Antrag GRÜNE: Humanitäre Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge
| Vorlage: | 17278 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 19.10.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 26.09.2006 eingegangen: 26.09.2006 Gremium: 28. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.10.2006 834 10 öffentlich Dez. 2 Humanitäre Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Ausländerrecht gibt den Ausländerbehörden derzeit keine Möglichkeit, langjährig gedul- deten Flüchtlingen einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Eine entsprechende Bleiberechtsregelung kann daher nur auf politischem Weg geschaffen und im Ausländerrecht verankert werden. Im Interesse einer humanitären Ausländerpolitik wäre eine solche Maßnahme in hohem Maß wünschenswert. Die Verwaltung schließt sich daher dem vorliegenden Antrag vollinhaltlich an. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Text ergänzende Erläuterungen
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Extrahierter Text
ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 26.09.2006 eingegangen: 26.09.2006 Gremium: 28. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.10.2006 834 10 öffentlich Dez. 2 Humanitäre Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Ausländerrecht gibt den Ausländerbehörden derzeit keine Möglichkeit, langjährig gedul- deten Flüchtlingen einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Eine entsprechende Bleiberechtsregelung kann daher nur auf politischem Weg geschaffen und im Ausländerrecht verankert werden. Im Interesse einer humanitären Ausländerpolitik wäre eine solche Maßnahme in hohem Maß wünschenswert. Die Verwaltung schließt sich daher dem vorliegenden Antrag vollinhaltlich an. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Text ergänzende Erläuterungen
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28. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 24. OKTOBER 2006 Vorlage Nr. 834 ANTRAG Zu TOP 10 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträte Klaus Stapf und Andreas Ruthardt, der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 26. September 2006 Humanitäre Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge Der Gemeinderat fordert die Landesregierung auf, sich bei der Innenministerkonferenz, im Bundesrat und auch gegenüber der Bundesregierung für eine humanitäre Bleiberechtsregelung einzusetzen. Diese muss sicherstellen, dass Menschen, die seit Jahren als geduldete Flüchtlinge bei uns leben, ein rechtlich gesicherter Aufenthaltsstatus zuerkannt wird. Außerdem wird die Landesregierung aufgefordert, bis zum Inkrafttreten einer Bleiberechtsregelung auf Bundesebene einen Abschiebestopp für seit Jahren in Baden-Württemberg lebende Flüchtlinge zu erlassen. Sachverhalt/Begründung: Derzeit wird auf Bundesebene eine Bleiberechtsregelung vorbereitet, mit der die bisherige Praxis der Kettenduldung abgeschafft werden soll. Unklar ist jedoch, unter welchen konkreten Bedingungen langjährig geduldeten Flüchtlingen ein gesicherter Aufenthaltsstatus in der BRD zuerkannt werden soll. Während Bundesinnenminister Schäuble in den letzten Monaten eine größere Offenheit zur dauerhaften Integration geduldeter Flüchtlinge signalisiert hat, drängen derzeit einige Landesinnenminister auf ein sehr restriktives Bleiberecht. Auch Baden-Württembergs Innenminister Rech hat bislang wenig Bereitschaft gezeigt, langjährig hier lebenden Flüchtlingen einen sicheren Aufenthaltsstatus zuzuerkennen. Hinter der aktuellen Diskussion um ein humanitäres Bleiberecht verbergen sich unzählige Einzelschicksale von Menschen und Familien, für die eine mögliche Abschiebung eine existenzielle Bedrohung darstellt. Kinder und Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen sind, trifft die Abschiebung in eine für sie völlig fremde Welt besonders hart. Viele sprechen fließend deutsch, sind hier zur Schule gegangen oder haben bereits eine Ausbildung absolviert. Einer vollständigen Integration steht oft nur ihr unsicherer Duldungsstatus im Weg. Nur wenn den betreffenden Familien und Einzelpersonen in Deutschland eine dauerhafte Perspektive geboten wird, können sie den von der deutschen Gesellschaft zu Recht eingeforderten Integrationsbeitrag auch in vollem Umfang leisten. Karlsruhes Selbstverständnis als Stadt des Rechts lässt sich nicht damit vereinbaren, dass viele seit Jahren bei uns lebende Menschen mit der täglichen Angst vor Abschiebung leben müssen und unter häufig unmenschlichen Umständen gezwungen werden, unsere Stadt und unser Land zu verlassen. gez. Klaus Stapf gez. Andreas Ruthardt gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. Oktober 2006 Stellungnahme