuneh- mende Wertekonzentration (Maschinen, EDV, Lagerhaltung etc.) in allen Bereichen des Wirtschaftslebens sind die Brandfolgekosten (Entsorgung, Sanierung, Ersatzbeschaffung, Betriebsunterbrechung) oft wesentlich höher als der reine Brandschaden. Die hohen Brand- folgekosten gefährden nicht selten die Existenz eines Betriebes und damit Arbeitsplätze. Deshalb ist in Karlsruhe auch die Minimierung dieser Brandfolgekosten ein Ziel des Feuer- wehreinsatzes. Ein funktionierender Brandschutz auf hohem Niveau gewinnt somit als Standortfaktor zunehmend an Bedeutung. Brände - Brände in Gewerbegebieten werden am Tage normalerweise frühzeitig entdeckt, da Per- sonen aus verschiedenen Gründen zugegen sind. Nachts und an Wochenenden können unter Umständen Großbrände entstehen, beispielsweise dann, wenn der Betrieb unbe- setzt ist, nicht über eine Brandmeldeanlage verfügt und das Feuer deshalb eine relativ lange Vorbrenndauer hat. - Brände in Lager- und Produktionshallen führen immer wieder zu ausgedehnten Einsät- zen, da ihre betrieblich bedingte weitläufige Konstruktion eine schnelle Brandausbreitung auf weite Bereiche der Hallen begünstigt. - Bei vielen Einsätzen in Gewerbegebieten muss von der Feuerwehr erkundet werden, ob Gefahrstoffe beteiligt sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, die bekanntermaßen gefährli- che Stoffe verarbeiten und lagern, sondern auch für Andere, da auch dort entsprechende Stoffe und Güter in bedeutenden Mengen gehandhabt und gelagert werden. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 18 - - Brände in größeren Objekten müssen oft mit sehr großen Wassermengen gelöscht wer- den. Neben der Löschwasserförderung kann die Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser erforderlich sein. Je nach Lage müssen Luftschadstoffe nach Art, Konzentration und Ausbreitungsverhalten erkannt, gemessen und bewertet werden. Für diese Schutzmaßnahmen, die unverzüglich ergriffen werden müssen, ist geeignetes Personal und Material vorzuhalten. Technische Hilfeleistung - Technische Hilfe durch Einsatzkräfte der Feuerwehr ist in Gewerbegebieten vor allem am Tage beim Betrieb der Unternehmen erforderlich. Die Feuerwehr wird vorrangig zu Unfäl- len im Umgang mit Maschinen und bei der Verlastung von Gütern und Waren gerufen. Es handelt sich dabei oftmals um Einsätze zur Menschenrettung, für welche die Feuerwehr geeignetes Rettungsgerät (Abrollbehälter mit hydraulischem Rettungsgerät und Rüstma- terial, Feuerwehrkran) sowie entsprechend geschulte Einsatzkräfte vorhalten muss. Umweltschutzeinsätze - In Betrieben, in denen gefährliche Stoffe und Güter gehandhabt und gelagert werden, besteht immer die Möglichkeit des unsachgemäßen Umgangs oder des Unfalls. Die Feuerwehr muss für den Einsatz bei Austritt von Gefahrstoffen aller Art, auch in grö- ßeren Mengen, ausgerüstet und ausgebildet sein. In Gebieten mit Mischbebauung treten naturgemäß alle bisher behandelten Risikoschwer- punkte auf. Es entstehen dadurch zwar keine neuen Gefahren und Risiken, ein Einsatz der Feuerwehr muss aber oft mit erhöhtem Personalaufwand durchgeführt werden, damit die Umgebung der unmittelbaren Einsatzstelle effektiv geschützt werden kann. Dies gilt z. B. bei Bränden von Betriebsgebäuden und Hallen, bei denen nahegelegene Wohngebäude ge- schützt werden müssen. Diese Anforderungen müssen bei der Bemessung der Feuerwehr berücksichtigt werden. Szenarien Lagerhallenbrand Daimlerstr. 23 26.02.2000 06:45 Uhr Beim Objekt handelte es sich um eine Halle (ca. 35 m x 25 m) die als Lager- und Verkaufs- raum für Teppiche und Malerbedarf diente. Direkt daran angeschlossen war eine weitere Halle (ca. 5 m x 25 m) einer Malerfirma mit einem angebauten Bistro. Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte die erstgenannte Halle in voller Ausdehnung, der Brand drohte auf ein ca. 10 m entferntes Wohnhaus überzugreifen, mehrere Scheiben waren bereits durch die Hitze zersprungen. Es wurde eine Riegelstellung(Riegelstellung = angrenzende Gebäude werden mit Wasser benetzt) zum Schutz des Wohnhauses sowie eine weitere Riegelstellung zur angrenzenden Halle aufgebaut. Ein Übergreifen des Brandes konnte verhindert werden. Während des Einsatzes wurden Luftschadstoffmessungen durchgeführt sowie ca. 2000 l verunreinigtes Löschwasser mit einem Saugwagen aufgenommen und entsorgt. Durch die Hitze wurde eine Erdgasleitung undicht, Gas strömte aus. Die Zuleitung wurde aufgegraben und von den Stadtwerken mit einer Blase dichtgesetzt. Insgesamt waren ca. 80 Einsatzkräfte von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr im Einsatz. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 19 - - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 20 - Lagerhallenbrand DHU Ottostr. 24 10.04.1987 00:15 Uhr Beim Eintreffen der FW stand eine eingeschossige Lagerhalle mit ca. 2400 m² Grundfläche im Vollbrand. Gelagert wurden große Mengen an Milchzucker, Äthanol, getrockneten Kräu- tern und Verpackungsmaterial. Personen waren zu diesem Zeitpunkt nicht im Gebäude. Der Brand wurde umfassend mit insgesamt 11 Rohren bekämpft. Das Löschwasser wurde mit mobilen Löschwassersperren zurückgehalten und erst nach entsprechender Analyse und Bewertung entsorgt. Im Bereich der Brandstelle und an festgelegten Messpunkten wurden Luftschadstoffmessungen vorgenommen. Der Sachschaden konnte durch massiven Perso- nal- und Materialeinsatz auf das vorgefundene Maß begrenzt werden. Lagerhallenbrand Südbeckenstr.21 30.05.06 00:26 Uhr Beim Eintreffen der Feuerwehr war eine Rauchentwicklung im Bereich der Dachtraufe einer Industriehalle, mit den Ausmaßen 400 m×65 m×20 m (L×B×H) zu sehen. Nachdem die Hal- lentore gewaltsam geöffnet worden waren, konnte die Brandbekämpfung von drei Seiten im Innenangriff erfolgen. Es brannten unter starker Rauchentwicklung ca. 1000m³ auf Paletten gestapelte Briketts, Kaminholz und Holzkohle. Der Brand drohte auf ca. 40.000 unmittelbar daneben gelagerte Autoreifen überzugreifen. Zwar gelang es, durch einen massiven Lösch- einsatz mit Wasser und Schaum ein Übergreifen zu verhindern, das Löschen des Brandes war zu diesem frühen Zeitpunkt wegen der Masse des Brandgutes und der mangelnden Ein- dringtiefe des Löschmittels nicht möglich. Da die Halle über keinerlei Rauch und Wärmeab- zugsöffnungen im Dach verfügte, war die Sichtweite so weit eingeschränkt, dass ein bereit- stehender Radlader des THW‘s nicht zum Ausräumen des Brandgutes eingesetzt werden konnte. Letztlich brachte erst die gewaltsame Schaffung von großflächigen Entrauchungsöff- nungen in der Fassade und ein massiver Löscheinsatz mit Hilfe des Gelenkarmfahrzeuges der WF MIRO und eine Löschwasserversorgung mit dem Hafenschlepper den gewünschten Erfolg. Im Stadtgebiet wurden vom ABC-Zug an 19 Stellen Schadstoffmessungen vorgenommen. Der Einsatz dauerte bis ca. 20:00 Uhr. Im Schnitt waren kontinuierlich ca. 100 Mann der Be- rufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz. Umwelteinsatz Klärwerk Karlsruhe 02.05.1997 21:13 Uhr Aus einem Tanklastzug wurde eine Natriumchloritlösung irrtümlich in einen 17 m³-Tank mit Eisenchloridsulfat gepumpt. Es kam zu einer Verpuffung, 2 Domdeckel wurden abgerissen, flüssiges Reaktionsprodukt wurde herausgeschleudert. Es bildete sich eine weithin sichtbare Chlorgaswolke, die Richtung Knielingen und Nordwest-Stadt getrieben wurde. Die Bevölke- rung der betroffenen Stadtteile wurde über Rundfunk gewarnt. Von der Feuerwehr wurden Hydroschilder zum Niederschlagen der Dämpfe aufgebaut sowie die Erstversorgung des verletzten Fahrers übernommen. An festgelegten Messpunkten wurden Luftschadstoffmes- sungen durchgeführt. Der Stoff wurde am nächsten Tag unter Chemikalien-Schutzanzug umgepumpt. Die Werkfeuerwehr BASF unterstützte die Einsatzbewältigung im Rahmen von TUIS (Transport- Unfall- Informations- und Hilfeleistungs- System) durch die Bereitstellung geeigneter Behälter und übernahm die Entsorgung. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 21 - Technische Hilfeleistung: eingeklemmte Person Zeppelinstr. 6 22.04.1991 08.38 Uhr In einem Recyclingbetrieb wurde von einem Wechsellader-LKW beim Rangieren eine 20 cm starke Betonplatte im Bereich der Tores losgerissen. Die Betonplatte stürzte auf die Fahrer- kabine, der Fahrer wurde eingeklemmt. Mit dem Kranwagen wurde die Betonplatte gesichert, angehoben und anschließend der Fahrer mit hydraulischem Rettungsgerät befreit. Technische Hilfeleistung: Personenrettung Dampfkraftwerk Fettweisstr. 60 02.07.1997 08.04Uhr Arbeiter waren auf einem Kugelbehälter, der auf einem Technikgebäude installiert ist, mit Wartungsarbeiten in ca. 40 m Höhe beschäftigt. Dabei erlitt einer der Arbeiter einen Herzin- farkt. Der Aufstieg zum Patienten führte durch das Technikgebäude über das Dach und eine Notleiter. Nachdem der Patient vom Notarzt stabilisiert war, erwies sich der Abtransport nach unten als schwierig. Der Weg über die Notleiter schied aus, das Abseilen mit Geräten der Feuerwehr war durch die Krümmung des Kugelbehälters problematisch. Die Bergwacht und ein Hubschrauber mit Außenwinde wurden alarmiert. Der Zustand des Patienten war so kri- tisch, dass der Notarzt ohne Unterbrechung behandeln musste. Letztlich wurde mit Hilfe ei- nes zufällig verfügbaren 80 t - Kranes einer Privatfirma der Patient mit Betreuungspersonal in einer Schuttmulde vom Dach des Kugelbehälters gerettet. 4.1.3 Anlagen der Großindustrie In Karlsruhe gibt es derzeit drei Betriebe, für welche die besonderen Anforderungen der Stör- fallverordnung gelten: MIRO-Raffinerie, EnBW-Rheinhafendampfkraftwerk und Oil-Tanking. Darüber hinaus gibt es vier weitere Betriebe, die den Grundpflichten der Störfallverordnung unterliegen: Air Liquide, Hartchrom GmbH, Progas, und L`Oreal-Greschbachstr. Andere wichtige Unternehmen kommen aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Feinme- chanik und Chemie. Darüber hinaus gibt es mehrere Speditionsunternehmen mit großen Lager- und Umschlagkapazitäten, in denen die gesamte Palette des Güterverkehrs abgefer- tigt wird. Gefährdungen durch Betriebe der Großindustrie sind von der Art her mit denen in Gewerbegebieten vergleichbar, bei Schadensfällen benötigt die Feuerwehr jedoch unter Umständen entsprechend mehr Einsatzkräfte und Material. Szenarien Industriebrand Fa. Holtzmann (heute STORA ENSO), Mitscherlichstr. 02.07.1991 13:37 Uhr Im Betrieb wird Papier produziert. Dazu werden große Mengen Holzhackschnitzel in 4 Silos á 1000 m³ gelagert. Die Holzspäne in allen 4 Silos hatten durch einen technischen Defekt Feuer gefangen. Im Ersteinsatz wurden ein Wasserwerfer, ein Wenderohr über Drehleiter und sechs Rohre im Innenangriff von der Werkfeuerwehr und der Berufsfeuerwehr vorge- nommen. Zum Öffnen der Dachhaut und der Wandverkleidung wurden zwei weitere Drehlei- tern eingesetzt. Die Brandbekämpfung gestaltete sich schwierig, da sich der Brand bereits tief in das Silogut hineingefressen hatte. Es wurden mehrere Schaumrohre und große Men- gen Schaummittel eingesetzt. Der Einsatz dauerte bis zum 04.07.1991 ca. 13:00 Uhr. Letzt- - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 22 - endlich mussten die gesamten Holzhackschnitzel von Hand ausgeräumt und abgelöscht werden. Im Einsatz waren zeitweise 25 Feuerwehrleute der Werkfeuerwehr und bis zu 55 Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr. Chemikalienbrand Fa. Holtzmann, Mitscherlichstr. 09.07.1997 03:09 Uhr Durch Reinigungsarbeiten in einer Löseanlage gelangte Wasser in einen 1000 l-Behälter mit Natriumhydrosulfit. Es entstand eine starke chemische Reaktion mit Wärmefreisetzung und starker Rauchentwicklung. Nachdem der Stoff mit Hilfe des Betriebspersonals identifiziert und die Eigenschaften abgeklärt waren, wurde der Behälter mit drei Stahlrohren unter Atem- schutz gekühlt. Eine Entzündung konnte jedoch nicht verhindert werden. Mit Pulverlöschern wurde der wiederholt aufflammende Brand gelöscht und mit Wasser gekühlt. Der Behälter wurde letztlich auf einen LKW verladen und unter ständiger Kühlung zur nahegelegenen Be- triebskläranlage gefahren und dort in ein Becken abgelassen. Während des Einsatzes wur- den kontinuierlich Schadstoffmessungen vorgenommen. 4.1.4 Verkehrsflächen 4.1.4.1 Straße Das Straßenverkehrsaufkommen lässt sich grob in zwei Teile gliedern: - Der Personen-Individualverkehr wird durch Berufspendler und die Vielzahl von Besu- chern verursacht, die täglich die Stadt anfahren und wieder verlassen. - Als bedeutender Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsstandort werden die Straßen in und um Karlsruhe von zahlreichen Zulieferern und Abholern genutzt. Für die besondere Gefährdungslage auf Karlsruher Straßen sind folgende Punkte zu berück- sichtigen: - Die üblichen Risiken des Straßenverkehrs (Verkehrsunfälle mit verletzten und einge- klemmten Personen). - Das Transportaufkommen von Gefahrgütern ist in Karlsruhe insbesondere durch Tank- wagentransporte von Mineralölprodukten von der Raffinerie sehr hoch. (Die Raffinerie wird täglich von ca. 1.200 Tankkraftwagen angefahren[ 6]). Somit ist hier eine hohe Unfallwahrscheinlichkeit zu kalkulieren. Die besonderen Umstände bei Unfällen mit Gefahrguttransporten erfordern die Vorhaltung von Einsatzkräften der Feu- erwehr, die für den Einsatz mit Gefahrgut besonders ausgebildet und mit den entsprechen- den Einsatzmitteln ausgestattet sind. Szenarien Verkehrsunfall, Person eingeklemmt BAB 8 15.11.1999 05:57 Uhr Infolge von Glatteis und nicht angepasster Geschwindigkeit hatte sich ein Auffahrunfall mit zwei PKW ereignet. Ein Fahrer wurde im Beinbereich eingeklemmt, zwei weitere Personen waren verletzt. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernahm die Feuerwehr die Erst- versorgung des Fahrers. Nachdem das Dach und die Tür mit hydraulischem Rettungsgerät - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 23 - abgetrennt waren, wurde der PKW mit Hilfe der Seilwinde des Kranwagens auseinanderge- zogen und der Fahrer befreit. Tankwagenbrand Bulacher Kreuz 30.09.1982 04:31 Uhr Auf der Überleitung von der B 10 zur L 605 am Bulacher-Kreuz war eine Zugmaschine mit Tankauflieger umgestürzt und in Brand geraten. Die Ladung bestand aus 30.000 l Super- benzin, die sich großflächig verteilte. Dabei wurde eine Lärmschutzwand in Brand gesetzt. Das Benzin gelangte auch in die Abflussrinnen der Straßenentwässerung und ergoss sich brennend auf die darunter liegende Südtangente. Zur Brandbekämpfung waren ein Wasser- werfer, ein Schaumrohr und insgesamt fünf Strahlrohre im Einsatz. In einer nahegelegenen Wohnstraße wurden mehrere Gebäude geräumt, weil Gefahren durch Rauch und eine mög- liche Brandausbreitung bestanden. Erst nachdem der Brand gelöscht war, konnte der tote Fahrer mit hydraulischem Rettungsgerät aus der Zugmaschine geborgen werden. 4.1.4.2 Schiene Der Schienenverkehr in Karlsruhe ist wie in anderen Großstädten in zwei Bereiche zu glie- dern. Dies ist zum einen der Verkehrsbetrieb der Deutschen Bahn AG, zum anderen der Be- trieb des regionalen öffentlichen Personennahverkehrs durch die VBK und die AVG. Deutsche Bahn AG Für die Feuerwehr sind die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung: - Bedingt durch das hohe Verkehrsaufkommen der Bahn in und um Karlsruhe wird die Taktfolge der Züge so gering wie möglich gehalten. Fehler und Ausfälle im Bereich der Zugsicherung führen dadurch mit höherer Wahrscheinlichkeit zu Unfällen. - Bei einem Unfall mit einem besetzten Personenzug ist mit einer sehr hohen Zahl von Verletzten in Verbindung mit umfangreichen technischen Maßnahmen zu rechnen. Feu- erwehr und Rettungsdienst müssen in der Lage sein, einen Massenanfall von Verletzten zu bewältigen. Wie die Unfälle von Eschede und Brühl gezeigt haben, sind Ereignisse dieser Art durch technisches und/oder menschliches Versagen jederzeit und überall mög- lich. - Auf den Güter- und Umschlagbahnhöfen Karlsruhes werden große Mengen an Gefahrgut disponiert und umgeschlagen. Leckagen an Kesselwagen mit bis zu 80.000 l Gefahrgut sind potentiell möglich. Straßenbahn: VBK und AVG Karlsruhe verfügt über ein sehr gut ausgebautes Straßenbahnnetz, welches laufend erweitert wird. Weite Teile des Umlandes sind mit der Straßenbahn zu erreichen, wobei auch Gleise der Bahn AG von Straßenbahnen mit sogenannter Zweistromtechnik befahren werden. Ins- besondere in der Innenstadt ergibt sich daraus ein sehr enger Zeittakt. Dabei kommt es auch immer wieder durch Unachtsamkeit zu Unfällen/Kollisionen mit Fahrzeugen oder Personen. Für diesen Zweck werden spezielle Rettungsgeräte vorgehalten. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 24 - Szenarien Kesselwagenunfall Bahn AG, Ablaufberg - Güterbahnhof 19.02.1991 14:53 Uhr Bei Rangierarbeiten am Ablaufberg prallten mehrere Kesselwagen aufeinander, wobei ein Kesselwagen so stark gestaucht wurde, dass nahezu der gesamte Inhalt von 60.000 l Su- perbenzin auslief. Die Feuerwehr pumpte das Benzin aus notdürftig neben den Gleisen an- gelegten Gruben mit Handmembranpumpen und dem Saugwagen ab. Der Brandschutz wur- de mit mehreren Schaum- und Pulverrohren sichergestellt. Da die Unfallstelle ca. 500 m von der nächsten Straße entfernt lag, wurden zwei Löschfahrzeuge auf Rungenwagen der Bahn AG verladen und zur Einsatzstelle gefahren. Die Abpumparbeiten und die dazu notwendigen Brandschutzmaßnahmen dauerten bis zum 27.02.1991, wobei es wiederholt zu Entzündun- gen der Benzindämpfe kam. Die Einsatzstelle wurde deshalb wiederholt eingeschäumt. Straßenbahnunfall /Person eingeklemmt Elsässer Platz 07.12.1999 09:49 Uhr Beim Eintreffen fand die Feuerwehr eine Person mit Fahrrad vor dem vorderen Drehkranz eingeklemmt vor. Zunächst wurde die Einsatzstelle abgesperrt, der Stromabnehmer abgezo- gen und die Straßenbahn gegen Wegrollen gesichert. Nach Absprache mit dem Notarzt wur- de die Straßenbahn mit hydraulischen Winden angehoben, die Person befreit und dem Ret- tungsdienst übergeben. Anschließend wurde die Straßenbahn wieder eingegleist und die Unfallstelle mit Wasser aus dem Druckschlauch gesäubert. Verkehrsunfall Straßenbahn / Auto Starckstraße 15.10.1999 14:03 Uhr Beim Überqueren der Straßenbahngleise wurde ein Auto in Höhe der Fahrertür von einer Straßenbahn gerammt und ca. 20 m mitgeschoben. Während die Beifahrerin sich selbst aus dem Autowrack befreien konnte, wurde der Fahrer eingeklemmt. Bis zum Eintreffen des Not- arztes übernahm die Feuerwehr die Erstversorgung des Eingeklemmten. Scheiben und Dach wurden mit hydraulischem Rettungsgerät entfernt. Nachdem das Auto mit der Winde des Feuerwehrkrans gesichert war, wurde die Straßenbahn zurückgefahren. Somit konnte der Puffer aus der Fahrertür gezogen werden. Anschließend wurde die Fahrertür mit hydrauli- schem Rettungsgerät geöffnet und der Eingeklemmte befreit. 4.1.4.3 Häfen und Wasserstraßen Dem Schiffsverkehr auf dem Rhein muss in Karlsruhe besondere Aufmerksamkeit entge- gengebracht werden. Je nach Ort des Geschehens (Hafen oder Wasserstraße) und der Art der Wasserfahrzeuge sind die potentiellen Gefahren zu unterscheiden: - Eine große Zahl von Frachtschiffen laufen die Karlsruher Häfen an oder passieren Karls- ruhe auf dem Rhein (vergl. Kap. 3.4). Dabei werden die verschiedensten (Gefahr-) Stoffe transportiert und umgeschlagen. Dies gilt sowohl für den Ölhafen, wo in erster Linie Mi- neralölprodukte und Flüssiggas umgeschlagen werden, als auch für den Rheinhafen, wo die ganze Palette von Gefahrgütern insbesondere als Schüttgut, in Containern und als Stückgut umgeschlagen und gelagert werden. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 25 - - Die Karlsruher Verkehrs-, Versorgungs- und Hafenbetriebe betreiben das Fahrgastschiff “Karlsruhe“ mit bis zu 250 Passagieren. Eine Havarie/Brand dieses Schiffes oder eines anderen Fahrgastschiffes liegt durchaus im Bereich des Möglichen. - Der Rhein wird von einer großen Zahl von Sportbooten vom Kajak bis zum Kabinenkreu- zer befahren. Auch dabei kann es zu Unfällen kommen, die den Einsatz der Feuerwehr erfordern. Um auf einem Gewässer wie dem Rhein qualifiziert Hilfe leisten zu können, benötigt man ein Löschboot. Das Vorgehen bei Havarien von Schiffen soll anhand der folgenden zwei fiktiven Szenarien diskutiert werden. 1. Brand eines mit Rohöl beladenen Schiffes im Ölhafen Das Schiff ist zum Teil versunken. Mehrere Tonnen Rohöl sind ausgetreten. Das Schiff und das ausgelaufene Produkt brennen in voller Ausdehnung. 2. Havarie eines Frachtschiffes auf dem Rhein Ein Schiff hat sich auf einer Buhne festgefahren und ist leckgeschlagen. Drei Personen befinden sich noch an Bord. Im Maschinenraum ist ein Feuer ausgebrochen. Bei einem Brand, wie in Szenario 1 beschrieben, ist es notwendig, große Mengen von Löschmitteln aufzubringen. Ein Löschangriff muss sowohl von Land aus als auch von der Wasserseite her vorgetragen werden. Anschließend müssen mehrere Pumpen mit Zubehör auf das havarierte Schiff gebracht werden, um ein vollständiges Versinken zu verhindern. Bei einem Ereignis, wie in Szenario 2 beschrieben, muss die Menschenrettung schnell und sicher, auch bei widrigen Umständen wie Dunkelheit oder allgemein schlechter Sicht erfol- gen können. Die Brandbekämpfung muss grundsätzlich über ein Wasserfahrzeug erfolgen. Für Einsätze auf dem Wasser kann die Feuerwehr Karlsruhe über zwei Mehrzweckboote sowie ein Rettungsboot verfügen. Die Boote sind zur Rettung von Menschen auf ruhigen Gewässern sowie zur einfachen technischen Hilfeleistung auf dem Wasser geeignet. Unter einfacher technischer Hilfeleistung versteht man zum Beispiel das Ausbringen von Ölschlän- geln auf dem Wasser zum Eindämmen einer auf der Oberfläche schwimmenden Flüssigkeit. Von den Mehrzweckbooten kann auch eingeschränkt ein Löschangriff auf dem Wasser vor- getragen werden. Dazu muss eine Tragkraftspritze mit einem Gewicht von ca. 160 kg und notwendigem Zubehör auf dem Boot verlastet werden. Diese Verfahrensweise ist jedoch nicht praxisnah, so dass bei Brandeinsätzen auf dem Wasser in der Vergangenheit das Boot der Wasserschutzpolizei mit der Pumpe beladen wurde. Bedingt durch den Zeitaufwand für die Verladeaktion kann die Brandbekämpfung auf dem Wasser nur mit einer entsprechenden Verzögerung erfolgen. Trotz des Aufwandes steht dann nur eine vergleichbar niedrige Was- serlieferung der Pumpe von 800 l/min zur Verfügung. Der Einsatz der Mehrzweckboote bei widrigen Umständen auf dem Rhein zur Menschenrettung oder zum Personal- und Material- transport auf ein havariertes Schiff ist mit hohen Risiken verbunden. Bei einer notwendigen Menschenrettung sind die Einsatzkräfte unter Umständen bereit, ein zu hohes Risiko einzu- gehen. Bei einem Hilfeleistungseinsatz mit einem Mehrzweckboot auf dem Rhein hat die Feuerwehr Karlsruhe im Jahre 1982 drei Feuerwehrmänner verloren. Seit 2005 gibt es eine engere Zusammenarbeit zwischen der Hafenmeisterei und der Brand- direktion. Dadurch kann der Hafenschlepper mit einer gemischten Besatzung bei Lösch- - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 26 - oder Lenzarbeiten mit einer Pumpenleistung von 5000 l/min eingesetzt werden. Dies stellt nur einen Notbehelf dar und kann keinesfalls die Funktionalität eines Feuerlöschbootes ab- decken. Das nächstgelegene Feuerlöschboot auf dem Rhein ist bei der Feuerwehr Mannheim statio- niert. Aufgrund seiner Größe und Ausstattung ist es in der Lage, jederzeit den Rhein sicher zu befahren. Es ist mit einer Pumpenleistung für die Löschwasserförderung von 8000 l/min ausgestattet. Ein Schaummittelvorrat von 2400 l wird mitgeführt. Die Löschmittel können ü- ber zwei Schaum-/ Wasserwerfer mit einer jeweiligen Leistung von 3000 l/min 70 m weit ausgebracht werden. Bei einer Entfernung von 68 Rheinkilometern zwischen Mannheim und Karlsruhe benötigt das Feuerlöschboot bei einer Geschwindigkeit von 16 km/h bei Bergfahrt 4,25 Std., um Karlsruhe zu erreichen. Der nächste Standort von Feuerlöschbooten ist in Ba- sel mit einer Entfernung von 191 Rheinkilometern. Die Feuerwehr Basel unterhält aufgrund der hohen Anzahl von Tankschiffen auf dem Rhein zwei Feuerlöschboote zur Gefahrenab- wehr. Die Tankschiffe befahren in der Regel die Strecke Basel-Rotterdam, wobei sie natür- lich auch den Karlsruher Rheinabschnitt passieren. Es gehört zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr Karlsruhe, bei Bränden (auch auf Schiffen) Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Der Gemeinderat hat außerdem die Feuerwehr Karlsruhe in der Feuerwehrsat- zung beauftragt, die sogenannten Kannaufgaben nach Feuerwehrgesetz wahrzunehmen. Darunter fällt auch die Hilfeleistung für Schiffe. Um bei Hilfeleistungseinsätzen oder Bränden auf Schiffen auf dem Rhein schnell, effektiv und unter größtmöglicher Sicherheit für das ein- gesetzte Personal helfen zu können, ist es notwendig, über ein Löschboot zu verfügen. Die oben beschriebenen Verfahrensweisen der Feuerwehr Karlsruhe bei Schiffseinsätzen sind nur als Notbehelf anzusehen. Sie führen dazu, dass entweder die Hilfsfristen zur Rettung von Menschen nicht eingehalten werden können oder dass das Risiko für die eingesetzten Feuerwehrkräfte deutlich ansteigt. Die Oberrheinkonferenz hat am 24.Juni 2002 den Auftrag erteilt, ein grenzüberschreitendes Konzept zur Gefahrenabwehr auf dem Rhein vorzulegen. Die Feuerwehr Karlsruhe beteiligte sich daran. Anlässlich ihrer 27. Plenarsitzung hat die Oberrheinkonferenz am 05. Dezember 2003 dem Konzept der Arbeitsgruppe zugestimmt und es zur Umsetzung empfohlen. Darin ist unter anderem die Stationierung von Löschbooten in Basel, Kehl/Straßburg, Karlsruhe, und Mannheim vorgesehen. Hierzu sind die in den jeweiligen Ausrückebereichen der Lösch- boote liegenden Gebietskörperschaften aufgerufen, Zweckverbände zu errichten. Dies sollte möglichst grenzüberschreitend geschehen, um entsprechende Fördermittel der EU zu si- chern. Unter Beachtung einsatztaktischer Belange wurde mit den betroffenen Standorten und dem Land Baden-Württemberg, das die Umsetzung des Konzeptes in voller Höhe der auf deutscher Seite anteilig anfallenden Investitionskosten unterstützt, eine Prioritätenliste erstellt. Danach soll das erste Löschboot am Standort Kehl/Straßburg beschafft werden. Die- ses Boot wurde zwischenzeitlich nach europaweiter Ausschreibung im März 2006 beauftragt und ist auf einer Werft am Neckar in Bau. Mit der Indienststellung mit einer deutsch- französischen Besatzung ist für Mai 2007 zu rechnen. Fördermittel des Landes Baden- Württemberg sind für die Jahre 2005-2007 zugesagt. Platz zwei der Prioritätenliste nimmt der Standort Mannheim ein, Karlsruhe steht an dritter Stelle. Ziel ist es, zur Deckung der Betriebskosten eine Trägergemeinschaft der im regelmäßigen Ausrückebereich liegenden Gebietskörperschaften unter Einbeziehung der französichen Rheinanlieger zu gründen. Für die Schiffsführung ist vorgesehen, eine Kooperation mit den Rheinhäfen einzugehen. Für den technischen Betrieb (Maschinistenfunktion) erscheint die Einrichtung einer Funktionsstelle erforderlich. Die nautische und feuerwehrtechnische Besat- zung kann aus dem Bereich der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr gestellt werden. Nähe- res ist bei der Konkretisierung der Beschaffung für den Standort Karlsruhe festzulegen. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 27 - - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 28 - Szenarien Schiffshavarie / Rhein 09.06.1987 06:53 Uhr Ein Motorschiff mit Schubleichter prallte gegen den Strompfeiler der Eisenbahnbrücke Ma- xau. Dabei stellten sich beide Schiffe des Verbandes quer zur Strömung, wobei sich eines der Schiffe unter das andere schob und sank. Die fünfköpfige Schiffsbesatzung befand sich in akuter Lebensgefahr. Beim Eintreffen der Feuerwehr auf der Eisenbahnbrücke hatten sich drei Besatzungsmitglieder bereits in ein Rettungsboot gerettet und trieben stromabwärts. Zwei Männer standen noch auf dem Schiff. Trotz der Zurufe durch die Feuerwehr sprang einer der Männer ins Wasser, bevor das alarmierte Feuerwehrboot an der Unglücksstelle eintraf. Nachdem der verbliebene Mann vom Schiff gerettet wurde, gelang es der Bootsbe- satzung den im Rhein Schwimmenden mit einer Fangleine zu retten. Die Unglücksstelle wurde für den Schiffsverkehr gesperrt, auch die Eisenbahnbrücke musste gesperrt werden. Schiffsunfall Nordbeckenstr. 19.03.06 06:48 Uhr Das mit 1020 t Kaliumchlorid beladene Motorschiff Rheingold, hatte bei der Ausfahrt aus dem Rheinhafen Grundberührung und riß sich zwei Lecks in den Bugbereich. Der Schiffsfüh- rer schaffte es noch, zurück in den Rheinhafen zu fahren und festzumachen. Das Schiff drohte, durch das in die vordere Kabine und das Vorspiek eingedrungene Wasser zu sinken. Kleinere Mengen Öl liefen aus. Nur durch den schnellen Einsatz von vier tragbaren Pumpen, vier weiteren Lenzpumpen, die mit dem Boot der Wasserschutzpolizei übergesetzt wurden und der Pumpe des Hafenschleppers konnte ein Sinken verhindert werden. Das provisori- sche Abdichten der Lecks gelang erst den Tauchern der Wasserschutzpolizei, durch das Anbringen eines Lecksegels. Das ausgetretene Öl wurde eingeschlängelt. Danach konnte das Schiff in das Hafenbecken 2 geschleppt und entladen werden. Gasalarm Ölhafen 02.07.1992 10.04 Uhr Aus einem Tankmotorschiff strömte durch ein Leck in einer Kammer unter der Wasserlinie Benzin aus. Wegen der akuten Explosionsgefahr (24°C Außentemperatur) wurde Gasalarm gegeben. Die Werkfeuerwehr nahm insgesamt sechs stationäre Wasserwerfer zum Nieder- schlagen der Dämpfe in Betrieb, außerdem wurden zwei Schwerschaumrohre in Bereitstel- lung gebracht. Es wurden laufend Ex-Messungen an Land, auf der Reede und vom Ölhafen- boot aus vorgenommen. Nach ca. zwei Stunden konnte der Gasalarm aufgehoben werden. Ein alarmiertes Taucherteam aus Mannheim dichtete das Leck unter Wasser von außen mit Spezialzement ab. Nach Schätzungen waren ca. 9.000 l Benzin freigesetzt worden. 4.1.4.4 Luftverkehr Nach Information der Deutschen Flugsicherung GmbH wird von Karlsruhe aus der obere Flugraum von Südwestdeutschland überwacht. Täglich werden ca. 2700 Flugbewegungen betreut. Nachdem der Verkehrsflughafen Forchheim geschlossen wurde, gibt es in Karlsruhe und näheren Umgebung keinen Flughafen. Erwähnt sei aber der Baden-Airpark in Söllingen in ca. 36 km Entfernung. Karlsruhe befindet sich in der Anflugschneise. Eine direkte Gefähr- dung ist daraus jedoch nicht abzuleiten. Ein möglicher Flugzeugabsturz liegt trotzdem im Bereich des Möglichen. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 29 - Szenarien Flugzeugabsturz Stadtgebiet Karlsruhe 17.04.1990 15:55 Uhr Zwei kanadische Militärjets vom Typ CF 18 Hornet stießen bei einer Luftkampfübung über dem Stadtgebiet in ca. 7000 m Höhe zusammen und stürzten ab. Die Trümmer der beiden Flugzeuge gingen über der Süd-, Südwest- und Oststadt nieder, insgesamt wurden mehr als 60 Einschlagstellen mit größeren Wrackteilen gezählt. Ein Pilot landete mit dem Fallschirm auf dem Mittelstreifen der Autobahn A5 bei Durlach und zog sich leichte Verletzungen zu, der andere Pilot kam ums Leben, weil sich sein Fallschirm nicht öffnete. Die Feuerwehr war mit insgesamt 27 Fahrzeugen und 95 Kräften im Einsatz. Die brennenden Wrackteile wurden mit Wasser und Schaum gelöscht. Die anfängliche Befürchtung, dass die Flugzeuge Muniti- on mitgeführt hatten, bestätigte sich glücklicherweise nicht. Drehleitern und Kranwagen wa- ren zum Bergen der Wrackteile im Einsatz. Wie durch ein Wunder gab es außer dem toten Piloten nur Leichtverletzte und das, obwohl Trümmerteile zum Teil in besetzte Autos einge- schlagen waren. Aus heutiger Sicht kann man wohl sagen, dass Karlsruhe denkbar knapp an einer Katastrophe vorbei schrammte. 4.1.5 Sonderbauten Sonderbauten sind Gebäude, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind und die durch ihre Größe und Art der Nutzung ein besonderes Gefahrenpotential darstellen: z. B. Krankenhäu- ser, Alten- und Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen, Kindergärten, Versammlungsstät- ten, Beherbergungsbetriebe und Verkaufsstätten. Am Beispiel Krankenhaus sollen einige Risiken exemplarisch aufgezeigt werden: In Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Bränden, wobei die Brandausbruchstellen in den meisten Fällen Technikräume sind. Insbesondere durch den Rauch sind (Intensiv-) Pati- enten akut bedroht, weil sie oft nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft in einen sicheren Bereich zu flüchten. Trotz des Versuchs im baulichen Brandschutz, durch die Ausbildung von Brand- und Rauchabschnitten diese Gefahr zu minimieren, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu entsprechenden Szenarien. Da zum einen der Überwachungsumfang der Brandmeldeanlagen in der Regel nur die Flure und nicht die Patientenzimmer umfasst, zum anderen in den Nachtstunden oft wenig Personal vorhanden ist, ist eine schnelle Brandent- deckung und Alarmierung nicht immer gewährleistet. Somit können bei ungünstigen Rand- bedingungen (komplexe Gebäudestrukturen, lange Anmarschwege) wertvolle Minuten ver- gehen, bis die Maßnahmen der Feuerwehr wirksam werden. Wenn die Evakuierung von Pa- tienten in einen angrenzenden Rauchabschnitt notwendig wird, ist dies immer sehr personal- intensiv und erfordert die Einrichtung einer Technischen Einsatzleitung mit enger Abstim- mung zwischen Betreiber, Feuerwehr und Rettungsdienst. 4.1.6 Andere Gefährdungslagen Neben den in diesem Kapitel erwähnten Gefahren für Einzelne und das Gemeinwesen hat die Feuerwehr Situationen zu bewältigen, die sich nicht direkt einem der oben genannten infrastrukturellen Bereiche zuordnen lassen. Zu diesen Gefahrenlagen zählen: - Menschenrettung: Rettung - hilfloser Personen - von Personen aus Höhen und Tiefen - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 30 - - verschütteter Personen - suizidgefährdeter Personen - von Personen aus dem Rhein oder anderen Gewässern - Tierrettung: Rettung von Tieren aus Notlagen Insekteneinsätze - Wasserrohrbrüche - Strahlenschutzeinsätze - Einsätze mit biologischen Gefahrstoffen - In vielen Notlagen unterschiedlichster Art hilft letztendlich die Feuerwehr und stellt damit den „letzten Anker“ für Hilfesuchende dar. Auch für diese zum Teil relativ häufig auftretenden Gefährdungen muss die Feuerwehr ge- eignetes Gerät und Material sowie entsprechend geschultes Personal vorhalten. Szenarien Technische Hilfeleistung - Wasserrohrbruch Lameystr./Hardtstr. 23.01.1994 18.57 Uhr Eine Wasserleitung aus Grauguss, Durchmesser 400 mm, war im Kreuzungsbereich La- meystr./Hardstr. gebrochen. Der gesamte Bereich wurde überschwemmt. Da sich die Leck- stelle in einem Bereich mit vielen Wasserleitungen befand, konnten die Stadtwerke erst nach ca. zwei Stunden die Leitung abschiebern. Um die Leckstelle bildete sich ein ca. 50 m³ gro- ßes Loch. Die Straße und die Straßenbahngleise mussten gesperrt werden. Die Feuerwehr sicherte Lichtschächte, Kellerabgänge und Abfahrten provisorisch mit Sandsäcken. Trotz- dem konnte nicht verhindert werden, dass die Tiefgarage eines nahegelegenen Supermark- tes mit 12 PKW überflutet wurde. Auf einer Fläche von ca. 1600 m² stand das Wasser ca. 1,50 m hoch. Die Saug- und Abpumparbeiten dauerten bis zum Mittag des folgenden Tages. Zeitweise waren mehr als 50 Feuerwehrleute im Einsatz. Einsatz mit biogefährlichen Stoffen Bundesverfassungsgericht, Schloßbezirk 3 09.11.2001 10.03 Uhr In der Poststelle des Bundesverfassungsgerichts wurde ein Brief geöffnet, in dem sich ein verdächtiges, weißes Pulver befand. Es bestand der Verdacht eines Anschlags mit Antrax. Eine Person kam mit dem Pulver direkt in Kontakt, eine weitere Person befand sich im Raum. Beide Personen wurden von der Feuerwehr über mögliche Gefahren informiert. Sie legten ihre Oberbekleidung und Schuhe ab, die Hände wurden desinfiziert. Anschließend wurden sie mit Trainingsanzügen ausgestattet und dem Rettungsdienst übergeben. Das ver- dächtige Pulver wurde unter Chemikalien-Schutzanzug aufgenommen und eine Probe gezo- gen. Nach der Analyse der Probe in einem Speziallabor konnte Entwarnung gegeben wer- den. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 31 - 4.1.7 Großschadenslagen - Hochwasser - Sturm/Unwetter/Schneebruch - Einsätze - Waldbrände Die Vorbereitung auf derartige Lagen basiert auf einer Risikoanalyse für Großschadenser- eignisse nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz und geht in die Katastrophenschutz- planung über. Die Feuerwehr bildet mit ihrer Leitstelle, den hauptamtlichen und ehrenamtli- chen Einsatzkräften das Rückgrat des Katastrophenschutzes. Bei Großschadenslagen wer- den insbesondere in der Feuerwehrleitstelle und für die Stabsarbeit zusätzliche Kräfte schon in der Anfangsphase gebraucht. Es ist beabsichtigt, nach dem Brandschutzbedarfsplan ei- nen Bedarfsplan für Großschadensereignisse aufzustellen. Szenarien Hochwassereinsätze Rheinhafen, Rüppurr, Bulach, Grünwinkel, Daxlanden April bis Juni 1983 Die starken Regenfälle im Frühjahr führten von April bis Juni 1983 zu Hochwasser, insbe- sondere an Rhein und Alb. Im Rheinhafen und entlang der Alb wurden zahlreiche Grundstü- cke und tiefer gelegene Keller überflutet. In der Zeit vom 08.04.1983 bis 26.04.83 und 07.05.83 bis 03.06.83 wurden von der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr in Zusammenar- beit mit der Wasserwehr-TBA und dem THW insgesamt 167 Hilfeleistungseinsätze, insbe- sondere Saug- und Pumparbeiten bewältigt. (Die seitdem erreichte Verbesserung des Hochwasserschutzes, z. B. durch das Hafensperrtor wird durch aktuelle Prognosen wieder in Frage gestellt). Technische Hilfeleistung - Sturm ³Lothar³ 26.12.1999 ab ca.11.25 Uhr Ein Orkan verwüstete am zweiten Weihnachtsfeiertag weite Teile Frankreichs und Deutsch- lands. In Karlsruhe wurden die stärksten Windgeschwindigkeiten seit Beginn der Wetterauf- zeichnungen im Jahr 1876 von bis zu 150 km/h gemessen. Bäume stürzten um und blockier- ten Straßen, Dächer wurden abgedeckt, Kamine und Verkleidungen wurden losgerissen, weite Teile der Stadt waren ohne Strom, der Straßenbahnverkehr musste z. B. komplett ein- gestellt werden. In der Feuerwehrleitstelle liefen innerhalb weniger Minuten hunderte von Notrufen aus Stadt- und Landkreis ein. Sämtliche verfügbaren Feuerwehrkräfte waren über Tage pausenlos im Einsatz, um Einsätze, einige davon mit Personengefährdung, abzuarbei- ten. Unwetter mit Starkregen Stadtgebiet 07.07.06 ab 13:40 Uhr Insbesondere in den westlichen Stadtgebieten fielen innerhalb kurzer Zeit bis zu 75l/m² Nie- derschlag. Zur Bewältigung eines solchen flächendeckenden Schadensereignises wurde die Leitstelle personell verstärkt und die Abschnittsführungshäuser Bulach und Neureut in Be- trieb genommen. Insgesamt wurden innerhalb von ca. 8 Stunden 193 Einsätze abgearbeitet, insbesondere wurde aus überfluteten Räumen Wasser abgepumpt. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 32 - 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 93949596979899000102030405 Bild 4.1 Gesamteinsätze mit Trend 4.2 Einsatzstatistik der Feuerwehr Karlsruhe Die Einsatzstatistik der Feuerwehr Karls- ruhe beruht auf den gesammelten Daten der Einsatzberichte der zurückliegenden Jahre. Da erst im Jahre 1993 die Tech- nischen Hilfeeinsätze nach Technischer Hilfe und Umwelteinsätzen differenziert wurden, gehen die hier gezeigten Statis- tiken alle, mit Ausnahme der Statistik über Brandmeldeanlagen, nur bis zum Jahr 1993 zurück. Hier liegen erst ab dem Jahre 1995 verlässliche Daten vor. Wenn man die leichte Schwankung im Jahre 1995 durch Unwetter und die un- typische Einsatzspitze infolge des Sturms Lothar im Jahr 1999 vernachläs- sigt, zeigt sich, dass trotz eines Rückgangs der Einsatzzahlen zwischen 2001 und 2005 um 192 Einsätze, die Trendlinie noch langsam ansteigt. Ein leichter Rückgang der Einsatzzahlen ist auch der Jahresstatistik 2005 des Innenministeriums für die Feuerwehren in Baden- Württemberg zu entnehmen. In Bild 4.1 sind die Gesamteinsatzzahlen und der Trend zu se- hen. Dieser Trend ist um so bemerkenswerter, da er sich nicht gleichmäßig über alle Leis- tungsbereiche der Feuerwehr verteilt. Bei den Technischen Hilfeleistungen hat sich im letzten Jahr, wie in Bild 4.2 zu sehen ist, eine leichte Steigerung um ca. 100 Einsätze auf 1203 ergeben. Die Anzahl der technischen Hilfeleis- tungseinsätze ist stark von den Witte- rungsbedingungen abhängig. Dies wird besonders durch die erhöhten Einsatz- zahlen im Jahre 1999, verursacht durch den Sturm Lothar, ersichtlich. In die- sem Jahr lag der Anteil an technischen Hilfeleistungseinsätzen mit 66,4 %, bezogen auf die Gesamteinsatzzahlen, deutlich über den normalen Werten. Im Jahre 2005 betrug der Anteil 52,4 %. Tendenziell ist im betrachteten Zeitraum ein Anstieg der Einsatzzahlen zu erkennen. Technische Hilfeleistungen sind durch die Vielfalt der möglichen Szenarien gekennzeichnet. Das Spektrum der Einsätze, die sich hinter diesem Stichwort verbergen, reicht von einfachen Hilfeleistungen wie dem Öffnen von Türen, dem Abstreuen von Ölspuren oder der Befreiung von Personen aus steckengebliebenen Aufzügen über Insekteneinsätze, Einsätze bei klei- nen und großen Bauunfällen oder die Beseitigung von umgestürzten Bäumen bis hin zur umfassenden Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen, der Rettung von Lebens- müden oder der Gefahrenabwehr bei einer Freisetzung von gefährlichen Stoffen. Die Vielfalt der Szenarien macht die Vorhaltung von umfangreichem technischem Gerät erforderlich. Die Bedienung dieser oftmals komplizierten Aggregate muss nicht nur erlernt, sondern auch ständig geübt werden, um im Ernstfall unter Stress und Zeitdruck schnelle und qualifizierte Hilfe leisten zu können. Diese Anforderungen begründen die hohen materiellen Vorhaltungen im Bereich der Gefahrenabwehr. Bild 4.2 Technische Hilfeleistung 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 93949596979899000102030405 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 33 - Ein nicht unerheblicher Anteil der Hilfeleistungseinsätze ist zeitkritisch zu sehen. Insbeson- dere im Falle der Menschenrettung (eingeklemmte Personen bei Verkehrsunfällen, unter Straßenbahn oder Zug, Personen im Rhein, Suizidgefahr usw.) ist ein schneller und erfolg- reicher Einsatz nur mit einer großen Anzahl von Einsatzkräften möglich, so dass nicht nur für Brände, sondern auch im Bereich Hilfeleistung und damit generell für die Gefahrenabwehr ausreichende Personalressourcen vorzuhalten sind (siehe auch Kap. 5.). Bei den Umwelteinsätzen setzt sich, wie in Bild 4.3 zu sehen ist, der lang- jährige Trend stark rückläufiger Ein- satzanforderungen auf nun 123 fort. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Feuerwehr Karlsruhe in diesem Leistungsbereich auf die unmittelbare Gefahrenabwehr beschränkt und ande- re, bisher wahrgenommene Aufgaben wie die Beseitigung von Ölspuren von gewerblichen Unternehmen übernom- men werden. Im Jahre 2005 betrug der Anteil der Umwelteinsätze an den Ge- samteinsätzen noch 5,3 %. Die klassische Aufgabe der Brandbe- kämpfung folgt mit 42,2 % der Ge- samteinsätze in der Statistik nur an zweiter Stelle hinter den Technischen Hilfeleistungen. Brände sind in der Re- gel personalintensive Einsätze. Sie sind zeitkritisch zu sehen, da zum ei- nen selbst bei kleinen Bränden häufig Personen lebensbedrohlich gefährdet sein können und zum anderen eine schnelle Brandausbreitung bei prak- tisch allen Brandobjekten zu erwarten ist. Brände sind oftmals auch diejeni- gen Einsätze, die mit dem höchsten Risiko für die Einsatzkräfte behaftet und taktisch besonders anspruchsvoll sind. Auch deshalb müssen Brände mit einer entsprechenden Anzahl von Einsatzkräften bekämpft werden (siehe auch Kap. 5.). Dabei machen Brände, die durch schnelles Eingreifen noch in der Entstehungsphase mit Kleinlösch- gerät, Feuerlöscher oder nur einem Strahlrohr gelöscht werden können, naturgemäß den größten Anteil aus. Er lag 2005 bei rund 92 %, bezogen auf die tatsächlichen Brände und doku- mentiert die Effektivität einer Feuer- wehr, deren originärer Sinn es ist, Schäden durch Brände so gering wie nur möglich zu halten. Dies tut sie ge- nau dann, wenn sie einen möglichst hohen Anteil bereits in der Phase der Bild 4.3 Umwelteinsätze 0 50 100 150 200 250 300 350 9596979899000102030405 Bild 4.4 Brandeinsätze 0 200 400 600 800 1000 1200 93949596979899000102030405 Bild 4.5 Anteil Fehlalarm durch BMA am Gesamtfehlalarm 0 200 400 600 800 1000 1200 9596979899000102030405 Gesamtfehlalarm Fehlalarm durch BMA - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 34 - Brandentstehung bekämpft, was sich in der Einsatzstatistik in einem entsprechend hohen Anteil an Entstehungsbränden niederschlägt. Trotz jährlicher Schwankungen gibt es, wie in Bild 4.4 zu sehen, eine seit 1993 steigende Entwicklung. Interessant ist auch die Zusam- mensetzung der Fehlalarme. Bild 4.5 gibt darauf eine Antwort. Es zeigt, dass der Anteil der Brandmeldeanlagen an den Fehl-alarmierungen in der Vergangenheit dramatisch angestie- gen ist und seitdem auf hohem Niveau pendelt. In Bild 4.6 ist der Prozentwert des Anteils der ge- samten Fehlalarme bezogen auf die Gesamtalarmzahl zu sehen. Bei zahlenmäßig sinkendem An- teil der Fehlalarme in den letzten drei Jahren, ist durch die Trendli- nie verdeutlicht, eine weitere Steigerung des Anteils an Fehl- alarmen zu erwarten. Fehlalar- mierungen an sich sind bei einer hohen Sensitivität der Bevölke- rung und des Sicherheitssystems bis zu einem gewissen Grad un- vermeidlich und auch gewünscht. Die Feuerwehr kommt lieber einmal umsonst, als einmal zu spät. Doch sind es bei den Fehl- alarmen gerade die böswilligen Alarmierungen, die insbesondere die Freiwillige Feuerwehr belasten und die Einsatzmittel für echte Hilfeersuchen blockieren. Gerade in den Fällen, in denen der Löschzug zu einer Fehlalarmierung ausgerückt ist und gleichzeitig ein kritischer Brand – oder auch eine Hilfeleistung – im eigenen Ausrückebereich anfällt, verlängern sich die Hilfsfristen für die erste eintreffende Einheit unter Umständen dramatisch, da die Einsatz- kräfte der benachbarten Wache eine längere Anfahrzeit haben. Bild 4.6 Anteil Fehlalarme an Gesamtalarmen in Prozent 0 5 10 15 20 25 30 35 40 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 % - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 35 - 5. Schutzziele der Stadt Karlsruhe bei Feuerwehreinsät- zen 5.1 Grundlagen 5.1.1 Allgemeines Die Einsatztätigkeit der Feuerwehr kann grundsätzlich in die drei Aufgabenbereiche 1. Brandeinsätze 2. Technische Hilfeleistungen 3. Umweltschutzeinsätze unterteilt werden. Um die entsprechenden Einsatzaufgaben bewältigen zu können, müssen bei der Feuerwehr geeignete taktische Einheiten, d. h. Personal und Gerätschaften vorgehal- ten werden. Darüber hinaus ist eine sinnvolle, systematische Verteilung auf das Risikogebiet, also das Stadtgebiet Karlsruhe, erforderlich. Zur Ermittlung der Größe einer Feuerwehr muss zunächst eine Festlegung der gewünschten Qualität ihrer Produkte und Leistungen erfolgen. Dies geschieht durch die Definition der Schutzziele. Dabei müssen die erforderliche Anzahl an Einsatzpersonal, die Art und die Menge der vorzuhaltenden technischen Gerätschaften und deren optimale Standorte im Ri- sikogebiet untersucht werden. Damit ist die Schutzzieldefinition die Festlegung des Sicherheitsstandards, den die Feuer- wehr der betreffenden Kommune gewährleisten soll. Die Grundlage der Schutzzieldefinition bildet die Beschreibung einer alltäglichen, vom Gesamtrisiko abhängigen Einsatzsituation. Dies betrifft die Aufgabenbereiche Brandschutz, Technische Hilfe und Umweltschutz, für die jeweils eigene Schutzziele definiert werden, die dann unabhängig voneinander Einfluss auf die Bemessung einer Feuerwehr haben. Inhalt der Definition ist die zeitliche und logistische Analyse des Ablaufs der Einsatzbewältigung zur Feststellung der einsatztaktisch erforderli- chen Mittel und Kräfte in Abhängigkeit vom Zeitverlauf eines Einsatzes. Die erfolgreiche Be- wältigung definierter Einsatzereignisse ist ausschlaggebend für die Bemessung der Vorhal- tung von Personal, Fahrzeug und Gerät in einer Stadt. Das Schutzziel ist dabei nicht durch ein besonderes, herausragendes oder seltenes Ereignis festzulegen, sondern anhand einer wahrscheinlichen und täglich zu erwartenden Einsatzsituation. Die beschriebene Einsatzsi- tuation soll von der Feuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit nach den Vorgaben der Schutzzieldefinition abgearbeitet werden können. Da reale Einsatzsituationen durch viele Zufälle und Unwägbarkeiten gekennzeichnet sind, ist eine quantitative Aussage über die Qualität der Produkte der Feuerwehr im Bereich Gefah- renabwehr in der Regel nur bedingt möglich. Beispielsweise ist es nicht möglich, die Qualität des Brandschutzes an der Zahl der geretteten Personen, der Zahl der Brandtoten, an Sum- men vernichteter oder geschützter Sachwerte sowie dem Schutz der Umwelt zu messen. Aussagekräftige Qualitätskriterien zur Beurteilung eines Sicherheitsstandards müssen daher Eigenschaften der Feuerwehr sein, die im Vorfeld von Einsätzen planbar und damit auch überprüfbar sind. Von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle in Köln (KGSt) wurde ein “Produktkatalog Feuer- wehr“[ 8] erstellt. Die beschriebenen Produkte sind durch Art, Menge und Qualität definiert. Darauf basierend hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutsch- lands (AGBF) für die Produkte „Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ die we- sentlichen Qualitätskriterien[ 2] erarbeitet. Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Er- reichungsgrad“ für ein standardisiertes Schadensereignis. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 36 - Qualitätskriterien: Hilfsfrist Funktionsstärke Erreichungsgrad Als Fragen formuliert lauten die Qualitätskriterien: 1. Wie schnell müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, um noch erfolgverspre- chend arbeiten zu können (Hilfsfrist)? 2. Wieviele Einsatzkräfte müssen an einer Einsatzstelle tätig werden, um die anfallenden Arbeiten bewältigen zu können (Funktionsstärke)? 3. Wie oft kann die angestrebte Qualität erreicht werden (Erreichungsgrad)? Weitere Fragen, z. B. nach der Ausstattung der Feuerwehr mit technischen Einsatzmitteln, im Besonderen mit Fahrzeugen und Geräten oder nach dem Ausbildungsstand der Feuer- wehreinsatzkräfte, beeinflussen insgesamt die Qualität der Einsatzabwicklung. Auch wenn es dafür keine Kennzahlen gibt, darf dieser Bereich bei der Beurteilung der Leistungsfähig- keit der Feuerwehr nicht vernachlässigt werden. Um die Fragen zu den Qualitätskriterien beantworten zu können, müssen die folgenden Hin- tergründe beachtet werden: Zu 1. Ein schnelles Erreichen der Einsatzstelle ist ein wesentlicher Sicherheitsfaktor. Kurze Hilfsfristen werden vorrangig durch räumliche Nähe zum Einsatzort erreicht. Räumliche Nähe an jedem Punkt des Risikogebietes bedeutet aber gleichzeitig eine große Anzahl von Feuerwachen oder Feuerwehrhäusern mit dem entsprechenden Personal und Ma- terial sowie den damit verbundenen Kosten. Zu 2. Eine große Zahl an Einsatzkräften bewirkt sowohl für den Bürger als auch für das Ein- satzpersonal selbst einen hohen Sicherheitsstandard. Gleichzeitig machen die Perso- nalkosten den bei weitem größten Teil des Ausgabenansatzes bei der Feuerwehr aus. Zu 3. Ein globales Sicherheitsniveau von 100 % an jeder Stelle des Stadtgebiets ist un- bestritten unrealistisch. Es wird immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein gerin- geres Sicherheitsniveau hingenommen werden muss. Dennoch ist es notwendig, zu- mindest die planerische Erreichbarkeit möglichst aller Gebiete innerhalb bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten. Ausgenommen sind einzelne abgelegene Objekte, bei denen der Aufwand der Vorhaltung in keinem Verhältnis zur Eintreffwahrscheinlichkeit steht. Diese Planung muss als Soll-Vorgabe immer von einer hundertprozentigen Er- reichbarkeit ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen („Er- reichungsgrad") einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige Ereignisse (z. B. Schnee- fälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze etc.) verhindern zwangsläufig eine voll- ständige Erreichung des Schutzziels, der Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch immer auftreten, liegt der reale Erreichungsgrad immer um den durch die Auswertung der Jahresstatistik bezifferbaren Ausfallanteil unter dem ge- planten Sicherheitsniveau. Folgende allgemeingültige Antworten können geben werden: - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 37 - 5.1.2 Hilfsfrist Zur Darstellung der Hilfsfrist wird vereinfacht die gängige Betrachtungsweise anhand eines Brandeinsatzes gewählt. Die Hilfsfrist begründet sich zum einen durch die Menschenrettung und zum anderen durch die Verhinderung einer weiteren Brandausbreitung. Dabei ist bei Bränden die Menschenrettung die zeitkritischste Aufgabe. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung). In einer wissenschaftlichen Untersuchung, der Orbit-Studie[ 9], in den siebziger Jahren wur- den die in Bild 5.1 dargestellten Zusammenhänge erforscht. Im Diagramm ist auf der Ordina- te die CO Summenkurve , also die vom Menschen aufgenommene Menge an CO, in der Einheit[min * %] sowie der CO Gehalt in [%] aufgetragen. Auf der Abszisse ist die Zeit loga- rithmisch aufgetragen. Deshalb stellt sich der Anstieg des CO Gehaltes im Brandraum als Gerade dar. In Wirklichkeit handelt es sich um eine immer flacher werdende Kurve. Das heißt, der CO Gehalt im Raum ist irgendwann gesättigt. Demgegenüber steigt die CO Sum- menkurve immer steiler an. Da der CO Gehalt im Brandraum ansteigt, steigt auch mit jedem Atemzug des Menschen der CO Gehalt am Atemvolumen an. Schneidet die CO Summen- kurve die als Reanimationsgrenze eingetragene waagerechte Linie, kann an der Abszisse die zugehörende Zeit nach Brandbeginn abgelesen werden. Somit liegt die Reanimations- grenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch. Bild 5.1 Ist die Menschenrettung beendet, muss der Löscheinsatz zur Verhinderung der Rauchgas- durchzündung spätestens 18 bis 20 Minuten nach Brandentstehung Wirkung zeigen. Diese Rauchgasdurchzündung, auch „Flash-Over“ genannt, führt ansonsten zu einer schlagartigen Brandausbreitung und gefährdet deshalb die Sicherheit der eingesetzten Kräfte erheblich und führt zu einer Ausweitung des Schadens. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte: - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 38 - - Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten - Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten - Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten Die Zusammensetzung der Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feu- erwehrmaßnahmen zur Menschenrettung ist in Bild 5.2 zu sehen. Zur Definition der Hilfsfrist als Qualitätskriterium der Feuerwehr eignen sich nur solche Zeit- abschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen Bild 5.2 Gliederung des Zeitablaufs Deshalb wird die Hilfsfrist im Sinne dieser Zielvereinbarung folgendermaßen definiert: Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notruf- abfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen der für den Ersteinsatz erforderlichen Einsatzkräfte an der Einsatzstelle. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen Woh- nungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3,5 Minuten - die Gesprächs- und Dispositionszeit in der Leitstelle, - die Ausrückezeit sowie - die Anfahrtszeit. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 39 - sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen. Eine wissenschaftliche Untersuchung hierzu ist notwendig. Somit setzt sich die Hilfsfrist aus folgenden Zeitabschnitten zusammen: - 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie - 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrtszeit. Derartige Fristen werden von der Systematik her auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. 5.1.3 Funktionsstärke Die notwendige Funktionsstärke an der Einsatzstelle ist abhängig von dem angetroffenen Szenario. Verschiedene Modelle werden in den Kapiteln 5.2.4.1 bis 5.2.4.3 erläutert. 5.1.4 Erreichungsgrad Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z. B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von - der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden, - der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes, - der Optimierung des Personaleinsatzes, - den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungs- grad Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem Dienstherrn, letztlich dem Gemeinderat. Die Personalkosten stehen in unmittelbarem Zu- sammenhang mit dem Erreichungsgrad. Um für eine Stadt den Erreichungsgrad festegen und bewerten zu können, sind unter ande- rem interkommunale Vergleiche erforderlich. Diese müssen auf gesicherten, vergleichbaren statistischen Daten beruhen. Aus fachlicher Sicht wird derzeit sowohl für die Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle als auch für die Alarmierungs- und Anfahrtszeit ein Erreichungsgrad von jeweils 90 % als Zielsetzung für richtig angesehen. In anderen Bereichen der Feuerwehr und des Notfallrettungsdienstes existieren international ebenfalls Zielerreichungsgrade bis zu 90 %. In einem Verfahren der Stadt Bochum gegen einen privaten Anbieter im Rettungsdienst hat das OVG Münster entschieden, dass ein System dann als betriebssicher gilt, wenn eine Be- diensicherheit von 90 % erreicht wird. Trotzdem gibt es bundesweit Abweichungen im Errei- chungsgrad, sowohl nach oben als auch nach unten. Maßgeblich ist die juristische Betrach- tungsweise. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 40 - 5.2 Brandeinsätze Die Ziele des Brandschutzwesens sind nachfolgend nach ihrer Priorität aufgeführt: 1. Menschen retten, 2. Tiere retten, 3. Sachwerte und Umwelt schützen. Die zeitkritischste Aufgabe ist hierbei die Rettung von Menschen. 5.2.1 Einsatzmodell ÄKritischer Wohnungsbrand³ Von einer Feuerwehr wird erwartet, dass sie in der Lage ist , einen alltäglich wahrscheinli- chen sogenannten „Kritischen Wohnungsbrand“ einsatztaktisch unter Vorgabe bestimmter Ziele abzuarbeiten. Ein solches Einsatzereignis wird wie folgt beschrieben: - Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung. - Menschenrettung aus einem Obergeschoss über eine Leiter der Feuerwehr. - Der Treppenraum ist durch den Brandrauch für die Bewohner unpassierbar. - Die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt. Aufgrund der beschriebenen Einsatzsituation muss die Feuerwehr die folgenden einsatztak- tischen Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist (Kap. 5.2.3) durchführen: 1. Menschenrettung Suchen und Retten von Menschen innerhalb des verrauchten Treppenraumes sowie wei- terer verrauchter Bereiche und in der vom Brand betroffenen Wohnung. Nach einsatztak- tischen Grundsätzen soll die Menschenrettung über zwei unabhängige Angriffswege er- folgen. Wenn noch möglich, wird ein Angriff immer über den Treppenraum vorgenom- men. Die Wahrscheinlichkeit, hier auf Menschen zu stoßen, die sich selber retten konn- ten oder wollten, ist sehr groß. Ein zweiter Angriff wird über eine Leiter der Feuerwehr durchgeführt. Diese wird, dem Baurecht entsprechend, als ein vom Treppenraum unab- hängiger zweiter Rettungsweg eingesetzt. Das mitgeführte C-Rohr dient der Eigensiche- rung der Trupps und nicht der Brandbekämpfung. 2. Brandbekämpfung Nach Abschluss der Menschenrettung wird ein umfassender Löschangriff mit zwei C- Rohren zur Verhinderung der Brandausbreitung vorgenommen. Wie bei der Menschen- rettung ist auch hier Grundlage der Einsatztaktik, auf zwei voneinander unabhängigen Wegen vorzugehen. Dabei wird das erste Rohr über den verrauchten Treppenraum vor- genommen. Aufgrund der unklaren Lage im Treppenraum und der damit unsicheren Er- folgsaussichten des ersten Trupps wird das zweite Rohr von außen über eine Leiter der Feuerwehr zum Einsatz gebracht. Um einen Brand sicher bekämpfen zu können und das Auftreten eines Flash-Overs, einer schlagartigen Rauchgasdurchzündung, zu verhindern, sind weitere Einsatzkräfte erforderlich. 5.2.2 Aufgaben, Anzahl der Funktionen und Ausrückestärke Zur Bewältigung der im Modell genannten Einsatzsituation müssen folgende Funktionen be- setzt sein: - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 41 - Eine Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Wachabteilungsführer - Er- kundung, Leitung und Koordination des eingesetzten Löschzuges, Rückmeldungen, Nachforderungen, Sicherstellen der Atemschutzüber- wachung seiner Trupps). Eine Funktion für den Maschinisten des ersten Löschfahrzeuges (Fahrer- Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstüt- zung der Trupps, Aufbau der Wasserversorgung). Zwei Funktionen für die Durchführung der Menschenrettung über den verrauchten Trep- penraum (tragen von Pressluftatmern unter Vornahme des ersten C- Rohres). Zwei Funktionen für die Unterstützung des vorgehenden Trupps durch Verlegen von Schlauchleitungen oder Aufbau von Lüftungsgerät. Erstversorgung von geretteten Personen und Unterstützung des Rettungsdienstes. Zwei Funktionen für die Durchführung der Menschenrettung über den zweiten Rettungs- weg (die Leiter der Feuerwehr), anschließend Brandbekämpfung (tra- gen von Pressluftatmern unter Vornahme des zweiten C-Rohres). Zwei Funktionen für die Sicherstellung des zweiten unabhängigen Rettungsweges über Leitern (Kraftfahrdrehleiter oder tragbare Leitern). Eine Funktion für die Einsatzstellenlogistik (Fahrzeugführer des zweiten Löschfahr- zeugs), Sicherstellen der Atemschutzüberwachung seiner Trupps. Falls notwendig, Übernahme eines zweiten Einsatzabschnitts nach FwDV 100. Eine Funktion für den Maschinisten des zweiten Löschfahrzeuges (Fahrer- Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstüt- zung der Trupps, Absichern der Einsatzstelle, Aufbau der Wasserver- sorgung). Zwei Funktionen als Sicherheitstrupp für die vorgehenden Trupps. Zur Erfüllung der Aufgaben Menschenrettung und Brandbekämpfung sind somit 14 Funktio- nen im Ersteinsatz notwendig. In Bild 5.3 ist die erste Phase der Menschenrettung darge- stellt. Zusätzlich werden zur Übernahme von übergeordneten Koordinationsaufgaben zwei weitere Funktionen benötigt. Diese zwei Funktionen, Einsatzleiter vom Dienst (in Karlsruhe „B- Dienst“ genannt) und Führungsassistent, fahren, je nach Stationierungsort, entweder mit dem Löschzug zur Einsatzstelle oder rücken von der anderen Wache nach, wobei sie spä- testens fünf Minuten nach dem Löschzug eintreffen müssen. Der B-Dienst übernimmt die über den Einsatz des Löschzuges hinausgehenden organisatorischen Aufgaben. Er trifft auf der Basis einsatztaktischer Grundsatzentscheidungen Absprachen mit Rettungsdienst und Polizei, fordert Unterstützungseinheiten nach, z. B. um den Atemschutzeinsatz sicherzustel- len (AB-A/S), und setzt diese ein. Er ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 42 - 5.2.3 Hilfsfristen Für die Entdeckungs-, Melde-, und Aufschaltzeit werden nach AGBF 3,5 Minuten benötigt. Dieser Zeitansatz ist zwar grundsätzlich optimistisch, bei zunehmender Telefondichte (Han- dy) jedoch auch in Karlsruhe als realistischer Wert anzusetzen. Geht man von einer maxima- len Zeitspanne von der Brandentstehung bis zum Eingreifen der ersten Kräfte von 13 Minu- ten aus, verbleiben nach Abzug der 3,5 Minuten noch 9,5 Minuten. Diese 9,5 Minuten kön- nen von der Feuerwehr durch organisatorische Maßnahmen beeinflusst werden und sind deshalb als Hilfsfrist definiert. Bei einer Gesprächs- und Dispositionszeit der Leitstelle von 1,5 Minuten und einer durchschnittlichen Ausrückezeit der Berufsfeuerwehr von 1,5 Minuten verbleiben für die eigentliche Fahrtzeit noch 6,5 Minuten. Diese Zeitforderung gilt für die ers- te an der Einsatzstelle eintreffende Einheit mit 14 Funktionen. Weitere fünf Minuten später muss die Ergänzungseinheit eintreffen, so dass dann insgesamt 16 Funktionen für die Ein- satzabwicklung zur Verfügung stehen. Bild 5.3 Schutzziel Brandeinsatz, Ersteinsatz - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 43 - Um die getroffenen Festlegungen werten zu können, wird das Ergebnis eines Vergleichs mit anderen Schutzzieldefinitionen in Kapitel 5.2.4 vorweggenommen. Der Personalansatz des Karlsruher Löschzugs liegt mit 14 Funktionen im Ersteinsatz und zwei Funktionen als Ergän- zungseinheit höher als der Kräfteansatz der WIBERA[ 10]mit zwölf Funktionen insgesamt. Die AGBF hat mit zehn Funktionen im Ersteinsatz vier Funktionen weniger als der Karlsruher Löschzug. Nach dem Eintreffen der Ergänzungseinheiten ist die Löschzugstärke bei beiden Modellen mit insgesamt 16 Funktionen gleich. Nach den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg[ 11] wer- den zur Bekämpfung eines Standardbrandes zwei Gruppen benötigt, mit neun Funktionen im Ersteinsatz und neun Funktionen als Ergänzungseinheit und damit zwei Funktionen mehr als in Karlsruhe. Durch die vergleichbar hohe Löschzugstärke im Ersteinsatz ist die Feuerwehr Karlsruhe in der Lage, sowohl umfassend den kritischen Standardbrand zu bekämpfen und dabei eine Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen durchzu- führen, als auch durch die Stellung eines Sicherheitstrupps die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Eine Verringerung der Löschzugstärke bedeutet somit entweder den Verzicht auf die Durchführung einer Menschenrettung über zwei Angriffswege oder eine Verringerung der Sicherheit für die Einsatzkräfte. Fehlendes Personal kann in diesem Fall nicht durch auf- wendigere Technik kompensiert werden. Die Zusammenhänge werden im nachfolgenden Kapitel ausführlich erläutert. 5.2.4 Gegenüberstellung verschiedener Schutzzieldefinitionen Die fachliche Meinung zum angestrebten Schutzziel und seine einsatztaktisch sinnvolle Ab- arbeitung spiegelt sich in der Schutzzieldefinition der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Be- rufsfeuerwehren Deutschlands (AGBF), einer Grundsatzstudie des Wirtschaftsberatungsun- ternehmens WIBERA, den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg und einer Vielzahl internationaler Gremien, insbesondere aus den Niederlanden und Großbritannien, wieder. In diesen Studien ist das wesentliche Kriterium zur Auswahl von Standorten für die Einheiten der Feuerwehr, d. h. für die Lage der Feuerwachen sowie deren Verteilung im Stadtgebiet, die Forderung bestimmter Hilfsfristen, die von den eingesetzten Rettungskräften einzuhalten sind. Alle Betrachtungen gehen davon aus, dass die existentielle Aufgabe der Feuerwehr im akti- ven Brandschutz liegt und auch in Zukunft liegen wird. Daraus folgt, dass die Anforderungen aus der Brandbekämpfung maßgebend sind für die Dimensionierung des erforderlichen Ein- satzpotentials – bestehend aus Fahrzeugen, Geräten und Einsatzkräften. Wegen der Grundsätzlichkeit dieser Betrachtungsweise werden nachfolgend die Unterschie- de in den einzelnen Modellen aufgezeigt. 5.2.4.1 AGBF In den „Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für Quali- tätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren vom 16. September 1998“ wird das Schutzziel wie folgt definiert: „... Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschen- rettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Ei- gensicherung eingeleitet werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „Kriti- schen Wohnungsbrand“ die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alar- - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 44 - mierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten, das sind also 13 Minuten nach Alarmie- rung, müssen vor einem möglichen „Flash-Over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erfor- derlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und der Risikobetrachtung sind gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren. ...“ Der zeitliche Ablauf wird in Bild 5.4 dargestellt. Bild 5.4 zeitlicher Ablauf AGBF 5.2.4.2 Landesfeuerwehrverband BW Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat im Juni 2000 seine „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ veröffentlicht. Darin wird zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr der sogenannte Standardbrand als kritisches Schadens- ereignis herangezogen. Die Definition des Standardbrandes ist vergleichbar mit der Definiti- on des kritischen Wohnungsbrandes der AGBF. Inhaltlich werden die folgenden Aussagen getroffen: „... Der Standardbrand ist eine Schadenslage, wie sie in jeder Gemeinde bei einer un- terschiedlichen Anzahl von Gebäuden auftreten kann. Über den Standardbrand hi- nausgehende Risiken, beispielsweise wegen der Nutzungsart, der Gebäudehöhe und der Anzahl der Nutzer müssen in Abhängigkeit von der Auftrittswahrscheinlichkeit sol- cher Schadenslagen gemeindespezifisch bewertet werden. Zur Bekämpfung eines Standardbrandes müssen die erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums an der Einsatzstelle einsatzbereit verfügbar sein. Daher müssen die nachfolgenden Bemessungswerte definiert werden: - Eintreffzeit - Einsatzmittel - Einsatzkräfte Alle drei Bemessungswerte müssen gleichzeitig erfüllt sein, um dem Begriff „leistungs- fähig“ gerecht zu werden. ... ...Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz vom Abschluss der Alarmierung bis zum Eintref- fen an der Einsatzstelle. ... Beginn Notruf- abfrage Alarmierung Eintreffen 10 Funktionen 1,5 8 min 55 min 16 Funktionen verfügbar Brandaus- bruch 0 3 5 10 13 15 18 Zeit (min) - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 45 - ...Die höchstzulässige Eintreffzeit für die erste eintreffende Einheit beträgt 10 Minuten. Diese Eintreffzeit basiert auf der Tatsache, dass die Menschenrettung die zeitkritische Einsatzmaßnahme darstellt. Da bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation die bei weitem häufigste Todesursache ist, kann die in einer wissenschaftlichen Studie er- mittelte Reanimationszeit für Personen im Brandrauch als Orientierungswert hierfür he- rangezogen werden. Diese Studie besagt, dass spätestens 17 Minuten nach Beginn der Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen worden sein muss. Erfahrungsgemäß gilt bei einem Wohnungbrand: - die Entdeckungs- und Meldezeit beträgt ungefähr zwei Minuten (bei Anwesenheit von Menschen in der Wohnung), - die Gesprächs- und Alarmierungszeit beträgt ebenfalls zwei Minuten und - nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle werden für die Erkundung und die Entwick- lung bis zum Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen nochmals drei Minuten benö- tigt. Für die von der Gemeindefeuerwehr beeinflussbaren Zeiten, „Ausrückezeit und An- marschzeit“, verbleiben somit 10 Minuten. Die Ausrückezeit (= Zeit ab der Alarmierung bis zum Ausrücken des ersten Löschfahr- zeuges) liegt bei Freiwilligen Feuerwehren durchschnittlich bei fünf Minuten; sie ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Für die Anmarschzeit der ersten Einheit (= Zeit ab dem Ausrücken bis zum Eintreffen des ersten Löschfahrzeuges an der Einsatzstelle) verbleiben somit fünf Minuten. Für die nachrückenden Einheiten kann entweder eine längere Ausrückezeit oder eine län- gere Anmarschzeit angesetzt werden. Zur umfassenden Bewältigung des Standardbrandes ist neben der Menschenrettung die Brandbekämpfung ein entscheidender Faktor. Die unter (...) „Einsatzkräfte“ be- gründete Gruppenstärke zur Durchführung der Menschenrettung reicht hierzu nicht aus. Zusätzliche Einsatzkräfte sind daher heranzuführen. Diese nachrückenden Kräfte können später eintreffen. Der hierfür entscheidende zeit- kritische Faktor ist der voraussichtliche Zeitpunkt einer schlagartigen weiteren Brand- ausbreitung: die Rauchgasdurchzündung (Flash-Over). Diese tritt ungefähr 20 Minuten nach Brandausbruch ein. Sie führt nicht nur zur Ausbreitung des von Flammen beauf- schlagten Bereiches, sondern auch zu einer Ausbreitung des Brandrauches. Durch den Flash-Over sind daher die vorgehenden Einsatzkräfte und – durch die mög- liche Verrauchung der gesamten Rettungswege (Treppenraum und Flure) – alle sich im Gebäude aufhaltenden Menschen gefährdet. ... ... Zur Ausführung aller beim Standardbrand notwendigen Maßnahmen werden zwei Gruppen benötigt. Die 1. Gruppe führt die Ersteinsatzmaßnahmen Menschenrettung über den Treppen- raum und über tragbare Leitern durch. Diese Gruppe muss innerhalb der Eintreffzeit (zehn Minuten) an der Einsatzstelle eintreffen. ... ... Die 2. Gruppe unterstützt die 1. Gruppe und führt die umfassende Brandbekämpfung durch. Diese Gruppe muss spätestens nach weiteren fünf Minuten an der Einsatzstelle einsatzbereit sein. ...“ - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 46 - Der zeitliche Ablauf wird in Bild 5.5 dargestellt. Bild 5.5 Zeitlicher Ablauf Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg 5.2.4.3 WIBERA Die WIBERA kommt in ihrer 1978 abgeschlossenen Grundsatzstudie Feuerwehr zu folgen- der Auffassung: ... (S. 58ff) „Umgekehrt scheiden auch jene Einsätze für die Dimensionierung als nicht maßgebend aus, bei denen Menschen aus lebensbedrohenden Gefahren zu befreien sind. Bei Bränden mit Menschenrettung (2,5 % aller Brände) werden durchschnittlich 1,7 Perso- nen befreit. Für diese technischen Rettungsmaßnahmen sind gewöhnlich 2 bis 5 Ein- satzkräfte gebunden. Das sind bedeutend weniger, als der kritische Brandeinsatz er- fordern würde. Maßgebend als „kritischer“ Brandeinsatz für die Dimensionierung des taktischen Löschzugs erweist sich vielmehr ein Wohnungsbrand, der sich vom Entstehungsbrand unter bestimmten, für die Brandausdehnung „günstigen“ Bedingungen innerhalb von 20 bis 25 Minuten (bei Raumtemperaturen um 400 °C) zum Vollbrand entwickelt hat. Hier können die rechtzeitigen Löschmaßnahmen der Feuerwehr noch ein Durchzünden des Brandes innerhalb des betroffenen Stockwerks verhindern und dadurch eine wesentli- che Ausweitung des Brandschadens (Totalschaden der Wohnung und Brandüber- sprung auf angrenzende Stockwerke) vermeiden. Ein derartiger Wohnungsbrand ist vom Brandumfang her als Großbrand einzustufen, weil er mit 4 C-Rohren und einer er- forderlichen Löschwasserabgabeleistung von 720 Liter pro Minute wirksam unter Kon- trolle gebracht werden kann. Geht man davon aus, dass je 2 Feuerwehrmänner ein C-Rohr bedienen und außerdem die 4 Einsatztrupps mit ihrem Gerät auf 3 Fahrzeuge verteilt sind, so ergibt sich eine Gesamtstärke für den taktischen Löschzug von 12 Mann. Im Einzelnen setzt sich der taktische Löschzug aus folgenden Funktionen zusammen: 4 Truppmänner 4 Truppführer 3 Fahrer bzw. Maschinisten 1 Zugführer 12 Mann + 3 Fahrzeuge = 1 taktischer Löschzug“... Ein detaillierter zeitlicher Ablauf ist bei der Wibera nicht beschrieben und kann deshalb nicht dargestellt werden. Beginn Notruf- abfrage Alarmierung Eintreffen 9 Funktionen 210 min 55 min 18 Funktionen verfügbar Brandaus- bruch 0 2 4 10 14 17 19 min - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 47 - 5.2.5 Bewertung der Festlegungen zum Schutzziel Brandeinsätze Das Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA geht in seiner Grundsatzstudie von einem grundsätzlich anderen Einsatzmodell aus. Dabei wird der kritische Wohnungsbrand nicht mit der Notwendigkeit einer Menschenrettung definiert. Der von der WIBERA ermittelte Prozent- satz von 2,5 % aller Brände mit Menschenrettung ist jedoch wesentlich höher zu gewichten als die übrigen Brände, bei denen es nur um die Erhaltung von Sachwerten geht. Weiter schreibt die WIBERA, dass für die technischen Rettungsmaßnahmen gewöhnlich 2 bis 5 Einsatzkräfte gebunden seien. Bei dieser Betrachtungsweise wird vernachlässigt, dass alle an der Einsatzstelle anwesenden Einsatzkräfte auf das Ziel Menschenrettung hinarbeiten. Der mit einem C-Rohr zur Menschenrettung vorgehende Trupp benötigt das C-Rohr nicht zur Brandbekämpfung, sondern als Hilfsmittel, um überhaupt von Bränden eingeschlossene Menschen zu erreichen. Ebenso verhält es sich mit einer von der Feuerwehr aufgestellten Leiter oder mit dem Aufbau der Wasserversorgung. Diese beispielhaft genannten Maßnah- men müssen zum Teil parallel im Ersteinsatz vorgenommen werden. Die aufgeführten 2 bis 5 Einsatzkräfte reichen dabei bei weitem nicht aus. Das heißt, dass bei einem Einsatz mit Menschenrettung immer mehr Personal in der Erstphase notwendig ist. Ein weiterer Mangel in der Grundsatzstudie der WIBERA ist die fehlende Hilfsfrist für das wirkungsvolle Eingreifen der Feuerwehr. Es wird nur allgemein ausgeführt, dass die rechtzei- tigen Löschmaßnahmen der Feuerwehr noch ein Durchzünden des Brandes innerhalb des gleichen Stockwerks verhindern sollen. Der Totalverlust der Wohnung wird dabei in Kauf genommen. Legt man den Zeitansatz von 20 bis 25 Minuten nach Brandausbruch für das Durchzünden des Brandes zugrunde und berücksichtigt eine Erkundungs- und Entwick- lungszeit von 4 Minuten, würde die Feuerwehr 16 Minuten nach Brandausbruch noch recht- zeitig an der Einsatzstelle eintreffen. Für eine Menschenrettung wären dabei die Helfer un- bestritten zu spät. Da zum einen der Kräfteansatz von 12 Feuerwehrmännern für eine Menschenrettung und Brandbekämpfung nicht ausreicht und zum anderen die Hilfsfrist für das Eintreffen der Feu- erwehr als wesentliche Größe nicht angesprochen wurde, kann aus Sicht der Feuerwehr das Einsatzmodell der WIBERA nicht als Bemessungsgrundlage einer Gemeindefeuerwehr he- rangezogen werden. In einer aktuellen Organisationsuntersuchung einer Feuerwehr über- nimmt die WIBERA die Schutzzieldefinition der AGBF als Kriterium für eine angemessene Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Es wird hervorgehoben, dass jede Gemeinde zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit eigenständig Schutzziele definieren und über das Sicherheitsniveau entscheiden muss. Die Empfehlungen der AGBF für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren sind nach einem Gutachten des Rechtsamtes der Stadt Düsseldorf als „Regeln der Technik“ anerkannt und somit mangels gesetzlicher Standards anzuwenden. Auch die Schutzzieldefi- nition der Feuerwehr Karlsruhe beruft sich im Wesentlichen auf die Aussagen in dem ge- nannten Grundsatzpapier. Nur bei der Dimensionierung der erforderlichen Mannschaft ergibt sich ein Unterschied. Wobei die AGBF empfiehlt, nach örtlichen Gegebenheiten und nach Risikobetrachtungen gegebenenfalls die Funktionsstellen zu erhöhen. Der entscheidende Nachteil im Modell der AGBF ist die fehlende Eigensicherung der Ersteinsatzkräfte, was auch selbstkritisch angemerkt wird. In der FwDV 7 „Atemschutz“ wird unter Punkt 7.2 folgende Aussage zum Thema Sicherheits- trupp getroffen: „An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindes- tens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2 ) zum Einsatz bereitstehen. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheits- trupps erhöht. In der FwDV 7 sind auch Auszüge aus der „Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren“ (GUV 7.13) abgedruckt. Darin heißt es in § 17 (1): „Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 48 - Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.“ Weiter heißt es in § 27 (3): „Je nach der Situation am Einsatzort muss ein Rettungstrupp (Anmerkung: gleichbedeutend mit dem Si- cherheitstrupp nach FwDV 7) mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atem- schutzgeräten zum sofortigen Einsatz bereitstehen.“ Die Situation „kritischer Wohnungs- brand“ erfordert aus fachlicher Sicht immer einen Sicherheitstrupp. Diesen Sicherheitstrupp erst durch nachrückende Kräfte sicherzustellen, widerspricht den Forderungen des § 27 (3) nach sofortiger Einsatzbereitschaft. Ebenso wird die Forderung des § 17 (1), nur im Einzelfall bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhü- tungsvorschriften abzuweichen, nicht erfüllt. Da nach der AGBF konzeptionell nur 10 Ein- satzkräfte im Ersteinsatz vorgesehen sind, wird die Abweichung von der UVV nicht nur im Einzelfall, sondern regelmäßig toleriert. Die FwDV 7 wurde mit Stand August 2004 in Baden- Württemberg eingeführt. Der Karlsruher Löschzug ist in der Lage, diese Eigensicherung im Ersteinsatz durchzuführen. In den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr vom Landesfeuerwehr- verband Baden-Württemberg“ wird eine Gesamteinsatzstärke zur Bekämpfung eines kriti- schen Wohnungsbrandes von 18 Einsatzkräften als notwendig erachtet. Wie im Bild 5.5 zu sehen ist, sind 9 Einsatzkräfte für den Ersteinsatz vorgesehen. Im Vergleich zu den anderen Modellen erkennt man die niedrigste Mannschaftsstärke im Ersteinsatz und die höchste Ge- samteinsatzstärke. Durch die niedrige Mannschaftsstärke im Ersteinsatz bleibt der Umfang von parallel durchzuführenden Arbeiten beschränkt. Das Konzept sieht zwar einen Sicher- heitstruppnach Feuerwehrdienstvorschrift vor, jedoch kann dieser nicht zeitgleich mit den vorgehenden Trupps bereitstehen. Außerdem sind für das Leiterstellen nur drei Funktionen vorgesehen, was zu einer Reduzierung der Rettungshöhe führt. Eine dreiteilige Schiebleiter, die bis zum 3. OG reicht, kann nur von 4 Einsatzkräften unter Beachtung der Arbeitssicher- heit in Stellung gebracht werden. In der Landesbauordnung wird gefordert, dass die Feuerwehr den zweiten Rettungsweg über eine tragbare Leiter bis zu einer Rettungshöhe von 8 m sicherstellen muss. Demgegenüber steht die Karlsruher Sonderlösung im Vorbeugenden Brandschutz, die eine Rettungshöhe von 11 m toleriert. Diese Regelung entlastet den Bauherrn erheblich und ist somit ein Stand- ortvorteil für Karlsruhe. Die Feuerwehr kompensiert den fehlenden baulichen zweiten Ret- tungsweg durch eine flächendeckende Vorhaltung von dreiteiligen Schiebleitern. Deren Ein- satz bindet jedoch mehr Personal. Bei den Definitionen der zur Verfügung stehenden Zeitabschnitte ergeben sich deutliche Un- terschiede zu den fachlich anerkannten Definitionen der AGBF. In Ermangelung genauer statistischer Daten nimmt die AGBF an, dass beim kritischen Woh- nungsbrand die Entdeckungs-, die Melde-, die Aufschalt-, die Gesprächs- und die Dispositi- onszeit in Städten ca. 5 Minuten sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen. Eine wissenschaftliche Untersuchung wird als notwendig erachtet. Daraus ergibt sich eine Ausrücke- und Anfahrtszeit von 8 Minuten. In den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr werden für den Zeitraum vom Brandausbruch bis zur Alarmierung der Einsatzkräfte 4 Minuten vorgesehen. Für die Erkundung und die Entwicklung bis zum Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen werden nochmals 3 Minuten benötigt. Dadurch ergibt sich eine Ausrücke- und Anfahrtszeit von 10 Minuten, also 2 Minuten mehr als bei der AGBF. Da für das Ausrücken einer freiwilligen Feuerwehr 5 Minuten veranschlagt werden, verbleiben noch 5 Minuten als reine Fahrtzeit. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Standorte der Feuerwehrhäuser. Nach AGBF- Rech- nung würden nur noch 3 Minuten an Fahrtzeit verbleiben. Diese 10 Minuten, also die Summe der Ausrückezeit und der Anfahrtszeit, werden Eintreffzeit genannt. Der Begriff Hilfsfrist wird in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr zwar genau wie bei der - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 49 - AGBF definiert, jedoch nie in Zahlen ausgedrückt. Zählt man die definierten Zeiträume zu- sammen, ergibt sich eine Hilfsfrist von 12 Minuten. Das Eintreffen der nachrückenden Einheiten hat 5 Minuten nach dem Eintreffen der Erstein- heit zu erfolgen, dass heißt 19 Minuten nach Brandausbruch. In den Hinweisen zur Leis- tungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr wird sehr anschaulich auf die Auswirkungen eines Flash-Overs auf Einsatzkräfte und sich noch im Gebäude befindliche Menschen hingewie- sen. Um dieser Gefahr zu begegnen, werden die nachrückenden Kräfte benötigt. Wenn man davon ausgeht, dass der Flash-Over ungefähr 20 Minuten nach Brandentstehung auftritt, hätten die Einsatzkräfte nur eine Minute Zeit, um wirksame Maßnahmen zur Verhinderung durchzuführen. Dieser Zeitansatz ist unrealistisch. In der Schriftenreihe des Innenministeriums Baden-Württemberg zum kommunalen Haus- halts- und Rechnungswesen wurde als Heft 7 der Titel: „Produkte – Ziele – Kennzahlen, Kommunaler Produktplan Baden-Württemberg“[ 12] herausgegeben. Das darin beschrie- bene Kennzahlensystem soll die Grundlage für wirksames Controlling und interkommunale Leistungsvergleiche bilden. Für das Produkt 37.1.1.01 „Brandbekämpfung/Technische Hilfe- leistung“ wurde die Kennzahl k01 „Anteil der in der Hilfsfrist (9,5 Minuten) erreichten Einsatz- stellen durch das erste Lösch-/Hilfeleistungsfahrzeug mit Sonderrechten“ gebildet. Somit wird auch in Baden-Württemberg die Hilfsfrist von 9,5 Minuten vom Innenministerium als fachlich richtig anerkannt. Die Diskussion der verschiedenen Modelle zur Schutzzieldefinition dürfte bewiesen haben, dass die Festlegungen der Feuerwehr Karlsruhe ausgewogen und fachlich begründet sind. Die Feuerwehr Karlsruhe hat Erfahrung mit reduzierten Löschzugstärken. Durch den derzei- tigen Personalabbau im LF 2 der Westwache ab 18:00 Uhr fehlen zwei Funktionen auf dem Löschzug. Kommt es in dieser Zeit zu einem kritischen Wohnungsbrand im Ausrückegebiet der Westwache, kann das fehlende Personal nicht immer zeitgerecht von der mitalarmierten Freiwilligen Feuerwehr bereitgestellt werden. Auch kann die Freiwillige Feuerwehr die not- wendigen Voraussetzungen bei den bereitgestellten Einsatzkräften (z. B. Atemschutzgeräte- träger) nicht immer sicherstellen. Die mitalarmierten Einsatzkräfte der Hauptwache kommen mit entsprechendem Zeitverzug an der Einsatzstelle an, so dass in der Erstphase nicht mit dem notwendigen Maß an Sicherheit für Einsatzkräfte und Bürger gearbeitet werden kann. Die schon aufgrund der Einsatzsituation für den Feuerwehrmann bestehenden Risiken und Belastungen werden durch fehlendes Personal vervielfacht. Man kann die Dimensionierung einer Feuerwehr zwar fachlich auf Funktionen, Hilfsfristen und Erreichungsgrade reduzieren, doch hinter allen Einsatzmodellen steht immer noch der Mensch, der versucht, auch unter widrigsten Umständen ein bestmöglichstes Ergebnis zu erzielen. Dies ist insbesondere bei Einsätzen mit Menschenrettung ausgeprägt. In einer wissenschaftlichen Arbeit der Universi- tät Bremen[ 13] über Risikoprofile und Belastungen im Feuerwehreinsatz heißt es: ... „Feuerwehrkräfte sind oftmals extremen und außergewöhnlichen Belastungen aus- gesetzt. So sind in diesem Beruf einsatzgebundene Beanspruchungen zu erkennen, die an den Grenzbereich der individuellen Leistungsfähigkeit heranreichen. Verbunden ist der Leistungseinsatz mit der Verantwortung für das Leben der bedrohten Menschen und für das eigene Leben. Diese Werteausrichtung im Einsatzverhalten der Feuer- wehrkräfte verleiht den gestellten Anforderungen eine besondere ethische Note. Das ist ein Aspekt, der bei allen Formulierungen über Feuerwehren mitberücksichtigt wer- den sollte.“ - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 50 - 5.2.6 Nationale und internationale Vergleiche Im nationalen und internationalen Bereich gibt es nur wenige gesetzliche Vorgaben zu Hilfs- fristen bzw. Eintreffzeiten für Einsätze der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr. Diese Beispiele seien im Folgenden als Vergleich mit dem Karlsruher Modell kurz erläutert. Rheinland-Pfalz Im Feuerwehrgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ist festgelegt, dass eine Gemeindefeuer- wehr zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung wirkungsvoll tätig werden muss. Die gleiche Forderung bezüglich der Hilfs- frist von 8 Minuten wird in Rettungsdienstgesetzen oder ihren Begründungen für das Eintref- fen des Rettungswagens genannt. Niederlande Eine bedeutende Brandstatistik aus den Niederlanden stellt einen Zusammenhang zwischen der prozentualen Sterberate von Brandverletzten und der Abhängigkeit von der Branddauer her. Dabei werden alle durch den Brand direkt oder indirekt gefährdeten Personen als 100 % be- trachtet. Also nicht nur Personen im Brandraum oder in der Brandwohnung selbst, sondern auch Personen die sich über der Brandwohnung aufhalten und die durch Brand- oder Rauchausbreitung bedroht sind. Bereits nach einer Branddauer von 20 Minuten liegt die Sterberate bei 50 %. Legt man die nach der ORBIT-Studie festgelegten 13 Minuten entspre- chend einer Fahrzeit von 6,5 Minuten für die zuerst eintreffende Einheit zugrunde, so beträgt die Sterberate nach dieser Statistik immer noch ca. 25 %. Dies bedeutet, dass im Zeitinter- vall zwischen 13 und 20 Minuten mit jeder Minute Einsatzverzögerung die Überlebenschance um ca. 3,6 % verringert wird. Eine weitere wichtige niederländische Brandstatistik zeigt den Prozentsatz der erfolglosen Rettungen in Abhängigkeit von einer Verlängerung der Hilfsfrist. Bemerkenswert ist, dass bereits bei einer Verlängerung der Hilfsfrist um 5 Minuten der Prozentsatz der erfolglosen Rettungen um ca. 50 % ansteigt. In den Niederlanden wird die Vorhaltung von Feuerwehreinheiten im Wesentlichen nur durch den Bedarf an Brandschutzkräften bestimmt. Die Gebäude im Ausrückebereich einer Feuer- wache werden dazu in Risikoklassen eingeteilt und danach der Bedarf an taktischen Einhei- ten und die erforderlichen Hilfsfristen festgelegt. Die Risikoklassifizierung wird dabei durch die folgenden Parameter bestimmt: - Anzahl der Personen im Gebäude - Brandausbreitungsgeschwindigkeit - Sachwerte - Brandausbreitungsrisiko in der Umgebung Diese Bemessungsparameter werden durch weitere Faktoren beeinflusst, beispielsweise durch die Errichtung von Brandmeldeanlagen, schlafende Personen im Gebäude, den Brandbelastungsindex, die Anzahl der Rettungswege usw. Die Hilfsfrist wird in den Niederlanden als Eingreifzeit bezeichnet. Darunter versteht man die Zeit vom Eingang der Meldung in der Alarmzentrale bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Für die Eingreifzeiten gelten in den Niederlanden die folgenden Festlegungen: - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 51 - 1. Löschfahrzeug + Kraftfahrdrehleiter5 Minuten 2. Löschfahrzeug7 Minuten 3. Löschfahrzeug8 Minuten Eine weitere grundsätzliche Forderung besteht darin, dass die genannten Zeiten in 80 % aller Einsätze nicht überschritten werden dürfen. Die Funktionsstellen sind wie folgt festgelegt: - LF-Besatzung:6 Funktionen - DL-Besatzung:1 Funktion Die niederländischen Brandschutzplaner verfügen im Gegensatz zu den deutschen Kollegen über eine langjährige sehr detaillierte Einsatzstatistik. Die Ergebnisse der Auswertungen die- ser Daten sind besonders aussagekräftig. Beispielsweise konnte ermittelt werden, dass sich mit jeder abgelaufenen Minute im Zeitintervall bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle der Brandschaden im Mittel um etwa 1.000 Euro erhöht. Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr bezüglich Hilfsfristen und Per- sonalstärke am Einsatzort sind in den Niederlanden damit höher als die durch die Karlsruher Schutzzieldefinition festgelegten. Die niederländischen Schutzziele erfordern ein Stationie- rungskonzept (eine Vielzahl kleiner Wachen), das sich von dem in Deutschland üblichen und auch in Karlsruhe praktizierten Modell deutlich unterscheidet. Großbritannien und Irland In Großbritannien werden die Städte und Kreise in räumliche Gebiete mit unterschiedlichen Risikokategorien eingeteilt. Diese Risikokategorien werden durch die Infrastruktur im jeweili- gen Gebiet bestimmt. Die vier Risikokategorien können wie folgt beschrieben werden: Die höchste Kategorie wird alsKategorie A bezeichnet. Sie ist nur in den größten Städten vorzufinden. Bezeichnend hierfür ist eine hohe Konzentration von erheblichen Sachwerten in Kombination mit einer Gefährdung von zahlreichen Menschen im Brandfall. Beispiele sind große Einkaufs- und Geschäftszentren, Ladenzeilen innerhalb von großen Gebäuden, Thea- ter, Kinos, größere Restaurants sowie eine hohe Konzentration von Industrierisiken. UnterKategorie B ist eine geringe Abstufung der Kategorie A zu verstehen. Dies sind Berei- che, wo die Konzentration der hohen Risiken nicht so stark ausgeprägt ist wie bei Kategorie A. Unter dieKategorie C fallen alle dicht besiedelten Bereiche einer Kleinstadt oder die Rand- bereiche von Großstädten. Beispiele hierfür sind erschlossene Wohngebiete, Gebäude un- terhalb einer Hochhausgrenze und kleinere Geschäftsstraßen. Kategorie D fasst alle übrigen Objekte und Gebiete zusammen. Die einsatztaktischen Grundeinheiten sind in Großbritannien Löschfahrzeuge, die jeweils mit 5 Funktionen besetzt sind. Erforderliche Hilfsfristen werden durch die Risikokategorien be- stimmt und den Löschfahrzeugen in der Reihenfolge des Eintreffens an der Einsatzstelle zugeordnet. Für die Kategorie B gilt beispielsweise die folgende Forderung: 1. Fahrzeug:5 Minuten in mindestens 74 % der Einsätze 2. Fahrzeug:6 Minuten in mindestens 85 % der Einsätze bzw. 8 Minuten in mindestens 90 % der Einsätze 3. Fahrzeug:8 Minuten in mindestens 78 % der Einsätze - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 52 - Damit sind auch die Anforderungen an britische Feuerwehren höher als an die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe. Hier ist zur Erfüllung dieser Leistungsforderungen ein dem niederländi- schen Modell ähnliches Stationierungskonzept erforderlich. Schweiz (Kanton Basel-Stadt) In der Schweiz gibt es keine bundesweiten Vorgaben bezüglich Hilfsfristen. Die Feuer- wehrangelegenheiten werden in den Kantonen geregelt. So gibt es zum Beispiel im Kanton Basel-Stadt[ 14] keine zeitlichen Vorgaben für das Erreichen der Einsatzstelle. Es sind le- diglich die Alarmierungszeit und die Ausrückezeit mit jeweils einer Minute festgelegt. Die Feuerwehr Basel-Stadt besteht aus der Berufsfeuerwehr, aus sechs Kompanien Miliz (Frei- willige Feuerwehr) und aus zwei Werkfeuerwehren. Die Berufsfeuerwehr rückt immer im Er- steinsatz alleine aus, ausgenommen in den Firmen mit Werkfeuerwehr. Dort wird sie nur auf besondere Anforderung tätig. Erst nach Erkundung der Einsatzstelle wird, falls notwendig, die Freiwillige Feuerwehr nachgefordert. Bei einer sogenannten „Klartextmeldung“ eines Brandes, das heißt, der Anrufer hat das Feuer gesehen, rücken 14 Mann der Berufsfeuer- wehr mit zwei Tanklöschfahrzeugen und einer Drehleiter aus. Geht aus der Meldung hervor, dass Menschen sich aufgrund des Ereignisses am Fenster bemerkbar machen und um Hilfe rufen, fährt ein weiteres Fahrzeug mit fünf Feuerwehrmännern im Ersteinsatz mit. Österreich In Österreich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Hilfsfrist. Nach Aussagen des österrei- chischen Bundesfeuerwehrverbands wird zur Zeit ein Positionspapier erarbeitet, das sich inhaltlich an die Schutzzieldefiniton der AGBF anlehnt. Die einzelnen Berufsfeuerwehren orientieren sich an selbstdefinierten Schutzzielanforderungen. Beispielhaft sei die Stadt Graz [ 15] genannt, die mit ca. 230.000 Einwohnern und einer Fläche von 127 m² in etwa mit Karlsruhe vergleichbar ist. Die Feuerwehr Graz rückt zu einem Mittelbrand (2 C-Rohre im Einsatz) mit 24 Mann aus. Diese Einheit würde auch zu dem in Kapitel 2.1 beschriebenen Ereignis des „kritischen Wohnungsbrand“ ausrücken. Sie setzt sich zusammen aus einem Kommandofahrzeug mit vier Mann, drei Löschgruppen mit jeweils sechs Mann und einer Drehleiter mit zwei Mann Besatzung. Die Stadt Graz ist in zwei Sektoren mit jeweils zwei Wachen eingeteilt. Die Einheit kann von mehreren Wachen aus zusammengestellt werden. Sie erreichen in 80 % der Einsätze die Einsatzstelle in acht Minuten nach Alarmeingang auf der Feuerwache. Frankreich In Frankreich gibt es einheitliche Vorgaben zur Hilfsfrist[ 16]. Diese werden von den Chefs der Berufsfeuerwehren vorgeschlagen und vom Innenminister verbindlich herausgegeben. Darin wird zwischen Stadt und Land unterschieden. In der Stadt bleiben der Feuerwehr nach Alarmeingang 10 Minuten zum Erreichen der Einsatzstelle. Auf dem Land werden dafür 20 Minuten zugebilligt. Auch die Ausrückezeiten, das heißt die Zeit vom Meldungseingang in der Leitstelle bis zum Ausrücken der Einsatzkräfte, sind unterschiedlich. Während in der Stadt die Ausrückezeit zwei Minuten nicht überschreiten soll, stehen den Einsatzkräften auf dem Land sechs Minuten zur Verfügung. Grundsätzlich wird immer ein Tanklöschfahrzeug mit acht Mann und ein RTW der Feuerwehr mit drei Mann Besatzung alarmiert. Abhängig vom Ereignis wird eine Drehleiter mit zwei Mann Besatzung im Erstein- satz mitalarmiert. Häufig findet man auf den Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr haupt- berufliche Führungskräfte. Zusätzlich gibt es einen großen Anteil von Volontären unter den Freiwilligen Kräften. Die Volontäre sind nebenberufliche Feuerwehrkräfte, die für ihren Zeit- einsatz bezahlt werden. Dadurch wird flächendeckend ein hoher Verfügungsgrad sowie ein hohes Ausbildungsniveau des zur Verfügung stehenden Personals erzielt. Bei bestimmten Einsatzstichworten werden Kräfte verschiedener Wachen sofort mitalarmiert. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 53 - 5.3. Technische Hilfeleistung 5.3.1 Einsatzmodell ÄPerson unter Straßenbahn³ Einsätze, bei denen Personen durch Straßenbahnen verletzt werden, erregen immer wieder großes öffentliches Interesse. Die Feuerwehr Karlsruhe rückt ca. 7 mal pro Jahr zu Einsät- zen mit Straßenbahnen aus. Einer der häufigsten Einsätze dieser Art kann mit Hilfe des fol- genden Modells beschrieben werden: An einer Haltestelle der Straßenbahn ist eine Person beim Überqueren der Schienenwege vom Triebwagen erfasst worden und unter dem vorderen Drehkranz eingeklemmt. Die Person ist bewusstlos und weist erhebliche Verletzungen mit starken Blutungen auf. Der Schienenverkehr wurde gestoppt und der Unfall unverzüglich der Leitstelle gemeldet. Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatz- taktischen Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist vorzunehmen: 1. Eigensicherung Neben der Absicherung der Unfallstelle durch Einsatzfahrzeuge und aufgestelltes Signalisie- rungsgerät muss unverzüglich der Stromabnehmer des Triebwagens heruntergefahren wer- den. Muss die Bahn in besonderen Fällen vom Kranwagen angehoben werden, muss zu- sätzlich die Stromversorgung unterbrochen und die Erdung des Fahrdrahtes durchgeführt werden. Die Bahn ist gegen unbeabsichtigtes Wegrollen durch Ziehen der Feststellbremse sowie durch zusätzliches Unterlegen mit Holzkeilen zu sichern. Bei einer Schrägstellung der Bahn, z. B. im Kurvenbereich, muss zusätzlich eine seitliche Sicherung gegen Wegrutschen mittels Seilwinde des Kranwagens erfolgen. 2. Zugang zum Patienten schaffen Zur Sicherung und Stabilisierung der Vitalfunktionen und zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichend geräumiger und sicherer Zugang zum Patienten geschaffen werden. Dies erfordert in der Regel das Anheben der Bahn mit hydraulischen Winden. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen, wie z. B. Rasen- oder Schot- terbett, muss die Bahn mit dem Kranwagen angehoben werden. 3. Befreien der Person Die Befreiung der Person erfolgt nach dem Anheben des betroffenen Drehkranzes der Stra- ßenbahn. 5.3.2 Aufgaben, Anzahl der Funktionen und Ausrückestärke Eine Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Wachabteilungsführer - Er- kundung, Leitung und Koordination des eingesetzten Rüstzuges, Rückmeldungen, Nachforderungen). Eine Funktion für den Maschinisten des ersten Löschfahrzeuges (Fahrer - Bedienung der Aggregate, Herausgabe von Geräten, Rüstmaterial und Unterstüt- zung der Trupps bei der Bereitstellung). Zwei Funktionen für lebenserhaltende Maßnahmen am Patienten im Gefahrenbereich oder Unterstützung des Rettungsdienstes bei der Versorgung. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 54 - Zwei Funktionen für die Bereitstellung und den Aufbau der Rettungsgeräte auf der linken Seite. Zwei Funktionen für die Bereitstellung und den Aufbau der Rettungsgeräte auf der rech- ten Seite. Zwei Funktionen zur Absperrung, Räumung und Sicherung der Einsatzstelle, wenn not- wendig, Brandschutz sicherstellen. Eine Funktion für das Herunterfahren des Stromabnehmers und die Absicherung der Straßenbahn gegen unbeabsichtigtes Wegrollen. Eine Funktion für den Maschinisten des zweiten Löschfahrzeuges (Fahrer - Bedie- nung der Aggregate, Aufbau von Beleuchtung, Herausgabe von Gerä- ten, Rüstmaterial und Unterstützung der Trupps bei der Bereitstellung). Zwei Funktionen für das Instellungbringen und Bedienen des Kranwagens einschließlich der Seilwinde, Unterstützung der Trupps beim Aufbauen und Einsetzen der Rettungsgeräte. In Bild 5.6 ist das Schutzziel Technische Hilfeleistung graphisch dargestellt. Der Gesamtper- sonalbedarf zur zeitkritischen Erfüllung der Aufgabe der Menschenrettung im Ersteinsatz liegt bei 14 Funktionen. Da die Stadt Karlsruhe nur einen Kranwagen vorhalten kann, müs- sen Verzögerungen beim Eintreffen in der Peripherie der Stadt hingenommen werden. Des- halb wird der Kranwagen zu der Unterstützungseinheit gerechnet, obwohl ein Eintreffen mit den ersten Einheiten taktisch sinnvoll wäre. Somit stehen 12 Funktionen im Ersteinsatz zur Verfügung. Zusätzlich werden zur Übernahme von übergeordneten Koordinationsaufgaben die zwei weiteren Funktionen, B-Dienst und Führungsassistent, benötigt. Der B-Dienst über- nimmt die über den Einsatz des Rüstzuges hinausgehenden organisatorischen Aufgaben. Er trifft Absprachen mit Rettungsdienst, Polizei sowie Verkehrsträger, entscheidet über den Ein- satz des Kranwagens und überwacht diesen. Er ist ebenfalls verantwortlich für die Arbeitssi- cherheit. Die Drehleiter, als drittes Fahrzeug des Löschzuges, bleibt auf der Wache. Dies ist zwingend notwendig, da dieses Fahrzeug bei einem eventuellen Brandeinsatz unverzüglich abmarsch- bereit sein muss, um zur Menschenrettung eingesetzt werden zu können. 5.3.3 Hilfsfristen Für den Bereich der technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer Daten An- forderungen des Rettungsdienstes übernommen werden, da bei allen betrachteten Szena- rien von lebensbedrohlichen Verletzungen der zu rettenden Person ausgegangen wird. Ei- nen Zugang zum Patienten zu schaffen, ist die zeitkritischste Aufgabe. Der Rettungsdienst wird damit in die Lage versetzt, den Patienten über die lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen hinaus zu behandeln. Diverse Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolgs und des Ausbleibens dauerhafter Schädigungen von der Zeit zwischen Notfalleintritt und Einset- zen erster Maßnahmen (sogenanntes „Therapiefreies Intervall"). Nach Untersuchungen der Gesundheitsbehörde Hamburg sinken die primären Erfolgschancen einer Reanimation von 75% bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf etwa 5% bei Eintreffzeiten von zehn Minuten. Die für den Bereich Technische Hilfeleistung zugrundegelegten Verletzungsmuster gehen von einer Polytraumatisierung der betroffenen Person aus, die nicht notwendigerweise sofort mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand einhergeht, aber ohne notfallmedizinische Maßnahmen zu einem solchen führen. Eine Gleichsetzung mit der Hilfsfrist für den Brandschutz scheint aufgrund der empirischen Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Einsätzen vertretbar. Gerade weil auch das Sicherstellen des Brandschutzes während technischer Rettungsmaßnahmen bei den meisten Einsätzen notwendig ist. Genauere Untersuchungen dieser Zusammenhän- ge stehen noch aus. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 55 - Somit müssen die ersten Einheiten mit 12 Funktionen innerhalb einer Hilfsfrist von 9,5 Minu- ten vor Ort sein. Die Unterstützungseinheit mit vier Funktionen muss fünf Minuten später eintreffen. Daraus ergibt sich ein Kräfteansatz zur Abarbeitung der beschriebenen Einsatzla- ge von 16 Funktionen Bild 5.6 Schutzziel Technische Hilfeleistung, im Ersteinsatz - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 56 - 5.4 Umweltschutzeinsätze 5.4.1 Einsatzmodell ÄGefahrstofffreisetzung³ Als Schutzziel für die personelle Bemessung und zeitliche Verfügbarkeit des Gefahrgutzuges der Feuerwehr Karlsruhe wird die einsatztaktische Abarbeitung eines typischen Gefahrstoff- unfalls beschrieben: - Ein Transportbehälter mittlerer Größe ist leckgeschlagen. - Ein unbekannter Gefahrstoff tritt aus und breitet sich in der Umgebung aus. - Die Einsatzstelle befindet sich auf einem Industriegelände. - Der Unfall wurde unverzüglich der Leitstelle gemeldet. Folgende einsatztaktische Maßnahmen sind aufgrund der gegebenen Einsatzsituation durch die Feuerwehr innerhalb der Hilfsfrist vorzunehmen: 1. Sicherungsmaßnahmen Neben der Absicherung der Einsatzstelle sowie der Absperrung und Räumung des unmittel- baren Gefahrenbereichs muss unverzüglich die weitere Ausbreitung des Gefahrstoffs ver- hindert werden. 2. Stoffidentifikation und Messungen Der unbekannte Stoff muss identifiziert werden. Informationen bezüglich Eigenschaften des Stoffes oder Auswirkungen auf Lebewesen und Umwelt (Toxizität und Aggressivität) müssen ermittelt werden. Messungen und Probenahmen vor Ort und in der Umgebung müssen zur Beurteilung der Gesamtlage schnellstmöglich durchgeführt werden. 3. Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahren Da die Eigenschaften des Stoffes zunächst nicht bekannt sind, ist bei Gefahrguteinsätzen zur Sicherung gegen Brandgefahren die unabhängige Bereitstellung von allen drei möglichen Löschmitteln notwendig. Es müssen also ein C-Rohr, ein Schaumrohr und ein Pulverlöscher in Stellung gebracht werden. 4. Aufnahme des ausgetretenen Gefahrgutes und Leckabdichtung Das aufgefangene Gefahrgut muss in geeignete Behälter verbracht werden. Das bereits ausgelaufene Material wird, wenn möglich, mit Chemikalienbinder gebunden und anschlie- ßend aufgenommen. Vorhandene Leckstellen müssen abgedichtet werden. 5. Vorbereitende Maßnahmen zur Dekontamination 5.4.2 Aufgaben, Anzahl der Funktionen und Ausrückestärke Eine Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Wachabteilungsführer - Er- kundung, Leitung und Koordination der technischen Maßnahmen des Gefahrgutzuges, Rückmeldungen, Nachforderungen). Eine Funktion für den Maschinisten des ersten Löschfahrzeuges (Fahrer - Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstüt- zung der Trupps, Aufbau der Wasserversorgung). - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 57 - Zwei Funktionen für den Arbeitstrupp unter Chemikalienschutzanzug. Zwei Funktionen als Unterstützung für den vorgehenden Trupp, zum Absperren des Ge- fahrenbereichs und zur Sicherstellung des Brandschutzes. Eine Funktion für die Einsatzstellenlogistik und die Vorbereitung der Dekontaminati- onsmaßnahmen. Eine Funktion für den Maschinisten des zweiten Löschfahrzeuges (Fahrer - Bedie- nung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unter- stützung der Trupps, Bereitstellung von Geräten an der Absperrgrenze, Absichern der Einsatzstelle). Zwei Funktionen als Sicherheitstrupp unter Chemikalienschutzanzug. Zwei Funktionen zur Durchführung von Messungen und zur Stoffidentifikation. Zwei Funktionen für die Ausgabe und Bereitstellung von Sonderausstattung an der Ab- sperrgrenze, Hilfestellung beim Anlegen der Schutzkleidung. In Bild 5.7 ist das Schutzziel Umweltschutzeinsätze graphisch dargestellt. Zusätzlich werden zur Übernahme von übergeordneten Koordinationsaufgaben die zwei weiteren Funktionen B-Dienst und Führungsassistent benötigt. Der B-Dienst übernimmt die über den Einsatz des Gefahrgutzugs hinausgehenden organisatorischen Aufgaben an der Einsatzstelle. Er trifft Absprachen mit Rettungsdienst und Polizei und organisiert mit zusätzlichen Kräften den Messeinsatz außerhalb der Einsatzstelle. Somit sind zur Erfüllung der notwendigen Maßnahmen an der Einsatzstelle insgesamt 16 Funktionen erforderlich. Zur vollständigen Abarbeitung der gestellten Aufgaben sind in der Regel jedoch noch weitere Funktionen mit Sonderfahrzeugen notwendig. Die Drehleiter, als drittes Fahrzeug des Löschzuges, bleibt auf der Wache. Dies ist zwingend notwendig, da dieses Fahrzeug bei einem eventuellen Brandeinsatz unverzüglich abmarsch- bereit sein muss, um zur Menschenrettung eingesetzt werden zu können. 5.4.3 Hilfsfristen Die zeitkritischsten Aufgaben bei einem Gefahrguteinsatz sind die Identifikation des Stoffes, das Eindämmen des Gefahrgutes und die Warnung der Bevölkerung. Parallel müssen dabei Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte und der Umgebung ergriffen werden. Der Kräfte- ansatz von 16 Funktionen ist bei der Fülle der zu erledigenden Aufgaben eher knapp be- messen. Aufgrund der Vorhaltung der Gefahrgutausrüstung auf nur einer Wache steht diese in bestimmten Fällen für den Ersteinsatz nicht zur Verfügung. Bei einem Gefahrguteinsatz können toxische Stoffe in die Atmosphäre freigesetzt werden und Personen im Umfeld gefährden. Vereinfachend wird die toxische Wirkung mit der CO - Vergiftung im Brandfall gleichgesetzt. Deshalb sind die dem Brandfall zugeordneten Hilfsfris- ten auch hier einzuhalten. Somit müssen die ersten Einheiten mit 12 Funktionen, das sind die zwei Löschfahrzeuge, innerhalb einer Hilfsfrist von 9,5 Minuten vor Ort sein. Die Unter- stützungseinheit mit vier Funktionen muss innerhalb einer Hilfsfrist von 14,5 Minuten eintref- fen. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 58 - Bild 5.7 Schutzziel Umweltschutzeinsätze, im Ersteinsatz - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 59 - 6. Die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe heute Die Feuerwehr Karlsruhe setzt sich aus der Abteilung Berufsfeuerwehr und aus 16 Abteilun- gen der Freiwilligen Feuerwehr zusammen. Die Berufsfeuerwehr besteht derzeit aus 193 Beamten im Einsatzdienst. In der Freiwilligen Feuerwehr sind 634 Mitglieder ehrenamtlich aktiv. Den überwiegenden Teil des Einsatzaufkommens übernimmt naturgemäß die Berufs- feuerwehr, die von der Freiwilligen Feuerwehr bei Bedarf unterstützt wird. Neben der Feuer- wehr Karlsruhe gibt es in vier Industriebetrieben nach dem Feuerwehrgesetz anerkannte betriebseigene Werkfeuerwehren mit 454 in der Mehrzahl freiwilligen Mitgliedern, deren Auf- gabe der Schutz des jeweiligen Werkes ist (Stand 31.12.2005). Werkfeuerwehren sind nicht so dimensioniert, dass sie jedes im Werk mögliche Schadensereignis selbstständig abarbei- ten könnten. Eine Unterstützung einer Werkfeuerwehr durch die Berufs- und Freiwillige Feu- erwehr der Stadt Karlsruhe kann deshalb jederzeit erforderlich sein. Bei der Anerkennung der Werkfeuerwehren wurde die technische Leitung des Einsatzes dem Einsatzleiter der Be- rufsfeuerwehr übertragen, mit Ausnahme der Werkfeuerwehr der Fa. Miro. Seit Mitte 2005 stellt sie bei Einsätzen auf ihrem Werksgebiet selbst den Einsatzleiter. 6.1 Produkte der Feuerwehr Die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe ist als kommunale Einrichtung ein Teil des „Dienstleis- tungsunternehmens Stadtverwaltung“. Sie nimmt den Produktbereich 37.1 Brandschutz / Bevölkerungsschutz als Aufgabe wahr. Die Definition des Produktbereiches erfolgt auf der Grundlage des kommunalen Produktplanes Baden-Württemberg. Wie in Bild 6.1 zu sehen ist, gliedert sich der Produktbereich in die zwei Produktgruppen Gefahrenabwehrmaßnah- men und zusammengefasst Gefahrenvorbeugung und Dienstleistungen für Dritte. Die Pro- duktgruppen sind wiederum in einzelne Produkte unterteilt. Hinter dem Produkt Dienstleis- tungen für Dritte verbergen sich Serviceleistungen wie z. B. Sicherungsposten bei Hub- schrauberlandungen, Beratungen von Architekten und Fachingenieuren, denen die erforder- liche Sachkunde fehlt, Umsiedlung von Stechinsekten, Brandschutzerziehung und Atem- schutzgeräteträgerlehrgänge für Externe. Außerhalb dieser Systematik sind interne Leistun- gen für andere städtische Ämter wie Mitwirkung in Baugenehmigungsverfahren, Beteiligung in immissionsschutzrechtlichen Verfahren, Übernahme der Rathauszentrale nach allgemei- nem Dienstschluss sowie Prüfung der Feuerlöscher bei städtischen Dienststellen zu nennen. Da der vorliegende Brandschutzbedarfsplan eine Dokumentation des Bedarfs der Feuerwehr Karlsruhe im Bereich des Einsatzdienstes ist, steht die Produktgruppe Gefahrenabwehrmaß- nahmen im Vordergrund der Ausführungen. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 60 - 6.2 Produktgruppe Gefahrenabwehrmaßnahmen Die Produktgruppe Gefahrenabwehrmaßnahmen beinhaltet nach dem kommunalen Pro- duktplan Baden-Württemberg vier Produkte, die von einer Feuerwehr erbracht werden. Diese sind: 1. Brandbekämpfung / Technische Hilfeleistung / sonstige Hilfeleistung 2. Katastrophenabwehr 3. Bevölkerungsschutz 4. Feuersicherheitswachdienst Das Produkt Brandbekämpfung beinhaltet diejenigen Leistungen, die für die klassische Auf- gabe des Feuerlöschens jeder Größenordnung erbracht werden müssen. Noch vielseitiger ist das Produkt Technische Hilfeleistungzu sehen, das einen weitgefächerten Bereich von einfachen Hilfeleistungen wie Tür öffnen, Insekteneinsatz oder Befreiung von Personen aus Aufzügen über die Rettung eingeklemmter Personen bei Arbeits- und Verkehrsunfällen bis hin zu Großeinsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern, die eine weiträumige Wirkung auf die Umgebung haben können, umfasst. Im vorliegenden Bedarfsplan wird das Produkt Technische Hilfeleistung deshalb wegen dieser Vielfältigkeit getrennt unter „Technischer Hil- feleistung“ einerseits und „Umweltschutzeinsätze“ andererseits betrachtet. Die Produkte Ka- tastrophenabwehr und Bevölkerungsschutz sind nicht Gegenstand des Brandschutzbedarfs- plans. Hierzu ist eine besondere Ausarbeitung, ein Bedarfsplan für Großschadenereignisse Produktbereich 37.1 Brandschutz / Bevölkerungsschutz Produktgruppe 37.1.1 Gefahrenabwehrmaßnahmen Produktgruppe 37.1.2 Gefahrenvorbeugung und Dienstleistungen für Dritte Produkt 37.1.1.01 Brandbekämpfung Technische Hilfeleistung Sonstige Hilfeleistung Produkt 37.1.2.01 Beratungen und Brandverhü- tungsschauen außerhalb des Bereichs Bauordnungsrecht Produkt 37.1.1.02 Katastrophenabwehr Produkt 37.1.1.03 Bevölkerungsschutz (Zivilschutz) Produkt 37.1.1.04 Feuersicherheitswachdienst Produkt 37.1.2.02 Brandschutzerziehung und -aufklärung Produkt 37.1.2.03 Dienstleistungen für Dritte Bild 6.1 Produkte der Feuerwehr Karlsruhe - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 61 - in Planung. In den Bereichen Katastrophenabwehr und Bevölkerungsschutz, die hier nicht näher betrachtet werden, nimmt die Branddirektion staatliche Aufgaben im Auftrag des Lan- des und des Bundes wahr und ist insoweit als untere Katastrophenschutz- /Verwaltungsbehörde tätig. Der kostenpflichtige Feuersicherheitswachdienst bei öffentlichen Veranstaltungen wird gemeinsam vom Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehr und von Ange- hörigen der Freiwilligen Feuerwehr gestellt. Seit dem 01.10.2003 wird der Feuersicherheits- wachdienst aus der Freizeit heraus als bezahlte Mehrarbeit geleistet. Aus diesem Grund fin- det der Feuersicherheitswachdienst keine Berücksichtigung im Brandschutzbedarfsplan. Die Produktgruppe Gefahrenabwehrmaßnahmen fordert eine bestimmte, nachvollziehbare Quali- tät der Feuerwehr. Diese Qualität wird mittels vorgegebener Kennzahlen festgelegt. Um sie bewerten zu können, muss zunächst der aktuelle Status – der Ist-Stand – untersucht und beschrieben werden. Wegen der unterschiedlichen Gegebenheiten erfolgt die Betrachtung nach Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr getrennt. 6.2.1 Berufsfeuerwehr Eine Abteilung Berufsfeuerwehr ist nach § 6 (2) FwG BW in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen. Ausnahmen sind bis zu einer Übergangsgröße von 150.000 Einwohnern möglich. Dadurch stellt die Gemeinde sicher, dass die Feuerwehr die Pflichtaufgaben nach § 2 (1) FwG BW bei zunehmendem Gefahrenpotential erfüllen kann. Die Stadt Karlsruhe unterhält seit nunmehr 80 Jahren eine anerkannte Berufsfeuerwehr. 6.2.1.1 Feuerwachen Aus der vorangegangenen Schutzzieldefinition (Kap. 5.) geht hervor, dass ein entscheiden- des Kriterium für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr die Einhaltung der gesetzten Hilfs- fristen ist. Die Standorte der Feuerwachen sind daher so zu wählen, dass ein möglichst gro- ßer Teil des Stadtgebietes von möglichst vielen Kräften in der geringst möglichen Zeit er- reichbar ist. Selbstverständlich ist die Verteilung auch im Hinblick auf die Kosten des Brand- schutzes vorzunehmen; eine Überversorgung von Teilen des Stadtgebietes muss vermieden werden. Für die Einhaltung der Hilfsfristen ist die richtige Wahl der Standorte sowie die Anzahl der Feuerwachen ausschlaggebend. Die Anzahl der Wachen hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Zeiten, die im Durchschnitt (gesamtes Stadtgebiet) für die Anfahrten der Fahrzeuge erreicht werden können. Für die Lage der Wachen und ihre Verteilung im Risikogebiet sind bei festgelegter Zahl noch zwei Kriterien von Bedeutung: 1. Eine gleichmäßige Verteilung der Wachen über das Stadtgebiet sichert praktisch in jedem Ortsteil die Einhaltung der gesetzten Fristen. 2. Eine zentrale, verkehrstechnisch günstige Anbindung an Hauptverkehrswege ver- kürzt die Hilfsfristen, da sie ein schnelles Ausrücken und Vorankommen der Fahr- zeuge ermöglicht. Das Stadtgebiet Karlsruhe ist in zwei Wachbereiche gegliedert. In jedem Wachbereich befin- det sich eine Feuerwache der Berufsfeuerwehr. Bild 6.2 zeigt den von den beiden Wachen in der Hilfsfrist abgedecken Ausrückebereich. Nach den in Kapitel 5. definierten Hilfsfristen steht der Berufsfeuerwehr eine Fahrzeit von 6,5 Minuten zum Erreichen der Einsatzstelle zur Verfügung. Die Grundlage des Bildes wurde vom Stadtplanungsamt mit einem Verkehrssi- mulationsprogramm für jeden Standort errechnet. Die rot gezeichneten Straßen können nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden. Um den Abdeckungsgrad der gesamten Stadt zu zei- - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 62 - gen, wurden die Graphiken von Haupt- und Westwache übereinandergelegt. In Kapitel 8. wird das Verfahren noch ausführlicher beschrieben. Die gelben Linien beschreiben den Grenzbereich der Erreichbarkeit. Das tatsächliche Erreichen dieser Grenzlinie ist von Fakto- ren wie z. B. Verkehrsaufkommen oder Witterungsbedingungen abhängig. Aus der Graphik lässt sich deswegen nicht ableiten, dass diese Punkte immer innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden. Die Standorte der Feuerwachen sind historisch gewachsen. Die Hauptfeuerwache in der Ritterstr. 48 wurde 1926 im Gründungsjahr der Berufsfeuerwehr als zentrale Feuerwache gebaut. Um dem immer größer werdenden Gefahrenpotential im Westen der Stadt entgeg- nen zu können, wurde 1960 die Feuerwache West in der Honsellstr. 3 gebaut und seither ständig erweitert. Aufgrund der räumlichen Enge in der Hauptfeuerwache werden Sonder- fahrzeuge und Abrollbehälter mit spezieller Technik für außergewöhnliche Ereignisse in der Feuerwache West untergebracht. Bild 6.2 Abdeckung des Stadtgebietes durch West- und Hauptwache < 1,5 min.< 6,0 min.< 6,5 min.> 6,5 min. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 63 - 6.2.1.2 Fahrzeugkonzept Entsprechend der vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr hält die Stadt Karlsruhe Fahrzeuge für den Brandschutz, die Technische Hilfeleistung und für die Beseitigung von Umweltgefah- ren vor. Das Konzept sieht Fahrzeuge für den Ersteinsatz, die Ergänzung und den Nach- schub vor. Auf jeder Feuerwache wird ein Zug vorgehalten. Bei der Feuerwehr unterscheidet man je nach Aufgabengebiet verschiedene Zugtypen. So gibt es den Lösch-, Rüst- und Ge- fahrgutzug. Alle Züge sind nach der gleichen Systematik aufgebaut. Dabei bilden zwei Hilfe- leistungs- und Löschfahrzeuge (HLF 2000) der jeweiligen Wache die Grundeinheit, die je nach Ereignis mit einem Sonderfahrzeug ergänzt wird. Der Löschfahrzeugtyp LF 24 K ist ein Auslaufmodell, dieses wir durch HLF 2000 ersetzt. Zum Löschzug gehört die Drehleiter, zum Rüstzug der Kranwagen und zum Gefahrgutzug der Gerätewagen Gefahrgut-Land und oder ein anderes notwendiges Sonderfahrzeug. Zusätzlich werden Wechselladerfahrzeuge und Abrollbehälter mit zusätzlicher Ausrüstung vorgehalten. Zugeinsätze werden immer von ei- nem Einsatzleitwagen begleitet. Dieses Fahrzeug dient zum einen dem Transport des Ein- satzleiters (B-Dienst) und des Führungsassistenten an die Einsatzstelle und zum anderen als Nachrichtenschnittstelle zwischen Einsatzstelle und Leitstelle. Bei größeren Einsätzen fährt zusätzlich der A-Dienst als übergeordneter Einsatzleiter als Selbstfahrer die Einsatzstelle an. Der A- und B-Dienst sowie ein Führungsassistent bilden die Führungsgruppe der Stufe C nach Feuerwehrdienstvorschrift 100. Die Auflistung aller Fahrzeuge mit Wachzuordnung ist in Anhang A zu sehen. Die HLF 2000 sowie die LF 24 K sind aus einsatztaktischen Gründen sowie aus Gründen der Kompatibilität baugleich. Hohe Bediensicherheit und große Schlag- kraft sind die wesentlichen Vorteile. Dadurch wird bei einem Personaltausch von Haupt- und Westwache keine Einweisung in die Fahrzeugtechnik notwendig. Ebenso verhält es sich an Einsatzstellen. Konzeptionell werden stets baugleiche Löschfahrzeuge angestrebt. Bild 6.3 verdeutlicht das Fahrzeugkonzept. Einige Fahrzeugsymbole sind mit einer Jahreszahl ge- kennzeichnet. Ein negatives Vorzeichen bedeutet die Ausmusterung des Fahrzeugs zum angegebenen Jahr. Ein positives Vorzeichen beschreibt eine zusätzliche Beschaffung oder die Ersatzbeschaffung eines ausgemusterten Fahrzeugs als Abrollbehälter. In dem Bild sind alle Großfahrzeuge der Feuerwehr Karlsruhe aufgeführt. Zur Abarbeitung vielfältiger Scha- denszenarien ist auch ein umfangreicher, aufeinander abgestimmter Fahrzeugpark notwen- dig. Die oben beschriebenen Fahrzeuge des Ersteinsatzes können durch Sonderfahrzeuge oder durch Wechselladerfahrzeuge mit speziellen Abrollbehältern ergänzt werden. Das im Vergleich zu kompletten Fahrzeugen kostengünstigere und flexiblere Wechselladersystem soll künftig noch stärker ausgebaut werden. Neben den Ergänzungsfahrzeugen sind die Fahrzeuge für die Nachschubbeförderung eine wesentliche Stütze bei größeren Einsätzen. Da auf den Fahrzeugen des Ersteinsatzes nur die notwendigsten Geräte für den Ersteinsatz verlastet sind, müssen zeitnah weitere Geräte und Ausrüstung an die Einsatzstelle gebracht werden können. Dies bedingt ein aufeinander abgestimmtes System der Fahrzeuge der Er- gänzung und des Nachschubs, wie es derzeit auf der Westwache vorgehalten wird. Dabei werden Material und Gerät auf Paletten und in Gitterboxen im Regallager auf bis zu vier E- benen gelagert und bei Bedarf mittels Gabelstapler auf die Pritschen der Wechselladerfahr- zeuge verlastet. In Tabelle 6.1 sind die Fahrzeugabkürzungen von Bild 6.3 erläutert. Tabelle 6.1 Abkürzungen der in Bild 6.3 verwendeten Fahrzeugtypen Bezeichnung Erläuterung ELW 1Einsatzleitwagen der Kategorie 1, ausreichend zum Transport des Ein- satzleiters und des Führungsassistenten an die Einsatzstelle sowie zur technischen Unterstützung der Einsatzleitung vor Ort. HLF 2000Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug mit 2000 l Löschwasservorrat, aus- gestattet sowohl mit Geräten für die technische Hilfeleistung als auch mit Geräten zur Brandbekämpfung. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 64 - LF 24 KHilfeleistungs- und Löschfahrzeug mit 3200 l Löschwasservorrat, aus- gestattet sowohl mit Geräten für die technische Hilfeleistung als auch mit Geräten zur Brandbekämpfung. Vorgängermodell des HLF 2000. DLK 23-12Drehleiter mit Korb, vornehmlich zur Rettung von Menschen. Zusätzlich kann die DLK in Verbindung mit einem Löschfahrzeug zur Brandbe- kämpfung eingesetzt werden. FWKFeuerwehrkran, mobiler Automobilkran mit kurzer Rüstzeit zum Heben und Ziehen von schweren Lasten. GW-G-Land Gerätewagen-Gefahrgut-Land, beinhaltet Schutzausrüstung und Gerä- te für den Umgang (z. B. auffangen, eindämmen) mit Gefahrgut an Land. GW-G-Wasser Gerätewagen-Gefahrgut-Wasser, , beinhaltet Schutzausrüstung und Geräte für den Umgang (z. B. auffangen, einschlängeln) mit Gefahrgut auf dem Wasser. KEFKleineinsatzfahrzeug, mit Gerätschaften für Kleineinsätze (Verkehrssi- cherung, Saugarbeiten, Insekten, Verschließen von Fenstern und Tü- ren) oder für Kleintransporte an die Einsatzstelle. ELW 2Einsatzleitwagen der Kategorie 2, zur technischen Unterstützung der Einsatzleitung vor Ort bis zur Größe eines Führungsstabes oder einer Technischen Einsatzleitung (TEL). RW-SaugRüstwagen-Saug, geeignet zum selbstständigen Aufsaugen und Transport von Flüssigkeiten und Feststoffen in loser Form. WLF 6000/6900 Wechselladerfahrzeug, für die Aufnahme und den Transport von Ab- rollbehältern. AB – A/SAbrollbehälter - Atemschutz / Strahlenschutz, zur Ergänzung des Lösch- und Gefahrgutzuges mit Atemschutzgeräten und Fluchthauben sowie Schutzkleidung und Geräte für den Strahlenschutzeinsatz. AB – Lüfter Abrollbehälter - Lüfter, zur Ergänzung des Lösch- und Gefahrgutzuges mit verschiedenen Hochleistungslüftern für die Entrauchung von Tief- garagen, Hallen oder Tunnel, aber auch zum Niederschlagen und Lenken von Gasen und Dämpfen. AB – GG-Geräte Abrollbehälter – Gefahrgut – Geräte, zur Ergänzung des GW-G-Land mit weiteren Geräten zur Bekämpfung und Aufnahme von Gefahrgut. AB – GG - 30m³ Abrollbehälter – Gefahrgut, zur Ergänzung des Lösch- und Gefahrgut- zuges mit einem Fassungsvermögen von 30 m³ zum Auffangen und Zwischenlagern von Gefahrgut oder Löschwasser. AB – GG - 9m³ Abrollbehälter – Gefahrgut - 9 m³, zur Ergänzung des RW-Saug mit einem Fassungsvermögen von 9 m³ zum Auffangen, Zwischenlagern und Transport von Gefahrgut. AB – Rüst - Geräte Abrollbehälter zur Ergänzung des Rüstzuges insbesondere des Kran- wagens mit Sondergeräten für den technischen Hilfeleistungseinsatz (Rüsteinsatz) in größerem Umfang, z.B. LKW Unfälle. AB – Rüst - Bau Abrollbehälter zur Ergänzung des Rüstzuges, besonders bei Gebäude- schäden nach Explosionen und Tiefbauunfällen (verschüttete Perso- nen). AB – SLMAbrollbehälter zur Ergänzung des Lösch- oder Rüstzuges mit 1000 kg Pulverlöschanlage, CO 2 Löschanlage, Schaummittel und weiteren Löschgeräten AB – Boote Abrollbehälter mit 10 Spezialbooten für den Hochwassereinsatz. AB – AuAbrollbehälter- Aufenthalt, als Ergänzung aller Züge, als Raumzelle für Einsatzkräfte und zur schnellen Unterbringung betroffener Personen an der Einsatzstelle. AB- MANVAbrollbehälter zum Aufbau eines Behandlungsplatzes bei Massenanfall von Verletzten. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 65 - AB – StreuAbrollbehälter, zum Aufbringen von Streusalz oder Ölbindemittel auf der Straße in Vertretung des Straßenbaulastträgers. AB – Pri./Kran Abrollbehälter für Nachschub von Material und Geräten mit bordeige- nem Kran. AB – Pritsche Abrollbehälter für Nachschub von Material und Geräten. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 66 - Bild 6.3 Fahrzeugkonzept der Abteilung Berufsfeuerwehr Gefahrgutzug- Wasser Sonderfahrzeuge und Wechselladerfahrzeuge mit Abrollbehältern Löschzug Rüstzug DLK 23-12 FWK GW-G Land GW-G Wasser Gefahrgutzug- Land ELW 1HLF 2000 Ersteinsatz HLF 2000 Verlastung von Mate- rial und Geräten auf Paletten oder in Gitterboxen Regallager mit Paletten RW- Saug MZB KEF AB- Pri./ Kran AB- Pritsche Stapler ELW 2 Ergänzung Nachschub Wechsellader- Fahrzeuge Logistikzentrum der Feuerwache West Sonderfahr- zeuge WLF 6000 WLF 6000 WLF 6000 WLF6900 AB - R/B AB - R/G AB - GGG AB -Streu AB - Boote AB - SLM AB - E/A AB - A/S AB - Lüfter AB -GG 30 m³ AB - GG 9 m³ AB-MANV - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 67 - 6.2.1.3 Personal im Einsatzdienst Die notwendigen Personalstellen sind abhängig von den Funktionsstunden pro Woche, der Wochenarbeitszeit und der Ausfallreserve. Tabelle 6.2 Funktionsstellen im Einsatzdienst ohne A- und B-Dienst Ist-Stand FahrzeugeTag 8:00-18:00 Uhr Nacht 18:00-8:00 Uhr, Sonn- und Feiertage Westwache ELW 2/11-311 LF 166 DL22 LF 264 Hilfeleistungsbesatzungen86 Brandmeister vom Dienst11 Zwischensumme:2420 Hauptwache ELW 1/11-11 ELW 1/11-21 LF 166 DL22 LF 266 Hilfeleistungsbesatzungen22 Brandmeister vom Dienst11 Zwischensumme:1917 Gesamtsumme:4337 Anhand der Funktionsstellen in Tabelle 6.2 werden die Funktionsstunden pro Woche wie folgt berechnet: 37 Funktionen x 7 Tage x 24 h 6.216 h/Woche 6 Funktionen x 6 Tage x 10 h 360 h/Woche Funktionsstunden pro Woche 6.576 h/Woche Die Ausfallreserve setzt sich aus folgenden Punkten zusammen: - Abkommandiert - Krank - Sonderurlaub - Urlaub - Feiertagsausgleich - Verfügungsdienst - A-Tag - Sonstiges - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 68 - In Absprache mit dem Personal- und Organisationsamt wurde im Jahre 2003 für die Bemes- sung der Personalstellen eine Ausfallreserve von 34,11 % (Faktor 1,3411) festgelegt. Die Wochenarbeitszeit als weitere wichtige Bemessungsgrundlage wurde von 52 Wochen- stunden im Jahre 2003 auf 54 Wochenstunden bis zum 31.12.2005 erhöht. Auf der Grundla- ge der derzeit geltenden EU-Richtlinie 2003/88/EG sowie nach aktueller Rechtsprechung, ist eine Wochenarbeitszeit von 48 Std. vorgesehen. Eine darüber hinaus gehende Wochenar- beitszeit sieht eine Opt-out-Regelung zwischen Dienstherr und Beamten vor. Diese wurde als Einzelvereinbarung über eine Wochenarbeitszeit von 50 Std. zum 01.01.2006 mit jedem Mitarbeiter im Einsatzdienst der Feuerwehr getroffen. Es besteht zwischen Dienstherr und Personalrat der Branddirektion Einigkeit, dass für eine Übergangszeit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll. Aufgrund von Änderungsanträgen aus verschiedenen Mit- gliedsstaaten wird die derzeitige Richtlinie überarbeitet. Eine abschließende Beschlussfas- sung von Kommission und Parlament ist derzeit jedoch nicht absehbar. Zur Orientierung wird die Personalstellenberechnung sowohl mit 48 als auch mit 50 Wo- chenstunden durchgeführt. Das fehlende Personal wird durch Mehrarbeitsstunden der vorhandenen Mitarbeiter ausge- glichen. Bis Ende August 2006 haben sich so rund 34.000 Mehrarbeitsstunden im Einsatz- dienst angehäuft. Zur Entlastung der Mitarbeiter stellt die Stadt zum 01.10.2006 einen neuen Grundausbildungslehrgang mit 12 Personen ein. Eine Ausnahme in der Personalstellenberechnung bildet das Führungspersonal im A- und B- Dienst. Der A-Dienst ist als Rufbereitschaft organisiert. Er wird vom Amtsleiter und vier Be- amten wahrgenommen. Der B-Dienst ist mit 12 feuerwehrtechnischen Beamten im gehobe- nen Dienst besetzt. Sie besetzen im Wechsel eine Funktionsstelle im 24-Std-Dienst von der Wache. Neben ihrer Tätigkeit im Einsatzdienst bearbeiten die Beamten des A- und B- Dienstes feuerwehrtechnische Aufgaben in den Bereichen Vorbeugender Brandschutz, Aus- und Fortbildung, Information und Kommunikation, Technik, Katastrophenschutz sowie Ein- satz und Organisation. Die Anzahl der Stellen begründet sich somit nicht nur nach der ein- satztaktischen Notwendigkeit, sondern nach den Anforderungen der Sachgebietstätigkeiten. Bei Großschadenslagen oder besonderen Ereignissen, besetzen die Beamten des A- und B- Dienstes den Führungsstab und besetzen Funktionen im Verwaltungsstab. 166 38176 34111 50 5766 73183 34111 48 5766 = = ••= = ••= − ••= Personalnesh vorhandetatsächlic(3) ,ellenPersonalst , Std Woche Woche Std. ellenPersonalst(2) :Std./Wo.50Stand-Ist ,ellenPersonalst , Std Woche Woche Std. ellenPersonalst(1) :Std./Wo.48StandIst erveAusfallres itszeitWochenarbe Woche Woche tundenFunktionss ellenPersonalst - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 69 - In der Tabelle 6.3 wird die Zuordnung der Hilfeleistungseinheiten der Westwache zu den Sonderfahrzeugen dargestellt. Durch den Wegfall der Residenzpflicht, ist eine schnelle Auf- stockung der Kräfte durch dienstfreies Personal nicht mehr garantiert. Ein Ersatz der haupt- amtlichen Kräfte durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr kann nicht immer zeitgerecht si- chergestellt werden. Das Zusammenwirken von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr wird in Kap. 6.2.3 ausführlich beschrieben. Tabelle 6.3 Zuordnung der Hilfeleistungseinheiten (HL) der Westwache zu den Sonderfahr- zeugen 08:00-18:00 Uhr18:00-08:00 Uhr HL 1 Feuerwehrkran, Reserve HL 3 Feuerwehrkran, Reserve HL 3 HL 2 Mehrzweckboot, Rüstwagen-Saug, Reserve HL 3 Mehrzweckboot, Rüstwagen-Saug, Reserve HL 3 HL 3 Gerätewagen-Wasser, alle Abrollbehälter (AB) die nicht von HL 4 bedient werden Gerätewagen-Wasser, alle Abrollbehälter (AB), Kleineinsatzfahrzeug HL 4 Kleineinsatzfahrzeug, AB-Pritsche-Kran, AB-Pritsche, AB-Streu Reserve HL 3 nicht besetzt Neben den beschriebenen Funktionsstellen im Einsatzdienst, stellt die Stadt Karlsruhe sie- ben Personalstellen für die anteilige Besetzung der gemeinsamen Feuerwehrleitstelle des Stadt- und Landkreises. In Bild 6.4 werden alle aufgeführten Funktionsstellen mit ihrer Fahrzeugzuordnung graphisch dargestellt. Die mit einem roten Kreis gekennzeichneten Funktionsstellen werden ab 18:00 Uhr abgebaut. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 70 - Bild 6.4 Zuordnung der Funktionsstellen - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 71 - 6.2.2 Freiwillige Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe ist ein integraler Bestandteil des Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Stadt Karlsruhe. Sie ist nach der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) in die Gebiete 1 und 2 gegliedert. Die Abteilungen im Gebiet 1 werden wochentags nur von 17:00 Uhr bis 05:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen rund um die Uhr, die des Gebiets 2 werden rund um die Uhr alarmiert. Die Zuordnung wurde aufgrund aktueller Erkenntnisse aus der Analyse der Einsätze der Jahre 1999 bis 2001 im Rahmen der Erarbei- tung des Brandschutzbedarfsplans im Juni 2002 geändert. Gebiet 2 ist der Bereich, der von der Berufsfeuerwehr nicht vollständig abgedeckt werden kann. Im Rahmen des Gesamtkon- zeptes der Feuerwehr Karlsruhe sind die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr nach drei Leistungsmerkmalen gegliedert (ssv-Prinzip): 1. Schneller In Teilen des Gebiets 2 sind die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr in der Regel schneller vor Ort als der Zug der Berufsfeuerwehr, der dorthin lange Anfahrtwege bewältigen muss. In den Stadtteilen Grötzingen, Wolfartsweier, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich kann die Berufsfeuerwehr aufgrund der Entfernung die Hilfsfrist nicht erfüllen. 2. Spezieller Teile der Freiwilligen Feuerwehr sind spezialisiert und unterstützen deshalb die Be- rufsfeuerwehr bei einzelnen, besonderen Gefahrenlagen. Dies gilt beispielsweise für die Wahrnehmung von Fernmeldeaufgaben und den Aufbau von Abschnittsführungs- stellen bei Großeinsätzen, zur Beleuchtung von Einsatzstellen, die Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser, die Löschwasserförderung über lange Wegstrecken oder die Dekontamination bei Gefahrstoffeinsätzen durch die Abteilung ABC-Zug. 3. Verstärkend Die Freiwillige Feuerwehr unterstützt die Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen auf dreierlei Weise: a) Sie unterstützt direkt an der Einsatzstelle. b) Bei Großeinsätzen oder bei Einsätzen bei denen die Berufsfeuerwehr gebun- den ist, besetzt sie die Feuerwehrhäuser und führt von dort aus eigenständig Brandschutz- und Hilfeleistungseinsätze im Stadtgebiet durch. c) Bei flächendeckenden Schadenereignissen, wie z. B. bei Starkregen oder den immer häufiger und stärker werdenden Frühjahrs- oder Herbststürmen, arbei- tet die Freiwillige Feuerwehr selbstständig Einsatzstellen ab und stellt die dringend notwendige Personalreserve. Das ssv-Prinzip wurde in großen Teilen bereits jahrelang angewandt und hat sich bewährt. Mit der Formulierung der Aufgaben im Brandschutzbedarfsplan wird es notwendig, auch die daraus folgenden Anforderungsprofile der Freiwilligen Feuerwehr zu definieren. Dazu wurde ein Arbeitskreis „Anforderungsprofile“ aus Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und aus Vertretern der Branddirektion gebildet. Die Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse bedeutet einen weiteren Schritt zur Sicherstellung einer definierten Qualität im Feuerwehreinsatz. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 72 - 6.2.2.1 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe besteht aus 16 Abteilungen mit insgesamt 634 aktiven Mitgliedern (Stand 31.12.2005). 15 Abteilungen haben als Ausrückegebiet im Wesentlichen die Gemarkungsfläche ihres Stadtteiles. Eine Abteilung, der ABC-Zug, ist spezialisiert auf die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren und verstärkt die Berufsfeu- erwehr bei derartigen Einsätzen im gesamten Stadtgebiet. Die Mitgliederstatistik in Bild 6.5 zeigt einen eindeutigen Trend der Mitgliederentwicklung nach unten. Dieser Trend lässt sich nicht nur bei der Freiwilligen Feu- erwehr beobach- ten, sondern in nahezu allen Vereinen, in de- nen das Prinzip der Ehrenamt- lichkeit mit nicht unerheblichen Verpflichtungen verbunden ist. Derzeit erarbei- ten die Abteilun- gen gemeinsam mit der Branddi- rektion sinnvolle Konzepte zur Mitgliederentwicklung, die künftig für die gesamte Freiwillige Feuerwehr angewendet werden sollen. Als erfolgreichstes Mittel zur Nachwuchsgewinnung erweist sich die von allen Abtei- lungen durchgeführte umfangreiche Jugendarbeit, die für den weiteren Erhalt einer Freiwilli- gen Feuerwehr von existentieller Bedeutung ist und deshalb mit allen zur Verfügung stehen- den Mitteln weiter gefördert werden muss. Investitionen in die Jugendarbeit sind nachweis- lich Investitionen in die Zukunft. Zusätzlich gibt es in den Abteilungen die Alters- und Reser- vemannschaft, die aus den nicht mehr aktiven Mitgliedern besteht. Nach dem Feuerwehrge- setz können noch feuerwehrdienstfähige Angehörige dieser Abteilung zu besonderen Einsätzen vom Kommandanten zum Dienst gerufen werden. Da die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Prinzip der Ehrenamtlichkeit organisiert ist, müssen bei Einsätzen Besonderheiten berücksichtigt werden: 1. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr können aufgrund der Freiwilligkeit nicht ver- bindlich zu bestimmten Uhrzeiten zu Einsätzen herangezogen werden. 2. Bei vielen Mitgliedern der Abteilungen sind Wohn- und Arbeitsort räumlich weit voneinander entfernt, so dass in vielen Fällen, besonders tagsüber, die Teilnahme an einem Einsatz nicht zeitnah möglich ist. Darüber hinaus finden Freizeitaktivitä- ten in der Regel nicht in der Nähe der Feuerwehrhäuser statt. Dies führt dazu, dass Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr tagsüber nicht immer ausreichend verfügbar sind. 3. Der Arbeitsplatz eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr steht unter dem Schutz des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg(FwG BW). Der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr ist nach § 17 (1) für die Dauer der Teil- nahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- o- der Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche Benachteiligung aus diesem Grunde sind unzulässig. Dennoch bestehen real Einflussmöglichkeiten seitens des Arbeitgebers, die be- Bild 6.5 Mitgliederentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr 580 600 620 640 660 680 700 720 1993199419951996199719981999200020012002200320042005 Aktive Linear (Aktive) - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 73 - sonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Bereitschaft zur Teilnahme an Einsät- zen beeinträchtigen können. Die vorgenannten Rahmenbedingungen haben zur Konsequenz, dass die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr in sehr unterschiedlicher Weise und nur begrenzt in der Lage sind, die gesetzten Hilfsfristen und die erforderliche Personalstärke bereitzustellen. In Verbindung mit einem hohen Einsatzaufkommen und entsprechenden Risiken hat diese mit allen Groß- städten vergleichbare Situation den Gesetzgeber veranlasst, in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Vorhaltung einer Berufsfeuerwehr für den Grundschutz vorzuschreiben. Dies schmälert in keiner Weise den Wert der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe. Für die Bevölke- rung zählt die schnellst mögliche Hilfe. Hierzu können alle Abteilungen den ihnen jeweils möglichen Anteil an der Schutzzielerreichung beitragen. Darüber hinaus wurde bereits mit dem Prinzip – ssv – die Bedeutung und Notwendigkeit der Freiwilligen Feuerwehr herausge- stellt. Die Freiwillige Feuerwehr hat aber auch eine überragende Bedeutung für das Gemein- schaftsleben in Karlsruhe mit seinen Stadtteilen. Das örtliche Gesellschaftsleben wird insbe- sondere in den Stadtteilen mit Freiwilliger Feuerwehr von dieser stark geprägt. Ihr Engage- ment ist dort, getragen von der traditionellen Hilfs- und Einsatzbereitschaft der Wehren, nicht wegzudenken. Den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr kommt auch eine bedeutende soziale Funktion innerhalb der Gemeinschaft zu. Mit ihren Jugendabteilungen sorgen sie nicht nur für den benötigten Nachwuchs, sondern tragen auch den Selbsthilfegedanken in die nachwachsende Generation der Bürgerschaft hinein. Auch stehen die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr bei örtlichen Hilfeleistungen zur Verfügung. Beispielhaft seien hier die Gießeinsätze in Trockenperioden, Hilfen bei Großveranstaltungen wie Paarzeitfahren-Grand- Prix und Stadtmarathon bis zur Gestellung von Brandwachen bei Veranstaltungen wie Mar- tinsumzüge erwähnt. Würde sich die Freiwillige Feuerwehr ausschließlich auf die Einsatztä- tigkeit beschränken, könnte die gewünschte Einbindung in die gesellschaftlichen Strukturen des Stadtteils oder der Stadt nicht mehr in diesem Umfang praktiziert werden. Dadurch wür- de ein großer Imageverlust innerhalb der Bevölkerung entstehen. Das Ansehen und damit die Wahrscheinlichkeit der Nachwuchsgewinnung würde sinken. 6.2.2.2 Feuerwehrhäuser In Bild 6.6 sind die Standorte der Feuerwehrhäuser mit den dazugehörenden Ausrückeradien dargestellt. Gebiet 1 ist der Bereich, der von der Berufsfeuerwehr abgedeckt wird. Deshalb rückt dort die Freiwillige Feuerwehr wochentags nur zwischen 17:00 und 06:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr aus. Die Abteilungen Hagsfeld und Aue liegen am Randbereich der Reichweite der Berufsfeuerwehr und werden deshalb seit Juni 2002 dem Gebiet 2 zugeordnet. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Einsatzkräften im Ortsteil hatten diese beiden Abteilungen bisher auf eine Alarmierung am Tage verzichtet. Die Ausrückeradien der Freiwilligen Feuerwehr im Gebiet 1 sind in Bild 6.6 mit einem gestri- chelten Kreis gekennzeichnet. Im Gebiet 2 sind die Abteilungen zusammengefasst, die auf- grund der großen Entfernung zu den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr rund um die Uhr alarmiert werden. Die Ausrückeradien der Freiwilligen Feuerwehr im Gebiet 2 sind in Bild 6.6 mit einem Kreis mit durchgezogener Linie gekennzeichnet. Die tatsächliche Linie gleicher Ausrückezeiten, wie sie um die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr gezogen wurde, konnte hier wegen fehlender Daten im Grenzbereich nicht ermittelt werden. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 74 - Für die Ermittlung der Radien wurden als Berechnungsgrundlage die Festlegungen aus den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ des Landesfeuerwehrverban- des Baden-Württemberg übernommen. Darin wird von einer durchschnittlichen Alarmfahrt- Geschwindigkeit von 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und von 50 km/h außer- halb geschlossener Ortschaften ausgegangen. Als Rechenmodell wird innerhalb geschlos- sener Ortschaften ein gitternetzartiges Straßennetz angenommen, bei dem der Zielpunkt durch den gleichen zurückgelegten Weg auf der x-Achse wie auf der y-Achse erreicht wird. Die Berechnungsgleichung für den Radius lautet damit: r =√ (x² + y²). Da die Stadtteile in der Regel nur im Kernbereich durch kleine Straßen erschlossen sind und dagegen die Randge- biete über gut ausgebaute Straßen erreicht werden können, wurde als Kompromiss der Wert 50 km/h in die Berechnungsgleichung eingesetzt. Der sich dadurch vergrößernde Ausrücke- radius befindet sich immer noch im realistischen Rahmen. Dies wird von einzelnen, tatsäch- lich ermittelten Daten, bestätigt. Trotz der gewählten größeren Durchschnittsgeschwindigkeit werden auch Einsatzstellen außerhalb dieser Radien bei günstigen Anfahrtswegen innerhalb der Hilfsfrist erreicht, so dass der Kreis nur eine Näherung darstellt. Für die Fahrtzeit wurden 3 Minuten eingesetzt. Dieser Wert ergibt sich aus der in Kap. 5. definierten Hilfsfrist bei einer angenommenen Ausrückezeit der Freiwilligen Feuerwehr von 5 Minuten[ 11]. 6.2.2.3 Fahrzeugkonzept für die Freiwillige Feuerwehr Im Jahre 2001 wurde ein neues Fahrzeugkonzept für die Freiwillige Feuerwehr aufgestellt. Grund war die zeitliche und technische Überalterung des Fahrzeugparks. Durch zusätzliche Haushaltsmittel konnte die Umsetzung bereits im Doppelhaushalt 2001/2002 begonnen und bis zum Jahr 2006 zahlreiche Ersatzbeschaffungen umgesetzt werden. In Tabelle 6.4 ist das Fahrzeugkonzept mit dem Entwicklungsstand September 2006 aufgeführt. Die in der Tabelle 6.4 verwendeten Zeichen haben folgende Bedeutung: Bild 6.6 Ausrückeradien der Freiwilligen Feuerwehr - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 75 - X Fahrzeug ist vorhanden und konzeptkonform (X) Fahrzeug wird nach Erreichen der Altersgrenze nicht ersetzt 02, 03 ... Jahr, in dem das Fahrzeug neu beschafft werden wird oder soll (02)Jahr, in dem das Fahrzeug durch einen neuen Fahrzeugtyp ersetzt werden wird oder soll Bkonzeptkonformes Fahrzeug des Bundes (P)Fahrzeug des Bundes, welches als sogenanntes Platzhalterfahrzeug bis zur Auslieferung eines SW 2000 (Bund) im Dienst bleibt PFahrzeug des Bundes, bei Auslieferung entfällt das Platzhalterfahrzeug (PX)Fahrzeug des Bundes, welches nach Erreichen der Altersgrenze nicht ersetzt wird Tabelle 6.4 Fahrzeugübersicht der Freiwilligen Feuerwehr (Stand September 2006) 11 Aue12 Bulach13 Daxlanden14 Durlach15 Grötzingen16 Grünwinkel17 Hagsfeld18 Hohenwe t tersbach 19 Kni e lingen 20 Mühlburg21 Neureut22 Rüppurr23 Stupferich24 Wettersbach25 Wolfartsweier26 ABC Zug MTWXXXXXXX07X0707X07 TLF 8/18XXXX (X)X TLF 16/24X09X TLF 16/25 (09) (08) DLK 23/12XX LF 8 (08) LF 8/6XXXXXXXX08XXXX LF 16XX LF 16/1208X08X LF 16 TS(PX)B (PX)(PX) (PX)B (PX)(PX)(P) (P)(PX)(PX) HLF 1600X TSF- (W)X09 RW 2 (X) GW-Licht08 SW 2000P08P ETFB B Dekon-LKWB -PB FwA – TS (X) FwA - BootX Die grau unterlegten Felder markieren die dem Konzept entsprechenden Fahrzeuge. Zum Teil wurde bei den Fahrzeugtypen TLF 8/18 und LF 16 ein Feld mit einem grau unterlegten X mit einem darunter liegenden Feld verbunden. Dies bedeutet, dass der mit X gekennzeichne- te Fahrzeugtyp nicht mehr der geltenden Norm entspricht und deshalb bei der Ersatzbe- schaffung das darunter liegende einsatztaktisch vergleichbare Fahrzeug nach Norm bestellt - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 76 - wird. Das Feld des LF 16 TS des ABC-Zuges ist wegen des fehlenden Zeitplans des Bundes nur grau hinterlegt. Ebenfalls aus der Tabelle nicht zu ersehen ist die Tatsache, dass die Mannschaftstransportwagen (MTW) von Bulach und Hagsfeld vom Stadtfeuerwehrverband (SFV) gekauft und der Feuerwehr Karlsruhe zur Verfügung gestellt wurden. Dadurch konnte das Budget der Feuerwehr um 80.000 € entlastet werden. Die in der Tabelle aufgeführten Jahreszahlen der vorgesehenen Fahrzeugbeschaffungen gelten selbstverständlich nur bei bereitstehenden Haushaltsmitteln und nach Zustimmung des Gemeindrates. Eine verbindli- che Zusage ist damit nicht verbunden. Der Einsatzwert der Feuerwehr definiert sich über Mannschaft und Gerät. Daher ist es zur Umsetzung des Gesamtplanes „Fahrzeugkonzept Freiwillige Feuerwehr“ wichtig, die notwendigen Beschaffungen auch durchzuführen. Für die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes gelten jedoch andere Grundsätze. Nach der Neuorganisation des Katastrophenschutzes bekommt die Stadt vom Bund weniger Fahrzeu- ge zugewiesen. Diese werden nicht mehr wie zuvor in den Großstädten verstärkt vorgehal- ten, sondern gleichmäßig über die Fläche verteilt. Die Brandschutzkomponente des Bundes mit den Fahrzeugen LF 16 TS und SW 2000 stellt eine sinnvolle Ergänzung der kommunalen Fahrzeuge bei größeren oder abgelegenen Brandstellen dar. Durch die Reduzierung der vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge wird die Fähigkeit der Feuerwehr, katastro- phalen Bränden zu begegnen, etwas geschwächt. Sollten die vom Bund zur Verfügung ge- stellten Fahrzeuge in absehbarer Zeit (4-5 Jahre) nicht mehr ersetzt werden, muss das Fahr- zeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr bezüglich Logistik- Komponenten und Mannschafts- transportwagen fortgeschrieben werden. 6.2.2.4 Alarmierung der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe Die Alarmierung der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt je nach Verfügbarkeit der jeweiligen Abteilung rund um die Uhr oder im Rahmen der zeitlichen Beschränkungen. Sie erfolgt über Funkmeldeempfänger oder Sirene und kann derzeit aufgrund der vorhandenen Kommunikationstechnik nur für die komplette Abteilung erfolgen. Auch bei Bedarf nur eines Fahrzeuges mit vielleicht zwei Kräften muss die gesamte Abteilung alarmiert werden. Dies führt zum einen zu erhöhten Lohnausfallkosten, die durch die Gemeinde zu ersetzen sind, zum anderen sinkt die Motivation der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr deutlich, wenn sie wiederholt alarmiert werden, ohne zu einem konkreten Einsatz zu kommen. Aus diesen Gründen wird mittelfristig ein Alarmierungskonzept umgesetzt, bei dem jeweils nur einige Mitglieder der Abteilungen in sog. „Alarmierungsschleifen“ zusammengefasst und selektiv alarmiert werden können. Darüber hinaus soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch se- lektive Alarmierung besondere Kenntnisse einzelner Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr besser nutzen zu können. In der nachstehenden Tabelle 6.5 ist der derzeitige Bestand an Funkmeldeempfängern der einzelnen Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Karlsruhe aufgeführt. Darin ist auch die Verteilung der digitalen Meldeempfänger (DME) er- sichtlich. Eine vollständige Umstellung auf die digitale Alarmierung wird angestrebt. Dies be- inhaltet auch die Notwendigkeit einer differenzierten Alarmierung wie zuvor dargestellt. Aus- schlaggebend für die zeitliche Umsetzung sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Während der Übergangszeit kann parallel alarmiert werden. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 77 - Tabelle 6.5 Verteilung der Funkmeldeempfänger AbteilungAnzahl der Aktiven Stand 01.01.06 Anzahl der FME Insgesamt Geräte neueren Typs DME Geräte alten Typs FME Anzahl Aktive/FME ABC-Zug27194151,42 Aue28212101,33 Bulach33252501,32 Daxlanden41269171,58 Durlach54454501,20 Grötzingen424217251,00 Grünwinkel33191901,74 Hagsfeld34232301,48 Hohenwettersbach 25212101,19 Knielingen432210121,95 Mühlburg31222201,41 Neureut1038141401,27 Rüppurr32212101,52 Stupferich29191901,53 Wettersbach42333301,27 Wolfartsweier37289191,32 6.2.3 Zusammenwirken von Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr Die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind neben der Abteilung Berufsfeuerwehr, wie bereits mehrfach ausgeführt, ein unverzichtbarer Bestandteil des Gefahrenabwehrsystems der Stadt Karlsruhe. Als Feuerwehr der Stadt Karlsruhe arbeiten die Abteilungen eng und vertrauensvoll zusammen. Dennoch besteht ein für diese Konstellation typisches Span- nungsverhältnis. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr stärken ihre Motivation vor allem durch die Teilnahme an Einsätzen. Dabei erhalten sie die Gelegenheit, ihr meist in der Frei- zeit erworbenes Wissen zur Gefahrenabwehr anzuwenden und den Mitbürgern zu helfen. In Gemeinden mit einer Abteilung Berufsfeuerwehr werden aber die meisten Einsätze von den hauptamtlichen Kräften alleine oder gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr bewältigt. Ein Tätigwerden der freiwilligen Kräfte ist dabei nicht immer notwendig oder bedingt durch die Reihenfolge des Eintreffens nicht immer möglich. Gerade unter der Belastung des Einsatzes ist das Verständnis für die Belange der anderen Abteilung gefragt. Dieses Verständnis muss von allen Beteiligten weiterentwickelt werden. Im Bereich der Gerätewartung und – instandsetzung bietet die Abteilung Berufsfeuerwehr eine erhebliche Serviceleistung für die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Die gewonnene Zeit kann dadurch mit feuerwehr- technischer Ausbildung genutzt werden. Die Berufsfeuerwehr bildet die Grundlage der örtli- chen Gefahrenabwehr und stellt eine gleichbleibende Qualität auf hohem Niveau sicher. Die Freiwillige Feuerwehr unterstützt und ergänzt dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Unter- schiede bestehen hinsichtlich der Ausbildung. Einen Vergleich der Ausbildung zeigt Tabelle 6.6. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 78 - Tabelle 6.6 Vergleich der Ausbildung BerufsfeuerwehrFreiwillige Feuerwehr Grundausbildungslehrgang mit ab- schließendem Laufbahnlehrgang. Dauer 18 Monate. Beinhaltet den Umwelt- und Strah- lenschutzlehrgang I, den Maschinis- ten- und Sprechfunkerlehrgang so- wie die Ausbildung zum Rettungssa- nitäter Feuerwehr Grundausbildung nach FwDV von mind. 70 Std. + Ausbildungs- und Einsatzdienst von 80 Std. innerhalb von 2 Jahren. Übernahme einer Funktion in der Mannschaft Truppführerlehrgang mind. 35 Std. Der Lehrgang setzt den Atem- schutzgeräteträgerlehrgang und den Sprechfunkerlehrgang voraus Fahrzeugführer Führungslehrgang I Dauer: 8 Wochen an der Landesfeu- erwehrschule (LFS). Frühestens 5 Jahre nach der Laufbahnprüfung Gruppenführerlehrgang an der LFS Dauer: 2 Wochen stellvertr. Zugführer oder stellvertr. Wachabteilungs- führer Führungslehrgang II Dauer 2 Wochen an der LFS Zugführer oder Wachabteilungs- führer Vorbereitungsdienst für die Ausbil- dung zum Brandinspektor. Dauer 24 Monate bei verschiedenen Berufsfeuerwehren in Deutschland. Einschließlich Brandinspektorenlehr- gang von 18 Wochen an der LFS Zugführerlehrgang Dauer: 2 Wochen an der LFS Bei der Ausbildung für Angehörige der Berufsfeuerwehr ist der Bereich für Umwelteinsätze durch die Umwelt- und Strahlenschutzlehrgänge abgedeckt. Dies ist bei der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr nur durch zusätzliche Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule möglich. Ebenso ist für die Freiwillige Feuerwehr außer einer Erste - Hilfe - Ausbildung keine weitere Maßnahme im sanitätsdienstlichen Bereich vorgesehen. Dem gegenüber wird bei der Berufsfeuerwehr jeder Angehörige seit 1996 im Rahmen der Grundausbildung zum Ret- tungssanitäter ausgebildet. Zusätzlich konnten sich Angehörige der Wachabteilungen freiwil- lig zur Rettungssanitäterausbildung melden. Stand heute stehen 92 Berufsfeuerwehrmänner als Rettungssanitäter zur Verfügung. Berufsfeuerwehrmänner können multifunktionell in fast allen Bereichen eingesetzt werden. So kann z. B. bei einem Brandeinsatz jeder als Atem- schutzgeräteträger eingesetzt werden. Andererseits kann ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr auf Grund seines ausgeübten Berufes über Spezialkenntnisse verfügen, die in der Feuerwehrausbildung so vertieft nicht vermittelt werden. Der Einsatzleiter wird sich in einem solchen Fall gerne beraten lassen. Die Berufung von Fachberatern ist vorgesehen. Der Vergleich der Ausbildungen verdeutlicht, dass der Beruf des Feuerwehrmanns eine ei- gene abgeschlossene Ausbildung mit einer Dauer von 18 bis 24 Monate erfordert, deren Inhalte weit über die für die Freiwillige Feuerwehr in Baden-Württemberg vorgesehenen zweiwöchigen Lehrgänge hinausgehen. Die Bevölkerung erwartet grundsätzlich professio- nelle Hilfe, egal ob im Hauptamt oder im Ehrenamt. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedin- gungen beschränkt sich dies bei der Freiwilligen Feuerwehr auf konkrete Teilfähigkeiten, die in einem eigenen Anforderungsprofil auf der Basis der in der Schutzzieldefinition dargestell- - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 79 - ten Tätigkeiten gemeinsam formuliert werden. Mit diesen Ausführungen sollen keinesfalls die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr geschmälert werden. Sie sind vielmehr als Schutz vor zu großen Erwartungen gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr zu werten. Eine Zusammen- arbeit zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Berufsfeuerwehr nach dem in Kapitel 6.2.2 be- schriebenen ssv-Prinzip nutzt die jeweiligen Stärken der beiden Abteilungen und garantiert langfristig die Schlagkraft der Feuerwehr Karlsruhe. 6.2.4 Analyse der Einsatzdaten von 1999 bis 2005 6.2.4.1 Grundsätzliches zur Auswertung der Daten. Die Feuerwehr Karlsruhe erfasst seit 1999 Einsatzdaten in einem EDV-Programm. Das Pro- gramm dient zum einen zur Erstellung von Einsatzberichten und zum anderen zur Auswer- tung der Einsatzstatistik. Hauptaufgabe war zunächst die Berichtserstellung. Die Auswertung im Rahmen der Einsatzstatistik beschränkte sich auf wenige Abfragen. Ende 2001 erkannte man die Notwendigkeit einer umfassenderen Dokumentation. Deshalb wurde in Eigenregie ein neues Programm zur Erfassung von Einsatzdaten erstellt und am 01.01.2002 in Betrieb genommen. Dabei konnten die bisherigen Erfahrungen berücksichtigt werden, so dass künf- tig neben einer ausführlicheren Datenerhebung auch die Auswertung erheblich erleichtert wird. Für die ersten Analysen im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans im Jahre 2002 wur- de auf die Daten von 1999 bis 2001 zurückgegriffen. Trotz der Einschränkungen in der Da- tenqualität, sind die getroffenen Schlussfolgerungen richtig. Dies wurde bei der Überarbei- tung im Jahre 2006 mit den Daten des Jahres 2005 bestätigt. Zur Orientierung ist in der Ta- belle 6.7 die Anzahl der vorhandenen Datensätze, die der Zahl der jährlichen Einsätze ent- sprechen, aufgeführt. Tabelle 6.7 Gesamteinsätze der vergangenen ausgewerteten Jahre 1999 2000 2001 2005 Gesamteinsätze 3828 2505 2720 2293 6.2.4.2 Auswertung nach Stadtgebiet Um die Verteilung der Einsätze über das Stadtgebiet zu ermitteln, wurden zunächst alle Ein- sätze mit Alarmfahrt herausgefiltert. Anschließend wurden alle Einsätze ermittelt, die über den Straßennamen einem Stadtteil zuzuordnen waren. (Anm.: Im alten Berichtsprogramm konnte der Straßenname noch von Hand eingetragen werden. Durch Schreibfehler oder durch Ergänzungen veränderte Straßennamen konnten vom Rechner keinem Stadtteil zuge- ordnet werden, wodurch sich die Datenmenge reduzierte. Dieser Fehler wurde im neuen Berichtsprogramm ausgeschlossen.) Einzig die Einsätze auf Schnellstraßen oder Autobah- nen werden keinem Stadtteil zugeordnet. Abschließend wurden die Daten nach drei reprä- sentativen Stichworten gefiltert. In der Tabelle 6.8 sind die Zahlenwerte aufgeführt. Tabelle 6.8 Datengrundlage der vergangenen drei Jahre 1999 2000 2001 2005 Gesamteinsätze3828 2505 2720 2293 Fahrten mit Alarm1454 1412 1513 1418 einem Stadtteil zuzuordnende Einsätze1088 1083 1163 1348 davon Einsatzstichwort „Person in Not“281 276 261 307 davon Einsatzstichwort „Brandeinsatz*“140 134 97 127 davon Einsatzstichwort „Feuermelderalarm“ 278 310 360 369 * unter Brandeinsatz wurden die Einsatzstichworte „Kellerbrand“, „Zimmerbrand“, „Küchen- brand“, „Wohnungsbrand“ und „sonstige Brandeinsätze“ zusammengefasst. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 80 - Zunächst wurden die nach Stadtteilen auswertbaren zeitkritischen Einsätze der Jahre 1999 bis 2001 herausgefiltert und in Spalte 1 – 4 der Tabelle 6.9 zusammengefasst. Anschließend wurde in der Spalte 5 der durchschnittliche Wert an Einsätzen pro Stadtteil ermittelt. Nach diesem durchschnittlichen Wert in Spalte 5 wurde die Tabelle absteigend sortiert. Der Betrag der maximalen Abweichung, bezogen auf den Durchschnittswert, steht in Spalte 6. Die ma- ximale prozentuale Abweichung,, bezogen auf den Durchschnittswert, steht in Spalte 7. Eine niedrige prozentuale Abweichung lässt auf ein relativ konstantes Einsatzaufkommen schlie- ßen, wobei diese Auswertung in den kommenden Jahren noch aussagekräftiger wird. In der Spalte 8 ist der Durchschnittswert der prozentualen Abweichung von 9 aufeinanderfolgenden Stadtteilen zusammengefasst. Tabelle 6.9 Spalte 12 3 4 5 6 7 8 1999 20002001Schnitt ges Ma- xAbw.Sch nitt Pro- zent- abw. Durchschn proz. Abw. Südweststadt94 138 130 120,6726,67 22,10 Innenstadt-West120 116 109 115,006,00 5,22 Durlach96 102 111 103,008,00 7,77 Weststadt87 86 81 84,67 3,67 4,33 Mühlburg90 72 90 84,00 12,00 14,29 Oststadt76 71 85 77,33 7,67 9,91 Grünwinkel75 64 73 70,67 6,67 9,43 Innenstadt-Ost61 57 74 64,00 10,00 15,63 Südstadt52 66 61 59,67 7,67 12,85 18,21 Daxlanden45 38 43 42,00 4,00 9,52 Waldstadt21 30 31 27,33 6,33 23,17 Oberreut26 22 34 27,33 6,67 24,39 Beiertheim-Bulach 25 26 18 23,00 5,00 21,74 Nordweststadt29 25 29 27,67 2,67 9,64 Neureut16 34 35 28,33 12,33 43,53 Rüppurr26 21 26 24,33 3,33 13,70 Knielingen26 12 28 22,00 10,00 45,45 Grötzingen20 19 19 19,33 0,67 3,45 21,62 Hagsfeld11 20 15 15,33 4,67 30,43 Rintheim14 14 24 17,33 6,67 38,46 Weiherfeld-Dammerstock 12 13 14 13,00 1,00 7,69 Nordstadt10 6 8 8,00 2,00 25,00 Wolfartsweier6 9 4 6,33 2,67 42,11 Grünwettersbach3 5 7 5,00 2,00 40,00 Stupferich6 1 2 3,00 3,00 100,00 Hohenwettersbach 1 1 3 1,67 1,33 80,00 Palmbach1 2 1 1,33 0,67 50,00 45,96 Betrachtet man diese durchschnittliche prozentuale Abweichung pro Gruppe, lässt sich schlussfolgern, dass die Rangfolge der Stadtteile bezogen auf die Einsatzzahlen in den Gruppen 2 und 3 immer häufiger wechselt. Ein Trend lässt sich aufgrund der höheren Da- tenmenge nur für die Stadtteile der Gruppe 1 feststellen. Die Rangfolge ändert sich in dieser - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 81 - Gruppe nur geringfügig über die Jahre. Die Stadtteile Südweststadt, Innenstadt-West und Durlach wechseln sich auf den drei ersten Plätzen ab, wobei die Spitze immer von Südweststadt oder Innenstadt- West eingenommen wird. In Bild 6.7 wird die Einsatzentwicklung in den Stadtteilen dargestellt. Aufgrund der bisherigen Erkennt- nisse wird zur Ermittlung der Ein- satzverteilung pro Stadtteil der Durchschnittswert herangezogen. Das Ergebnis wird in Bild 6.8 ge- zeigt. Die durchschnittlichen Ein- satzzahlen pro Stadtteil sind für die Zusammenfassung von Bereichen vergleichbarer Einsatzhäufigkeit ausreichend genau. Ausgehend vom Mittelwert von 40,4 Einsätzen werden die über- und unterdurch- schnittlichen Bereiche noch einmal unterteilt und in Bild 6.9 graphisch dargestellt. In Bild 6.10 ist die Anzahl zeitkriti- scher Einsätze im Jahr 2005 zu sehen. Beim Vergleich mit Bild 6.8 ist in der Spitzengruppe nur wenig Veränderung zu erkennen. 0 20 40 60 80 100 120 140 Südweststadt Innenstadt-West Durlach Weststadt Mühlburg Oststadt Grünwinkel Innenstadt-Ost Südstadt 1999 2000 2001 0 20 40 60 80 100 120 140 Daxlanden Neureut Nordweststadt Waldstadt Oberreut Rüppurr Beiertheim-Bulach Knielingen Grötzingen 0 20 40 60 80 100 120 140 Rintheim Hagsfeld Weiherfeld-Dammerstock Nordstadt Wolfartsweier Grünwettersbach Stupferich Hohenwettersbach Palmbach 1999 2000 2001 Bild 6.7 Einsatzentwicklung in den Stadtteilen - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 82 - 0 20 40 60 80 100 120 140 Südweststadt Innenstadt-West Durlach Weststadt Mühlburg Oststadt Grünwinkel Innenstadt-Ost Südstadt Daxlanden Neureut Nordweststadt Waldstadt Oberreut Rüppurr Beiertheim-Bulach Knielingen Grötzingen RintheimHagsfeld Weiherfeld-Dammerstock Nordstadt Wolfartsweier Grünwettersbach Stupferich Hohenwettersbach Palmbach Mittelwert 40,4 Bild 6.8 Durchschnittliche Anzahl zeitkritischer Einsätze pro Stadtteil Bild 6.9 Verteilung der Einsatzschwerpunkte über das Stadtgebiet - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 83 - Vergleicht man die Bilder 6.2 und 6.9, erkennt man, dass nicht alle Stadtteile mit den häu- figsten zeitkritischen Einsätzen durch die Wachen der Berufsfeuerwehr abgedeckt sind. Das auf der Liste der Einsatzschwerpunkte an dritter Stelle stehende Durlach, kann von der Be- rufsfeuerwehr nur in einem Randbereich innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden. Im Einzel- nen handelt es sich um die kompletten Stadtteile Grötzingen, Wolfartsweier, Hohenwetters- bach, Grünwettersbach, Palmbach und Stupferich sowie Teile von Neureut, Waldstadt, Hagsfeld und Durlach. Addiert man die Einwohnerzahlen der betroffenen Stadtteile aus[ 3] S. 14 unter Abschätzung der anteilig betroffenen Stadtteile, werden ca. 55.000 Einwohner durch die Berufsfeuerwehr nicht abgedeckt. Dies entspricht einem Prozentsatz von ca. 20% bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl. Die am Anfang des Kapitels 6.2.4.2 erwähnten Einsätze auf Autobahnen und Schnellstraßen wurden bei der Analyse der Einsatzschwerpunkte ausgeklammert, da sie für die Schutzziel- betrachtung nur eine untergeordnete Rolle spielen. Der Ausrückebereich auf der Autobahn wird vom Regierungspräsidium zugewiesen und orientiert sich an der Leistungsfähigkeit ei- ner Feuerwehr. So fährt die Feuerwehr Karlsruhe auf der A8 weit über die Stadtgrenze bis km 257 (Parkplatz Darmsbach). Aufgrund der Weitläufigkeit des zugewiesenen Autobahnbe- reichs können nur in unmittelbarer Nähe des Stadtgebiets die Hilfsfristen eingehalten wer- den. Darüber hinaus gilt der Grundsatz „so schnell wie möglich“. Wegen des Zeitvorteils werden bei Autobahneinsätzen, abhängig vom betroffenen Bereich, die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr von Wettersbach, Wolfartsweier und Hagsfeld eingesetzt. Neben den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden dabei immer auch Kräfte der Berufsfeuer- wehr gebunden, die in diesem Moment für Einsätze im Stadtgebiet nicht mehr zur Verfügung stehen. Bild 6.10 Anzahl zeitkritischer Einsätze pro Stadtteil im Jahre 2005 2005 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Innenstadt-West Südweststadt Durlach Innenstadt-Ost Mühlburg Südstadt Weststadt Oststadt Grünwinkel Neureut Daxlanden Nordweststadt Oberreut Rüppurr Beiertheim-Bulach Grötzingen Waldstadt Rintheim Knielingen Weiherfeld-Dammerstock Hagsfeld Nordstadt Hohenwettersbach Stupferich Grünwettersbach Palmbach Wolfartsweier - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 84 - Interessant ist auch die Betrach- tung der drei wichtigen Einsatzar- ten „Person in Not“, „Brandein- sätze“ und „Brandmelderalarm“. Zunächst sind im Bild 6.11 die Werte der Jahre 1999 – 2001 der 9 Stadtviertel mit der höchsten durchschnittlichen Einsatzzahl aufgeführt. Auch hier sind die Schwankungen um den Mittel- wert in der Regel so gering, dass die weiteren Betrachtungen mit dem Mittelwert der letzten drei Jahre geführt werden können. Diese Aussage gilt nur für die neun Stadtviertel mit den höchs- ten Einsatzzahlen. Bei den restli- chen Stadtvierteln ist die Daten- menge für eine aussagekräftige Statistik noch zu gering. Bei Person in Not (Bild 6.12) nimmt die Weststadt die Spitze ein, gefolgt von der Südweststadt und Durlach. Dies hängt offen- sichtlich mit der hohen Bevölke- rungszahl der drei Stadtteile zu- sammen. Auch ist zu vermuten, dass das soziale Gefüge dabei eine große Rolle spielt. In klein- städtischen oder ländlich struktu- rierten Gebieten wird der Kontakt zur unmittelbaren Nachbarschaft stärker gepflegt, so dass im Not- fall Nachbarschaftshilfe und nicht der Ruf nach der Feuerwehr erfolgt. Person in Not 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Südweststadt Innenstadt-West Durlach Weststadt Mühlburg Oststadt Grünwinkel Innenstadt-Ost Südstadt 1999 2000 2001 Brandeinsätze 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 Südweststadt Innenstadt-West Durlach Weststadt Mühlburg Oststadt Grünwinkel Innenstadt-Ost Südstadt 1999 2000 2001 Brandmelderalarm 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Südweststadt Innenstadt-West Durlach Weststadt Mühlburg Oststadt Grünwinkel Innenstadt-Ost Südstadt 1999 2000 2001 Bild 6.11 Betrachtung dreier ausgewählter Einsatzarten Person in Not 0 5 10 15 20 25 30 35 Weststadt Südweststadt Durlach Oststadt Südstadt Mühlburg Innenstadt-West Innenstadt-Ost Grünwinkel Bild 6.12 Reihenfolge Mittelwert „Person in Not“ - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 85 - Ähnlich verhält es sich auch bei Brandeinsätzen (Bild 6.13). Hier liegen auch die bevölkerungsstärksten Stadtteile an der Spitze der Statistik. Der Anteil an Brandmelderalarmen ist in erster Linie von der Menge der Anlagen pro Stadtteil abhängig (Bild 6.14), so dass hier eine Verschie- bung an der Spitze stattfin- det. Die ersten 8 Stadtteile weisen auch in der Ge- samtstatistik überdurch- schnittliche Einsatzzahlen auf. Eine Ausnahme bildet Beiertheim-Bulach mit ei- nem überdurchschnittlichen Anteil an Brandmelder- alarmen bei unterdurch- schnittlichen Gesamt- einsatzzahlen. Die im Bild 6.15 gezeigten Diagramme bestätigen die bisherigen Aussagen. Brandeinsätze 0 2 4 6 8 10 12 14 Durlach Südweststadt Weststadt Südstadt Oststadt Innenstadt-West Mühlburg Grünwinkel Innenstadt-Ost Bild 6.13 Reihenfolge Mittelwert „Brandeinsatz“ Brandmelderalarm 0 10 20 30 40 50 60 Südweststadt Innenstadt-West Grünwinkel Innenstadt-Ost Durlach Mühlburg Oststadt Weststadt Beiertheim- Bulach Bild 6.14Reihenfolge Mittelwert „Brandmelderalarm“ Person in Not 2005 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Durlach Südweststadt Weststadt Südstadt Oststadt Mühlburg Innenstadt-Ost Innenstadt-West Nordweststadt Brandeinsätze 2005 0 2 4 6 8 10 12 14 16 Durlach Südstadt Weststadt Südweststadt Mühlburg Innenstadt-Ost Innenstadt-West Oberreut Neureut Brandmelderalarm 2005 0 10 20 30 40 50 60 70 Innenstadt-West Südweststadt Innenstadt-Ost Grünwinkel Südstadt Oststadt Durlach Daxlanden Nordweststadt Bild 6.15Vergleichstabellen der ausgewälten Einsatzstichworte aus dem Jahr 2005 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 86 - 6.2.5 Theoretische Betrachtung von Paralleleinsätzen mit Hilfe der Wahrscheinlichkeitsfunktion (Poisson-Verteilung) Zusätzlich zu der Bemessung der Feuerwehr auf der Basis der Schutzzieldefinition werden bei der Bedarfsplanung, besonders im Bereich Rettungsdienst, theoretische Betrachtungen hinsichtlich der Vorhaltung an Notfallkapazitäten angestellt[ 17]. Dabei wird die Vorhaltung an Fahrzeugen mit Besatzung durch das gleichzeitige Auftreten von Notfallfahrten bemes- sen. Da das Eintreffen aufeinanderfolgender Notfälle und die sich daraus ergebenden Pa- ralleleinsätze voneinander unabhängig und zufällig sind, lässt sich der Bedarf an Einsatzmit- teln mit Hilfe von statistischen Gesetzmäßigkeiten errechnen. Dabei wird die gleichzeitig notwendige Vorhaltung vergleichbarer Einsatzmittel mittels der diskreten Wahrscheinlich- keitsfunktion nach Poisson berechnet. Diese Vorgehensweise nennt man risikoabhängige Bemessung. Sie gilt, wenn die durchschnittliche Anzahl der Ereignisse das Ergebnis einer sehr großen Zahl von Ereignismöglichkeiten und einer sehr kleinen Ereigniswahrscheinlich- keit (Paralleleinsätze) ist. Die Formel für die Poisson-Verteilung lautet: (1) (2)mitλ = n . p Dabei bedeuten: m Erfassungszeitraum in Minuten (z. B. bei einem Bemessungsintervall von 12 Std. an 365 Tagen beträgt m = 365 . 12 . 60 min = 262.800 min) k Summe der Einsätze im Wachgebiet innerhalb des Erfassungszeitraums m p k / m = Eintrittswahrscheinlichkeit von Einsätzen pro Minute n Arithmetisches Mittel der Einsatzzeiten im Erfassungszeitraum m e Basis des natürlichen Logarithmus λ Parameter der Verteilung x Anzahl gleichzeitiger Einsätze innerhalb der mittleren Notfalleinsatzzeit, aus der die vorzuhaltende Anzahl an Einsatzmitteln ermittelt wird Bei der risikoabhängigen Bemessung nach Poisson werden nach der Berechnung des Wer- tesλ mit (2) zunächst mit der allgemeinen Formel nach (1) mehrere aufeinanderfolgende Einzelwahrscheinlichkeiten für P(x) mit x = 0, 1, 2, 3 berechnet. Anschließend wird, von x = 0 beginnend, die Summe der Einzelwahrscheinlichkeiten gebildet. (3)Σ P(x) Aufgrund von sich gleichzeitig ereignenden Notfällen entsteht eine Nachfrage nach mehr Einsatzmitteln als tatsächlich vorhanden sind. Das heißt, die Nachfrage X nach Einsatzmit- teln ist größer als die Anzahl x an vorgehaltenen Einsatzmitteln. Die Überschreitungswahr- scheinlichkeit für den Risikofall P(X>x), dass aufgrund von gleichzeitigen Notfällen mehr als die vorhandenen Rettungsmittel benötigt werden, berechnet sich nach der Formel: Den zeitlichen Abstand zwischen zwei statistisch erwarteten Risikofällen, das heißt Fällen, bei denen die Nachfrage größer war als die vorgehaltenen Einsatzmittel, bezeichnet man als Wiederkehrzeit. Die Berechnungsformel dazu lautet: λ x. e -λ P(x) = --------- Poisson - Verteilung x ! x (4) P(X>x) = 1 -Σ P(x) Überschreitungswahrscheinlichkeit x=0 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 87 - Dabei bedeuten: P(X>x) Überschreitungswahrscheinlichkeit n Arithmetisches Mittel der Einsatzzeiten im Erfassungszeitraum m in Minuten d Dauer des Bemessungsintervalls in Minuten (betrachtete Schichtlänge) Diese berechnete Wiederkehrzeit mit der Dimension Schichten wird nun mit einer gesell- schaftlich akzeptierten und festgelegten Wiederkehrzeit des Risikofalls verglichen. Ist der errechnete Wert kleiner als der festgelegte, muss in der Liste ein weiteres Einsatzmittel ein- getragen werden. Bei der Berechnung der Tabelle der Einzelwahrscheinlichkeiten P(x) erhält man somit die für den betrachteten Bereich und Zeitraum notwendigen Einsatzmittel. Nach diesem Verfahren kann z. B. die Anzahl an notwendigen Rettungswagen in einem Wachbe- reich ermittelt werden. Für die Feuerwehr, die in ihren Wachbereichen deutlich weniger Ein- sätze als der Rettungsdienst zu bewältigen hat, dient das Rechenverfahren zur Bestätigung der Notwendigkeit der der Berechnung zugrunde liegenden Einheit. Die in der unten aufge- führten Berechnung verwendete Wiederkehrzeit des Risikofalls wurde auf das allgemein ak- zeptierte Sicherheitsniveau von 10 Schichten festgelegt[ 17]. Zur Ermittlung der Daten wurde das Berichtsprogramm getrennt nach Hauptwachen- und Westwachengebiet ausgewertet. Ziel war es, nur die Anzahl der Einsätze innerhalb eines Wachgebietes unabhängig von der Stationierung des Einsatzfahrzeuges zu erhalten. Zu- nächst wurden die Fahrzeuge LF1 und LF2 getrennt nach Wachgebiet mit der zusätzlichen Unterscheidung Tag / Nacht ausgewertet. Die ermittelten Werte sind in Tabelle 6.10 für das jeweilige Fahrzeug zusammengefasst. Das Fahrzeug mit der größten mittleren Einsatzdauer wird für die weitere Rechnung herangezogen. Tabelle 6.10 Ermittelte und errechnete Grundwerte für das jeweilige LF aus 2005 Schicht LF 1 DauerDauer in min d TageZeit- raum m (d . Tage) Einsatz- zahl k mittlere Ein- satzdauer n (2) λ=n . k/m 05-17 Uhr 720 365 262800 522 32 0,06356164 Mo-So Bereich HW 17-05 Uhr 720 365 262800 349 32 0,04249619 05-17 Uhr 720 365 262800 233 34 0,03014460 Mo-So Bereich WW 17-05 Uhr 720 365 262800 175 38 0,02530441 Schicht LF 2 DauerDauer in min d TageZeit- raum m (d . Tage) Einsatz- zahl k mittlere Ein- satzdauer n (2) λ=n . k/m 05-17 Uhr 720 365 262800 439 31 0,05178463 Mo-So Bereich HW 17-05 Uhr 720 365 262800 327 31 0,03857306 05-17 Uhr 720 365 262800 216 36 0,02958904 Mo-So Bereich WW 17-05 Uhr 720 365 262800 168 39 0,02493151 Die errechnetenλ Werte des LF1 werden nun in die Gleichungen der Tabellen 6.11 – 6.14 eingesetzt. In den Tabellenköpfen sind neben den Formelzeichen der Berechnungsgleichung 1 n (5) W = ----------. ---- Wiederkehrzeit (des Risikofalls in Schichten) P(X>x) d - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 88 - zusätzlich die in Klammer gesetzten Ordnungsnummern der Gleichungen angegeben. Da- durch lassen sich die Rechengänge leichter nachvollziehen. Tabelle 6.11 Ergebnisse Bereich HW, Mo-So, 05:00 –17:00 Uhr Anzahl paralleler Einsätze (1) P(x) (3) Σ P(x) (4) P (X-x) (5) W Anzahl Einsatzmittel x = 0 93,84% 93,84% 6,16% 0,72 1 x = 1 5,96% 99,81% 0,19% 22,95 0 x = 2 0,19% 100,00% 0,00% 1089,06 0 x = 3 0,00% 100,00% 0,00% 68755,64 0 Ablesebeispiel: In dem betrachteten Zeitraum ergibt sich ein rechnerischer Parallelalarm alle 22,95 Schichten. Tabelle 6.12 Ergebnisse Bereich HW, Mo-So, 17:00 – 05:00 Uhr Anzahl paralleler Einsätze (1) P(x) (3) Σ P(x) (4) P (X-x) (5) W Anzahl Einsatzmittel x = 0 95,84% 95,84% 4,16% 1,07 1 x = 1 4,07% 99,91% 0,09% 50,63 0 x = 2 0,09% 100,00% 0,00% 3587,12 0 x = 3 0,00% 100,00% 0,00% 338362,91 0 Tabelle 6.13 Ergebnisse Bereich WW, Mo-So, 05:00 – 17:00 Uhr Anzahl paralleler Einsätze (1) P(x) (3) Σ P(x) (4) P (X-x) (5) W Anzahl Einsatzmittel x = 0 97,03% 97,03% 2,97% 1,59 1 x = 1 2,92% 99,96% 0,04% 106,04 0 x = 2 0,04% 100,00% 0,00% 10579,88 0 x = 3 0,00% 100,00% 0,00% 1406007,99 0 Tabelle 6.14 Ergebnisse Bereich WW, Mo-So, 17:00 – 05:00 Uhr Anzahl paralleler Einsätze (1) P(x) (3) Σ P(x) (4) P (X-x) (5) W Anzahl Einsatzmittel x = 0 97,50% 97,50% 2,50% 2,11 1 x = 1 2,47% 99,97% 0,03% 167,65 0 x = 2 0,03% 100,00% 0,00% 19918,22 0 x = 3 0,00% 100,00% 0,00% 3152572,94 0 Betrachtet man die Tabellen 6.11 – 6.14, wird die Vorhaltung eines Löschzuges pro Wach- bezirk bestätigt. Aufgrund der tatsächlich auftretenden Paralleleinsätze ist die Vorhaltung zusätzlicher Einsatzmittel für den Ersteinsatz nicht notwendig. Hier müssen unter Umständen Verzögerungen in der Hilfsfrist in Kauf genommen werden. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 89 - 6.2.6 Analyse externer Datenquellen zur Bevölkerungsentwicklung Eine strategische Planung der Feuerwehr erfordert nicht nur Überlegungen zum bisherigen Einsatzgeschehen, sondern macht darüber hinaus einen Blick auf die künftige Entwicklung der Bevölkerung notwendig. Dieser Blick ist nicht nur für die Feuerwehr wichtig, sondern vor allem für die gesamtstädtische Entwicklung von großer Bedeutung. Deshalb hat der Ge- meinderat im September 2005 eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe „Demographi- scher Wandel in Karlsruhe“ eingerichtet. Diese konnte im Juli 2006 einen Zwischenbericht [18] vorlegen, worin die ersten Ergebnisse der neuesten Prognoserechnungen des Amts für Stadtentwicklung vorgestellt werden. Nachfolgend werden die für die Feuerwehr wichtigsten Textpassagen zitiert. ... Die Bevölkerung Karlsruhes hat im langfristigen Trend seit 1946 zugenommen, wie aus Bild 6.16 hervorgeht. (...) Im Jahr 1975 hatte Karlsruhe mit 290.168 wohnberechtigten Ein- wohnern die vorläufig höchste Bevölkerungszahl seiner Geschichte. Sie wurde zu diesem Zeitpunkt ausgelöst durch den Abschluss der Eingemeindung von sechs vorher selbstständi- gen Gemeinden. Die gute wirtschaftliche Lage und die günstigeren Wohnbedingungen in den umliegenden Gemeinden des Landkreises Karlsruhe und der Südpfalz hatten jedoch ab En- de der 60er Jahre eine fortschreitende Stadt-Umland-Wanderung in Gang gesetzt, in deren Folge die Stadt fortwährend Einwohner an die Region verlor. Verschärfend kam hinzu, dass ab 1970 in Karlsruhe Jahr für Jahr mehr Menschen starben als geboren wurden. Bis 1986 hatte sich die Bevölkerungszahl (Wohnberechtigte) deshalb wieder auf 269.396 zurück ent- wickelt. Der vermehrte Zuzug von Aussiedlern, die Wanderungswelle im Zusammenhang mit der deutschen Einheit und der von den Balkankriegen ausgelöste Flüchtlingsstrom ließen die Einwohnerzahl (Wohnberechtigte) bis Mitte der 90er Jahre in raschen Schritten dann wieder 0 25.000 50.000 75.000 100.000 125.000 150.000 175.000 200.000 225.000 250.000 275.000 300.000 1946 1950 1954 1958 1962 1966 1970 1974 1978 1982 1986 1990 1994 1998 2002 Wohnberechtigte mit Nebenw ohnsitz Wohnberechtigte mit Hauptw ohnsitz und ausländ. Staats ange hör igk e it Wohnberechtigte mit Hauptw ohnsitz und deutscher Staats ange hör igk e it Amt f ür Stadtentw icklung Bevölkerungsprognose 2006 Bild 6.16 Entwicklung der Wohnberechtigten Bevölkerung in Karlsruhe 1946 - 2005 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 90 - auf mehr als 286.000 Wohnberechtigte ansteigen. Der nach wie vor spürbare „Aderlass“ an Einwohnern durch die Suburbanisierung wurde davon stark überlagert. Spätestens ab 1999 gewannen die Zuzüge aber derart an Stärke, dass die Einwohnerzahl Karlsruhes - auch durch eine deutliche Zunahme der Nebenwohnsitze - bis 2005 den Wert von 300.000 Wohnberechtigten nahezu erreichte. Allein in den Jahren 2000 bis 2005 sind über 158.000 Menschen neu nach Karlsruhe zugezogen. Rechnerisch wurde damit rund die Hälfte der Karlsruher Bevölkerung innerhalb der letzten fünf Jahre „ausgewechselt“. ... ... Auf der Basis dieser Grundannahmen wurden zwei Szenarien der voraussichtlichen Be- völkerungsentwicklung der Stadt Karlsruhe für die Jahre 2006 bis 2030 durchgeführt. Diese beiden Szenarien stellen dabei durch unterschiedliche Annahmen zur Zahl der Zuzüge eine „realistische“ und eine „optimistische“ Einschätzung der zukünftigen Entwicklungslinie der Karlsruher Bevölkerung dar. Beide denkbaren Entwicklungsverläufe sind in Bild 6.17 darge- stellt. Das realistische Szenario für Karlsruhe geht davon aus, dass die Zuwanderungsge- winne aus Nord- und Ostdeutschland sowie aus dem Ausland nur noch moderat ausfallen, die Situation auf dem Arbeitsmarkt sich nur langsam verbessert und damit die Einkommens- 316.487 310.420 317.487 315.574 306.735 302.007 305.066 220000 240000 260000 280000 300000 320000 340000 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 Optim istisches Sze nario Re alis tis che s Sze nario Bestandsentw icklung 31.12.2005: 299.608 Wohnberechtigte Amt f ür Stadtentw icklung Bevölkerungsprognose 2006 Re alis tis che s Sze nario: Mode rate Zuw ande rungsgew inne, leicht steige nde Lebense rw artung, unverände rte Ge burtenhäufigk eit, Situation auf dem Arbeitsm arkt verbessert sich nur langsam , Wohnbauge biete füllen sich nach und nach. Optim istisches Sze nario: Sehr hohe Zuw anderungsgew inne aus dem Ausland und Nord-/Ostdeutschland, leicht s teigende Lebe nserw artung, unveränderte Geburte nhäufigkeit, Situation auf dem Arbeitsm arkt ve rbessert sich spürbar, Bauge biete füllen sich ab 2007 zügig. Bild 6.17 Bevölkerungsvorausrechnung für Karlsruhe nach dem realistischen und den Optimistischen Szenario 2005 - 2030 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 91 - situation und Zukunftsperspektiven der Privathaushalte nicht besser werden. Dies wirkt sich direkt auf die Eigentumsbildung aus. Im realistischen Szenarion wird deshalb davon ausge- gangen, dass sich die im Flächennutzungsplan vorgesehenen Wohnbaugebiete nur nach und nach füllen. -466 -706 5.227 -1.595 1.364 1.422 -629 564 -684 1. 0 15 -345 -1.079 -478 -676 -572 -867 60 -2.686 -1.026 -59 -56 -359 -89 1.079 2.571 2.008 -537 -3.000-2.000-1.00001.0002.0003.0004.0005.0006.000 01 Innenstadt-Ost 02 Innenstadt-West 0 3 Süds ta dt 04 Südweststadt 05 Weststadt 06 No rdweststadt 07 Oststadt 08 M ühlburg 09 Daxlanden 10 Knie lingen 11 Grünwinkel 12 Oberre ut 13 Beiertheim-Bulach 14 Weiherfeld-Dammerstock 15 R üppurr 16 Waldstadt 17 R inthe im 18 H agsfeld 19 D urla ch 20 Grötzingen 21 Stupferich 22 Hohenwettersbach 23 Wolfartsweier 24 Grünwettersbach 25 Palmbach 26 Neureut 27 No rdstadt Bild 6.18 Voraussichtliche Zu-/Abnahme der Wohnberechtigten 2006 – 2030 in den Karlsruher Stadtteilen (realistisches Szenario) - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 92 - Das optimistische Szenario geht von sehr hohen Zuwanderungsgewinnen für Karlsruhe aus und einer spürbar verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt. Die Einkommenssituation der Bevölkerung stabilisiert sich, so dass die Wohnbauflächen ab 2007 zügig bebaut werden. ... Neben der Bevölkerungsvorausrechnung für die Gesamtstadt wurden auch die voraus- sichtlichen Entwicklungsverläufe für die 27 Stadtteile der Stadt Karlsruhe berechnet. Die Er- gebnisse hängen sehr stark von der im Flächennutzungsplan vorgezeichneten baulichen Entwicklung ab. Dies ist die ausschlaggebende Vorgabe der Stadtteilprognosen. Grundsätz- lich ist bei den Stadtteilprognosen aus methodischen Gründen mit einer größeren Schwan- kungsbreite der Eintrittswahrscheinlichkeit zu rechnen als bei der gesamtstädtischen Prog- nose. Die insgesamt leichte Zunahme der Bevölkerungszahl in Karlsruhe insgesamt bis 2030 (+0,8 %) ist der Saldo aus unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Stadtteilen. Während in acht Stadtteilen mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist, geht die Be- völkerungszahl in 15 Stadtteilen zurück. In vier Stadtteilen stagniert die Einwohnerzahl, d.h. die Veränderungen bleiben unter + / - 100 Personen. Bild 6.18 zeigt die Entwicklung in den einzelnen Stadtteilen. Der höchste Zuwachs wird für die Südstadt mit + 5.227 Personen er- rechnet. Ihre Einwohnerzahl nimmt um ein Drittel zu. Darin spiegelt sich die im Aufbau be- findliche östliche Südstadt. Mit seinem Konversionsgebiet Kirchfeld Nord kann Neureut mit zusätzlichen 2.571 Einwohnern rechnen (+ 14,9 %). Auch die Bevölkerung der Nordstadt wird noch um 2.008 Personen wachsen (+ 20,9 %), die der Nordweststadt um 1.422 (+ 12 %) – falls die westliche und östliche Flugplatzbebauung realisiert wird. Darüber hinaus wer- den in der Weststadt (+ 1.364 / + 6,6 %), in Palmbach (+ 1.079 / + 59,4 %) und Knielingen (+ 1015 / + 10,9 %) 2030 deutlich mehr Menschen wohnen als 2005. In Palmbach werden die geplanten Neubaugebiete die Bevölkerung um mehr als die Hälfte anwachsen lassen. Auch Mühlburg (+ 564 / + 3,4 %) gehört zu den wachsenden Stadtteilen. Für die Feuerwehr bedeutet eine Zunahme der Bevölkerung in der Regel ein Ansteigen des Einsatzaufkommens. Eine Zunahme in dieser Größenordnung kann allerdings problemlos von den vorhandenen Kräften abgedeckt werden, soweit die schon jetzt erkennbaren und wirksamen Defizite beseitigt sind. Einzig die Wahrscheinlichkeit von Paralleleinsätzen erhöht sich. Wesentlich entscheidender sind Bevölkerungsverschiebungen innerhalb des Stadtge- bietes, wobei auf der Grundlage der vorliegenden Prognose von 15.310 neuen Einwohnern nur 3.650 in Gebiete ziehen, die von der Berufsfeuerwehr nicht innerhalb der Hilfsfrist er- reicht werden. Dabei handelt es sich um Neureut (Kirchfeldsiedlung) und Palmbach. Insge- samt verbessert sich aber die prozentuale Abdeckung der Bevölkerung. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 93 - 7. Erfüllung der Schutzziele in den derzeitigen Strukturen 7.1 Verfahren der Qualitätsanalyse Um die Qualität der Feuerwehr Karlsruhe zu beurteilen, ist es notwendig, die in der Schutz- zieldefinition festgelegten Leistungsmerkmale mit den tatsächlichen Einsatzdaten zu verglei- chen. Dabei wird der Zielerreichungsgrad in Bezug auf die Schutzzielkriterien „Einhaltung der Hilfsfrist“ und „Einhaltung der Personalstärke“ ermittelt. Der Zielerreichungsgrad gilt als Kennzahl für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Karlsruhe und liefert da- mit Hinweise für die Art und Durchführung der gegebenenfalls notwendigen Steuerungsein- griffe zur Sicherstellung der geforderten Qualität. Untersucht wurden für den vorliegenden Brandschutzbedarfsplan die in der Schutzzieldefinition beispielhaft festgelegten Einsatzmo- delle: „Kritischer Wohnungsbrand“, „Person unter Straßenbahn“ und „Gefahrstofffreisetzung“ Die aufgeführten Einsatzmodelle sind unter vielen möglichen Szenarien ausgewählt. Der Zielerreichungsgrad kann damit stellvertretend für andere, nicht untersuchte Szenarien, ge- wertet werden. Es wird dabei nur ein kleiner repräsentativer Bereich des gesamten Einsatz- spektrums betrachtet. Trotzdem lassen sich Aussagen zur Qualität der Feuerwehr treffen. Die Systematik der Auswertung wird in den Tabellen mit den Daten vom Jahr 2002 darge- stellt. Die anschließenden Bilder zeigen die Entwicklung der Erreichungsgrade über die Fol- gejahre. 7.1.1 Personaleinsatz Die Feuerwehr Karlsruhe fährt nach dem bereits beschriebenen Zugkonzept an die Einsatz- stelle. Dabei werden zwei Löschfahrzeuge durch eines oder mehrere Sonderfahrzeuge, ab- gestimmt auf das Einsatzstichwort, ergänzt. Diese Fahrzeuge sind mit einer Ausnahme im- mer voll besetzt, so dass sich der Personalbestand an der Einsatzstelle aufgrund der einge- setzten Fahrzeuge ermitteln lässt. Die Ausnahme bildet das LF 2 der Westwache, dessen Besatzung ab 18:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen um zwei Einsatzkräfte reduziert wird. Zusätzlich wurde bis zum 30.09.2003 das Personal für Sicherheitswachen bei Veran- staltungen von diesem Fahrzeug abgezogen. Da im Berichtsprogramm die Mannschaftsstär- ke abgefragt wurde, konnte die sich daraus ergebende Minderbesetzung des Zuges für die Schutzziele ermittelt werden. Die Regelbesetzung der für die Einsatzmodelle maßgeblichen Fahrzeuge ist in der Tabelle 7.1 aufgeführt. Tabelle 7.1 Besetzung der Einsatzfahrzeuge EinsatzfahrzeugKürzel Einsatzkräfte Löschfahrzeug 1 LF 16 Drehleiter DLK2 Löschfahrzeug 2 LF 26 Feuerwehrkran FwK2 Gerätewagen-Gefahrgut GW-G2 Rüstwagen-Saug RW-Saug2 Führungsfahrzeug ELW2 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 94 - 7.1.2 Hilfsfristen Seit 2002 werden die über Funk übertragenen, im Leitstellenrechner sekundengenau ge- speicherten „Zeitstempel“ der Fahrzeuge elektronisch in das Berichtsprogramm übertragen. Somit kann eine exakte Auswertung der Hilfsfristen erfolgen. Die Berufsfeuerwehr darf zur Zielerreichung maximal 6,5 Minuten Fahrtzeit benötigen. 7.2 Einsatzmodell ÄKritischer Wohnungsbrand³ Zur Auswertung der Daten zum „kritischen Wohnungsbrand“ wurden die Daten aus den Ein- satzstichworten „Kellerbrand“, „Zimmerbrand“, „Küchenbrand“ und „Wohnungsbrand“ aufge- listet. Bei allen diesen Stichworten fährt ein kompletter Löschzug die Einsatzstelle an, wobei immer ein Szenario, wie es in den Schutzzielen beschrieben ist, angetroffen werden kann. Insgesamt wurden im Jahr 2002 für das LF 1 82 Datensätze, für die DLK 87 Datensätze und für das LF 2 80 Datensätze ermittelt. Tabelle 7.2 zeigt die Daten der Auswertung der Fahr- zeuge LF 1 und DLK, Tabelle 7.3 die Daten des LF 2. In Spalte 1 sind die Eintreffzeiten von 0 – >14,5 Minuten ab 1,5 Minuten in Minutenschritten aufgeführt. In den Spalten 2 und 5 wird die Anzahl der Einsatzfahrten genannt, die innerhalb der in Spalte 1 aufgeführten Zeit für das jeweilige Fahrzeug durchgeführt wurden. In den Spalten 3 und 6 wird jeweils der errechnete Prozentsatz der Anzahl der Einsatzfahrten bezogen auf die im Tabellenfuß fett markierte Gesamteinsatzzahl aufgeführt. In den Spalten 4 und 7 können die aufsummierten Prozent- werte, beginnend von Null abgelesen werden. Die dunkelgrau unterlegte Zeile, markiert den Grenzwert der Hilfsfrist. Tabelle 7.2 Häufigkeitsverteilung der Fahrtzeiten von LF 1 und DLK für den „kritischen Wohnungsbrand“ im Jahre 2002 1234567 LF 1DLK ZeitAnzahl% % -Σ Anzahl% % -Σ >0 - 1,533,663,6644,604,60 >1,5 - 2,512 14,6318,291112,6417,24 >2,5 - 3,520 24,3942,682225,2942,53 >3,5 - 4,516 19,5162,201820,6963,22 >4,5 - 5,578,5470,73910,3473,56 >5,5 - 6,578,5479,2789,2082,76 >6,5 - 7,578,5487,8089,2091,95 >7,5 - 8,567,3295,1200,0091,95 >8,5 - 9,500,0095,1222,3094,25 >9,5 - 10,511,2296,3400,0094,25 >10,5 - 11,511,2297,5600,0094,25 >11,5 - 12,500,0097,5622,3096,55 >12,5 - 13,511,2298,7811,1597,70 >13,5 - 14,511,22100,0000,0097,70 >14,500,00100,0022,30100,00 Gesamt 8287 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 95 - Tabelle 7.3 Häufigkeitsverteilung der Fahrtzeiten von LF 2 für den „kritischen Wohnungsbrand“ im Jahre 2002 12341234 LF 2 ZeitAnzahl% % -Σ PersonalAnzahl% % -Σ >0 - 1,53 3,753,75 >1,5 - 2,514 17,5021,2523 11,1111,11 >2,5 - 3,513 16,2537,5032 7,4118,52 >3,5 - 4,520 25,0062,50412 44,4462,96 >4,5 - 5,56 7,5070,0051 3,7066,67 >5,5 - 6,578,7578,7569 33,33100,00 >6,5 - 7,58 10,0088,75 Gesamt 27 >7,5 - 8,53 3,7592,50 >8,5 - 9,53 3,7596,25 >9,5 - 10,50 0,0096,25 >10,5 - 11,51 1,2597,50 >11,5 - 12,50 0,0097,50 >12,5 - 13,51 1,2598,75 >13,5 - 14,51 1,25100,00 >14,50 0,00100,00 Gesamt 80 Die Analyse der Tabellen 7.2 – 7.4 ergibt, dass der Zielerreichungsgrad der „Zugfahr- zeuge“ LF 1 und DLK geringfügig vonein- ander abweicht. Als Ergebnis kann ein Ziel- erreichungsgrad von ca. 80 % für das LF 1 und die DLK attestiert werden. Die Abwei- chungen der Einzelfahrzeuge zueinander begründet sich zum einen von uneinheitli- chen Anfahrten an die Einsatzstelle, z. B. während Ausbildungen oder Rückfahrten von Einsätzen, oder zum anderen von zeit- lich versetzten Statuseingaben beim Eintref- fen an der Einsatzstelle während des Minu- tenwechsels. Weitere Zeitunterschiede er- geben sich durch die Verstärkungsfahrten des LF 2 der Hauptwache in das Gebiet der Westwache. Vermutlich aus diesem Grund ist auch der Zielerreichungsgrad für das LF 2 mit ca. 79 % etwas kleiner. Da das LF 2 als Fahrzeug des Ersteinsatzes für die Schutzzielerreichung notwendig ist, gilt ein Zielerreichungsgrad für „den kritischen Woh- nungsbrand“ von 79 %. Betrachtet man Tabelle 7.4, sieht man, dass das LF 2 der Westwa- che 27 mal zu einem „kritischen Wohnungsbrand“ gerufen wurde. In 66 % der Fälle, war das LF 2 unterbesetzt. Dies bekommt um so mehr Gewicht, wenn man bedenkt, dass die Unter- besetzung gewöhnlich in der Zeit zwischen 18:00 und 08:00 Uhr vorkommt. Gerade in der Nacht sind Brände aufgrund der späteren Entdeckungszeit weiter fortgeschritten als am Ta- ge. Somit werden zu einem Zeitpunkt Funktionen abgebaut, bei dem sie im Ersteinsatz am nötigsten gebraucht werden. Wie in Bild 7.1 zu sehen ist, hat sich die Entscheidung den Feuersicherheitswachdienst aus der Freizeit heraus zu leisten, positiv auf den Grad der Un- terbesetzung des LF 2 der Westwache ausgewirkt. Tabelle 7.4 Besatzung LF 2 der Westwache beim kritischen Wohnungsbrand Bild 7.1 Unterbesetzung des LF2 der West- wache in Prozent beim „kritischen Wohnungsbrand“ 0 10 20 30 40 50 60 70 80 2002200320042005 LF2 W W - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 96 - Betrachtet man Bild 7.2 erkennt man eine Streuung der Errei- chungsgrade um ca. 9 %. Au- ßerdem verzeichnet das LF 2 in den Jahren 2004 und 2005 einen höheren Erreichungsgrad. Die Abweichungen können in diesen Größenordnungen nur durch unterschiedliche Anfahrten an die Einsatzstelle kommen. 7.3 Einsatzmodell ÄPerson unter Straßenbahn³ Seit der ersten Ausarbeitung des Brand- schutzbedarfsplans im Jahre 2002 haben sich die Einsatzzahlen mit dem Stichwort Person unter Straßenbahn drastisch verrin- gert, wie in Bild 7.3 zu sehen ist. Für die Auswertung des Schutzziels „Person unter Straßenbahn“ standen für das Jahr 2002 ins- gesamt zwei Datensätze zur Verfügung. In Tabelle 7.5 sind die ermittelten Daten nach der gleichen Systematik wie bei der vorher- gehenden Schutzzielauswertung aufgelistet. Aufgrund der wenigen Datensätze ist eine statistische Aussage nur eingeschränkt mög- lich. Deshalb wurde nur nach dem LF 1 als Leitfahrzeug ausgewertet. Da der Zielerreichungsgrad neben dem Kräfteansatz von der Hilfsfrist abhängt, spielt die räumliche Nähe der Feuerwachen zu den Einsatzstellen eine große Rolle. Bild 7.4 zeigt deutlich, dass in den zurückliegenden Jahren die Mehrzahl der Einsatzstellen innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden konnten. Aufgrund der ho- hen Konzentration von Bahnen im innerstäd- tischen Bereich steigt die Wahrscheinlichkeit Bild 7.2 Erreichungsgrad in Prozent für den „kritischen Wohnungsbrand“ 72 74 76 78 80 82 84 86 88 2002200320042005 LF1 DL LF2 Bild 7.3 Anzahl der Einsätze „Person unter Straßenbahn 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1999200020012002200320042005 0 20 40 60 80 100 120 2002200320042005 LF1 Bild 7.4 Erreichungsgrad in Prozent für „Person unter Straßenbahn Tabelle 7.5 Person unter Straßenbahn 12 3 4 Zeit Anzahl % % -Σ >0 - 1,51 50,0050,00 >1,5 - 2,50 0,0050,00 >2,5 - 3,50 0,0050,00 >3,5 - 4,50 0,0050,00 >4,5 - 5,50 0,0050,00 >5,5 - 6,50 0,0050,00 >6,5 - 7,50 0,0050,00 >7,5 - 8,50 0,0050,00 >8,5 - 9,50 0,0050,00 >9,5 - 10,51 50,00100,00 >10,5 - 11,50 0,00100,00 >11,5 - 12,50 0,00100,00 >12,5 - 13,50 0,00100,00 >13,5 - 14,50 0,00100,00 >14,50 0,0050,00 Gesamt 2 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 97 - eines Unfalls mit der Anzahl der Passanten, die sich in unmittelbarer Nähe zur Straßenbahn bewegen. Wie die bisherigen Auswertungen in Kapitel 6. gezeigt haben, wird der Innenstadt- bereich sehr gut von der Hauptwache abgedeckt. 7.4 Einsatzmodell ÄGefahrstofffreisetzung³ Der Auswertung des Schutzziels Ge- fahrstofffreisetzung liegen die Einsatz- stichworte „Auslaufen von Säure/Lauge im Gebäude“, „Auslaufen Säure/Lauge auf der Strasse“, „Freisetzung gefährli- cher fester Stoffe auf der Strasse“, „Freisetzung gefährlicher fester Stoffe im Haus“, „Freisetzung gefährlicher Gase auf der Strasse“, „Freisetzung gefährlicher Gase im Haus“, „Gefahr- gutunfall auf der Strasse“, „Gefahrgut- unfall im Haus“, „mittlerer Umweltein- satz auf der Strasse“ sowie „mittlerer Umwelteinsatz im Haus“ zugrunde. Wie bei dem Einsatzstichwort „Person unter Straßenbahn“ haben sich auch hier seit der ers- ten Ausarbeitung des Brandschutzbedarfsplans im Jahre 2002, die Einsatzzahlen mit dem Stichwort „Gefahrstofffreisetzung“ drastisch verringert. In Bild 7.5 ist die Anzahl der Einsätze pro Jahr zu sehen. Für die Auswertung des Schutzziels „Gefahrstofffreisetzung“ standen für das Jahr 2002 insgesamt drei Datensätze zur Verfügung. In Tabelle 7.6 sind die ermittelten Daten nach der gleichen Systematik wie bei der vorhergehenden Schutzzielauswertung auf- gelistet. Auch hier ist eine statistische Aussage aufgrund der wenigen Datensätze nur einge- schränkt möglich. Deshalb wurde nur nach dem LF 1 als Leitfahrzeug ausgewertet. Trotz einer bestehenden Konzentration von größeren Industrieanlagen im Westen der Stadt können Transportunfälle im Be- reich Gefahrgut oder betriebliche Störun- gen mit Gefahrgutemissionen im gesam- tem Stadtgebiet vorkommen. Da Umwelt- schutzeinsätze nur durch die spezielle Ausstattung mit Material und Gerät sowie durch die besondere Ausbildung der Be- rufsfeuerwehr bewältigt werden können, sind die Standorte der Berufsfeuerwehr maßgebend für den Zielerreichungsgrad. Der ABC-Zug wird als besonders ausge- bildete Einheit bei Umweltschutzeinsätzen mit eingebunden, wird aber aufgrund sei- nes Standortes und seiner längeren Aus- rückezeit zu den Unterstützungskräften gerechnet. Bild 7.6 zeigt deutlich, dass in den zurückliegenden Jahren die Mehrzahl der Einsatzstellen innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden konnten Tabelle 7.6 Gefahrstofffreisetzung 12 3 4 Zeit Anzahl % % -Σ >0 - 1,50 0,000,00 >1,5 - 2,50 0,000,00 >2,5 - 3,50 0,000,00 >3,5 - 4,50 0,000,00 >4,5 - 5,50 0,000,00 >5,5 - 6,53 100,00100,00 >6,5 - 7,50 0,00100,00 >7,5 - 8,50 0,00100,00 >8,5 - 9,50 0,00100,00 >9,5 - 10,50 0,00100,00 >10,5 - 11,50 0,00100,00 >11,5 - 12,50 0,00100,00 >12,5 - 13,50 0,00100,00 >13,5 - 14,50 0,00100,00 >14,50 Gesamt 3 Bild 7.5 Anzahl der Einsätze „Gefahrstofffreisetzung“ 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 1999200020012002200320042005 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 98 - Bild 7.6 Erreichungsgrad in Prozent für „Gefahrstofffreisetzung“ 0 20 40 60 80 100 120 2002200320042005 LF1 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 99 - 8.Zielplanung In der Schutzzieldefinition wurde formuliert, welches Qualitätsniveau die Feuerwehr zur Si- cherstellung ihres gesetzlichen Auftrages erreichen muss. In den Kapiteln 6. „Die Feuerwehr der Stadt Karlsruhe heute“ und 7. „Erfüllung der Schutzziele in der derzeitigen Struktur“ wur- de auf der Grundlage verschiedener Datenquellen systematisch der Ist-Zustand der Feuer- wehr Karlsruhe untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Berufsfeuerwehr in ca. 80 % des Stadtgebietes die Hilfsfristen einhalten kann. Es wurden aber auch Schwachstellen, das heißt Abweichungen vom Soll-Zustand von ca. 20 % dokumentiert. Diese Abweichungen, also das Nichteinhalten der Hilfsfristen, resultieren aus den Standorten der Feuerwachen der Berufsfeuerwehr, insbesondere aus der Lage der Hauptwache. Eine Analyse der Einsatzda- ten der letzten sieben Jahre hat bestätigt, dass die Berufsfeuerwehr große Teile des Gebie- tes 2 (östliche Stadtteile) nicht innerhalb der Hilfsfrist erreichen kann. Insgesamt sind Gebie- te mit ca. 55.000 Einwohnern durch die Berufsfeuerwehr nicht abgedeckt. Dies entspricht einem ungefähren Prozentsatz von 20% bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl. Vollständig nicht erreicht werden die Stadtteile Grötzingen, Wolfartsweier, Hohenwettersbach, Grünwet- tersbach, Palmbach und Stupferich. Ebenso Teile von Neureut, Hagsfeld, Durlach und der Waldstadt. Somit ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit einer Ostwache der Berufsfeu- erwehr mit 14 Funktionen rund um die Uhr für den Ersteinsatz im Löschzug. Zum Standort einer Ostwache wurde bereits im Jahre 1978 ein Gutachten erstellt[ 19]. In dem Gutachten wurden die vier alternativen Standorte Durlacher Allee, Grötzinger Straße, Rommelstraße und Wolfartsweierer Straße untersucht. Der Leistungskatalog enthielt unter anderem die Aufgabe, einen optimalen Standort für eine zusätzliche Feuerwache-Ost festzulegen sowie die Einsatzbereiche der drei Wachen der Berufsfeuerwehr zu bestimmen. Die unabhängigen Gutachter kamen zu der folgenden Beurteilung der Situation: ...“Durch eine Reihe von Eingemeindungen in den letzten acht Jahren ist nicht nur die Fläche und die Einwohnerzahl der Stadt Karlsruhe beträchtlich gewachsen, sondern dadurch auch der Aufgabenbereich der Karlsruher Berufsfeuerwehr. Zwar gibt es in den ehemals selbständigen Vororten wie auch in den einzelnen Stadtteilen eine Viel- zahl Freiwilliger Feuerwehren, doch widerspricht deren Existenz nicht der Notwendig- keit einer effektiv einsetzbaren Berufsfeuerwehr. Der wesentliche Vorteil der Berufs- feuerwehr liegt neben ihrer Einsatzerfahrung in der Tatsache begründet, daß Berufs- feuerwehrwachen rund um die Uhr besetzt sind. Damit sind ihre Ausrückezeiten, also jene Zeitspanne zwischen der Meldung und dem Ausrücken der Fahrzeuge bzw. Ein- satzeinheiten, wesentlich kleiner als bei den Freiwilligen Feuerwehren. Ein solcher Vor- teil kann aber nicht genützt werden, wenn die Standorte der Berufsfeuerwehrwachen ungünstig zu den Brandobjekten liegen. ... ... Durch die Neueingliederung der Ortsteile im Osten der Stadt ist ein wirkungsvoller Einsatz der Karlsruher Berufsfeuerwehr im Laufe der Zeit immer schwieriger geworden. Die geographische Lage der beiden Wachen der Berufsfeuerwehr macht dies bereits deutlich und es wird durch den Isochronenplan für den status quo (...) eindeutig belegt. Um die Gefährdung von Menschen und Sachen in möglichst geringen Grenzen zu hal- ten, ist es nicht nur notwendig, den passiven Brandschutz zu erhöhen. Es drängt sich vielmehr die Notwendigkeit auf, durch Verortung einer weiteren Wache der Berufsfeu- erwehr den aktiven Brandschutz im Osten der Stadt auch über das Maß hinaus zu verbessern, das die Freiwillige Feuerwehren in diesem Teil der Stadt gewährleisten können. ... - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 100 - ... Wird in die Berechnung zusätzlich noch der jeweils zweitbeste Einsatzbereich der Feuerwachen einbezogen, so stabilisiert sich die Lösung immer mehr und zeigt deut- lich dass der Standort OW-1 (Durlacher Allee) für das Stadtgebiet in den augenblickli- chen Grenzen die optimale Ergänzung zu den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr ist. Dieses Ergebnis bestätigt sich auch dann, wenn die 16 Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet Karlsruhe in der Berechnung mitberücksichtigt werden. ... ... Nach den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchungen, die auftragsgemäß sons- tige Nebenbedingungen wie Verfügbarkeit des Grundstückes, verkehrstechnische An- bindung oder Ausgestaltung des Standortes im Detail nicht umfassen, empfiehlt sich für den Neubau einer Wache der Berufsfeuerwehr an erster Stelle der Standort OW-1 (Durlacher Allee), an zweiter Stelle der Standort OW-3 (Rommelstraße).“ ... Die von Prof. Dr.-Ing. Gadso Lammers und Dr.-Ing. Hans-Heinrich Hartung in ihrem Gutach- ten errechneten Isochronen um Haupt- und Westwache sind deutlich geringer als die über tatsächliche Einsätze gewonnenen Daten. Dies lässt darauf schließen, dass auch die be- rechneten Isochronen zu den alternativen Standorten im Osten der Stadt tatsächlich größer ausfallen. Trotz des unterschiedlichen Ansatzes kommen die Gutachter zu den gleichen Er- gebnissen, wie sie auch im vorliegenden Brandschutzbedarfsplan erarbeitet wurden. Grund- sätzlich haben die im Gutachten getroffenen Grundaussagen auch heute noch ihre Gültig- keit. Eine planerische Erreichbarkeit von 100 % des Stadtgebietes muss in der als Schutzziel de- finierten Qualität in Karlsruhe angestrebt werden, soweit dies sinnvoll möglich ist. Die tat- sächliche Erreichbarkeit ist vor allem von der Verkehrsanbindung abhängig. Eine von der Berufsfeuerwehr mit einem Löschfahrzeug durchgeführte Alarmfahrt von dem seit langem für eine Ostwache vorgesehenen Standort in der Untermühlsiedlung bis zur Autobahnausfahrt Karlsbad (Ampel), über die A5 und die A8, erbrachte eine Fahrtzeit von 9 Minuten. Diese Methode ist für eine umfangreiche Standortuntersuchung nur eingeschränkt geeignet. Bild 8.1 Ausgewählter Standort für eine Ostwache (Quelle: Stadtplanungsamt) - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 101 - Bei der Überarbeitung der Brandschutzbedarfsplans im Jahr 2006, konnte die Standortunter- suchung mittels EDV durch das Stadtplanungsamt durchgeführt werden. Dabei wurden die Isochronen um mögliche Standorte mit einem rechnergestützen Verkehrssimulationsmodell erstellt. Hierzu wurde für das gesamte Karlsruher Straßennetz die Einsatzgeschwindigkeiten der Feuerwehr-Fahrzeuge „unter Alarm“ abgeschätzt. Berücksichtigt wurden hierbei die Ört- lichkeiten wie Straßenbreite, Spurigkeit, Kurvigkeit, Steigung, Behinderungsquellen wie par- kende Fahrzeuge, Kreuzungen/Einfahrten. So können bei mehrspurigen, großzügig ausge- bauten Straßen höhere Einsatzgeschwindigkeiten als bei kleinen Wohnstraßen angenom- men werden. Für Wohnstraßen wurde eine Einsatzgeschwindigkeit von 30 km/h angenom- men. Für Straßen mit höherem Ausbaustandard wurden innerhalb des Stadtgebiets Ge- schwindigkeiten bis zu 60 km/h (z. B. Kriegsstraße) angenommen, für Straßen außerhalb bebauter Gebiete wurden Geschwindigkeiten bis zu 80 km/h (z. B. Südtangente) und maxi- mal 95 km/h (Autobahn) angenommen. Berücksichtigt wurden außerdem die Autobahnbe- helfszufahrten bei Hagsfeld und bei Wolfartsweier, welche der Feuerwehr zugänglich sind. Die hieraus erzeugten Isochronen der bestehenden Feuerwache West und der Hauptwache für 6,5 Minuten Fahrtzeit wurde mit Einsatzdaten verglichen und die angenommenen Ge- schwindigkeiten überprüft. Auf dem so geeichten Modell wurden dann für fünf alternative Standorte die Isochronen für 6,5 Minuten Fahrtzeit erzeugt. In gesamtstädtischer Abstim- mung wurde der Standort „Bellevue“, zwischen Kriegsstraße-Ost, Neuem Kreisel und Stutt- garter Straße ausgewählt. Bild 8.1 zeigt den Standort als Luftbild. In Bild 8.2 sind die errechneten Isochronen der Feuerwache West und der Ostwache im Standort „Bellevue“ zusammengefasst. Damit wird die Abdeckung der Stadt durch die Wa- chen der Berufsfeuerwehr dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass die errechneten Isochro- nen nur eine Annäherung an tatsächlichen Erreichbarkeiten darstellen können. Durch neue Straßenbaumaßnahmen wie der Ausbau der Nordtangente-Ost oder der 4-spurige Ausbau der B36 sind weiterhin Verbesserungen der Erreichbarkeit zu erwarten. Die Standortuntersu- chungen haben gezeigt, dass innerhalb der vorgegebenen Anfahrtszeit von 6,5 Minuten nie das gesamte Stadtgebiet mit zwei Feuerwachen abgedeckt werden kann. Bei dem ausge- wählten Standort „Bellevue“ können ca. 29.000 Menschen, dies entspricht etwa 10 % der Bevölkerung, nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden. Die Berufsfeuerwehr nähert sich aber diesen Gebieten und verkürzt damit ihre Eingreifzeit. Innerhalb der geforderten Fahrt- zeit von 6,5 Minuten werden die Stadtteile Grünwettersbach, Palmbach und Stupferich voll- ständig nicht erreicht. Ebenso Teile von Neureut, Hohenwettersbach, Hagsfeld Grötzingen, Durlach und der Waldstadt. Vergleicht man die vorhandenen Daten zur Bevölkerungsent- wicklung aus Kap. 6.2.6 mit den Isochronen der Berufsfeuerwehrwachen aus Bild 8.2, er- kennt man, dass auf der Grundlage der vorliegenden Prognose zu Bevölkerungsverschie- bungen innerhalb des Stadtgebietes von 15.310 neuen Einwohnern nur 3.650 in Gebiete ziehen, die von der Berufsfeuerwehr nicht innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden. Dabei handelt es sich um Neureut (Kirchfeldsiedlung) und Palmbach. Insgesamt verbessert sich aber die prozentuale Abdeckung der Bevölkerung. Die Notwendigkeit einer Ostwache wurde bereits in der Vergangenheit zum einen aus über- lieferten Grundsätzen auf der Grundlage von Dienstvorschriften und zum anderen aufgrund von Erfahrungen aus tatsächlichen Einsätzen erkannt. Auch wurde der notwendige Raum- bedarf zur Unterbringung der Einsatzmittel aufgeführt. Eine weitere systematische Betrach- tung des Stadtgebietes, wie sie in dem Gutachten von 1978 angestellt wurde, erfolgte jedoch nicht. Die Argumentation für eine neue Feuerwache ist in der Niederschrift über die 66. Ple- narsitzung des Gemeinderates am 12.09.1989 dokumentiert. Dort ist unter TOP 31 „Stel- lungnahme des Bürgermeisteramtes zur Anfrage eines Stadtrates zur Notwendigkeit einer Feuerwache Ost“ folgendes nachzulesen: - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 102 - ... „Erste Hinweise auf die Notwendigkeit einer Ostwache reichen bis zum Ende der 50er Jahre zurück. Damals waren bei der Begründung Standortfragen das wichtigste Argument. Heute sind Raumprobleme der vorhandenen Wachen und Belastungen der Anwohner als Argumente hinzugekommen. Der Bau der Südtangente und die Erweiterung der Westwache Anfang der 80er Jahre haben die Situation zunächst entschärft. Die Südtangente führte kurzzeitig zu einer Entlastung der Durlacher Allee und damit schnellerem Vorwärtskommen der Einsatz- fahrzeuge der Hauptwache sowie einer direkten Verbindung von der Westwache, auf der alle Umweltschutzfahrzeuge stationiert sind, in die östlichen Stadtteile. Die inzwi- schen erreichte Verkehrsdichte auf der Südtangente droht diese Vorteile bereits aufzu- zehren. Fahrzeughallen, Werkstätten, Trainingsstätten und Sozialeinrichtungen der vorhande- nen Wachen sind aus-, teilweise überlastet. Die Belästigung der Anwohner durch den Feuerwehrbetrieb führt immer wieder zu Klagen. Hieraus ergibt sich, dass eine Ostwache einsatztaktisch weiterhin wünschenswert ist. Das vorhandene Grundstück in der Untermühlsiedlung wird nach wie vor als Standort bereitgehalten.“ ... Bild 8.2 Abdeckung des Stadtgebiets durch West- und Ostwache (Quelle: Stadtplanungsamt) < 1,5 min.< 6,0 min.< 6,5 min.> 6,5 min. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 103 - Die Belastung der Südtangente hat sich seit dem Jahre 1989 mit 60.000 bis 70.000 Fahr- zeugen um ca. 2/3 auf bis zu 100.000 Fahrzeuge im Jahre 2002 erhöht. In Bild 8.3 wird die durchschnittliche Tagesbelastung im Monat (bereinigte Dienstag-Donnerstag Werte), ohne Feiertage und Tage vor Feiertagen an der Junker-und-Ruh-Brücke aufgezeigt. Die Notwendigkeit einer Ostwache wird auch im Entwurf des Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe beschrieben. Dabei werden von unabhängiger Stel- le die folgenden Feststellungen getroffen[ 21]: ... ÄFeuerwehr (Flächen für Gemeinbedarf) Für das Feuerlöschwesen sind in Karlsruhe die Berufsfeuerwehr, in Ettlingen und den übrigen Verbandsgemeinden jeweils die Freiwilligen Feuerwehren, zuständig. Die städ- tische Berufsfeuerwehr Karlsruhe besitzt zur Zeit zwei Stützpunkte: Die Hauptwache in der Südweststadt und die Feuerwache West in Mühlburg. Die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe gliedert sich in 15(heute 16)Abteilungen, die jeweils in den Außenstadttei- len einschließlich Mühlburg und Durlach eigene Gerätehäuser unterhalten. In Ettlingen und den übrigen Verbandsgemeinden ist jeder Ortsteil Standort einer Freiwilligen Feu- erwehr. Mehrere größere Industriebetriebe unterhalten eigene Werkfeuerwehren. Während die inneren Stadtteile und der Westen von Karlsruhe mit Rheinhafen und den Industriegebieten gut versorgt sind, sind die Stadtteile östlich der Autobahn A 5, u. a. bedingt durch die Verkehrsverhältnisse, von den Fahrzeugen der Hauptfeuerwache oft nicht mehr in den erforderlichen Einsatzzeiten erreichbar. Von der Berufsfeuerwehr kann ein wirkungsvoller Einsatz in der Regel nur dann geleistet werden wenn jedes Brandobjekt in5-10 Minuten von einer Feuerwacheaus erreichbar ist. Auch unter ungünstigen Verkehrsverhältnissen soll dabei eine Mindestgeschwindigkeit von 40 km/h von den Einsatzfahrzeugen eingehalten werden können. 30000 40000 50000 60000 70000 80000 90000 100000 110000 123456789101112 2 1 0 99 98 97 96 95 94 93 92 91 90 89 88 87 Bild 8.3 Verkehrsentwicklung der Südtangente an der Junker- und Ruh-Brücke[ 20]: - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 104 - Ein aktiver Brandschutz für die östlichen Stadtteile von Karlsruhe kann nur über eine zusätzliche Feuerwache östlich der Autobahn A 5gewährleistet werden. Diesem Bedarf wird durch Darstellung einer flächenmäßig noch nicht definierten Standortoption im geplanten Gewerbegebiet „Untermühl“ in Karlsruhe-Durlach für eine neue Feuerwa- che-Ost entsprochen. Dieser Wache werden künftig auch das Gewerbegebiet Hagsfeld sowie Teile der Waldstadt und Oststadt und der Stadtteile Hagsfeld und Rintheim zu- geordnet.“ ... Die verschiedenen zitierten Quellen beschreiben alle die Notwendigkeit einer zusätzlichen Feuerwache im Osten der Stadt. Teils wissenschaftlich begründet und teils aufgrund von Erfahrungen wurden über einen Zeitraum von 24 Jahren Argumente für eine Feuerwache- Ost gefunden. Im vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wurden diese Argumente gesam- melt und mit Einsatzdaten aus sieben zurückliegenden Jahren untermauert. Aus fachlicher Sicht muss jetzt gehandelt werden, um ein der organisatorischen Verantwortung entspre- chendes Sicherheitsniveau in der gesamten Stadt Karlsruhe zu schaffen. 8.1 Neue strategische Aufstellung der Feuerwehr In einer Zeit, in der der technische Fortschritt immer schneller zunimmt, muss auch die Feu- erwehrtechnik Schritt halten. Dies wird an der steigenden Zahl der notwendigen Sonderfahr- zeuge deutlich. Seit vielen Jahren verfolgt die Branddirektion bei Neubeschaffungen von Groß- und Sonderfahrzeugen das Konzept, durch eine Reduzierung auf sog. Abrollbehälter erhebliche Kosten bei der Fahrzeugbeschaffung einzusparen. Dies ging einher mit einem erheblichen Funktionsstellenabbau. Das Konzept der Abrollbehälter befindet sich noch im Aufbau und ermöglicht, flexibel auf neue technische Erfordernisse zu reagieren. Diese immer größer werdende Zahl der Sonderfahrzeuge hat in den derzeitigen Strukturen zu immer grö- ßer werdenden organisatorischen Problemen geführt. Somit ergibt sich die Notwendigkeit einer Ostwache nicht nur aus den vorgenannten Gründen der Abdeckung des Stadtgebiets, sondern auch aus strukturellen Verteilungsproblemen der Sonderfahrzeuge und Abrollbehäl- ter. Am Standort der Hauptwache fehlt jede Möglichkeit der Weiterentwicklung der Feuer- wehr unter technischen und fachlichen Aspekten. Dadurch konzentriert sich die gesamte neue Technik auf der Westwache. Quantitative und qualitative Grenzen sind dort erreicht. Durch die räumliche Entzerrung der Sonderfahrzeuge und Abrollbehälter in einer neuen Feuerwache, ergibt sich die Möglichkeit einer internen Umstrukturierung der Einsatzfunktio- nen. Dabei wird das Sicherheitsniveau in der bestehenden Qualität vereinheitlicht und die Fähigkeit, eine große Zahl an Sonderfahrzeugen und Abrollbehälter an die Einsatzstelle zu bringen, erhöht. In Bild 8.5 wird das Konzept graphisch erläutert. Kernpunkte sind die immer gleiche Löschzugstärke von 14 Funktionen im Ersteinsatz rund um die Uhr und eine erhöhte Zahl der Hilfeleistungsbesatzungen. Bei gleichbleibender Zahl an Funktionsstellen kann dies nur erreicht werden, wenn 12 Funktionen auf den Löschzugfahrzeugen, ständig durch eine Hilfeleistungsbesatzung ergänzt werden. Da die Sonderfahrzeuge und Abrollbehälter in der Regel zu den Ergänzungseinheiten gezählt werden, stellt die Hilfeleistungsbesatzung das Fahrzeug ab und füllt die Besatzung des zweiten Löschfahrzeugs auf die Sollstärke von 6 Funktionen auf. Das Sonderfahrzeug oder der Abrollbehälter können im Laufe des Einsatzes entweder von der Besatzung des ersten Zuges oder von nachrückenden Ergänzungseinhei- ten eingesetzt werden. Je nach Einsatzstichwort könnte die Hilfeleistungsbesatzung alterna- tiv schon auf der Wache das zweite Löschfahrzeug auffüllen. Diese Umsetzung der Funktionsstellen betrifft auch den Führungsassistent des A-Dienst Be- amten. Seit dem 01.01.02 fährt der A-Dienst als Selbstfahrer die Einsatzstelle an. Hierdurch wurde die Funktionsstelle des Führungsassistenten für den A-Dienst für andere Tätigkeiten frei. Derzeit besetzt der bisherige Führungsassistent tagsüber den ELW 2. In Zeiten der Min- destwachstärke pendelt der zweite Mann des GW-G-Land auf den ELW. Bei Einsätzen bei- - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 105 - der Fahrzeuge in der Nacht, ergibt sich die Besetzung des GW-G-Land mit nur einem Mann. Dies hat sich als unzureichend erwiesen. Bei Absicherungs- oder Gefahrguteinsätzen ist der zweite Mann zwingend notwendig. Durch die geplante Besetzung des ELW 2 durch den Pool der Hilfeleistungsbesatzungen wird dieser Mißstand behoben. Ebenso kann der Führungs- assistent des Feuerwehrkommandanten bei Selbstfahrt entfallen. Diese Stelle wurde bisher als Puffer für vorübergehend eingeschränkt einsatzdiensttaugliche Beamte, für vorüberge- hend abwesende Mitarbeiter (z.B. G 26-Untersuchung beim Arbeitsmedizinischen Dienst) oder sonstige Anforderungen des Einsatzalltags genutzt. Beim Wegfall der Stelle können die Mitarbeiter nur noch eingesetzt werden, wenn sie voll einsatz- und atemschutztauglich sind. Die Grundsätze der Personalbemessung wurden in Kapitel 6.2.1.3 ausführlich beschrieben. In der Tabelle 8.1 wird das neue Konzept dem Ist-Stand gegenübergestellt. Anschließend folgt die Berechnung der benötigten Personalstellen. Tabelle 8.1Vergleich der Funktionsstellen im Einsatzdienst ohne A- und B-Dienst Ist-Stand Neukonzept FahrzeugeTag 8:00-18:00 Uhr Nacht 18:00-8:00 Uhr, Sonn- und Feiertage Tag 8:00-18:00 Uhr Nacht 18:00-8:00 Uhr, Sonn- und Feiertage WestwacheWestwache ELW 2/11-31111 LF 16666 DL2222 LF 26444 Hilfeleistungsbesatzungen8666 Brandmeister vom Dienst1111 Zwischensumme:24202020 HauptwacheOstwache ELW 1/11-11 ELW 1/11-21 LF 16666 DL2222 LF 26644 Hilfeleistungsbesatzungen2266 Brandmeister vom Dienst1111 Zwischensumme :19171919 Gesamtsumme:43373939 Funktionsstunden/Woche 6576 6552 - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 106 - Bild 8.4 verdeutlicht plakativ den Lösungsansatz des Neukonzeptes. 73175 34111 50 5526 06183 34111 48 5526 166 73183 34111 48 5766 ,ellenPersonalst , Std Woche Woche Std. ellenPersonalst(4) ,ellenPersonalst , Std Woche Woche Std. ellenPersonalst(3) :KonzeptNeues Personalnesh vorhandetatsächlic(2) ,ellenPersonalst , Std Woche Woche Std. ellenPersonalst(1) :StandIst erveAusfallres itszeitWochenarbe Woche Woche tundenFunktionss ellenPersonalst :hnungellenberecPersonalst = ••= = ••= = = ••= − ••= - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 107 - Bild 8.4 Zuordnung der Funktionsstellen nach dem Neukonzept - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 108 - 8.2 Sofortmaßnahme Die Beseitigung der erkannten Mängel erfordert eine längere Realisierungsphase. Während dieser Übergangszeit müssten die Bürger mit den nun erkannten und dokumentierten Si- cherheitsabstrichen leben. Eine nahezu flächendeckende Einhaltung der Hilfsfrist kann unter den gegebenen Umständen nicht von heute auf morgen gelingen. Als Zwischenlösung dieser unbefriedigenden Situation wurde seit dem 01.07.02 die Parallelalarmierung der betroffenen Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr veranlasst. In Bereichen, die die Berufsfeuerwehr nicht in der Hilfsfrist erreichen kann, wird neben der Berufsfeuerwehr und der zuständigen Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr zeitgleich die notwendige Anzahl an Nachbarabteilun- gen mitalarmiert. Hierdurch wird die Chance erhöht, eine ausreichende Zahl von Einsatzkräf- ten im Ersteinsatz zur Verfügung zu haben. Dadurch besteht zumindest im Brandeinsatz die Möglichkeit, das Schutzziel eingeschränkt zu erreichen. Eine Einschränkung ergibt sich aus dem Fehlen der Drehleiter. Diese Sofortmaßnahme kann nur vorübergehend gelten. Da- durch, dass benachbarte Abteilungen mitalarmiert werden, erhöhen sich die Einsatzzahlen einer Abteilung um die Einsätze der Nachbarabteilungen. Somit nehmen die bekannten Probleme mit den Arbeitgebern der ehrenamtlichen Kräfte zu. Zusätzlich steigt das Unfallrisi- ko, weil mehr Feuerwehrfahrzeuge mit Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten die Einsatzstelle anfahren. Auch an der Einsatzstelle selbst führt das verstärkte Fahrzeugauf- kommen zu einem auf Dauer nicht verhältnismäßigen Aufwand und mitunter zu Qualitätsein- bußen. Zusätzlich sind durch die verstärkte Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr erhöhte Lohnausfallkosten zu erwarten. Grundsätzlich kann mit dieser Maßnahme nur die Erreichung des Schutzziels im Bereich „Brandschutz“ nennenswert verbessert werden. Durch die eingeschränkt vorhandene Aus- rüstung und Ausbildung im Bereich „Technische Hilfe“ und „Umweltschutz“ kann die Freiwilli- ge Feuerwehr nur Teile des Schutzzieles erfüllen. Auch im Bereich „Brandschutz“ fehlt den Abteilungen eine in der Landesbauordnung als zweiter Rettungsweg geforderte Drehleiter im Ersteinsatz. Die im Ortsteil Grötzingen stationierte Leiter kann aufgrund des Eingemein- dungsvertrages nicht zentraler im Osten der Stadt stationiert werden. Somit können die zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht strategisch sinnvoll genutzt werden. Trotz der beschriebenen Nachteile sind die Sofortmaßnahmen ohne Alternativen, wenn zu- mindest der Erreichungsgrad im Schutzziel „Brandschutz“ in Teilen kurzfristig gesteigert werden soll. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 109 - 9. Synergien 9.1 Allgemeines Die Kernaufgaben der Feuerwehr sind im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und im Produktkatalog des Landes beschrieben. Zur Sicherstellung einer umfassenden Verfügbar- keit leisten die Beamten des Einsatzdienstes Schichtdienst. Neben den Einsatzstunden und einem Bereitschaftsanteil in den Nachtstunden dient die Arbeitszeit vorrangig der Aufrecht- erhaltung und der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft sowie der Aus- und Fortbildung. Die darüber hinaus zur Verfügung stehende Arbeitszeit wird in den Werkstätten der Feuer- wehr und zur Bauunterhaltung der eigenen Liegenschaften eingesetzt. Einstellungsvoraus- setzung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst ist eine abgeschlossene Berufsaus- bildung in einem der Feuerwehr dienlichen Handwerk. Damit verfügt die Feuerwehr über Fachkräfte in allen für ihren Dienstbetrieb relevanten Bereichen. Der Betrieb eigener Werkstätten dient vorrangig der Aufrechterhaltung der Einsatzbereit- schaft (z.B. Reparatur am Wochenende). Sie fördern durch den Einsatz der Feuerwehrbe- amten eine enge fachliche Verbindung handwerklicher Fertigkeiten und feuerwehrtechni- schen Sachverstands. Ebenso sind sie im Bereich der Grenzkostenrechnung ein wichtiger Beitrag der Feuerwehr zu einer wirtschaftlichen Betriebsführung. Zur Auslastung freier Kapazitäten, Sicherstellung des hohen fachlichen Leistungsstandes der Werkstätten und zur Erzielung eines Betrags zur Kostendeckung ist es sinnvoll, auch Dritten gegenüber Leistungen zu erbringen. Bei zahlreichen Geräten der Feuerwehr bedarf es im Zuge des Qualitätsmanagements einer besonderen Schulung und Zulassung durch die Hersteller der Geräte. Da die Feuerwehr im Einsatz ausschließlich im sicherheitsrelevanten Bereich arbeitet und eine hundertprozentige Gerätesicherheit und -verfügbarkeit braucht, trägt der Betrieb von eigenen Werkstätten dem eigenen Sicherheitsbedürfnis unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und der Sicherheit der im Einsatz zu versorgenden Personen in besonderer Weise Rechnung. Durch die Verwendung der Einsatzbeamten in den Werkstätten der Feuerwehr besteht die Möglichkeit qualitativ hochwertige Wartungs- und Pflegearbeiten kostengünstig in Eigenregie zu erbringen. Dies verkürzt die Standzeiten, spart gegenüber der Fremdvergabe erhebliche Mittel und sichert eine hohe Identifikation der Feuerwehr mit ihrem Gerät, auf das sie sich im Einsatz blind verlassen können muss. Die Arbeit in den Werkstätten steigert auch das tech- nische know how im Umgang mit den Geräten im Einsatz. 9.2 Werkstätten Die Kraftfahrzeugwerkstatt Zu den Aufgaben der Kraftfahrzeugwerkstatt zählt die Wartung, Pflege, Inspektion und Repa- ratur aller kommunalen Fahrzeuge der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr. Derzeit ver- fügt die Feuerwehr über 92 Fahrzeuge und 14 Abrollbehälter. Durch die eigene Werkstatt ist es möglich, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge trotz einer unterdurchschnittli- chen Vorhaltung von Reservefahrzeugen sicherzustellen. Neben den Fahrzeugen wartet die Kraftfahrzeugwerkstatt auch Geräte wie Stromerzeuger, Tragkraftspritzen und Kompresso- ren. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 110 - Insbesondere für die Wartung der Fahrzeuge der Freiwillige Feuerwehr ist die eigene Werk- statt in Verbindung mit einer umfassenden Geräteprüfung von Vorteil, da von den Ehrenamt- lichen kaum eigene Arbeitsstunden aufgebracht werden müssen und die Ausfallzeiten der Fahrzeuge minimiert werden. Unter den Oberbegriff Geräteprüfung fällt auch die Prüfung des Gerätesatzes Absturzsiche- rung, der aus Seilen und Haltegurten besteht. Neben der Prüfung für den Eigenbedarf, wer- den zusätzlich jährlich ca. 50 sogenannte Rettungshosen für das Tiefbauamt überprüft. Für die Überprüfung ist ein spezieller Sachkundelehrgang notwendig der alle drei Jahre wieder- holt werden muss. Die Hydraulikwerkstatt In der Hydraulikwerkstatt wird das für die technische Hilfeleistung erforderliche hydraulische Rettungsgerät gewartet. Hierzu zählen Schneid- und Spreizgeräte, hydraulische Stempel und Hubwagen. Die Elektrowerkstatt In dieser Werkstatt werden alle tragbaren Elektrogeräte regelmäßig geprüft und gewartet. Die dort tätigen Beamten werden ebenfalls zur Prüfung und Wartung der stationären Gebäu- deinstallationen eingesetzt. Die netzunabhängige Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur der Feuerwachen und einiger ausgewählter Feuerwehrhäuser ist für die Bewältigung von flächigen Einsatzlagen (z.B. Sturm Lothar oder Hochwasser) mit Störungen der öffentlichen Infrastruktur existentiell. Die Funkwerkstatt Aufgabe der Funkwerkstatt ist die Wartung, Reparatur und Programmierung der Funkgeräte und Funkmeldeempfänger. Sie bietet damit die Gewähr für die Alarmierung der Feuerwehr und die Kommunikation an der Einsatzstelle und zwischen Einsatzstelle und Leitstelle. Bei der Alarmierungstechnik werden zahlreiche Meldeempfänger gewartet, die aufgrund ihres Alters in gewerblichen Werkstätten nicht mehr repariert werden können. Ebenso werden Alt- geräte als kostengünstig „Ersatzteillieferanten“ genutzt. Die Funkwerkstatt leistet einen we- sentlichen Beitrag zur Verlängerung der Lebensdauer der Funk- und Meldetechnik. Die Atemschutzwerkstatt Bei nahezu allen Brand- und Gefahrguteinsätzen werden zahlreiche Atemschutzgeräte ge- braucht. Diese Geräte müssen gereinigt, gewartet und geprüft, Atemluftflaschen gefüllt wer- den. Ebenso müssen die Atemschutzmasken nach jeder Benutzung desinfiziert und gewartet werden. Sicherheitsrelevante Teile müssen ausgetauscht werden. Die Qualifikation des hier eingesetzten Personals ist in der Feuerwehrdienstvorschrift 7 und in den Vorgaben der Her- steller beschrieben. Zur Vermeidung hoher Folge- und Unterhaltungskosten ist der Geräte- bestand auf ein notwendiges Minimum beschränkt. Dadurch ist es erforderlich, die Atem- schutzgeräte unmittelbar nach Einsatzende wieder einsatzbereit zu machen. Durch die aufwendige Technik der Atemschutzwerkstatt und die Qualifikation des dort einge- setzten Personals ist es für eine Reihe von Firmen interessant, ihre Geräte bei der Feuer- wehr kostenpflichtig prüfen zu lassen. Insgesamt wartet die Atemschutzwerkstatt jährlich ca. 2000 Atemschutzgeräte und ca. 3500 Atemschutzmasken der Feuerwehr sowie ca. 200 A- temschutzgeräte und ca. 300 Atemschutzmasken für Dritte. Darüber hinaus betreuen die Mitarbeiter der Atemschutzwerkstatt auch die Atemschutzübungsstrecke und bilden Atem- schutzgeräteträger aus. Für die Durchführung von Fremdarbeiten und die Benutzung der - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 111 - Atemschutzübungsstrecke durch Dritte sind 2005 Einnahmen in Höhe von ca. 12.500 € er- zielt worden. Die Feuerlöscherwerkstatt In besonderem Maße nutzt die Feuerlöscherwerkstatt das für die Feuerwehr ohnehin erfor- derliche Know how und Gerät zur Erzielung eines Deckungsbeitrags. Derzeit werden jährlich etwa 2500 Feuerlöscher unterschiedlichster Typen für städtische Dienststellen und den ei- genen Bedarf gewartet und erforderlichenfalls Ersatz beschafft. Dadurch wurden 2005 Ein- nahmen von 43.400 € erwirtschaftet. Die Schlauchwerkstatt Das Schlauchmaterial ist an den Einsatzstellen naturgemäß erheblichen mechanischen Be- lastungen und Verschmutzungen durch Brandschutt und Löschwasser oder Chemikalien ausgesetzt. Die Beamten in der Schlauchwerkstatt reinigen und trocknen die Schläuche, beseitigen Undichtigkeiten, binden neue Kupplungen ein und betreuen das Reservelager. Die Kleiderkammer Der Feuerwehreinsatz erfordert eine situationsbezogene, umfangreiche Schutzkleidung. In der Kleiderkammer werden in Zusammenarbeit mit der Schuhmacherei entsprechende Aus- rüstungen vorgehalten, repariert und getauscht. Durch die hohe Fluktuation im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr sind in einem hohen Maße gebrauchte Uniformen und Schutzkleidungen zu flicken und ggf. auf die Größe des nächsten Nutzers zu ändern. Die Mitarbeiter halten die Kosten durch eine sparsame Bewirtschaftung niedrig. Gebäudeunterhaltung Die Feuerwehr betreibt ihre Liegenschaften nach dem Eigentümermodell. Dies bietet sich durch die Vielzahl der im Einsatzdienst tätigen Handwerker an. Durch Eigenleistung ist es möglich, auch umfassende Arbeiten mit geringen Mitteln zu realisieren. So leistete die Feu- erwehr in den Jahren 1997 bis 1998 beispielsweise beim Umbau der Westwache 9500 Ar- beitsstunden. 9.3 Die Leitstelle Die originäre Aufgabe der gemeinsamen Leitstelle von Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist die Entgegennahme von Notrufen, die Disposition und die Alarmierung der erforderlichen Ein- satzkräfte. Im weiteren Einsatzverlauf dokumentiert sie das Einsatzgeschehen und stellt wei- tere Einsatzmittel auf Anforderung der Einsatzleitung bereit. Darüber hinaus nimmt die Leit- stelle auch Aufgaben für andere Ämter und Dritte wahr: - Alarmierung der Notfallseelsorger des Stadt- und Landkreis - Vermittlung von Telefongesprächen innerhalb der Branddirektion, zentrale Anlaufstel- le für externe Anrufer der Feuerwehr - Übernahme der Aufgaben der Rathauszentrale (aktuell ausgeweitet) außerhalb deren Regelarbeitszeit - Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen, z.B. Einbruchmeldungen, aus städtischen Gebäuden - Unterstützung der Fa. Siemens als Konzessionär der Brandmeldeanlage bei der Ü- berprüfung der Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen gegen Entgelt - Durchführung der Datenpflege im Einsatzleitrechner - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 112 - Die Tendenz bei den Leitstellen geht auf Bundes- und Landesebene aus betriebswirtschaftli- chen Gründen hin zu überregionalen, integrierten Leitstellen (Feuerwehr und Rettungs- dienst). Diese Tendenz wird spätestens mit Einführung des Digitalfunks im Jahr 2009/10 forciert werden, um Kosten bei der technisch notwendigen Umrüstung der Leitstellen zu spa- ren. In einigen Bundesländern werden bereits sogenannte „bunte Leitstellen“ diskutiert, bei denen die Polizei als dritter Partner eingebunden ist. Die Stadt Karlsruhe ist daran interes- siert, zusammen mit dem Landkreis Karlsruhe eine integrierte Leitstelle unter Einbindung des Rettungsdienstes auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe, ggf. in gemeinsamer Trägerschaft mit weiteren Gebietskörperschaften, zu betreiben. Aus unterschiedlichen Gründen wird dabei jedoch großer Wert auf eine klare Abtrennung zwischen polizeilicher und nicht polizeilicher Gefahrenabwehr gelegt und die Bildung einer „bunten Leitstelle“ abgelehnt. Die derzeitig genutzten Räumlichkeiten im Landratsamt Karlsruhe reichen für die Einrichtung einer integrierten Leitstelle für den Stadt- und Landkreis keinesfalls aus, schon gar nicht für die Einrichtung einer überregionalen Leitstelle unter Einbindung weiterer Stadt- und/oder Landkreise. Die räumliche Integration der Leitstelle in eine Feuerwache ist anzustreben, um Synergieeffekte nutzen zu können, die zum einen in der schnellstmöglichen Verstärkung des Leitstellenpersonals durch Führungskräfte und Kräfte des Einsatzdienstes liegen und zum anderen in der räumliche Nähe zu den ebenfalls in der Ostwache vorzusehenden Lagezent- ren des Führungs- und Verwaltungsstabes der Stadt zu sehen sind. Insofern gilt es, den Neubau einer Feuerwache so zu gestalten, dass die Option einer über- regionalen, integrierten Leitstelle auf Karlsruher Gemarkung, möglichst auf einer Feuerwa- che und damit in räumlicher Verbindung zu den Lagezentren, gegeben ist. 9.4 Vorbeugender Brandschutz Die Branddirektion ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als Fachbehörde gu- tachterlich tätig. Im Jahr 2005 wurden 361 Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmi- gungsverfahrens erarbeitet. Daneben wurden mit dem Bauordnungsamt 217 Brandverhü- tungsschauen durchgeführt. Die Beteiligung der Branddirektion im Baugenehmigungsverfahren und bei den Brandverhü- tungsschauen dient vorrangig dem Ziel, Brände zu verhüten, Rauch- und Wärmeausbreitung zu verhindern, eine Menschenrettung zu ermöglichen und wirksame Löschmaßnahmen durchführen zu können. Durch die Kombination von feuerwehrtechnischem Sachverstand mit einer umfangreichen Einsatzerfahrung ist es den Sachbearbeitern möglich, Gefahren schon in der Planungsphase zu erkennen und mit praxisorientierten Lösungen zu begegnen. Nur sie verfügen über eine ausreichende Kenntnis über die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feu- erwehr und ihres Gerätes und führen damit vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz zusammen. 9.5 Patientenversorgung an Einsatzstellen Die Feuerwehr Karlsruhe ist entsprechend den landesrechtlichen und vertraglichen Rege- lungen nicht in die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung eingebunden. Dennoch ergeben sich im Einsatzgeschehen zahlreiche Situationen, in denen die Feuerwehr bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, teilweise sogar bei mehreren Verletzten, eine qualifizierte Erstversorgung sicherstellen muss. Ebenso ist es selbstverständlich, den Rettungsdienst bei seinen Maßnahmen fachkundig zu unterstützen. Seit 2006 fährt die Berufsfeuerwehr als First Responder zu Notfalleinsätzen des Rettungs- dienstes, wenn sich ein Zeitvorteil zu den regulären Rettungsmitteln ergibt, um die Erstver- sorgung des Patienten zu übernehmen. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 113 - Die Feuerwehr bildet dazu seit 1995 Beamte des mittleren Dienstes und alle Brandmeister- anwärter zu Rettungssanitätern als der untersten, rettungsdienstlich anerkannten Qualifikati- onsstufe aus. Stand 2006 sind 92 Beamte der Berufsfeuerwehr zum Rettungssanitäter ausgebildet. Daneben gibt es Einsätze in Verbindung mit chemischen, biologischen oder radioaktiven Substanzen, bei denen Kräfte des Rettungsdienstes nicht ausreichend geschützt vorgehen können. Auch hier ist es erforderlich, eine qualifizierte Erstversorgung bis zu einer Dekonta- mination durchführen zu können. Das Land Baden-Württemberg stellte der Branddirektion, als untere Katastrophenschutzbe- hörde, einen Abrollbehälter zur Versorgung von 50 Patienten zur Verfügung. Dieser Abroll- behälter wird gemeinsam mit den Kräften des Rettungsdienstbereichs Karlsruhe und der Berufsfeuerwehr Pforzheim zum Einsatz gebracht. Die Berufsfeuerwehr Karlsruhe stellt im Einsatzfall 8 Einsatzkräfte zum Aufbau des Behand- lungsplatzes zur Verfügung und stellt den Organisatorischen Leiter des Behandlungsplatzes ( Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes mit den zusätzlichen Qualifikatio- nen Rettungssanitäter und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst). 9.6 Sonstige Aufgaben für städtische Ämter Die Branddirektion ist im Gegensatz zu allen anderen städtischen Ämtern in vollem Umfang rund um die Uhr verfügbar. Sie übernimmt daher vertretungsweise die unterschiedlichsten kommunalen Aufgaben: - Beseitigung von Ölspuren, soweit keine Privatfirma tätig wird, Reinigung von Stra- ßeneinläufen, Aufbau von Absperrungen und Verkehrssicherungen, Mithilfe im Winterdienst und beim Ausbringen von Streusalz (Aufgabenträger Tiefbauamt) - Aufgaben der unteren Wasserbehörde in Vertretung für das Rechtsreferat / Um- weltamt - Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten in Kindergärten und Kindertagesstätten für die Sozial- und Jugendbehörde. - Rathauszentrale - Anlaufstelle für Bürgeranfragen rund um die Uhr - Kommunales Kriesenmanagement 10. Anhang Anhang A Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr Anhang B Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Anhang C Im Text verwendete Abkürzungen Anhang D Feuerwehrtechnisches Glossar - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 114 - Quellennachweis [ 1] Schäfer/Hildinger, Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, erläuterte Textausgabe [ 2] Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten; Arbeitsgemein- schaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für (AGBF) – Bund / AK Grundsatzfragen 16.09.1998 [ 3] Statistisches Jahrbuch der Stadt Karlsruhe 2005, Amt für Stadtentwicklung [ 4] Autobahnpolizeidirektion Karlsruhe, Pressestelle [ 5] Deutsche Bahn AG, Karlsruhe/Mannheim [ 6] Wasserschutzpolizei Karlsruhe, Schiffsmeldestelle Iffezheim [ 7] Werkfeuerwehr MIRO, Karlsruhe [ 8] Steuerung der Feuerwehr, Teil 1: Produkte, Budget, Kontraktmanagement; Kommuna- le Gemeinschaftsstelle Köln (KGSt); Bericht Nr 5/1998 [ 9] „Feuerwehrsystem – O.R.B.I.T. Entwicklung eines Systems zurOptimiertenRettung, Brandbekämpfung mitIntegrierterTechnischer Hilfeleistung“ im Auftrag des Bundes- ministers für Forschung und Technologie, Porsche AG, Forschungsbericht KT 7612 (Kommunale Technologien) [ 10] Grundsatzstudie Feuerwehr Wb 410/78, zusammengefasster Ergebnisbericht; WIBE- RA Wirtschaftsberatungs AG, Düsseldorf [ 11] „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“; Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg; veröffentlicht in der Brandhilfe Baden-Württemberg im Juni 2000 [ 12] Produkte – Ziele – Kennzahlen, Kommunaler Produktplan Baden-Württemberg; Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart; ISBN 3-929981-30-0 [ 13] Risikoprofile und Belastungen im Feuerwehreinsatz; Prof. Dr. Dietrich Ungerer, Dr. Ulf Morgenroth, Hartmut Hesel; Sensormotorik-Labor Universität Bremen; veröffentlicht vfdb-Zeitschrift 2/93 [ 14] Informationen von Herrn Oberst Strasser, Feuerwehrkommandant, Kommando Feuer- wehr Basel-Stadt [ 15] Informationen von Herrn Dipl. Ing. Krajnz Berufsfeuerwehr Graz [ 16] Informationen von Monsieu Andre Schorle, Commandant, Chef de Groupement Nord du Corps Departemental, Hagueneau [ 17] Notfall & Rettungsmedizin 2002, S. 190-203, Ermittlung der bedarfsgerechten Fahr- zeugvorhaltung im Rettungsdienst, Aktuelle Bemessungsverfahren, H. Behrendt und R. Schmiedel, FORPLAN DR.SCHMIEDEL GmbH [ 18] Demografischer Wandel in Karlsruhe; Erste Ergebnisse der kleinräumigen Bevölke- rungsprognose 2005 – 2030; Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 21; Amt für Stadtent- wicklung - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 115 - [ 19] Gutachten zum Standort einer Feuerwache-Ost in Karlsruhe, Prof. Dr.-Ing. Gadso Lammers, Leiter des Institits für Städtebau und Landesplanung der Universität Karlsru- he (TH) und Dr.-Ing. Hans-Heinrich Hartung, Dezember 1978 [ 20] Stadtplanungsamt Karlsruhe, Bereich Verkehr [ 21] Flächennutzungsplan 2010, Entwurf Oktober 2000, Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Planungsstelle (Stadtplanungsamt Karlsruhe) - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 116 - Anhang A Fahrzeugübersicht Berufsfeuerwehr KAStand: 20. Sep. 06 Fahrzeugart FunkKFZ-Kennz.Bauj.Fahrzeugtyp Standort ELW 101 / 11-1 2113 1995 MB E 200Hauptwache ELW 101 / 11-2 2100 1997 Ford Galaxy GLX 4 x 4Hauptwache ELW 102 / 11-2 2102 1997 Ford Galaxy GLX 4 x 4Westwache ELW 101 / 11-3 2148 2001 Daimler Chrysler Sprin- ter 313 Hauptwache ELW 102 / 11-3 2190 2002 Daimler Chrysler Sprin- ter 313 Westwache ELW 201 / 12 2020 1982 DB 608 DHauptwache ELW 202 / 12 2009 2006 Neoplan N4426/3UE Westwache PKW01 / 17 2147 1992 Opel Astra DHauptwache PKW02 / 18 2118 1996 Ford Fiesta DWestwache PKW01 / 18-1 2111 1998 Ford Fiesta BHauptwache PKW01 / 18-2 2162 1994 Ford Fiesta DHauptwache MTW01 / 19 2112 2001 Ford Transit FT 330 M Hauptwache MTW02 / 19 2161 1994 Ford Transit DWestwache DLK 23-1202 / 33 2115 1998 DB 1427 FWestwache DLK 23-1201 / 33-1 2149 2001 MAN 15.284 LC Hauptwache DLK 23-1201 / 33-2 2134 1990 DB 1425 FHauptwache HLF 200001 / 46-1 2244 2004 Scania P 114Hauptwache HLF 200002 / 46-1 2247 2004 Scania P 114Westwache HLF 200001 / 46-2 2136 2000 Scania P 94Hauptwache HLF 200002 / 46-2 2137 2000 Scania P 94Westwache LF 24 K01 / 46-3 2142 1992 DB 1935 AHauptwache LF 24 K02 / 46-3 2143 1992 DB 1935 AWestwache GW-G-Land01 / 59 2030 1982 DB 1019 AFHauptwache RW-Saug02 / 59-1 2160 1995 DB 2538 KWestwache GW-G-Wasser02 / 59-2 2033 2003 MAN 9.225 LLC Westwache WLF 600002 / 65-1 2104 1988 DB 2628 KWestwache WLF 600002 / 65-2 2110 1989 DB 2636 KWestwache WLF 600002 / 65-3 2144 1993 DB 2538 KWestwache WLF 690002 / 65-4 2198 2006 Scania P 420 LB 6x2*4 MNA Westwache FWK02 / 71 2055 2002 LTM 1055/1Westwache KEF02 / 72 2154 1993 DB 310 DWestwache GW-T02 / 74 2125 1999 Ford Transit EAS 100 Westwache GW-T01 / 74-1 2060 2002 Ford Transit FT 330 K Hauptwache GW-T01 / 74-2 2044 2002 Ford Transit DK FT 330M Hauptwache GW-T01 / 74-3 80044 2000 Ford Fiesta Kastenwa- gen Hauptwache MZB04 / 79 Boot 1984 Ebert BootsbauRheinhafen - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 117 - FahrzeugartFunkKFZ-Kennz.Bauj.Fahrzeugtyp Standort AB Pritsche/Kran 02 / x65- 01 AB 01 1988 MeillerWestwache AB Streu02 / x65- 02 AB 02 1988 Küpper/Weisser Westwache AB A/S02 / x65- 03 AB 03 1989 CadoltoWestwache AB Rüst/Bau02 / x65- 04 AB 04 1989 CadoltoWestwache AB El/Au02 / x65- 05 AB 05 1989 CadoltoWestwache AB Pritsche02 / x65- 06 AB 06 1992 OttenbacherWestwache AB G-Geräte02 / x65- 07 AB 07 1993 ZikunWestwache AB G-30m³02 / x65- 08 AB 08 1993 Faun/AssmannWestwache AB G-Saug 9m³02 / x65- 09 AB 09 1993 KutschkeWestwache AB Rüst/Geräte02 / x65- 10 AB 10 1993 Rosenbauer/AIW Westwache AB Lüfter02 / x65- 11 AB 11 2003 ZieglerWestwache AB Boote02 / x65- 12 AB 12 2004 ZieglerWestwache AB MANV 5002 / x65- 13 AB 13 2005 SchmitzWestwache AB SLM02 / x65- 14 AB 14 2006 ZieglerWestwache FwA- RTB 202 / x96 2054 1984 HEKUWestwache FwA- Strom01 / x96-1 2236 1981 BoschHauptwache - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 118 - Anhang B Fahrzeugübersicht Freiwillige Feuerwehr KAStand: 20. Sep. 06 FahrzeugartFunkKFZ-Kennz.Bauj.Fahrzeugtyp Standort: MTW11 / 19 2140 1990 VW Kombi DAue TLF 8/1811 / 21 2129 1989 DB 917 AFAue LF 8/611 / 42 2070 2002 MAN 8.145 L-LF Aue LF 16-TS11 / 45 80124 1984 MagirusAue LF 8/612 / 42 2071 2002 MAN 8.145 L-LF Bulach LF 16-TS12 / 45 80111 1984 DB LAF 1113 B Bulach MTW13 / 19 2062 2004 Ford Transit FT 330M Daxlanden TLF 16/24-Tr.13 / 21 2222 2004 MAN 10.180 LAEC-LF Daxlanden LF 10/613 / 42 2001 2006 MAN 8.150 L-LF Daxlanden LF 16-TS13 / 45 80120 1982 MagirusDaxlanden MTW14 / 19 2066 2003 Ford Transit FT 330M Durlach HLF 160014 / 43 2151 2001 MAN 14.255Durlach LF 1614 / 44 2278 1979 DB 1019 FDurlach LF 16-TS14 / 45 80115 1984 DB LAF 1113 B Durlach GW-Licht14 / 59 2031 1983 DB 307 DDurlach MTW15 / 19 2114 1988 VW Kombi DGrötzingen TLF 8/1815 / 21 2077 1986 Unimog U 1300 L Grötzingen DLK 23-1215 / 33 2026 1982 DB 1419 FGrötzingen LF 16/1215 / 44 2003 2003 MAN 14.250 LE Grötzingen FwA- RTB 115 / X96 2021 2003 RukuGrötzingen MTW16 / 19 2097 2004 Ford Transit FT 330M Grünwinkel TLF 16/2516 / 23 2205 1980 DB 1019 AFGrünwinkel LF 8/616 / 42 2072 2002 MAN 8.145 L-LF Grünwinkel LF 16-TS16 / 45 80102 1983 DB LAF 1113 B Grünwinkel MTW-Jfw17 / 19 2109 1995 Ford Transit DHagsfeld LF 817 / 41 2138 1991 MB 711 DHagsfeld LF 8/617 / 42 2073 2002 MAN 8.145 L-LF Hagsfeld TLF 8/1818 / 21 2094 1985 Unimog U 1300 L Hohenwetters- bach LF 10/618 / 42 2002 2006 MAN 8.150 L-LF Hohenwetters- bach LF 16-TS18 / 45 80128 1984 MagirusHohenwetters- bach MTW19 / 19 2064 2004 Ford Transit FT 330M Knielingen TLF 8/1819 / 21 2065 1988 Unimog U 1300 L Knielingen LF 8/619 / 42 2229 2004 MAN 8.145 L-LF Knielingen LF 16-TS19 / 45 80122 1984 MagirusKnielingen MTW-Jfw20 / 19 2139 2000 MB Sprinter 311 CDI Mühlburg LF 8/620 / 42 2074 2002 MAN 8.145 L-LF Mühlburg LF 16-TS20 / 45 80110 1984 DB LAF 1113 B Mühlburg TSF-W20 / 48 2199 2006 MAN LE 8.150 4x2 BB Mühlburg - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 119 - FahrzeugartFunkKFZ-Kennz.Bauj.Fahrzeugtyp Standort: MTW21 / 19 2145 1992 Ford TransitNeureut TLF 16/2521 / 23 2038 1983 DB 1019 AFNeureut DLK 23-1221 / 33 2126 1996 DB 1425 FNeureut LF 821 / 41 2208 1980 DB LF 508 DGNeureut LF 1621 / 44 2107 1988 DB 1222 AFNeureut RW 221 / 52 X 29 1974 DB LAF 1113 B Neureut SW 2000- Tr.21 / 63 2204 1979 DB 1017 FNeureut STW21 / 64 2128 2004 Ford Transit DK FT 330 M Neureut TLF 8/1822 / 21 2099 1988 Unimog U 1300 L Rüppurr LF 8/622 / 42 2075 2002 MAN 8.145 L-LF Rüppurr LF 16-TS22 / 45 80116 1984 DB LAF 1113 B Rüppurr TLF 8/1823 / 21 2093 1985 Unimog U 1300 L Stupferich LF 8/623 / 42 2076 2002 MAN 8.145 L-LF Stupferich LF 16-TS23 / 45 80104 1983 DB LAF 1113 B Stupferich MTW24 / 19 2088 2003 Ford Transit FT 330M Wettersbach LF 8/624 / 42 2226 2004 MAN 8.145 L-LF Wettersbach LF 16/1224 / 44 2004 2003 MAN 14.250 LE Wettersbach LF 16-TS24 / 45 80119 1982 MagirusWettersbach MTW25 / 19 2105 1987 DB 207 DWolfartsweier TLF 16/24-Tr.25 / 21 2146 1993 DB 917 AFWolfartsweier LF 8/625 / 42 2131 2000 MAN 8.143 L-LF Wolfartsweier ABC-ErkKW26 / 91-1 80105 2001 Fiat Ducato, 4X4, 230L ABC-Zug ETF26 / 91-2 80054 1981 VW Kombi BABC-Zug Dekon-LKW-P26 / 93-1 80100 2001 MAN 10.163 LAEC/L26 ABC-Zug Dekon-LKW-G26 / 93-2 80101 2001 MAN 10.163 LAEC/L26 ABC-Zug - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 120 - Anhang C Im Text verwendete Abkürzungen A5Bundesautobahn 5 AAO Alarm- und Ausrückeordnung ABAbrollbehälter AB-A/S Abrollbehälter Atemschutz / Strahlenschutz AB-Boote Abrollbehälter AB-E/A Abrollbehälter Einsatzleit- und Besprechungscontainer AB-GG Abrollbehälter Gefahrgut AB-Lüfter Abrollbehälter mit Großlüfter AB-Pri./Kran Abrollbehälter Pritsche mit Kran AB-Pritsche Abrollbehälter Pritsche AB-Pulver Abrollbehälter mit einer Pulverlöschanlage AB-R/B Abrollbehälter Rüst- und Baumaterial AB-R/G Abrollbehälter Rüst / Geräte AB-Streu Abrollbehälter mit Streueinrichtung Salz / Ölbindemittel Abw. Abweichung AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands AVG Albtal Verkehrsgesellschaft BWBaden-Württemberg B10Bundesstraße 10 BABBundesautobahn BFBerufsfeuerwehr ca.zirka COKohlenmonoxid d.h.das heißt - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 121 - DLKDrehleiter mit Korb DME Digitale Meldeempfänger EDV Elektronische Datenverarbeitung ELW Einsatzleitwagen EnBW Energie Baden-Württemberg FFFreiwillige Feuerwehr fffolgende FME Funkmeldeempfänger FwFeuerwehr FWFeuerwache FwDV Feuerwehrdienstvorschrift FwG BW Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg FwKFeuerwehrkran GABl Gemeinsames Amtsblatt ges.gesamt GUV Gemeindeunfallversicher-ungsverband GW-G Gerätewagen Gefahrgut haHektar HLFHilfeleistungslöschfahrzeug Kap. Kapitel KEFKleineinsatzfahrzeug KGST Kommunale Gemeinschaftsstelle in Köln kmKilometer lLiter LFLöschgruppenfahrzeug LfsLandesfeuerwehrschule mMeter m³Kubikmeter Max. Maximal - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 122 - min.Minute Mio.Million, Millionen MZB Mehrzweckboot ORBIT Optimale Rettung, Brandbekämfung mit integrierter Technischer Hilfeleistung OVG Oberverwaltungsgericht o.ä.oder ähnlich proz. prozent RTW Rettungswagen RWRüstwagen S.Seite SFVStadtfeuerwehrverband ssvschneller, spezieller und verstärkend tTonne, Tonnen TBATiefbauamt THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk TLFTanklöschfahrzeug TOP Tagesordnungspunkt TroLF Trockenlöschfahrzeug TUIS Transport- Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem u.a.und anderes, unter anderem usw. und so weiter UVV Unfallverhütungsvorschrift VBKVerkehrsbetriebe Karlsruhe WIBERA Wirtschaftsberatungs AG, Düsseldorf WLF Wechselladerfahrzeug - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 123 - Anhang D Feuerwehrtechnisches Glossar Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) Dienstanweisung zur grundsätzlichen Regelung der Alarmierung des Ausrückens der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr zur Durchführung ihrer Einsatzaufgaben. Darüber hinaus enthält sie die Festlegung von Einsatzstichworten sowie von Maß- nahmen bei Groß- und Sonderalarmen. Abrollbehälter (AB) Austauschbarer Aufbau für Wechselladerfahrzeuge. Ein AB kann ein kastenförmiger Container, ein Pritschenaufbau, eine Kippmulde o.ä. sein. Abrollbehälter können vom Fahrzeug auf- oder abgesattelt werden. Abrollbehälter finden dann Verwendung, wenn wegen geringer Einsatzfrequenz die Beschaffung eines normalen Fahrzeuges nicht angezeigt ist, die Mittel aber dennoch vorgehalten werden müssen. Abrollbehälter Atemschutz / Strahlenschutz (AB-A/S) Container mit verschiedenen Typen von Atemschutzgeräten sowie Schutzkleidung und Geräte für den Strahlenschutzeinsatz. Abrollbehälter Boote (AB-Boote) Abrollbehälter zum Transport von Booten für den Hochwassereinsatz Abrollbehälter Einsatzleitung / Aufenthalt (AB-E/A) Abrollbehälter zur Ergänzung des ELW 3 für die Einsatzleitung oder als schnelle Un- terbringung für vom Einsatz betroffene Personen. Abrollbehälter Gefahrgut Geräte (AB-GG-Geräte) Abrollbehälter zum Transport von weiteren Geräten zur Bekämpfung von Gefahrgut- unfällen. Abrollbehälter Gefahrgut 30m³ (AB-GG±30m³) Abrollbehälter mit einem Fassungsvermögen von 30 m³ zum Auffangen und Zwi- schenlagern von Gefahrgut. Abrollbehälter Gefahrgut 9m³ (AB-GG-9m³) Abrollbehälter mit einem Fassungsvermögen von 9 m³ zum Auffangen, Zwischenla- gern und Transport von Gefahrgut. Abrollbehälter Lüfter (AB-Lüfter) Abrollbehälter zum Transport von verschiedenen Hochleistungslüftern z.B. zur Ent- rauchung von Tiefgaragen und Tunnels. Abrollbehälter Pritsche Kran (AB-Pri./Kran) Abrollbehälter zum Verladen und Transport von Material und Gerät. Abrollbehälter Pritsche (AB-Pritsche) Abrollbehälter zum Transport von Material. Abrollbehälter Pulver (AB-Pulver) Abrollbehälter mit einer Pulverlöschanlage. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 124 - Abrollbehälter Rüst Bau (AB-Rüst-Bau) Abrollbehälter zum Transport von speziellen Geräten und Ausrüstungen für den tech- nischen Hilfeleistungseinsatz, besonders bei Bauunfällen (Rüsteinsatz). Abrollbehälter Rüst Geräte (AB-Rüst-Geräte) Abrollbehälter zum Transport von speziellen Geräten für den technischen Hilfeleis- tungseinsatz (Rüsteinsatz). Abrollbehälter Streu (AB-Streu) Abrollbehälter zum Aufbringen von Streusalz oder Ölbindemittel. A-Dienst Führungsdienst der Berufsfeuerwehr Karlsruhe, der von 5 Personen aus dem höhe- ren feuerwehrtechnischen Dienst dienstplanmäßig wahrgenommen wird. Der A - Dienst ist Leiter des Einsatzes und trägt die Gesamtverantwortung. In Ab- sprache mit dem B – Dienst bestimmt er die Aufgabenverteilung. Atemgifte Sind Stoffe die als Gase, Nebel, Dämpfe oder Stäube auftreten, über die Atemwege oder die Haut in den Körper gelangen und gesundheitsschädlich auf Menschen und Tiere wirken. Dabei gibt es drei Hauptgruppen in der Wirkungsweise: Atemgifte mit erstickender oder Sauerstoff verdrängender Wirkung (z.B. Stickstoff) Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen (z.B. Blausäure, Kohlendioxid) Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung (z.B. Chlor, Nitrose Gase) B-Dienst Einsatzleiterdienst der Berufsfeuerwehr Karlsruhe der von 12 Personen aus dem ge- hobenen feuerwehrtechnischen Dienst dienstplanmäßig wahrgenommen wird. Wenn der Beamte des A – Dienstes nicht vor Ort ist, liegt die Einsatzleitung bei dem Beamten des B – Dienstes, der dann die Gesamtverantwortung des Einsatzes trägt. Brandmeldeanlage Fernmeldeanlage zum zuverlässigen Melden von Brandgefahren für Personen oder Sachen an die Feuerwehr bzw. an eine ständig besetzte Stelle (Leitstelle). An Brandmelderzentralen sind die verschiedensten Melder zur Brandfrüherkennung angeschlossen. Dabei unterscheiden sich die Melder in ihrer Bauart je nach ihrem Anwendungsgebiet. Man unterscheidet dabei zwischen Rauchmelder, Wärmemelder, Flammenmelder und Gasmelder. Bei Branderkennung geben sie einen elektrischen Impuls an die Brandmelderzentrale, die daraufhin eine Feuermeldung auslöst und weiterleitet. Chemikalienbinder Sind streufähige Granulate oder Pulver, die die Eigenschaft besitzen Flüssigkeiten aufzunehmen und zu speichern. Sie sind resistent gegen die gängigsten Chemikalien und sind nicht brennbar. Chemikalienschutzanzug (CSA) Ist ein Vollschutzanzug aus chemikalienbeständigem Material wie Viton, PVC, Ne- opren u.a. mit anvulkanisierten Stiefeln und Handschuhen. Der Anzug ist Luft- und Wasserdicht und kann daher nur in Verbindung mit Atemschutzgeräten getragen werden. Drehleiter (DL), Drehleiter mit Korb (DLK) Feuerwehrfahrzeug mit maschinell betriebenem Hubrettungssatz, d.h. einer vom Fahrzeugmotor hydraulisch betriebenen dreh- und ausfahrbahren Leiter. An der Spit- - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 125 - ze dieser Leiter kann ein Korb montiert sein, der zwei oder drei Personen aufnehmen kann. Alternativ kann ein schnell montierbarer Korb auf dem Fahrzeug mitgeführt werden. Drehleitern werden nach Norm über die Mindestforderung einer Rettungshö- he (erste Zahl) bei einer bestimmten Ausladung der Leiterspitze (zweite Zahl) defi- niert: Tabelle 16: Drehleitertypen Typ nach Norm Fahrzeuggröße KorbRettungshöhe bei Ausladung DL 18-12Lkw 12 tnein18 m12 m DLK 18-12 Lkw 12 tja18 m12 m DL 23-12Lkw 14 tnein23 m12 m DLK 23-12 Lkw 14 tja23 m12 m digitale Alarmierung Die digitale dient der Alarmierung der Einsatzkräfte. Im Gegensatz zu der analogen Technik, die nur komplette Alarmschleifen erreichen kann, bietet die digitale Alarmie- rung u. a. die Vorzüge einer Einzelalarmierung und einer besseren Abhörsicherheit, da die Funksignale verschlüsselt werden können. Einsatzleitwagen (ELW) Fahrzeuge der Einsatzleitung, die insbesondere mit Informations- und Kommunikati- onsmitteln (Alarm- und Einsatzpläne, Gefahrstoff-Nachschlagewerke, Telefon, erwei- terte Funkausrüstung, ggf. Fax, PC mit Datenbanken) ausgerüstet sind. Typen der ELW werden nach Norm in Abhängigkeit von der Größe gekennzeichnet: ELW 1 (Pkw Kombi), ELW 2 (Kleinbus, Transporter), ELW 3 (Bus). Fachberater Sind Personen die über besonderes Wissen oder Fähigkeiten zu bestimmten Ein- satzsituationen verfügen, und damit die Feuerwehr unterstützen. Diese Personen können Zivilpersonen, aber auch Feuerwehrangehörige sein. Fangleine (Feuerwehrleine) Gehört zur persönlichen Ausrüstung der Einsatzkräfte und ist eine 30 m lange Leine aus einer Kunstfaser mit einem Durchmesser von 10 mm, die von den Einsatzkräften in einem Beutel mitgeführt wird. Sie dient zum Hochziehen und Ablassen von Ret- tungs- und Angriffsgerät, als Signalleine für vorgehende Trupps und zum Selbstret- ten. Feuerlöscher Sind tragbare betriebsfertige Löschgeräte, zur Bekämpfung von Entstehungsbränden mit einem Gewicht von max. 20 kg. Sie beinhalten ein Treibgas sowie das Löschmit- tel. Es gibt verschiedene Bereiche (Brandklassen) für die die Feuerlöscher benutzt werden können. Diese Brandklassen sind als Piktogramme auf den Feuerlöschern dargestellt. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 126 - Brandklasse A: Für brennbare feste Stoffe, die flammen- und glutbildend sind. Brandklasse B: Für brennbare flüssige Stoffe Brandklasse C: Für brennbare Gase Brandklasse D: Für Metallbrände wie Magnesium, Aluminium, Natrium, Kalium Brandklasse E: Für brennbare Stoffe der Klasse A – D in Verbindung mit Elekt- roanlagen Für die verschiedenen Anwendungsbereiche gibt es verschieden Löschmittel wie z.B. Löschpulver für Brandklasse ABC, BC und D Wasserlöscher für Brandklasse A Schaum für Brandklasse AB Kohlendioxid (CO2) für Brandklasse C und E Feuerlöschmittel Sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe mit denen ein Brand gelöscht werden kann. Sie werden in Löschmittelgruppen eingeteilt: Wasser, Netzmittelwasser, Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO2) und sonstige Löschmittel wie z.B. Sand oder andere trockene nicht brennbare Matrialien die die Zuführung von Sauerstoff verhindern. Feuerwehreinheiten Trupp Ist die kleinste selbständige taktische Einheit zur selbständigen Durchführung von Einsatzaufgaben. Sie besteht aus zwei Einsatzkräften: dem Truppmann und dem Truppführer. Staffel Ist eine Einheit zur selbständigen Durchführung von Einsatzaufgaben. Sie besteht aus sechs Einsatzkräften: dem Staffelführer, dem Maschinisten, einem Angriffstrupp und einem Wassertrupp. Gruppe Ist die kleinste taktische Einheit, die zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung und zur Beseitigung allgemeiner Gefahren selbständig eingesetzt werden kann. Sie besteht aus neun Einsatzkräften: dem Gruppenführer, dem Maschinisten, dem Melder, einem Angriffstrupp einem Wassertrupp und einem Schlauchtrupp. Zug (Löschzug) Ist eine taktische Einheit. Er besteht in Karlsruhe aus 16 Einsatzkräften, dem Zugfüh- rer, dem Führungsgehilfen (mind. Gruppenführerausbildung), zwei Löschfahrzeugen mit Staffelbestzung sowie einer Drehleiter. Für spezielle Aufgaben werden spezielle Züge zusammengestellt. Rüstzug: Ist ein Zug erweitert mit einem Feuerwehrkran Gefahrgutzug: Ist ein Zug erweitert mit: einem GWG-Land für auslaufende Flüssigkeiten < 100 l. einem GWG-Land und einem RW-Saug für auslaufende Flüssigkeiten > 100 l. einem GWG-Land und einem GWG-Wasser für Gafahrguteinsätze auf dem Wasser. ABC-Zug: Ist ein Zug mit speziellen Fahrzeugen mit Ausrüstung und Material zur Bekämpfung atomarer-, biologischer-, und chemischer Gefahren. Verband Ist ein Zusammenschluß mehrerer taktischer Einheiten. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 127 - Bereitschaft Ist der Zusammenschluß einer Führungsgruppe und drei Zügen. Feuerwehrkran (FwK) Mobiler Autokran zum heben von schweren Lasten. Max. Hebeleistung des Feuer- wehrkrans in Karlsruhe 17 t. Flash-Over / Rauchgasdurchzündung Durch starke Wärmeentwicklung während der Entstehungsphase des Brandes tritt ei- ne thermische Aufbereitung (Erwärmung) der brennbaren Stoffe im Raum ein. Bilden die entstehenden Brandgase ein zündfähiges Gemisch und wird die Zündtemperatur erreicht, so folgen ein schlagartiges Durchzünden und eine Brandübertragung. Be- günstigt wird dieser Vorgang durch plötzlichen Luftzutritt, z.B. beim Öffnen von Türen, oder beim Platzen von Fensterscheiben. Fluchthaube Ist eine den Kopf umhüllende Haube aus beschichtetem Textilgewebe, die in ihrer In- nenseite mit einer Vollmaske oder eine Halbmaske verbunden ist. Die Atemluft ge- langt über einen in der Fluchthaube integrierten Kombinationsfilter in das Innere. Die Fluchthaube dient als Fluchtgerät zur Rettung bzw. Selbstrettung bei Bränden. Sie schützt bedingt für einen kurzen Zeitraum vor Rauch und Brandgasen. Es muss aller- dings immer ein Sauerstoffanteil von mind. 17% in der Umgebungsluft vorhanden sein. Führungsunterstützungspersonal Das sind die Führungsassistenten des A – Dienstes oder B – Dienstes, die Fachbera- ter aus verschiedenen Sachgebieten und speziell dafür ausgebildetes Personal. Funkmeldeempfänger (FME) Technisches Gerät in Größe einer Zigarettenschachtel zur Alarmierung von Einsatz- kräften. In der digitalen Ausführung der FME können verschiedene Alarmgruppen (A- larmschleifen) hinterlegt werden, um im Einsatzfall verschiedene Gruppen bilden zu können z.B. für Löscheinsätze, Hilfeleistungseinsätze, Gefahrguteinsätze etc. Funktionen Ist die Bezeichnung einer Einsatzkraft mit hinzugerechnetem Personalausfallfaktor bei einem 24 Stunden Dienstzeitenmodell mit 3 Wachabteilungen. In Karlsruhe be- trägt der Personalausfallfaktor derzeit 4,25. Funktionsstärke Ist die Summe der Funktionen die bei bestimmten Einsatzszenarien an der Einsatz- stelle benötigt werden. Gefahrenabwehr Ist das Abwenden von Gefahren für Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt durch geeignete Maßnahmen wie in Sicherheit bringen, abriegeln, etc. Gefahrgut / Gefahrstoffe Gefahrgut ist ein Gefahrstoff nach der Beförderungsvorschrift der Eisenbahn, Luft- fahrt, See- und Binnenschifffahrt oder Straße. Gefahrstoffe sind Stoffe die bei Freiwerden eine Gefahr für die Gesundheit von Men- schen und Tiere oder für die Umwelt bedeuten. Sie unterliegen der Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV). Gerätewagen Gefahrgut Land (GW-G Land) - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 128 - Lkw mit Kastenaufbau mit speziellen Einsatzmitteln (chemikalienresistente Pumpen, Behälter, Schläuche, nicht funkenreißendem Werkzeug, Chemikalienschutzanzüge usw.) für den Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern auf dem Land. Gerätewagen Gefahrgut Wasser (GW-G Wasser) Lkw mit Kastenaufbau mit speziellen Einsatzmitteln für die Bekämpfung z.B. Auffan- gen und Eindämmen von Gefahrgut auf dem Wasser. Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 2000) Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug mit 2000 l Löschwasservorrat, ausgestattet sowohl mit Geräten für die technische Hilfeleistung als auch mit Geräten zur Brandbekämp- fung. Hilfsfristen Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage in der Not- rufabfragestelle und dem Eintreffen der für den Ersteinsatz erforderlichen Einsatzkräf- te an der Einsatzstelle. hydraulische Winde Ist ein Hebewerkzeug mit einer Hubkraft von 100 kN und einer Hubhöhe von 350 mm. Sie wird manuell bedient und arbeitet mit Öldruck (hydraulisch). hydraulisches Rettungsgerät Dient der Rettung von Menschen oder Tieren aus Notlagen. Hauptsächlich wird es zur Befreiung von eingeklemmten Unfallopfern nach Verkehrsunfällen eingesetzt. Es besteht aus einem Spreizer mit einer Öffnungsweite von mind. 600 mm zur Aufsprei- zung von Türen o.ä. und einem Schneidgerät zur Durchtrennung von Blechteilen. Isochronen Sind Verbindungslinien von Orten die in derselben Zeit erreichbar sind. Verbindet man deren Enden miteinander erhält man unregelmäßig geformte Kreisähnliche Ge- bilde zur flächigen Darstellung von diesen Bereichen. Kleineinsatzfahrzeug (KEF) Zum Abarbeiten von Arbeitsaufträgen oder zum Transport von Nachschub an die Einsatzstelle. Kleinfeuer Sind Brände die mit einem Kleinlöschgerät oder mit max. einem C-Strahlrohr gelöscht werden können. Kleinlöschgerät Sind Feuerlöschgeräte mit denen kleinere Brände und Entstehungsbrände gelöscht werden können. Im Einzelnen handelt es sich um Feuerlöscher, Kübelspritzen, Feu- erpatschen und Feuerlöschdecken. kontaminiertes Löschwasser Ist Löschwasser das durch Löscharbeiten mit dem Verbrennungsprodukt oder ande- ren Wasserlöslichen Stoffen, die am Einsatzort gelagert wurden, verunreinigt ist. kritischer Wohnungsbrand Stellt ein Einsatzszenario dar, anhand dessen die Anzahl der Einsatzkräfte ermittelt wird, die zur Menschenrettung und Brandbekämpfung unter Einhaltung der Hilfsfrist notwendig sind. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 129 - Bei diesem Einsatzszenario wird ein Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossi- gen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung angenommen. Die Menschenrettung erfolgt aus einem Obergeschoss über eine Leiter der Feuerwehr, da der Treppen- raum durch Rauchausbreitung für die Bewohner unpassierbar ist. Bei Eingang der Meldung war die Gefahrenlage noch unbekannt. - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 130 - Kübelspritze Eine Kübelspritze ist eine handbetriebene Pumpe montiert in einem Wasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 10 l, einem 5 m D-Schlauch und einem D- Strahlrohr. Löschgruppenfahrzeug (LF) Fahrzeug mit feuerwehrtechnischer Beladung und ggf. mit einem Wasservorrat. Es wird primär zur Brandbekämpfung eingesetzt, kann aber auch zu Technischen Hilfe- leistungen herangezogen werden. Mitgeführte tragbare Leitern (Steckleiter und Schiebleiter) ermöglichen die Menschenrettung aus Gebäuden bis zu einer Höhe von 12 m. Löschgruppenfahrzeuge haben eine eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe und können eine zusätzliche Tragkraftspritzen mit sich führen. Die Besatzung besteht aus einem Gruppenführer und 8 Einsatzkräften (Gruppe). Die Bezeichnung der Lösch- gruppenfahrzeuge nach Norm erfolgt hier aufgrund der Pumpleistung und des Was- servorrats. Tabelle 17: Löschgruppenfahrzeuge Typ nach Norm Fahrzeuggröße Pumpleistung Wasservorrat Technische Hilfe LF 8Lkw 7,5 t800 l/min---Bedingt LF 8/6Lkw 7,5 t800 l/min600 lBedingt LF 16/12Lkw 12 t1.600 l/min 1.200 lJa LF 16-TSLkw 12 t1.600 l/min Tragkraftspritze: 800 l/min ---Nein LF 24Lkw 17 t2.400 l/min unterschiedlich 1.200 - 2.400 l Ja Löschgruppenfahrzeug 24 Modell Karlsruhe (LF 24) Hilfeleistungs- und Löschfahrzeug mit 3200 l Löschwasservorrat, ausgestattet sowohl mit Geräten für die technische Hilfeleistung als auch mit Geräten zur Brandbekämp- fung. Vorgängermodell vom HLF 2000 Modell Karlsruhe. Löschwasserförderung Ist der Wassertransport mit Hilfe von Pumpen von der Wasserentnahmestelle (offe- nes Gewässer oder Hydrant) über Druckschläuche zur Einsatzstelle. Bei der Lösch- wasserförderung über lange Wegstrecken müssen die Druckverluste aufgrund der Reibung und Höhenunterschiede bewältigt werden. Dies erreicht man durch zwi- schenschalten von zusätzlichen Pumpen, die an den berechneten Stellen in die Was- serleitung eingebaut werden müssen. Löschwasserrückhaltung Einrichtungen, die das Abfließen von Löschwasser verhindern. Dies sind z.B. Barrie- ren, die in Türschwellen eingebaut werden und damit in einer Lagerhalle einen Auf- fangraum bilden oder Kanaldichtkissen, die einen Rückstau im Kanalsystem bewir- ken. Die Größe des notwendigen Löschwasserrückhaltevermögens ist in der Techni- - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 131 - schen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 514) und der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten (TRbF 100), festgelegt. Löschwasservorrat Ist die Menge an Löschwasser auf das die Feuerwehr zurückgreifen kann. Der Löschwasservorrat richtet sich zum einen nach der mitgeführten Menge im Fahrzeug- tank und zum anderen nach der Löschmittelbevorratung durch die Gemeinde. Damit sind alle Wasservorkommen und Wasservorräte gemeint die zu Löschzwecken ent- nommen und zum Einsatz gebracht werden können. Luftschadstoffmessung Die Feuerwehr hat die Möglichkeit mit Prüfröhrchen Messungen durchzuführen um Schadstoffe in der Umgebungsluft nachzuweisen. Parallel dazu können Luftproben entnommen und in einem Labor ausgewertet werden. Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) Kleinbus mit bis zu neun Sitzplätzen. Poisson Berechnung Mathematische Gleichung einer Verteilung bei der Wahrscheinlichkeitsberechnung. Pressluftatmer Sind umluftunabhängige Atemschutzgeräte bei denen aus einer Druckluftflasche über eine automatische Dosiereinrichtung (Lungenautomat) Luft entnommen wird. Rauchgasintoxikation Ist eine Rauchgasvergiftung durch Inhalation von Brandrauch. Durch hohen Kohlen- monoxid- Anteil im Brandrauch bei einer unvollkommenen Verbrennung, spricht man auch von einer Kohlenmonoxid (CO) Vergiftung. Rettungswagen (RTW) Fahrzeug mit Besatzung und Ausrüstung für die Notfallrettung / Notfallmedizin. Riegelstellung Eine taktische Maßnahme mit dem Ziel, die Brandausbreitung in einer bestimmten Richtung zu unterbinden, abzuriegeln. Rüstmaterial Material zur Bewältigung von Hilfeleistungseinsätzen. Dies können im einzelnen Hubwerkzeuge (pneumatisch oder hydraulisch), handbetriebene oder maschinelle Zugeinrichtungen, Stromerzeuger, Lichtmast und Scheinwerfer, sonstige elektrische Geräte sowie Kanthölzer, Sprieße zum Abstützen oder Unterbauen sein. Rüstwagen (RW) Feuerwehrfahrzeug mit feuerwehrtechnischer Beladung für Technische Hilfeleistun- gen. Die Größe der Fahrzeuge ist genormt und wird mit RW 1 (Unimog 7,5 t), RW 2 (Lkw 9 t) und RW 3 (Lkw 12 t) bezeichnet. Besonderheiten dieser Fahrzeuge sind der Allradantrieb, ein fest eingebauter Stromerzeuger, Lichtmast und Seilwinde. Sie sind mit 2 Einsatzkräften besetzt. Rüstwagen-Saug (RW-Saug) Saugwagen zum selbständigen Aufnehmen von Flüssigkeiten und Feststoffen in loser Form. Schaumrohr - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 132 - Siehe Strahlrohr. Schiebleiter Gibt es als 2-teilige und 3-teilige Schiebleiter. Die 3-teilige Schiebleiter ist eine An- stellleiter aus Holz (Gewicht ca. 100 kg) oder Leichtmetall (Gewicht ca. 75 kg), zum Überwinden von Höhenunterschieden zwischen 5 m und 12 m. Sie besteht aus drei Teilen, die über ein Zugseil nahezu Stufenlos ausgezogen werden kann. Schläuche Schläuche der Feuerwehr haben vier verschiedene Durchmesser ( Bezeichnung A - D) und unterschiedliche Längen. Darüber hinaus wird zwischen Druck- und Saug- schläuchen unterschieden. Saugschläuche dienen dem Ansaugen von Wasser aus offenen Entnahmestellen und werden von Feuerwehren in Großstädten wegen der meist guten Wasserversorgung selten benötigt. Druckschläuche dienen der Weiterlei- tung des Wassers zum Ort der Wasserabgabe. Darüber hinaus existieren antistati- sche Schläuche zur Pulverabgabe oder Mineralölförderung. Tabelle 18: Druckschläuche der Feuerwehr ABCD Durchmesser / mm 1107552 (C-52) 42 (C-42) 25 Längen / m 10, 205, 20, 30 15, 20, 30 1, 5 Sonderfahrzeug Ist ein Fahrzeug, an das aufgrund seines besonderen Verwendungszweckes beson- dere Anforderungen gestellt wird z.B. Feuerwehr- Schienenfahrzeug. ssv-Prinzip Im Rahmen des Gesamtkonzeptes der Feuerwehr Karlsruhe sind die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr in drei Bereiche gegliedert. schneller – spezieller – verstärkend Schneller: Wenn die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr in der Regel schneller an der Einsatzstelle sind als die der Berufsfeuerwehr. Spezieller: Wenn Teile der Freiwilligen Feuerwehr auf bestimmte Einsatzbereiche spezialisiert sind. Verstärkend: Wenn die Freiwillige Feuerwehr die Berufsfeuerwehr bei Großeinsät- zen unterstützen kann: An der Einsatzstelle. Durch die Besetzung von Feuerwehrhäusern zur Abdeckung weiterer Brand- und Hilfeleistungseinsätzen. Durch selbständig abgearbeitete Einsätze bei flächendeckenden Schadenereignissen wie z.B. Unwettereinsätze. Steigleitung In Gebäuden fest installierte Löschwasserleitung. Trocken: Fest installierte Löschwasserleitung in die die Feuerwehr im Brandfall über einen speziellen Anschluß Wasser einspeist und über eine, dem - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 133 - Brandherd nähergelegene Entnahmestelle (Wandhydrant) wieder ent- nimmt. Naß: Eine ständig an die Wasserversorgung angeschlossene, dauernd unter Druck stehende Löschwasserleitung mit einer oder mehreren Entnah- mestellen (Wandhydrant). Strahlrohre Strahlrohre der Feuerwehr haben drei Größen B, C und D, die den Schlauchgrößen entsprechen, mit denen sie verwendet werden. Genormte Mehrzweckstrahlrohre können je nach Größe der Austrittsdüse (mit oder ohne „Mundstück“) unterschiedli- che Wassermengen liefern und auf Sprüh- oder Vollstrahl eingestellt werden. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren viele Varianten mit stufenloser Verstellung der Wassermenge und der Sprühcharakteristik entwickelt. Tabelle 19: Strahlrohre Wasserlieferung BCD l/min mit Mundstück40010025 ohne Mundstück 80020050 Schaumstrahlrohre Sind Strahlrohre in denen ein Wasser-Schaummittel-Gemisch unter Ansaugen von Luft verschäumt und in einem freien Strahl ausgebracht wird. Schaumstrahlrohre werden auf den Fahrzeugen als Schwerschaumrohre (S2, S4, S8) und als Mittel- schaumrohre (M2, M4, M8) mitgeführt. Tanklöschfahrzeug (TLF) Feuerwehrfahrzeug mit großem Wasservorrat und Beladung für die Brandbekämp- fung. Tanklöschfahrzeuge werden nach Norm über die Leistung der Feuerlöschkrei- selpumpe und die Größe des Wasservorrats benannt: Tabelle 20: Tanklöschfahrzeuge Typ nach Norm Fahrzeuggröße Pumpleistung Wassertank Besatzung TLF 8/18Lkw 7,5 t800 l/min1.800 l1/1 oder 1/2 TLF 16/24 Lkw 12 t1.600 l/min 2.400 l1/1 oder 1/2 TLF 16/25 Lkw 12 t1.600 l/min 2.500 l1/5 TLF 24/50 Lkw 14 t2.400 l/min 5.000 l1/1 oder 1/2 takt. Einheit - Stand22.09.06 - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Karlsruhe Branddirektion KarlsruheSeite - 134 - Ist eine festgelegte Formation zur selbständigen Durchführung von Einsatzaufgaben. Bei der Feuerwehr ist die Mannschaftsstärke der Einheit einheitlich festgelegt und immer gleich. Siehe auch Feuerwehreinheiten. technische Hilfeleistung Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit, Umwelt und Sa- chen, die aus Explosionen, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen entstanden sein können. Technische Hilfeleistung umfasst vor allem Retten, In Si- cherheit bringen, Bergen und Räumen. Umweltschutzeinsätze Sind alle Einsätze bei denen Maßnahmen zur Abwendung einer Gefahr für die Um- welt ergriffen werden. Dies sind hauptsächlich Gefahrgutunfälle bei denen ein oder mehrere Gefahrstoffe austreten und die Umwelt belasten, z.B. Verschmutzung der Luft, Verseuchung von Erdreich oder Gewässer. Wechselladerfahrzeug (WLF) Basisfahrzeug für Abrollbehälter. Ein Wechsellader kann die Abrollbehälter innerhalb kürzester Zeit auf- oder absatteln und wird je nach Behälter für unterschiedliche Zwe- cke einsetzbar. Er ist daher eine kostengünstige Alternative zur Vorhaltung von „her- kömmlichen“ Feuerwehrfahrzeugen. WLF 6000 Wechselladerfahrzeug, für die Aufnahme und den Transport von Abrollbehältern. Werkfeuerwehr Ist eine Feuerwehr, die von einem Betrieb zum Zweck des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung eingerichtet und unterhalten wird. Ist die vom Betrieb einge- richtete Feuerwehr von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt, wird sie als Werkfeuerwehr bezeichnet. Werkfeuerwehren sind wie öffentliche Feuerwehren aus- gebildet und ausgerüstet. Zielerreichungsgrad Ist der prozentuale Anteil der Einsätze bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funkti- onsstärke“ eingehalten werden. Ein Zielerreichungsgrad von z.B. 80% bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden. Bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.