Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe
| Vorlage: | 17403 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.11.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 30. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 05.12.2006 869 6 öffentlich Dez. 4 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28. 03.2006, 1. Satzungsänderung Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 05.12.2006 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Erschlie- ßungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Finanzielle Auswirkungen sind gering, da es sich lediglich um eine Anpassung der Einheitssätze an die veränderten Kosten- und Preisentwicklungen seit 01.10.2005 handelt. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegen- den Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Die tiefbauspezifischen Leistungen verändern sich zwischen – 7,25% und + 37,75%. Im Durchschnitt sind es + 6,22 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus bestehenden Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Der Einheitssatz für die Straßenbeleuchtung erhöht sich um + 8,23 %. 3. Für gartenbauspezifische Leistungen ergeben sich Änderungen von – 0,19 % bei Ver- kehrsgrün und + 10,23 % bei Bäumen. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den zukünftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschlie- ßungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle II der Einheitssätze. Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. November 2006
-
Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungs- beiträgen und Kostenerstattungsbeträgen Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 581 ber. S. 698), zuletzt geändert am 28. Juli 2005 (GBL. S. 578) sowie der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBL. S. 206) und aufgrund des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentli- chen Sitzung am folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe- bung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006) beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbe- trägen in Karlsruhe wird durch die Tabelle II ergänzt (vgl. Anlage 2). Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Heinz Fenrich Oberbürgermeister
-
Extrahierter Text
Kein Text verfügbar
-
Extrahierter Text
Kein Text verfügbar
-
Extrahierter Text
Anlage 4 Erläuterungen zur 1. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2006 als auch nach denen von 2007 wie folgt berechnet: 2006 2007 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn 6860 m² 334.082,-- € 352.604,-- € Entwässerung 1035 m 179.676,-- € 182.160,-- € Bordsteine 2071 m 109.349,-- € 124.260,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 30.200,-- € 32.346,-- € Parkflächen (senkr.) 75 m² 3.915,-- € 4.192,-- € Grünflächen 259 m² 2.673,-- € 2.668,-- € Gehwege 3191 m² 167.847,-- € 168.166,-- € Saumsteine 1595 m 24.084,-- € 33.176,-- € Verbindungswege 150 m² 8.490,-- € 8.640,-- € Saumsteine 150 m 3.735,-- € 4.020,-- € Einzelbäume 13 Stück 7.318,-- € 8.067,-- € Beleuchtung 1146 m 59.982,-- € 64.921,-- € 1.053.986,-- € 1.107.855,-- € davon trägt die Stadt 5 % 52.699,-- € 55.393,-- € zu verteilen 1.001.287,-- € 1.052.462,-- € Die Verteilungsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2006 2007 10.917,-- € 11.475,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 5,11 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkie- rungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.