Antrag FDP/Aufbruch: Vergabe von Planungsaufgaben

Vorlage: 17354
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Rintheim, Stupferich, Waldstadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.11.2006

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10
    Extrahierter Text

    ANTRAG FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 17.10.2006 eingegangen: 17.10.2006 Gremium: 29. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.11.2006 852 10 öffentlich Dez. 5 Vergabe von Planungsaufgaben Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung empfiehlt, an der bisherigen Praxis der Vergabe von Planungsaufträgen festzuhalten und Aufgaben der Nachverdichtung innerhalb des Stadtplanungsamtes zu be- arbeiten. Finanzielle Auswirkungen nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die für eine Vergabe an freie Stadtplanungsbüros geeigneten Aufgaben werden auch heute schon zum Teil vom Stadtplanungsamt vergeben. Die für Planungsaufgaben zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden auch bisher schon für Wettbewerbe, externe Planungs- büros und die im Rahmen der Planung erforderlichen Fachgutachten eingesetzt. Daneben erfolgen Planungen immer häufiger im Rahmen von Public-Private-Partnership auf Grund städtebaulicher Verträge durch von den Investoren beauftragte und honorierte Büros, insbe- sondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Über Haushaltsmittel für extern zu ver- gebende Planungen muss aber immer auch nach Effizienzkriterien entschieden werden. Der Schwerpunkt des Bearbeitungsaufwandes bei dem dafür verantwortlichen Bereich des Stadtplanungsamtes verlagert sich immer mehr vom planerischen Entwurf zur Verfahrensbe- treuung in der Bauleitplanung als Pflichtaufgabe der Gemeinde mit dem eigentlichen Koordi- nierungs- und Steuerungsaufwand, mit städtischen Dienststellen und Trägern öffentlicher Belange und der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Diese Aufgaben sind auf Grund der geforderten internen Kommunikation und des notwendigen Controllings nicht nach au- ßen zu vergeben. Das Beispiel einer Nachverdichtung in Stupferich macht dabei deutlich, dass es letzten En- des auch immer um eine Prioritätssetzung zwischen konkurrierenden städtebaulichen Pro- jekten gehen wird. Steuerungsbedürfnisse aus Nachverdichtungswünschen bestehen in fast allen Karlsruher Stadtteilen. Die Möglichkeiten der Nachverdichtung müssen aber im Stadt- planungsamt selbst überprüft und planungsrechtlich aufbereitet werden, da es weniger um eine Entwurfsaufgabe, als um die Analyse eingereichter Bauanträge, die Genehmigungspra- xis mit Ermessungsspielräumen, planungs- und bauordnungsrechtliche Aspekte, Entschädi- gungs- und Verfahrensfragen geht. Nach der Bearbeitung des Hanggebiets in Durlach mit über 19 rechtsgültigen Bebauungs- plänen sind die Möglichkeiten in Stupferich Gegenstand der Beratungen im Ortschaftsrat und im Planungsausschuss. Es folgen die Projekte in der Hardecksiedlung und Rintheim. Auch die Weststadt und Waldstadt sind bereits ins Verfahren gebracht.

  • Vorlage TOP 10: Antrag FDP/Aufbruch: Vergabe von Planungsaufgaben
    Extrahierter Text

    ANTRAG FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom: 17.10.2006 eingegangen: 17.10.2006 Gremium: 29. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.11.2006 852 10 öffentlich Dez. 5 Vergabe von Planungsaufgaben Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung empfiehlt, an der bisherigen Praxis der Vergabe von Planungsaufträgen festzuhalten und Aufgaben der Nachverdichtung innerhalb des Stadtplanungsamtes zu be- arbeiten. Finanzielle Auswirkungen nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein x ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die für eine Vergabe an freie Stadtplanungsbüros geeigneten Aufgaben werden auch heute schon zum Teil vom Stadtplanungsamt vergeben. Die für Planungsaufgaben zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden auch bisher schon für Wettbewerbe, externe Planungs- büros und die im Rahmen der Planung erforderlichen Fachgutachten eingesetzt. Daneben erfolgen Planungen immer häufiger im Rahmen von Public-Private-Partnership auf Grund städtebaulicher Verträge durch von den Investoren beauftragte und honorierte Büros, insbe- sondere bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Über Haushaltsmittel für extern zu ver- gebende Planungen muss aber immer auch nach Effizienzkriterien entschieden werden. Der Schwerpunkt des Bearbeitungsaufwandes bei dem dafür verantwortlichen Bereich des Stadtplanungsamtes verlagert sich immer mehr vom planerischen Entwurf zur Verfahrensbe- treuung in der Bauleitplanung als Pflichtaufgabe der Gemeinde mit dem eigentlichen Koordi- nierungs- und Steuerungsaufwand, mit städtischen Dienststellen und Trägern öffentlicher Belange und der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit. Diese Aufgaben sind auf Grund der geforderten internen Kommunikation und des notwendigen Controllings nicht nach au- ßen zu vergeben. Das Beispiel einer Nachverdichtung in Stupferich macht dabei deutlich, dass es letzten En- des auch immer um eine Prioritätssetzung zwischen konkurrierenden städtebaulichen Pro- jekten gehen wird. Steuerungsbedürfnisse aus Nachverdichtungswünschen bestehen in fast allen Karlsruher Stadtteilen. Die Möglichkeiten der Nachverdichtung müssen aber im Stadt- planungsamt selbst überprüft und planungsrechtlich aufbereitet werden, da es weniger um eine Entwurfsaufgabe, als um die Analyse eingereichter Bauanträge, die Genehmigungspra- xis mit Ermessungsspielräumen, planungs- und bauordnungsrechtliche Aspekte, Entschädi- gungs- und Verfahrensfragen geht. Nach der Bearbeitung des Hanggebiets in Durlach mit über 19 rechtsgültigen Bebauungs- plänen sind die Möglichkeiten in Stupferich Gegenstand der Beratungen im Ortschaftsrat und im Planungsausschuss. Es folgen die Projekte in der Hardecksiedlung und Rintheim. Auch die Weststadt und Waldstadt sind bereits ins Verfahren gebracht.

  • Vorlage TOP 10: Antrag FDP/Aufbruch: Vergabe von Planungsaufgaben
    Extrahierter Text

    29. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. NOVEMBER 2006 Vorlage Nr. 852 ANTRAG Zu TOP 10 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Michael Obert (FDP/Aufbruch) sowie der FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 17. Oktober 2006 Vergabe von Planungsaufgaben Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zukünftig bei großer Arbeitsbelastung des Stadtplanungsamtes Planungsaufgaben auch an freie Büros zu vergeben. Sachverhalt / Begründung: In Stupferich sind Baufenster im rückwärtigen Kernbereich vorgesehen. Interessenten aus dem Ort sowie der Umgebung würden diese Gelegenheit gerne wahrnehmen, ihren Bauwunsch zu verwirklichen. Die enorme Arbeitsbelastung des Planungsamtes wegen der Änderung des Baugesetzes ließ es nicht zu, die geplanten Gebiete zu überplanen. Dies hat leider zur Folge, dass einige Familien in das Umland abgewandert sind. gez. Michael Obert Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. November 2006 Stellungnahme