Anfrage GRÜNE: Lebensmittelüberwachung in Karlsruhe - Gammelfleisch und Gen-Reis

Vorlage: 17282
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.10.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.10.2006

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 20.09.2006 eingegangen: 20.09.2006 Gremium: 28. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.10.2006 838 14 öffentlich Dez. 2 Lebensmittelüberwachung in Karlsruhe - Gammelfleisch und Gen-Reis Stellungnahme des Bürgermeisteramtes zu Frage 1: Es wurden in Karlsruhe weder Gammelfleisch noch Gen-Reis gefunden. Zwei Karlsruher Gastronomiebetriebe hatten Geschäftsbeziehungen mit dem in Bayern aufgefallenen Lebensmittelunternehmer. Es wurden von dem Fleisch Proben gezogen und diese dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) zugeleitet. Untersu- chungsergebnisse haben keine Befunde ergeben. Da es sich um Gefrierfleisch handelte, ist rein optisch nicht die Aussage zu treffen, ob es sich hierbei um verdorbenes Fleisch handelt oder nicht. Gen-Reis wurde in Karlsruhe bisher nicht ermittelt. Die Funde bei Aldi Nord haben dazu geführt, dass Aldi unmittelbar die Regale geräumt hatte. Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wird derzeit Reis vermehrt beprobt. zu Frage 2: Beide Betriebe standen auf den Lieferlisten des bayrischen Lebensmittelunternehmers, die uns vom Ministerium Ländlicher Raum übermittelt wurden. zu Frage 3: Durch das Sonderbehördeneingliederungsgesetz (SOBEG) wurde den Kommunen 1995 die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung übertragen. Es werden täglich Verstöße - vor allem in der Gastronomie und Einrichtungen der Ge- meinschaftsverpflegung - gegen das Lebensmittelgesetz festgestellt. Hier kann es sich einmal um bauliche Mängel, zum anderen um Hygienemängel oder um die Ab- und Wei- tergabe von nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln handeln. Dieses ist in der Regel nicht auf kriminelle Energien, sondern auf Nachlässigkeit und Schlampereien der Lebensmittelunternehmer zurückzuführen. Im Lebensmitteleinzelhan- del werden wiederholt Verstöße gegen die Einhaltung des Mindesthaltbarkeitsdatums an- gemahnt und geahndet. Seite 2 von 3 zu Frage 4 und 5: Das Verwaltungsreformgesetz verlagerte ab 01.01.2005 die Aufgaben und das Personal des Wirtschaftskontrolldienstes (WKD) an die unteren Verwaltungsbehörden der Stadt- und Landkreise. Es wurden sechs Kontrolleure und eine Verwaltungskraft zur Stadt Karls- ruhe abgeordnet. Die Kapazitäten für die Lebensmittelüberwachung sind nur bedingt ausreichend. Dies wurde wiederholt gegenüber dem Ministerium Ländlicher Raum betont. Die Anzahl der übergegangenen Lebensmittelkontrolleure entspricht nicht dem Personalbestand, der dem Wirtschaftskontrolldienst für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stand. Die Stadt Karlsruhe wurde bei der Zuweisung der Lebensmittelkontrolleure im Vergleich zu anderen Großstädten in Baden-Württemberg offensichtlich schlechter gestellt. Legt man nachvoll- ziehbare Vollzugsgrößen „je Einwohnerzahl“ und „die Zahl der zu kontrollierenden Betrie- be“ zugrunde, benötigt die Stadt Karlsruhe zwei weitere Lebensmittelkontrolleure. Beim Land Baden-Württemberg wurden mehrfach diese zwei weiteren Personalstellen für Lebensmittelkontrolleure reklamiert. Die Verhandlungen, ob dann weitere zwei Stellen zu- gewiesen werden, werden in den nächsten Wochen in eine entscheidende Phase treten. Wir gehen von einer Zuweisung aus. Die Stadt wird im Vorgriff auf eine abschließende Zuweisung zum 01.01.2007 einen weiteren Lebensmittelkontrolleur einstellen. Derzeit werden zwei Lebensmittelkontrolleure bei der Stadt Karlsruhe ausgebildet. Diese werden zum 01.01.2007 übernommen und ersetzen zwei zur Polizei zurückkehrende ehemalige WKD-Beamte. Sofern keine kriminelle Energie dahinter steckt, kann verdorbenes Fleisch durchaus im Rahmen der routinemäßigen Lebensmittelüberwachung erkannt werden. Da bei gefrore- ner Ware die sensorischen Möglichkeiten (Geruch und Geschmack) untaugliche Beweis- mittel zum Auffinden von verdorbenem Fleisch sind und dieses Gefrierfleisch häufig um- bzw. neu deklariert wird, sind ohne gezielte Hinweise nur sehr selten Erkenntnisse zu er- langen. Hier hilft auch ein größerer Personalbestand nicht. Bezüglich der gentechnisch veränderten Lebensmittel ist gleiches auszuführen. Da man weder dem Reis noch dem Mais von außen ohne die entsprechenden Kenn- zeichnungselemente nicht ansehen kann, ob er gentechnisch verändert ist, sind hier der Lebensmittelüberwachung auch die Hände gebunden. zu Frage 6: Im Rahmen eines Kontrollplanes werden präventiv Proben gezogen. Je 1 000 Einwohner werden 5 Proben erhoben, die nicht nur Lebensmittel (tierische Lebensmittel, pflanzliche Lebensmittel), sondern auch Kosmetika und Bedarfsgegenstände betreffen. Liegen detail- lierte Erkenntnisse vor, werden verstärkt zusätzliche Proben erhoben bzw. Kontrollen durchgeführt. Seite 3 von 3 zu Frage 7: Es werden verstärkt Fleischlieferbetriebe auf die Haltbarkeit des Fleisches überprüft. Der- zeit werden Sonderkontrollen im Lebensmittelhandel bezüglich gentechnisch veränderten Reises durchgeführt. zu Frage 8: Die Zeitabstände, in denen die Gastronomie oder Einrichtungen der Gemeinschaftsver- pflegung oder auch der Supermärkte überprüft werden, hängt von der Risikobewertung der Betriebe ab, die durch die tierärztlichen Sachverständigen der Veterinärämter durch- geführt wird. Stellt der Betrieb ein großes Risiko dar, kann eine wöchentliche Überprüfung notwendig sein, stellt der Betrieb keine Gefährdung im Sinne der Lebensmittelgesetzge- bung dar, können die Intervalle bis zu 3 Jahren dauern. Sofern es sich um eine Proben- ziehung handelt, wird die Anforderung von der CVUA den Veterinärämtern übermittelt. Lebensmittelkontrolleure beproben dann die Betriebe nach eigenen Erkenntnissen. zu Frage 9: Die Prüfung erfolgt in allen Sparten des Lebensmittelhandels. Sofern sich bei der Le- bensmittelüberwachung vor Ort Verdachtsfälle ergeben, werden Verdachtsproben erho- ben.

  • Extrahierter Text

    ANFRAGE Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 20.09.2006 eingegangen: 20.09.2006 Gremium: 28. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.10.2006 838 14 öffentlich Dez. 2 Lebensmittelüberwachung in Karlsruhe - Gammelfleisch und Gen-Reis Stellungnahme des Bürgermeisteramtes zu Frage 1: Es wurden in Karlsruhe weder Gammelfleisch noch Gen-Reis gefunden. Zwei Karlsruher Gastronomiebetriebe hatten Geschäftsbeziehungen mit dem in Bayern aufgefallenen Lebensmittelunternehmer. Es wurden von dem Fleisch Proben gezogen und diese dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) zugeleitet. Untersu- chungsergebnisse haben keine Befunde ergeben. Da es sich um Gefrierfleisch handelte, ist rein optisch nicht die Aussage zu treffen, ob es sich hierbei um verdorbenes Fleisch handelt oder nicht. Gen-Reis wurde in Karlsruhe bisher nicht ermittelt. Die Funde bei Aldi Nord haben dazu geführt, dass Aldi unmittelbar die Regale geräumt hatte. Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wird derzeit Reis vermehrt beprobt. zu Frage 2: Beide Betriebe standen auf den Lieferlisten des bayrischen Lebensmittelunternehmers, die uns vom Ministerium Ländlicher Raum übermittelt wurden. zu Frage 3: Durch das Sonderbehördeneingliederungsgesetz (SOBEG) wurde den Kommunen 1995 die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung übertragen. Es werden täglich Verstöße - vor allem in der Gastronomie und Einrichtungen der Ge- meinschaftsverpflegung - gegen das Lebensmittelgesetz festgestellt. Hier kann es sich einmal um bauliche Mängel, zum anderen um Hygienemängel oder um die Ab- und Wei- tergabe von nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln handeln. Dieses ist in der Regel nicht auf kriminelle Energien, sondern auf Nachlässigkeit und Schlampereien der Lebensmittelunternehmer zurückzuführen. Im Lebensmitteleinzelhan- del werden wiederholt Verstöße gegen die Einhaltung des Mindesthaltbarkeitsdatums an- gemahnt und geahndet. Seite 2 von 3 zu Frage 4 und 5: Das Verwaltungsreformgesetz verlagerte ab 01.01.2005 die Aufgaben und das Personal des Wirtschaftskontrolldienstes (WKD) an die unteren Verwaltungsbehörden der Stadt- und Landkreise. Es wurden sechs Kontrolleure und eine Verwaltungskraft zur Stadt Karls- ruhe abgeordnet. Die Kapazitäten für die Lebensmittelüberwachung sind nur bedingt ausreichend. Dies wurde wiederholt gegenüber dem Ministerium Ländlicher Raum betont. Die Anzahl der übergegangenen Lebensmittelkontrolleure entspricht nicht dem Personalbestand, der dem Wirtschaftskontrolldienst für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stand. Die Stadt Karlsruhe wurde bei der Zuweisung der Lebensmittelkontrolleure im Vergleich zu anderen Großstädten in Baden-Württemberg offensichtlich schlechter gestellt. Legt man nachvoll- ziehbare Vollzugsgrößen „je Einwohnerzahl“ und „die Zahl der zu kontrollierenden Betrie- be“ zugrunde, benötigt die Stadt Karlsruhe zwei weitere Lebensmittelkontrolleure. Beim Land Baden-Württemberg wurden mehrfach diese zwei weiteren Personalstellen für Lebensmittelkontrolleure reklamiert. Die Verhandlungen, ob dann weitere zwei Stellen zu- gewiesen werden, werden in den nächsten Wochen in eine entscheidende Phase treten. Wir gehen von einer Zuweisung aus. Die Stadt wird im Vorgriff auf eine abschließende Zuweisung zum 01.01.2007 einen weiteren Lebensmittelkontrolleur einstellen. Derzeit werden zwei Lebensmittelkontrolleure bei der Stadt Karlsruhe ausgebildet. Diese werden zum 01.01.2007 übernommen und ersetzen zwei zur Polizei zurückkehrende ehemalige WKD-Beamte. Sofern keine kriminelle Energie dahinter steckt, kann verdorbenes Fleisch durchaus im Rahmen der routinemäßigen Lebensmittelüberwachung erkannt werden. Da bei gefrore- ner Ware die sensorischen Möglichkeiten (Geruch und Geschmack) untaugliche Beweis- mittel zum Auffinden von verdorbenem Fleisch sind und dieses Gefrierfleisch häufig um- bzw. neu deklariert wird, sind ohne gezielte Hinweise nur sehr selten Erkenntnisse zu er- langen. Hier hilft auch ein größerer Personalbestand nicht. Bezüglich der gentechnisch veränderten Lebensmittel ist gleiches auszuführen. Da man weder dem Reis noch dem Mais von außen ohne die entsprechenden Kenn- zeichnungselemente nicht ansehen kann, ob er gentechnisch verändert ist, sind hier der Lebensmittelüberwachung auch die Hände gebunden. zu Frage 6: Im Rahmen eines Kontrollplanes werden präventiv Proben gezogen. Je 1 000 Einwohner werden 5 Proben erhoben, die nicht nur Lebensmittel (tierische Lebensmittel, pflanzliche Lebensmittel), sondern auch Kosmetika und Bedarfsgegenstände betreffen. Liegen detail- lierte Erkenntnisse vor, werden verstärkt zusätzliche Proben erhoben bzw. Kontrollen durchgeführt. Seite 3 von 3 zu Frage 7: Es werden verstärkt Fleischlieferbetriebe auf die Haltbarkeit des Fleisches überprüft. Der- zeit werden Sonderkontrollen im Lebensmittelhandel bezüglich gentechnisch veränderten Reises durchgeführt. zu Frage 8: Die Zeitabstände, in denen die Gastronomie oder Einrichtungen der Gemeinschaftsver- pflegung oder auch der Supermärkte überprüft werden, hängt von der Risikobewertung der Betriebe ab, die durch die tierärztlichen Sachverständigen der Veterinärämter durch- geführt wird. Stellt der Betrieb ein großes Risiko dar, kann eine wöchentliche Überprüfung notwendig sein, stellt der Betrieb keine Gefährdung im Sinne der Lebensmittelgesetzge- bung dar, können die Intervalle bis zu 3 Jahren dauern. Sofern es sich um eine Proben- ziehung handelt, wird die Anforderung von der CVUA den Veterinärämtern übermittelt. Lebensmittelkontrolleure beproben dann die Betriebe nach eigenen Erkenntnissen. zu Frage 9: Die Prüfung erfolgt in allen Sparten des Lebensmittelhandels. Sofern sich bei der Le- bensmittelüberwachung vor Ort Verdachtsfälle ergeben, werden Verdachtsproben erho- ben.

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    28. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 24. OKTOBER 2006 Vorlage Nr. 838 ANFRAGE Zu TOP 14 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Klaus Stapf und der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 20. September 2006 Lebensmittelüberwachung in Karlsruhe - Gammelfleisch und Gen-Reis Wann und wo wurde bisher in Karlsruhe Gammelfleisch und Gen-Reis gefunden? Wie wurden diese Vorkommen entdeckt? Wurden seit Übergang der Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung auf die Kommunen weitere Fälle von Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz festgestellt? Wenn ja: In welcher Form, in welchen Betriebssparten und wie häufig? Hat die städtische Lebensmittelüberwachung ausreichend Kapazitäten, um neben ihren üblichen Aufgaben aktuelle Fälle von Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz z. B. durch den Verkauf von Gammelfleisch oder von nicht als solchen gekennzeichneten gentechnisch veränderten Lebensmitteln ohne Einschränkungen zu verfolgen? Falls nein: Welche Ressourcen werden benötigt und welche Maßnahmen sind geplant, um die notwendigen Kapazitäten bereitzustellen? Arbeitet die städtische Lebensmittelüberwachung auch präventiv, d. h. werden auch ohne Beanstandungen und aktuelle Skandale regelmäßig Lebensmittelproben genommen und analysiert? Falls ja, findet dies auch hinsichtlich des Verkaufs von Gammelfleisch und nicht gekennzeichneten gentechnisch veränderten Lebensmitteln statt? In welchen Zeitabständen und zu wie viel Prozent werden die Lebensmittel in Karlsruhe geprüft? Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Betriebe und Verkaufsstellen, deren Produkte einer Prüfung unterzogen werden? Erfolgt die Prüfung in allen Sparten, die mit Lebensmitteln handeln, wie z. B. Groß- und Einzelhandel, Supermärkte, Restaurants, Imbiss? Sachverhalt/Begründung: Die öffentliche Diskussion um betrügerische Methoden bei der Auszeichnung von Lebensmitteln beunruhigt auch die Bürgerinnen und Bürger in Karlsruhe. So genanntes Gammelfleisch und so genannter Gen-Reis bergen gesundheitliche Risiken und wurden laut Medienberichten inzwischen auch in der Region bzw. in Karlsruhe selbst gefunden. Nach der Zerschlagung des Wirtschaftkontrolldienstes des Landes Baden-Württemberg im Zuge der Verwaltungsreform sind die Kommunen selbst für die Lebensmittelüberwachung zuständig. Um die besorgten Bürgerinnen und Bürger entsprechend informieren zu können, bitten wir, die Anfrage öffentlich zu behandeln. gez. Klaus Stapf gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. Oktober 2006 Stellungnahme