Einrichtung eines Gestaltungsbeirates

Vorlage: 17349
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.11.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.11.2006

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Einrichtung Gestaltungsbeirat
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 29. Plenarsitzung des Gemein- derates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.11.2006 847 5 öffentlich Dez. 5 Einrichtung eines Gestaltungsbeirates Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.06.2005 12 Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung Planungsausschuss 01.08.2006 9 SPD, KAL, GRÜNE grund- sätzlich Zustimmung, CDU reicht Votum nach Planungsausschuss 28.09.2006 6 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen Gemeinderat 21.11.2006 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für Karlsruhe und ge- nehmigt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 50.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Die Stadt Karlsruhe verfolgt das Ziel, die Qualität der gebauten Umwelt als wesentli- chen Standortfaktor im Sinne einer positiven Imageentwicklung nach innen wie nach außen zu fördern. Dies erfordert einen gewissen Anspruch an die äußere Gestaltung von Einzelbauten, dem nicht alle Planungen, die der Stadt zur Genehmigung vorge- legt werden, gerecht werden. Um wirksam Verbesserungen in der baulichen Ausgestaltung durchzusetzen, sind bis heute in ca. 70 Städten der Bundesrepublik Gestaltungsbeiräte eingerichtet wor- den, Tendenz steigend. Auf Initiative aus dem Gemeinderat fand am 13.10.2005 im Ständehaus unter Betei- ligung der Fraktionen ein Expertengespräch zu dem Thema statt. Der Verlauf der Diskussion zeigte eine klare Tendenz zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates. Ein personell qualifiziert besetzter Beirat wird helfen, bauliche Fehlentwicklungen zu minimieren. Er kann erheblich dazu beitragen, die Diskussion über Baukultur in der Öffentlichkeit anzuregen. Dies gilt insbesondere für Vorhaben, die unterhalb der „Wettbewerbsschwelle“ liegen und dennoch städtebaulich von enormer Relevanz sein können. Um die Gestaltqualität unserer Stadt dauerhaft zu sichern, genügt es nicht, punktuell besonders hochwertige Lösungen zu finden. Es ist notwendig, für die große Mehrheit der stadtbildprägenden Gebäude eine angemessene Qualität zu er- reichen. Im Zentrum steht also weniger der spektakuläre Museums- oder Theater- neubau, für den in aller Regel ohnehin ein Wettbewerb ausgelobt wird, sondern All- tagsarchitektur wie der Supermarkt, der Gewerbebau oder der Wohnblock an der Stadteinfahrt. Der Gestaltungsbeirat ist ein beratendes Gremium, d. h. eine Genehmigung für ein Vorhaben kann durch den Gestaltungsbeirat nicht versagt werden. Er soll über die üblichen Beratungsmöglichkeiten der Baubehörden hinaus dem Bauherrn zu einem architektonisch und städtebaulich qualitätsvollen Entwurf verhelfen. Der Beratungs- turnus muss so gestaltet werden, dass die Genehmigungsfristen der Landesbauord- nung eingehalten werden können. Die Geschäftsordnung sieht vor, den Beirat mit fünf Fachleuten zu besetzen, die nicht in Karlsruhe tätig sein dürfen. Im Dezernat 5 wird eine Geschäftsstelle einge- richtet, die die Sitzungen des Beirats organisiert, betreut und dokumentiert. Der Planungsausschuss hat dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.08.2006 bzw. 28.09.2006 mit großer Mehrheit empfohlen, einen Gestaltungsbeirat einzurich- ten. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats in Karlsruhe und genehmigt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung. Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. November 2006