Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Dr. Hildegund Brandenburg und Nachrücken der Frau Ute Schulze-Harzer
| Vorlage: | 17206 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.09.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Sitzung des am TOP Vorlage Nr. Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: ------ Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Dr. Hildegund Brandenburg und Nachrücken der Frau Ute Schulze-Harzer Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.09.2006 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung fest, dass Frau Stadträtin Dr. Hildegund Brandenburg die weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe wegen Krankheiten in der Familie und starker beruflicher Belastung wirksam abgelehnt hat. Sie scheidet mit dem 30.09.2006 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung rückt Frau Ute Schulze-Harzer als nächste Ersatzbewerberin der Vorschlagsliste der Grünen zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung fest, dass bei Frau Schulze- Harzer kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 Gemeindeordnung vorliegt. Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 3 Frau Stadträtin Dr. Hildegund Brandenburg teilte mit Schreiben vom 7. September 2006 mit, dass sie aufgrund starker Belastungen im Beruf und Krankheiten in der Familie ihre ehren- amtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nicht mehr ausüben könne. Sie bittet deshalb um Entpflichtung aus der Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zum 30. September 2006. Nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg kann eine Bürgerin ihr Aus- scheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Das ist u. a. der Fall, wenn sie durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für ihre Familie erheblich behindert wird. Ob die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gegeben sind, hat der Gemeinderat zu entscheiden (§ 16 Abs. 2 GemO). Nächste Ersatzbewerberin auf der Vorschlagsliste der Grünen nach dem Ergebnis der Ge- meinderatswahl vom 13. Juni 2004 ist Frau Ute Schulze-Harzer, Westmarkstraße 59 a, 76227 Karlsruhe. Frau Schulze-Harzer rückt für die restliche Amtszeit nach. Sie ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechen- de Anfrage mitgeteilt, dass sie die Wahl annehme. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass ein Hin- derungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihr nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, ob bei Frau Schulze-Harzer ein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat ist gebeten, diese Fest- stellung zu treffen. Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung fest, dass Frau Stadträtin Dr. Hildegund Brandenburg die weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe wegen Krankheiten in der Familie und starker beruflicher Belastung wirksam abgelehnt hat. Sie scheidet mit dem 30.09.2006 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung rückt Frau Ute Schulze-Harzer als nächste Ersatzbewerberin der Vorschlagsliste der Grünen zur Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 3 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung fest, dass bei Frau Schulze-Harzer kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 Gemeindeordnung vor- liegt. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 III. Aufnahme ins Ratsinformationssystem und Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Gemeinderates Dez. 1 Dez. 2 Dez. 3 Dez. 4 Dez. 5 ZJD Hauptamt