Sanierungsgebiet "Mühlburg" - Programm Soziale Stadt (SSP)

Vorlage: 17274
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.10.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.10.2006

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Mühlburg
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 28. Plenarsitzung des Gemeinderates Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.10.2006 830 6 öffentlich Dez. 5 Sanierungsgebiet "Mühlburg" - Programm Soziale Stadt (SSP) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 01.08.2006 8 Zustimmung Hauptausschuss 17.10.2006 11 Gemeinderat 24.10.2006 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der erfolgten Antragstel- lung auf Aufnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 8.6 Mio. Euro ca. 4,0 Mio. Euro ca. 4,6 Mio. Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Nach der Prioritätenliste des Gemeinderates vom Dezember 2004 sollte der Bereich Mühl- burg als nächstes Sanierungsgebiet vorgesehen werden. Der Planungsausschuss vom 03.02.2005 hat sich damit grundsätzlich einverstanden erklärt, wie er auch in seiner Sitzung vom 01.08.2006 den formulierten Sanierungszielen und Maßnahmen seine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat. Das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt“ (kurz Soziale Stadtprogramm - SSP) wurde im September 1999 als Ergänzung zur traditionellen Städtebauförderung aufgelegt. Dies soll auf Stadtteile angewandt werden, in denen sich Benachteiligungen und Belastungen häufen, die sich auf Lebensbedingungen und -chancen sowie auf Image und Atmosphäre im Quartier negativ auswirken. Mit dem Programm sollen Revitalisierungs- und Entwicklungsprozesse angestoßen, integrative Maß- nahmenkonzepte erarbeitet und umgesetzt sowie lokale Selbstorganisationskräfte mobilisiert werden. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen - durchgeführt durch das Büro Voegele und Gerhardt - bestätigte die vermuteten städtebaulichen Missstände. Die heutige Zusammenfassung des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen und der daraus abgeleiteten Sanierungsziele und -maßnahmen entspricht im Wesentlichen den dem Planungsausschuss vorgelegten Unterlagen. Lediglich für den Bereich der Rheinstraße wurde die Maßnahmen- und Finanzierungsüber- sicht um das Beleuchtungskonzept ergänzt. Wegen der vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich der B 10 und der B 36 ist auf folgende Änderung hinzuweisen: Nach Vorabkontakten mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe ist Stand heute keine endgültige Aussage zur Förderfähigkeit von Lärmschutzein- richtungen möglich. Eine offizielle Förderanfrage hierzu liegt beim Regierungspräsidium vor, welches die Prob- lematik im Benehmen mit dem Wirtschaftsministerium generell erörtern will. Daher enthält die jetzt vorliegende Broschüre eine Maßnahmen- und Finanzierungsübersicht, die von einer Förderfähigkeit ausgeht und eine solche Übersicht nach der die Stadt diese Aufwendungen alleine tragen müsste. Der Antrag auf Aufnahme in das Programm „Soziale Stadt“ wurde zwischenzeitlich - vorbe- haltlich der Zustimmung des Gemeinderates - gestellt. Es wird gebeten, dem zwischenzeitlich erfolgten Vorgehen zuzustimmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - der erfolgten Antragsstellung auf Aufnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt“ zu. Hauptamt - Sitzungsdienste - 13. Oktober 2006