Luftreinhalte-Aktionsplan für die Stadt Karlsruhe

Vorlage: 17352
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.11.2006

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Luftreinhalteplan
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 29. Plenarsitzung des Gemeinderats Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.11.2006 850 8 öffentlich Dez. 2 Luftreinhalte-Aktionsplan für die Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 13.07.2006 2 Zustimmung Gemeinderat 21.11.2006 8 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat befürwortet die Maßnahmenvorschläge des Regierungspräsidiums Karls- ruhe und beauftragt die Verwaltung dem Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Einwendungsfrist eine zustimmende Mitteilung zu übersenden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Bisher gibt es für den Bereich der Stadt Karlsruhe einen Luftreinhalteplan, der aufzustellen ist, wenn zukünftig einzuhaltende Immissionsgrenzwerte voraussichtlich überschritten wer- den. Dies ist laut Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg (LUBW) für den Luftschadstoff „Stickstoffdioxid“ prognostiziert. Nach den der- zeitigen Berechnungen wird der im Jahre 2010 in Kraft tretende Immissionsgrenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel voraussichtlich überschritten. Der Luftreinhalteplan wurde im März 2006 fertiggestellt. Im Jahre 2006 hat sich gezeigt, dass im Stadtgebiet auch der bereits seit 01.01.2005 einzu- haltende Immissionsgrenzwert für Partikel (PM10) zu überschreiten droht. An der Messsta- tion „Karlsruhe-Straße“ (Reinhold-Frank-Straße) wurde der Tagesmittelwert von 50μg/m³ bis zum 27.09.06 bereits 32mal überschritten, an der Messstation Kriegsstraße (Nähe Kühler Krug) bis zum 25.09.06 sogar 35 mal. Der Immissionsgrenzwert für Partikel PM10 beträgt 50 μg/m³ im Tagesmittel und lässt im Kalenderjahr 35 Überschreitungen dieses Tagesmittel- wertes zu. Nachdem an der Messstation Kriegsstraße bereits Ende September 2006 dieses zulässige Maß ausgeschöpft ist, kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Ende des Jahres weitere Überschreitungen des Tagesmittelwertes gemessen werden und damit der Immissi- onsgrenzwert für Partikel PM10 im Jahre 2006 erstmalig überschritten wird. Das Regierungspräsidium hat wegen der erwartbaren Überschreitung dieses bereits rechts- kräftigen Grenzwertes den Entwurf eines Aktionsplanes nach § 47 Abs. 4 BImSchG erarbei- tet, der zum Ziel hat, die Überschreitungshäufigkeit des höchstzulässigen Tagesmittelwertes innerhalb des zulässigen Rahmens zu halten. Als Auszug aus dem Aktionsplan ist der Entwurf des Maßnahmenplanes beigefügt, der der Stadt Karlsruhe zur rechtzeitigen Behandlung im Gemeinderat vorab übersandt wurde. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld der Konzepterarbeitung am 13. Juli 2006 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit vorgestellt. Nunmehr soll der Aktionsplan ab Mitte November öffent- lich ausgelegt werden. Im Rahmen der Auslegungsfrist können Einwendungen und Ände- rungsvorschläge eingebracht werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahmenvorschläge des Regierungspräsidiums Karls- ruhe zu befürworten und beauftragt die Verwaltung dem Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Einwendungsfrist eine zustimmende Mitteilung zu übersenden. Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. November 2006

  • Luftreinhalteplan-Anlage
    Extrahierter Text

    MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 35 6 M A ß N A H M E N Z U R V E R B E S S E R U N G D E R L U F T Q U A L I - T Ä T Wie die Ursachenanalyse der LUBW aufzeigt, ist - neben dem Beitrag aus dem großräumigen Hintergrund, der nicht mit lokalen Maßnahmen beeinflusst werden kann - der Straßenverkehr der Hauptverursacher der PM10-Belastung an den Messpunkten in Karlsruhe. Daher sind die Maßnahmen dieses Aktionsplans zur Verminderung der Luftverunreinigungen hauptsächlich gegen diesen zu richten (§ 47 Abs. 4 BImSchG). Neben dem Straßenverkehr tragen auch die Quellengruppen Industrie und Gewerbe sowie Kleinfeuerungen aus privaten Haushalten zu der festgestellten PM10-Belastung bei, so dass auch bezüglich dieser Verursachergruppen Maßnahmen ergriffen werden. Im Frühjahr 2006 wurde der Luftreinhalteplan für die Stadt Karlsruhe zur Verminderung der Stickstoffdioxidbelastung im Stadtgebiet verabschiedet. Dieser enthält 18 Maßnahmen, u.a. zur Modernisierung des städtischen Fuhrparks, zur Verkehrsverflüssigung und zum Ausbau des Öffentlichen Personennah- und des Fahrradverkehrs. Diese Maßnahmen werden in dem vorlie- genden Aktionsplan nicht nochmals aufgeführt, sie werden sich aber auch positiv auf die Feinstaubbelastung in der Stadt Karlsruhe auswirken. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird erwartet, dass Auswirkungen nicht nur in der Umge- bung der Messstelle, sondern im Idealfall flächenhaft im Stadtgebiet spürbar werden. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planentwurf wird eine Wirkungsberechnung bezüg- lich der vorgesehenen flächenhaften Fahrverbote erarbeitet. Die Ergebnisse der Bewertung werden in die Endfassung des Plans einfließen. Die folgende Zusammenstellung zeigt eine Kurzübersicht der Maßnahmen. Im Anschluss daran werden sie erläutert. MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 36 Kurzübersicht der Maßnahmen M 1 Vorgezogenes ganzjähriges Fahrverbot in der Umweltzone ab 01.01.2008 für Kraftfahr- zeuge der Schadstoffgruppe 1 nach der 35. BImSchV M 2 Vorgezogenes ganzjähriges Lkw-Durchfahrtsverbot (Lieferverkehr frei) in der Reinhold- Frank-Straße im Abschnitt zwischen der Kreuzung Kriegsstraße und dem Mühlburger Tor ab 01.01.2008 M 3 Verringerung der Feinstaubbelastung aus diffusen Quellen in den Bereichen Handwerk, Gewerbe, Industrie M 4 Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Zusammenhang von Holzfeuerungen und Feinstaubbelastung M 5 Die Stadt Karlsruhe wird gebeten, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Auf- nahme eines Verbrennungsverbots für Festbrennstoffe in Kleinfeuerungsanlagen zu prü- fen und ggf. umzusetzen. M 6 Verbesserung der Baustellenlogistik bei größeren Bauvorhaben im Stadtgebiet Karlsru- he M 7 Intensivierung der Straßenbegrünung im Stadtgebiet Karlsruhe MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 37 6.1 Verkehrsbeschränkende Maßnahmen Flächenhafte Fahrverbote Der Luftreinhalteplan für die Stadt Karlsruhe sieht zur Verminderung der Stickstoffdioxidbelas- tung ganzjährige Fahrverbote in einer sog. Umweltzone vor [20]. Vorgesehen war, diese in zwei Stufen in den Jahren 2010 und 2012 in Kraft treten zu lassen. Nachdem im Jahr 2006 auch Überschreitungen des geltenden Grenzwerts für Feinstaub PM10 festgestellt wurden, wird der Beginn der flächenhaften und ganzjährigen Fahrverbote vorgezogen. In Erwägung gezogen wurden auch Verkehrsverbote an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung. Diese temporären immissionsabhängigen Fahrverbote haben zwar aus Sicht der Luftreinhal- tung auch eine hohe Wirkung, jedoch auch die folgenden gravierenden Nachteile: - alle Fahrzeuge sind unabhängig von ihren Schadstoffemissionen betroffen; damit besteht we- nig Anreiz zur Verbesserung der Abgaswerte durch Umrüstung oder Ersatzbeschaffung, - eine sichere Fahrtenplanung für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Per- sonennahverkehr ist nicht möglich; damit verbunden sind deshalb unkalkulierbare negative Auswirkungen auf Verkehr und Wirtschaft, - nach den derzeitigen Erkenntnissen gibt es den typischen PM10-Belastungstag sowohl hin- sichtlich der Vorhersehbarkeit als auch hinsichtlich des Belastungsverlaufes nicht. Aus diesem Grund existiert noch kein belastbares Prognosemodell, auf dessen Grundlage eine rechtzeiti- ge Auslösung von immissionsabhängigen Verkehrsverboten erfolgen könnte, - sehr hohe Zahl betroffener Verkehrsteilnehmer, - hoher finanzieller Aufwand für Wechselverkehrszeichen, - der rechtliche Rahmen zur Umsetzung einer solchen Maßnahme ist derzeit nicht vorhanden. Diese Nachteile bestehen eingeschränkt auch für die Maßnahmengruppe „Immissionsabhängi- ge Fahrverbote für Kfz, die eine bestimmte Abgasnorm nicht einhalten“. Aus diesen Gründen sind in Baden-Württemberg keine immissionsabhängigen Fahrverbote vorgesehen, sondern ganzjährige Verkehrsbeschränkungen. Dem Verständnis für diese Vorgehensweise zur Verringerung der Feinstaubbelastung dient auch die folgende Gegenüberstellung der im Jahr 2004 gemessenen PM10-Jahresmittelwerte mit der Anzahl der Überschreitungstage des zulässigen Tagesmittelwertes an verschiedenen Messorten in Baden-Württemberg. Es wird deutlich, dass bei geringen Jahresmittelwerten entsprechend weniger Überschreitungs- tage erwartet werden können. Die relativ gute Korrelation zwischen der Anzahl der Überschrei- tungstage und dem Jahresmittelwert lässt den Schluss zu, dass an Messorten mit Jahresmit- telwerten unter 28 bis 30 μg/m³ kaum mit mehr als 35 Überschreitungstagen des zulässigen PM10-Tagesmittelwertes gerechnet werden muss. Gelingt es also, die durchschnittliche jährli- che Feinstaubbelastung durch dauerhaft wirkende Maßnahmen zu verringern, dient dies einer- seits dem Ziel der Einhaltung des zulässigen PM10-Tagesmittelwertes. Andererseits wird dem Ziel eines nachhaltigen Gesundheitsschutzes in besserer Weise entsprochen. Die Präferenz für dauerhaft wirkende Maßnahmen wird auch durch Aussagen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt [21]. MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 38 Abbildung 6-1 Anzahl der Tage mit PM10-Tagesmittelwerten > 50 μg/m 3 im Vergleich zu den Jahresmittelwerten an den Messpunk- ten in Baden-Württemberg im Jahr 2004 Ferner müssen Maßnahmen flächenhaft (Umweltzone) angelegt sein, um sowohl die städtische Hintergrundbelastung als auch die lokale Belastung am Spotmesspunkt zu senken. Abbildung 6-2 Schematische Darstellung der PM10-Immissionen an verschiedenen Messstationen PM 10 Jahresmittelwerte 2004 in μg/m 3 Anzahl der Tage 2004 mit Tagesmittelwerten > 50 μg/m 3 0102030405060 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Spotmesspunkt Verkehrsmessstation Luftmessstation Hintergrundmessstation MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 39 Fahrverbote für stark emittierende Altfahrzeuge entsprechen dem Verursacherprinzip des § 47 Abs. 4 BImSchG. Mit den verkehrsbeschränkenden Maßnahmen soll erreicht werden, dass die Fahrzeugflotte zügig erneuert wird bzw. dass Altfahrzeuge nachgerüstet werden. Fahrzeuge neuerer EURO-Kategorien weisen erheblich geringere Emissionsfaktoren als Altfahrzeuge auf. Dies gilt insbesondere für Diesel-Fahrzeuge, die älter als EURO-Norm 2 sind und für Otto- Fahrzeuge ohne Katalysator. Die folgenden Abbildungen 6-3 und 6-4 sollen für das Jahr 2005 beispielhaft zeigen, wie sich die realen Emissionen von Kraftfahrzeugen anhand der jeweiligen EURO-Normen darstellen. Diese sogenannten Emissionsfaktoren zeigen die durchschnittlichen Emissionen definierter Kraftfahrzeuge in typischen Fahrsituationen innerorts in Gramm pro Ki- lometer zurückgelegter Fahrstrecke. Deutlich wird auch, dass die Emissionsfaktoren der schweren Nutzfahrzeuge (sNfz) und Busse ein Mehrfaches über denen der PKW liegen, dementsprechend liefern sNfz auch bei relativ ge- ringem Anteil am Verkehrsaufkommen hohe Beiträge zu den Gesamtemissionen auf den Stra- ßen. Auffällig ist, dass sich bei den sNfz und Bussen keine stetigen Abnahmen ergeben haben. EURO 2-Fahrzeuge emittieren mehr Stickoxide als solche der EURO 1-Stufe. EURO 3-sNfz und Busse liegen in etwa wieder bei EURO 1. Ähnliches ist bei den Partikeln zu beobachten. Dort liegen EURO 3-sNfz über denen der EURO 2-Kategorie. MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 40 Abbildung 6-3 Emissionsfaktoren für Stickstoffoxide (NO x ) nach Emissionskonzepten der Kfz (HBEFA 2.1, gewichtete Verkehrssitu- ationen innerorts, Bezugsjahr 2005) [22] 7,57 10,37 12,42 11,02 16,78 10,21 13,37 14,33 12,09 16,33 8,45 10,01 12,03 9,67 14,01 2,17 3,06 3,97 3,39 4,70 0,34 0,58 0,76 0,85 0,87 0,10 0,19 0,45 0,96 2,07 0,34 0,51 0,68 0,71 0,69 0,03 0,06 0,14 0,47 0,43 1,17 05101520 Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 konventionell Euro 4 Euro 3 Euro 2 Gkat vor Euro1 konventionell Euro 4 Euro 3 Euro 2 vor Euro 2 konventionell Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 Gkat vor Euro1 konventionell LBus RBus SNFz >7,5 SNFz <7,5t LNFz Diesel LNFz Benzin PK W Diesel PKW Benzin Emissionskonzepte der Kfz Emissionsfaktoren für NOx in g/km 7,57 10,37 12,42 11,02 16,78 10,21 13,37 14,33 12,09 16,33 8,45 10,01 12,03 9,67 14,01 2,17 3,06 3,97 3,39 4,70 0,34 0,58 0,76 0,85 0,87 0,10 0,19 0,45 0,96 2,07 0,34 0,51 0,68 0,71 0,69 0,03 0,06 0,14 0,47 0,43 1,17 05101520 Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 konventionell Euro 4 Euro 3 Euro 2 Gkat vor Euro1 konventionell Euro 4 Euro 3 Euro 2 vor Euro 2 konventionell Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 Gkat vor Euro1 konventionell LBus RBus SNFz >7,5 SNFz <7,5t LNFz Diesel LNFz Benzin PK W Diesel PKW Benzin Emissionskonzepte der Kfz Emissionsfaktoren für NOx in g/km MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 41 Abbildung 6-4 Emissionsfaktoren für Partikel nach Emissionskonzepten der Kfz (HBEFA 2.1, gewichtete Verkehrssituationen inner- orts, Bezugsjahr 2005) [22] 0,062 0,265 0,221 0,531 0,955 0,088 0,363 0,235 0,609 0,711 0,079 0,309 0,206 0,555 0,654 0,021 0,101 0,068 0,202 0,434 0,019 0,037 0,077 0,094 0,107 0,016 0,031 0,046 0,080 0,111 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 00,20,40,60,81 Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 80er Jahre Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 konventionell Euro 4 Euro 3 Euro 2 Gkat vor Euro1 konventionell Euro 4 Euro 3 Euro 2 vor Euro 2 konventionell Euro 4 Euro 3 Euro 2 Euro 1 Gkat vor Euro1 konventionell LBus RBus SNFz >7,5t SNFz <7,5t LNFz Diesel LNFz Benzin P KW Diesel PKW Benzin Emissionskonzepte der Kfz Emissionsfaktoren für Partikel in g/km MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 42 Die Bundesregierung hat mittlerweile die zur Umsetzung der Fahrverbote erforderliche „Verord- nung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV“ verkündet [23]. In der 35. BImSchV werden die Fahrzeuge in insgesamt vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Zur Schadstoffgruppe 1 gehören Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm EURO 1 und schlechter. Sie verursachen die höchsten Schadstoffemissionen und erhalten deshalb keine Plakette. Kei- ne Plakette erhalten auch Fahrzeuge mit Benzinmotoren vor EURO 1. Für die übrigen Fahrzeuge gibt es drei verschiedene Plaketten je nach Schadstoffausstoß. Die Zuordnung zu den Schadstoffgruppen erfolgt bei Dieselfahrzeugen nach den EU-Abgasnormen; EURO 2-Dieselfahrzeuge gehören also zur Schadstoffgruppe 2, EURO 3-Dieselfahrzeuge zur Schadstoffgruppe 3 und EURO 4-Dieselfahrzeuge zur Schadstoffgruppe 4. Zu der Schadstoff- gruppe 4 gehören auch Otto-Pkw mit geregeltem Katalysator und Elektrofahrzeuge. Für Motorräder sind keine Fahrverbote vorgesehen. Motorräder brauchen also keine Plakette. Durch erfolgreiche Nachrüstung eines Partikelfilters können Autofahrer die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Regelungen für die Nachrüstung von EURO 1-Diesel-Pkw und vor allem auch für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen zügig zu ergänzen. Die Bundesregierung plant, die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter steuerlich zu fördern. Halter von Diesel- Pkw ohne Rußfilter müssen von 2008 an mit einem Steueraufschlag rechnen. Die Plakette wird an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges von außen gut sichtbar aufge- klebt. Sie wird von Kfz-Zulassungsstellen, TÜV und DEKRA sowie autorisierten Werkstätten ausgegeben werden. Abbildung 6-5 35. BImSchV: Schadstoffgruppen und Plaketten MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 43 Ferner wurde die Straßenverkehrsordnung (StVO) so ergänzt, dass flächendeckende Verkehrs- verbote möglich sind. An den Einfahrten zur Umweltzone werden Verkehrsschilder mit der ent- sprechenden Aufschrift aufgestellt. Auf einem Zusatzschild wird angezeigt, welche Fahrzeuge vom Verkehrsverbot ausgenommen sind. Die Plaketten dienen als Vorlage. Abbildung 6-6 Verkehrsschild „Umwelt-Zone“ an den Einfahrten zur Umweltzone Es ergibt sich folgende Staffelung der Fahrverbote: frei für Fahrzeuge mit Plakette ab Fahrverbote für Fahrverbot ab* 2 Diesel-Kfz < EURO 2, Otto-Kfz ohne G-Kat 01.01.2008 3 Diesel-Kfz < EURO 3, mit Partikelfilter: Diesel-Kfz < EURO 2, Otto-Kfz ohne G-Kat 01.01.2012 * frühestens jedoch zwölf Monate nach Erlass des Aktionsplans Wie bisher soll bei den gestaffelten Fahrverboten an einem einheitlichen Vorgehen für alle Luft- reinhalte- und Aktionspläne im Land festgehalten werden. Die erste Stufe der Fahrverbote, die im Luftreinhalteplan für die Stadt Karlsruhe aufgrund der Stickstoffdioxidbelastungen ab 01.01.2010 vorgesehen war (frei für Fahrzeuge mit Plakette ab 2) wird wegen der Überschrei- tungen von Feinstaub (PM10) möglichst kurzfristig auf 01.01.2008 vorgezogen. Erforderlich ist allerdings ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen Erlass des Aktionsplans und dem Beginn der Fahrverbote. Dieser Vorlauf erlaubt den Betroffenen, sich auf die Fahrverbote einzustellen. Un- abhängig davon wird ein Vorlauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Verkündung der 35. BImSchV sowie der entsprechenden Verkehrszeichen benötigt für die Herstellung und Vertei- lung der Plaketten und das Aufstellen von Verkehrszeichen. Die zweite Stufe der Fahrverbote tritt, wie im Luftreinhalteplan für die Stadt Karlsruhe vorgesehen, zum 01.01.2012 in Kraft (frei für Fahrzeuge mit Plakette ab 3). MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 44 Die in der Stadt Karlsruhe vorgesehenen Fahrverbote betreffen den Bereich der Umweltzone, die im Luftreinhalteplan festgesetzt wurde (Abbildung 6-7). Hierbei handelt es sich im Besonde- ren um Bereiche mit hohem Verkehrsaufkommen, dichter Wohnbebauung und allgemein un- günstigen Durchlüftungsverhältnissen. Abbildung 6-7 Umweltzone der Stadt Karlsruhe Von der ersten Stufe der Fahrverbote (frei für Fahrzeuge mit Plakette ab 2) sind Anfang 2008 Fahrzeuge betroffen, die mindestens 10 Jahre alt sind, etwa 5 % der Pkw, 19 % der (zahlen- mäßig kleinen Gruppe der) leichten Nutzfahrzeuge (lNfz) und 12 % der schweren Nutzfahrzeu- ge (sNfz) (die Prozentangaben beziehen sich auf den prognostizierten Fahrzeugbestand in Ba- den-Württemberg). Mit der zweiten Stufe der Fahrverbote (frei für Fahrzeuge mit Plakette ab 3) sind weitere 1-2 % der Pkw, 10 % der lNfz und 11 % der sNfz betroffen, die bis dahin alle min- destens 11 Jahre alt sind. Grundlage dieser Angaben ist eine Prognose des Fahrzeugbestands in Baden-Württemberg aufgrund der üblichen zu erwartenden Flottenerneuerung. Eine Be- schleunigung der Flottenerneuerung durch die Ankündigung von Fahrverboten wie auch Nach- rüstungen mit Partikelfilter wurde nicht berücksichtigt. MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 45 Während der Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Aktionsplan wird ein Gutachter die Wirksam- keit dieser Maßnahme im Hinblick auf die Verminderung der PM10-Belastung bewerten. Die Ergebnisse werden in die Endfassung des Plans einfließen. M 1 Vorgezogenes ganzjähriges Fahrverbot in der Umweltzone ab 01.01.2008 für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nach der 35. BImSchV Lkw-Durchfahrtsverbot in der Reinhold-Frank-Straße Der Luftreinhalteplan für die Stadt Karlsruhe sieht zur Minderung der Immissionen am Mess- punkt in der Reinhold-Frank-Straße zusätzlich zu den flächenhaften ganzjährigen Fahrverboten ein Lkw-Durchfahrtsverbot ab 2010 vor. Angesichts der Überschreitungssituation auch bei Feinstaub PM10 wird diese Maßnahme ebenfalls vorgezogen und gilt ab 01.01.2008 für alle Lkw ab einer Gewichtsklasse von 3,5 t und unabhängig von ihrem Schadstoffausstoß in der Reinhold-Frank-Straße im Abschnitt zwischen der Kreuzung Kriegsstraße und dem Mühlburger Tor (Verkehrszeichen Nr. 253 StVO). Ausgenommen vom Fahrverbot sind diejenigen Lkw, die in der Reinhold-Frank-Straße oder in den einmündenden Nebenstraßen Sophienstraße, Belfort- straße und Viktoriastraße eine Adresse anfahren (Lieferverkehr frei) oder die notwendige Maß- nahmen z.B. an versorgungstechnischen Einrichtungen durchführen. Die übrigen Lkw, die bis- her diesen Straßenabschnitt durchfahren, werden auf andere Routen gelenkt. Dies betrifft vor allem den Verkehr in Nord-Süd- bzw. Süd-Nord-Richtung. Als Alternativroute ist, von Osten kommend, der Adenauerring über das Durlacher Tor und im Westen die B 36 vorgesehen. Da nur ein relativ geringer Teil des Lkw-Verkehrs Durchfahrtsverkehr ist, wird sich die Verlagerung dieses Lkw-Anteils auf Umfahrungsrouten gering auswirken. M 2 Vorgezogenes ganzjähriges Lkw-Durchfahrtsverbot (Lieferverkehr frei) in der Reinhold-Frank-Straße im Abschnitt zwischen der Kreuzung Kriegsstraße und dem Mühlburger Tor ab 01.01.2008 MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 46 6.2 Industrie und Gewerbe Die Stadt Karlsruhe ist Standort verschiedener Industrie- und Gewerbezweige wie beispielswei- se von Firmen der chemischen Industrie, der Papierindustrie und des Stahl- und Maschinen- baus. Außerdem werden öffentliche und industrielle Heiz- und Kraftwerke betrieben. Die Quellengruppe Industrie/Gewerbe hatte nach der Ursachenanalyse für die Monate Januar und Februar 2006 an den Messstationen Karlsruhe-Straße (Reinhold-Frank-Straße) und Kriegsstraße jeweils einen Anteil an der lokalen, also kleinräumigen, PM10-Belastung von we- niger als 1 %. Insgesamt beträgt der Anteil der PM10-Belastung aus Industrie und Gewerbe je ca. 6 % (s. Abb. 5-2, 5-3) und ist somit von nachrangiger Bedeutung. In der Vergangenheit konnten bei der Quellengruppe Industrie und Gewerbe durch Maßnahmen zur Luftreinhaltung die Feinstaubemissionen deutlich verringert werden. Weitere Emissionsmin- derungen sind in den nächsten Jahren aufgrund von Novellierungen der immissionsschutzrecht- lichen Regelwerke der 13. und 17. BImSchV sowie der TA Luft zu erwarten. Die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte wird von der zuständigen Immissionsschutzbehörde überwacht. Feinstaubemissionen können auch aus diversen, nicht punktförmig gefassten Quellen stam- men. Es dürfte noch ein gewisses Minderungspotenzial im Bereich dieser sog. diffusen Emissi- onen vorhanden sein. Der überwiegende Teil der diffusen Feinstaubemissionen entsteht beim Umschlag und bei der Verarbeitung von Schüttgütern sowie im Handwerk und bei der Holzver- arbeitung. Zuständig für die Durchführung der Maßnahme sind die Immissionsschutzbehörden. Die Stadt Karlsruhe und das Regierungspräsidium Karlsruhe achten bei Genehmigungen sowie bei der Überwachung im Umwelt- und Arbeitsschutz bei staubrelevanten Betrieben in besonde- rem Maße auf die Optimierung staubmindernder Maßnahmen. M 3 Verringerung der Feinstaubbelastung aus diffusen Quellen in den Bereichen Handwerk, Gewerbe, Industrie MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 47 6.3 Kleinfeuerungsanlagen Einen nennenswerten Beitrag zur PM10-Belastung im Winter leisten Kleinfeuerungsanlagen (Hausbrand). Diese trugen an den Messpunkten in Karlsruhe mit 8 bzw. 9 % zu der gemesse- nen Feinstaubbelastung bei. Wie in Tabelle 5-1 dargelegt ist, emittierten im Jahr 2002 die Kleinfeuerungsanlagen im Stadt- gebiet Karlsruhe 21 t Gesamtstaub. Nahezu die gesamte Menge wurde als Feinstaub PM10 emittiert. Die folgende Abbildung zeigt, dass Heizungen für Festbrennstoffe in Baden- Württemberg nur einen Anteil von etwa 4 % am gesamten Energieeinsatz für Kleinfeuerungsan- lagen ausmachen, aber mehr als 75 % der Feinstaubemissionen in ihrer Quellengruppe verur- sachen. Kleinfeuerungsanlagen mit extraleichtem Heizöl emittieren etwa 60-, mit Kohle etwa 1800- und mit Holz etwa 3500-mal mehr Feinstaub als Gasheizungen. Abbildung 6-8 Endenergie-Einsatz von und Feinstaub-PM10-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen in Baden-Württemberg (Daten aus Emissionskataster Baden-Württemberg 2002 [11]) Etwa 90 % der PM10-Emissionen aus Festbrennstoffheizungen stammen wiederum aus Holz- feuerungsanlagen, deren Anteil in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Gründe für diese Entwicklung sind zum einen die hohen Gas- und Ölpreise. Zum anderen spielt der Brennstoff Holz als nachwachsender Rohstoff eine wichtige Rolle bei der Schonung fossiler Ressourcen und beim Klimaschutz. Hauptverursacher des hohen Feinstaubausstoßes sind die - zumeist älteren - Einzelraumfeue- rungen. Sie werden zwar oft nur als Zusatzheizung zu einem Gas- oder Ölkessel betrieben, verursachen aber bei gleichem Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaubemissionen als moderne Holzfeuerungsanlagen. Das Umweltbundesamt fordert deshalb, dass der Ausstoß von Feinstaub aus kleinen Holzfeue- rungsanlagen drastisch abnehmen muss [24] Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe unterliegen der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) [25]. Beim überwiegenden Teil aller Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe handelt es sich um handbeschickte Holzfeuerun- Endenergie-Einsatz von Kleinfeuerungsanlagen in Baden- Württemberg in % , gesamt: 99,4 TWh/a Heizöl EL 48% Brenn- gase 48% Kohle 1% Holz 3% Feinstaub-PM10-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen 2002 Baden-Württemberg in % , gesamt 1314 t/a Kohle 7% Heizöl EL 23% Brenn- gase 0,3% Holz 70% MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 48 gen, die in die Leistungsklasse unter 15 KW Nennwärmeleistung fallen. Die 1. BImSchV schreibt für diese Anlagen bisher keine Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Die Grenzwerte und Überwachungsregelungen der 1. BImSchV für feste Brennstoffe stammen aus dem Jahr 1988. Sie berücksichtigen weder neuere Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Feinstaubes noch die technischen Entwicklungen der kleinen Holzfeue- rungsanlagen seit diesem Zeitpunkt. Die Bundesregierung plant deshalb eine Novellierung der 1. BImSchV. Diskutiert wird eine Absenkung der Leistungsgrenze für Emissionsanforderungen und deren Überwachung von 15 auf 4 KW Nennwärmeleistung (bei Einzelraumfeuerstätten auf 8 KW Nennwärmeleistung). Die Emissionsgrenzwerte für Staub sollen deutlich verschärft werden. Für Einzelraumfeuerstätten soll die Grenzwerteinhaltung im Rahmen einer Typprüfung nachgewie- sen werden. Ferner soll der Schornsteinfeger die Eignung der Brennstoffe und die Holzfeuchte überprüfen. Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit soll die Bevölkerung auf den Zusammenhang von Holzfeuerungen und Feinstaubbelastung aufmerksam gemacht und so für diese Problemstel- lung sensibilisiert werden. M 4 Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Zusammenhang von Holzfeuerungen und Feinstaubbelastung Verbrennungsverbot für Festbrennstoffe in Bebauungsplänen Nach dem Baugesetzbuch, § 9 Abs. 1 Nr. 23, können im Bebauungsplan Gebiete festgesetzt werden, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt ver- wendet werden dürfen. Es können somit Verbrennungsverbote für Festbrennstoffe festgesetzt werden. Allerdings gelten diese aufgrund des Bestandsschutzes grundsätzlich nur für Neuanla- gen. Stärker emittierende Altanlagen können hiermit nicht erfasst werden. Die Stadt Karlsruhe hat vorgetragen, dass sie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Aufnahme von Verbrennungsverboten jeweils untersucht. M 5 Die Stadt Karlsruhe wird gebeten, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Aufnahme eines Verbrennungsverbots für Festbrennstoffe in Kleinfeuerungsan- lagen zu prüfen und ggf. umzusetzen. MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 49 6.4 Sonstige Maßnahmen Intensive Straßenreinigung Der Partikelabrieb von Reifen, Bremsen, Kupplung und Fahrbahn sowie die wiederholte Aufwir- belung von Straßenstaub können in erheblichem Umfang zur lokalen Feinstaubbelastung bei- tragen. Ein Ansatz zur Minderung dieser Belastung könnte die Intensivierung der Straßenreini- gung vor allem während trockener Witterungsperioden sein. Zu diesem Zweck wird die Rein- hold-Frank-Straße bereits intensiv gereinigt. Es stellt sich jedoch die Frage, ob nennenswerte Anteile der PM10-Feinstaubfraktion überhaupt auf die Straßenoberfläche absinken und durch eine geeignete Reinigungstechnologie beseitigt werden können. Staubpartikel unter 10 μm Durchmesser haben nur eine geringe Sinkge- schwindigkeit und verhalten sich in der Atmosphäre weitgehend wie Gase. Kleine Teilchen bis 1 μm Durchmesser schweben ohne erkennbare Sinkgeschwindigkeit in der Atmosphäre. Die Verweilzeit für diese kleinen Staubpartikel in der Luft beträgt mehrere Tage. Sie wird nur be- grenzt durch das Auswaschen bei Regen und die Bildung größerer Partikel durch Zusammen- wachsen kleiner Staubpartikel. In erster Linie wird es also darum gehen, gröbere Staubpartikel von der Straßenoberfläche zu entfernen, um eine Zermahlung in PM10-Partikel durch den Ver- kehr zu vermeiden. Derzeit laufen mehrere Untersuchungen zu dieser Problematik. Sollten sich Erkenntnisse erge- ben, dass durch die intensive Reinigung von Straßen Minderungen der PM10-Belastung erzielt werden können, wird die Stadt Karlsruhe ein entsprechendes Reinigungskonzept erstellen. Verbrennungsverbote von Gartenabfällen Nach den Vorschriften der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, nur in Gebieten im Sinne von § 35 Baugesetzbuch (sog. Außenbereich) erlaubt. Grüngut/Gartenabfälle dürfen also im Außenbereich auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können. Dabei müssen jedoch zwingend Mindestabstände zu Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie zu Gebäuden und Baumbeständen eingehalten werden. Die Ortspolizeibehörde kann weitergehende Anforderungen an die Beseitigung der pflanzlichen Abfälle stellen, wenn dies zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit geboten ist. In der Stadt Karlsruhe werden derzeit an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet durch Aufstellung von Grüncontainern Entsorgungsmöglichkeiten angeboten. Insofern findet eine Verbrennung von Grünabfällen nur selten und hauptsächlich im unzugänglichen Außenbereich statt. Die Stadt Karlsruhe hält angesichts der geringen Fallzahl und des überproportionalen Aufwands für die erforderlichen zusätzlichen Entsorgungsmöglichkeiten für unwirtschaftlich und unverhält- nismäßig. Verbesserung der Baustellenlogistik (Staubminderungsplan) Baumaßnahmen können lokal zur Feinstaubbelastung beitragen. Zukünftig sollen nach Mög- lichkeit bei größeren Bauvorhaben im Stadtgebiet Karlsruhe Staubminderungspläne erstellt MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER LUFTQUALITÄT 50 werden. Die zuständigen Baurechtsbehörden tragen Sorge, dass mögliche Staubimmissionen vermieden bzw. vermindert werden. Als wirksame Maßnahmen kommen z.B. in Betracht: − Konzept zur Lenkung des Baustellenverkehrs, − Einsatz von Lkw und Baumaschinen, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, − Einrichtung von Lkw-Radwaschanlagen an den Ausfahrten von Baustraßen bzw. Baustel- lenbereichen in den öffentlichen Verkehrsraum, − regelmäßige Wasserberieselung von Baustraßen bei trockenem Wetter, − Einrichtung von Wasserberieselungsanlagen bei der Lagerung von staubenden Schüttgü- tern (z.B. Erdaushub), − vollständige Einhausung von Förderbändern, − variable Förderbandabwurfhöhe. M 6 Verbesserung der Baustellenlogistik bei größeren Bauvorhaben im Stadtgebiet Karlsruhe Intensivierung der Stadtbegrünung Wesentliches Element städtischer Ökosysteme sind Stadtbäume, insbesondere in ihrer Bedeu- tung als Straßenbegleitgrün. Sie haben an viel befahrenen Straßen wichtige stadt- und biokli- matische, stadthydrologische und lufthygienische Funktionen. Aufgrund der großen Blattober- fläche können Staubpartikel angelagert und damit aus der belasteten Stadtluft ausgefiltert wer- den. Hinsichtlich der Quantifizierung dieser qualitativ unstrittigen Aussage bestehen jedoch er- hebliche Kenntnisdefizite. M 7 Intensivierung der Straßenbegrünung im Stadtgebiet Karlsruhe