Antrag FDP/Aufbruch: Preisgestaltung in der Region zu Lasten Karlsruher Bürger

Vorlage: 17353
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.11.2006

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 9
    Extrahierter Text

    Die Gestaltung von Benutzungsentgelten in Kindertageseinrichtungen ist im Wesentlichen den Einrichtungsträgern überlassen und regelt sich weitestgehend durch die Marktsituation in der einzelnen Kommune. Lediglich über die mit jedem Träger abzuschließende örtliche Vereinbarung kann in gewissem Umfang Einfluss auf die Gestaltung der Elternbeiträge ge- nommen werden. Die Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesein- richtungen freier Träger belässt ausdrücklich diesem in Eigenverantwortlichkeit die Höhe und Gestaltung der Beiträge. Generell ist das Erheben eines doppelten Elternbeitrages in der durch das Kindertagesbe- treuungsgesetz geregelten Bezuschussung der freien Träger durch die Kommune begrün- det, da Plätze für auswärtige Kinder in der Regel nicht in der Bedarfsplanung für das eigene Gemeindegebiet enthalten sind. Damit besteht für die einzelne Kommune keine Verpflich- tung, diese Plätze im Rahmen der Kindergartenförderung zu bezuschussen. Das Kinderta- gesbetreuungsgesetz sieht vor, dass Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugs- gebiet ausnahmsweise die Hälfte der regelmäßigen Kindergartenförderung erhalten. Es kann daher unterstellt werden, dass die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen auf der Basis dieser gesetzlichen Regelung ihre Beiträge für auswärtige Kinder in doppelter Höhe erhebt. Allerdings wurde durch die Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und der hierzu ergangenen Verordnung über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeinde- übergreifendem Einzugsgebiet ein gegenseitiger Ausgleich per Festbetrag zwischen den Kindergartenträgern und Heimatgemeinden eingeführt. Damit wäre der auswärtige Träger berechtigt, für Karlsruher Kinder, die seine Einrichtung in Eggenstein-Leopoldshafen besu- chen, von der Stadt Karlsruhe einen in der Verordnung geregelten Betrag zu fordern. Dadurch wäre es auch möglich, den Elternbeitrag evtl. bis zum Normalbeitrag abzusenken. Auch in Karlsruhe erheben einzelne Kindertageseinrichtungen für auswärtige Kinder Bei- tragszuschläge. Der Landkreis ist in dieser Frage nicht tangiert. ANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 22.09.2006 eingegangen: 28.09.2006 Gremium: 29. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.11.2006 851 9 öffentlich Dez. 3 Preisgestaltung in der Region zu Lasten Karlsruher Bürger Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit

  • Extrahierter Text

    Die Gestaltung von Benutzungsentgelten in Kindertageseinrichtungen ist im Wesentlichen den Einrichtungsträgern überlassen und regelt sich weitestgehend durch die Marktsituation in der einzelnen Kommune. Lediglich über die mit jedem Träger abzuschließende örtliche Vereinbarung kann in gewissem Umfang Einfluss auf die Gestaltung der Elternbeiträge ge- nommen werden. Die Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesein- richtungen freier Träger belässt ausdrücklich diesem in Eigenverantwortlichkeit die Höhe und Gestaltung der Beiträge. Generell ist das Erheben eines doppelten Elternbeitrages in der durch das Kindertagesbe- treuungsgesetz geregelten Bezuschussung der freien Träger durch die Kommune begrün- det, da Plätze für auswärtige Kinder in der Regel nicht in der Bedarfsplanung für das eigene Gemeindegebiet enthalten sind. Damit besteht für die einzelne Kommune keine Verpflich- tung, diese Plätze im Rahmen der Kindergartenförderung zu bezuschussen. Das Kinderta- gesbetreuungsgesetz sieht vor, dass Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugs- gebiet ausnahmsweise die Hälfte der regelmäßigen Kindergartenförderung erhalten. Es kann daher unterstellt werden, dass die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen auf der Basis dieser gesetzlichen Regelung ihre Beiträge für auswärtige Kinder in doppelter Höhe erhebt. Allerdings wurde durch die Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und der hierzu ergangenen Verordnung über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeinde- übergreifendem Einzugsgebiet ein gegenseitiger Ausgleich per Festbetrag zwischen den Kindergartenträgern und Heimatgemeinden eingeführt. Damit wäre der auswärtige Träger berechtigt, für Karlsruher Kinder, die seine Einrichtung in Eggenstein-Leopoldshafen besu- chen, von der Stadt Karlsruhe einen in der Verordnung geregelten Betrag zu fordern. Dadurch wäre es auch möglich, den Elternbeitrag evtl. bis zum Normalbeitrag abzusenken. Auch in Karlsruhe erheben einzelne Kindertageseinrichtungen für auswärtige Kinder Bei- tragszuschläge. Der Landkreis ist in dieser Frage nicht tangiert. ANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 22.09.2006 eingegangen: 28.09.2006 Gremium: 29. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.11.2006 851 9 öffentlich Dez. 3 Preisgestaltung in der Region zu Lasten Karlsruher Bürger Stellungnahme des Bürgermeisteramtes Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit

  • Extrahierter Text

    29. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 21. NOVEMBER 2006 Vorlage Nr. 851 ANTRAG Zu TOP 9 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Michael Obert (FDP/Aufbruch) sowie der FDP/Aufbruch-Gemeinderatsfraktion vom 22. September 2006 Preisgestaltung in der Region zu Lasten Karlsruher Bürger Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Landrat und dem Oberbürgermeister Rheinstettens Kontakt aufzunehmen, um die Ungleichbehandlung in der Gebührengestaltung für Auswärtige aufzuheben. Sachverhalt/Begründung: Seit geraumer Zeit mehren sich Hinweise aus der Karlsruher Bevölkerung, dass sie bei der Preisgestaltung verschiedener Angebote des Landkreises und Rheinstettens benachteiligt würden. So zum Beispiel: in Eggenstein- Leopoldhafen wird für Kindertageseinrichtungen, Kernzeit- und Ferienbetreuung der doppelte Betrag verlangt (siehe Anlage) in Rheinstetten wird die doppelte Gebühr für die Jahresparkkarte am Epplesee berechnet. Viele möchten das so nicht hinnehmen und verweisen auf die Karlsruher Gepflogenheit, hier keine Unterschiede zu machen. gez. Michael Obert Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. November 2006 Stellungnahme