Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Günther Rüssel und Nachrücken des Herrn Dr. Albert Käuflein

Vorlage: 17345
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.11.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 21.11.2006

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Ausscheiden Rüssel
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 29. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.11.2006 843 1 öffentlich Dez. 1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden des Stadtrats Günther Rüssel und Nachrücken des Herrn Dr. Albert Käuflein Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.11.2006 1 Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung fest, dass Herr Stadtrat Günther Rüssel die weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe wegen Krankheit wirksam abgelehnt hat. Er scheidet mit dem 30. November 2006 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung rückt Herr Dr. Albert Käuflein als nächster Er- satzbewerber der Vorschlagsliste der CDU zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Dr. Käuflein kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 Gemeindeordnung vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Herr Stadtrat Günther Rüssel teilt mit Schreiben vom 28. Oktober 2006 mit, dass er aus ge- sundheitlichen Gründen seine ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nicht mehr ausüben könne. Er bittet deshalb um Entpflichtung aus der Tätigkeit im Gemein- derat der Stadt Karlsruhe. Nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg kann ein Bürger sein Aus- scheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Das ist u. a. der Fall, wenn er 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört, über 62 Jahre alt oder anhaltend krank ist. Ob die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gegeben sind, hat der Gemeinderat zu entscheiden (§ 16 Abs. 2 GemO). Nächster Ersatzbewerber auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Gemein- deratswahl vom 13. Juni 2004 ist Herr Dr. Albert Käuflein, Kaiserslauterner Str. 13 c, 76187 Karlsruhe. Herr Dr. Käuflein rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nach- rückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass er die Wahl annehme. Gleichzeitig hat er erklärt, dass ein Hinde- rungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihm nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, ob bei Herrn Dr. Käuflein ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Fest- stellung zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung fest, dass Herr Stadtrat Gün- ther Rüssel die weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe wegen Krankheit wirksam abgelehnt hat. Er scheidet mit dem 30. November 2006 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung rückt Herr Dr. Albert Käuflein als nächster Ersatz- bewerber der Vorschlagsliste der CDU zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2006 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Dr. Al- bert Käuflein kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 Gemeindeordnung vorliegt. Hauptamt - Sitzungsdienste - 10. November 2006