Doppelhaushalt 2007/08: - Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts - Ausschlussfrist für Anträge aus der Mitte des Gemeinderates - Festlegung der Redezeiten
| Vorlage: | 17348 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.11.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 29. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.11.2006 846 4 öffentlich Dez. 4 Doppelhaushalt 2007/08 - Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts - Ausschlussfristen für Anträge aus der Mitte des Gemeinderates - Festlegung der Redezeiten Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.11.2006 4 Antrag an den Gemeinderat - Der Gemeinderat beschließt die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- rechts bei der Stadt Karlsruhe zum 01.01.2007. - Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge von Gemeinderatsfraktionen und Ge- meinderatsmitgliedern zum Doppelhaushalt 2007/08 in der Hauptausschusssitzung am 06.03.2007 und bei den Haushaltsberatungen am 20./21.03.2007 nur behandelt werden können, wenn sie schriftlich bis zum 08.02.2007 beim Oberbürgermeister eingegangen sind. - Der Gemeinderat beschließt für die Haushaltsberatungen des Doppelhaushaltes 2007/2008 die in der Vorlage genannten Redezeiten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit - Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 6 Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts Mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 ändert die Stadt Karlsruhe ihr gesamtes Rech- nungswesen. Statt der Kameralistik, bei der auf Basis von Einnahmen und Ausga- ben, also zahlungsorientiert, geplant und bewirtschaftet wurde, kommt mit der Dop- pik jetzt ein stark kaufmännisch orientiertes System zum Einsatz. Dieses neue Kon- zept betrachtet simultan drei Rechnungsstoffe: Einnahmen und Ausgaben wie bisher (allerdings mit neuer, übersichtlicherer Untergliederung), Ertrag und Aufwand (ver- gleichbar einer Gewinn- und Verlust-Rechnung) sowie Erlöse und Kosten zur Dar- stellung des Ressourcenverbrauchs. Insbesondere aus den Informationen der Kostenrechnung wird der so genannte Pro- dukthaushalt entwickelt. Er stellt dar, wie sich die gesamten verbrauchten Ressour- cen, ausgedrückt in Kosten, auf die unterschiedlichen, von der Verwaltung den Bür- gern und Unternehmen bereitgestellten öffentlichen Güter verteilen. Stark verein- facht lässt er sich als Ersatz des Verwaltungshaushaltes verstehen. Zur Untergliede- rung der darin erfassten Informationen werden Teilhaushalte gebildet und einzelnen Organisationseinheiten zugeordnet. Innerhalb dieser Teilhaushalte wird auch deren Investitionstätigkeit abgebildet. Die hierfür verwendete Investitionsplanung ein- schließlich der Ein- und Auszahlungen für die Finanzierungstätigkeit entspricht in etwa dem bisherigen Vermögenshaushalt. Führt man den sich aus Produkthaushalt und Investitionshaushalt sowie für Finanzierungstätigkeiten (insbesondere Kredite und Tilgungen) ergebenden Finanzbedarf zusammen, erhält man den neuen Fi- nanzhaushalt. Dieses neue Rechnungswesen ist deutlich komplexer als das bisherige, wobei die Strukturierung der Daten und ihre Aufbereitung der Verwaltung obliegt. Sie gestaltet daraus eine für den Gemeinderat übersichtliche und verständliche Entscheidungs- grundlage für die Haushaltsberatungen und das unterjährige Controlling. Das mit der erwarteten Transparenzerhöhung verbundene Ziel ist es, durch die Offenlegung des Ressourcenverbrauchs zu Entscheidungen zu gelangen, die das Vermögen auf Dauer erhalten und so zur intergenerativen Gerechtigkeit beitragen, die momentan gefährdet ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 6 Die rechtlichen Grundlagen für das Neue Kommunale Haushaltsrecht liegen seitens des Gesetzgebers in Baden-Württemberg noch nicht abschließend vor. Die Stadt Karlsruhe hat deshalb die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 146 der Gemeinordnung für Baden-Württemberg zur Erprobung der kommunalen Doppik ab dem 01.01.2007 auf der Grundlage des Referentenentwurfs des Artikelgesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts (Stand 08.08.2005) des Innenministeriums Baden-Württemberg beantragt. Die Stadt Karlsruhe ist beim Rechenzentrum KIV BF als Pilotprojekt-Kommune vor- gesehen. Termine/Ausschlussfristen für Anträge aus der Mitte des Gemeinderates Dieses sehr ambitionierte Vorhaben bringt enge Terminvorgaben und gegebenen- falls -verschiebungen mit sich. Der aktuelle Zeitplan sieht folgende Termine vor: Einbringung in den Gemeinderat 12.12.2006 Haushaltsreden der Fraktionen 30.01.2007 Ausschlussfrist für Anträge aus der Mitte 08.02.2007 des Gemeinderates Antworten der Verwaltung an Fraktionen 26.02.2007 Vorberatung im Hauptausschuss 06.03.2007 Beratung im Gemeinderat 20./21.03.2007 Je nach Art der in der Sitzung vom 20./21.03.2007 durch den Gemeinderat be- schlossenen Änderungen kann die erforderliche Fortschreibung des Satzungs- und Planentwurfs erst in den Tagen nach der Sitzung durchgeführt werden. In der Sit- zung des Gemeinderats vom 27.03.2007 wird dann die Verwaltung den endgültigen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 6 Beschluss zur Vorlage und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde herbei- führen. Redezeiten des Gemeinderates zum Doppelhaushalt 2005/2006 Gemäß § 8 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe hat der Gemeinderat über die Festlegung der Redezeiten zu entscheiden. Die Be- schlussfassung erfolgt ohne vorherige Aussprache. Zu entscheiden ist über die Redezeiten der Haushaltsreden des Gemeinderates am 30. Januar 2007 und über die Gesamtredezeiten anlässlich der Haushaltsberatun- gen am 20./21. März 2007. Für die Haushaltsreden des Gemeinderates am 1. Februar 2005 zum Doppel- haushalt 2005/2006 waren folgende Redezeiten festgelegt worden: CDU 19 Mitglieder 70 Minuten SPD 12 Mitglieder 60 Minuten GRÜNE 8 Mitglieder 50 Minuten FDP/A 4 Mitglieder 40 Minuten KAL 3 Mitglieder 35 Minuten PDS 1 Mitglied 15 Minuten BüKa/ÖDP 1 Mitglied 15 Minuten 4 Std. 45 Minuten Die Redezeiten für die Haushaltsreden des Gemeinderates waren ausreichend. Überschreitungen sind nicht eingetreten. Die Gesamtredezeiten für die Haushaltsplanberatungen am 1./2. März 2005 waren wie folgt festgesetzt worden: CDU 4 Std. SPD 3 Std. 10 Min. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 von 6 GRÜNE 2 Std. 30 Min. FDP/A 1 Std. 45 Min. KAL 1 Std. 30 Min. PDS 30 Min. BüKa/ÖDP 30 Min. 13 Std. 55 Min. Folgende Redezeiten wurden vom festgelegten Kontingent verbraucht bzw. wurden nicht ausgeschöpft: Verbrauchte Zeit Rest CDU 2 Std. 52 Min. 1 Std. 08 Min. SPD 2 Std. 22 Min. 0 Std. 48 Min. GRÜNE 1 Std. 48 Min. 0 Std. 42 Min. FDP/A 1 Std. 37 Min. 0 Std. 08 Min. KAL 1 Std. 20 Min. 0 Std. 10 Min. PDS 28 Min. 0 Std. 02 Min. BüKa/ÖDP 03 Min. 0 Std. 27 Min. 10 Std. 30 Min. 3 Std. 25 Min. Die Gesamtredezeiten waren somit ebenfalls ausreichend und wurden nicht über- schritten. In der Zwischenzeit haben sich keine Veränderungen bei der Sitzverteilung des Ge- meinderates ergeben. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Redezeiten des Doppel- haushalts 2007/08 in Anlehnung an die vorgenannten Redezeiten des Doppelhaus- haltes 2005/06 zu belassen Ergänzende Erläuterungen Seite 6 von 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: - Der Gemeinderat beschließt die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- rechts bei der Stadt Karlsruhe zum 01.01.2007. - Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge von Gemeinderatsfraktionen und Ge- meinderatsmitgliedern zum Doppelhaushalt 2007/08 in der Hauptausschusssitzung am 06.03.2007 und bei den Haushaltsberatungen am 20./21.03.2007 nur behandelt werden können, wenn sie schriftlich bis zum 08.02.2007 beim Oberbürgermeister eingegangen sind. - Der Gemeinderat beschließt für die Haushaltsberatungen des Doppelhaushaltes 2007/2008 Redezeiten wie in der Vorbemerkung dargelegt: Haushaltsreden: CDU 70 Minuten SPD 60 Minuten GRÜNE 50 Minuten FDP/A 40 Minuten KAL 35 Minuten PDS 15 Minuten BüKa/ÖDP 15 Minuten Gesamtredezeiten Haushaltsberatungen: CDU 4 Std. SPD 3 Std. 10 Minuten GRÜNE 2 Std. 30 Minuten FDP/A 1 Std. 45 Minuten KAL 1 Std. 30 Minuten PDS 30 Minuten BüKa/ÖDP 30 Minuten Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. November 2006