Anfrage CDU: Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet

Vorlage: 17197
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.09.2006

    TOP: 34

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 34
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) vom: 22.08.2006 eingegangen: 23.08.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 34 Vorlage Nr. 815 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Vornehmlich haben Kindertageseinrichtungen mit spezieller pädagogischer Ausrichtung oder speziellem pädagogischen Angebot wie z. B. der Waldorfkindergarten für sich ein gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet konzipiert. Auch muss generell bei betrieblich orientierten Tageseinrichtungen mit Belegplätzen (Pamina-Kindergarten, Kindertages- stätte Blücherstraße) mit Belegung aus den angrenzenden Landkreisen gerechnet wer- den. 2. Im vergangenen Kindergartenjahr wurden in Karlsruhe 99 Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb Karlsruhes in Karlsruher Einrichtungen betreut. 3. Nach der Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Sozia- les über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Ein- zugsgebiet sind die jeweiligen Kindergartenträger berechtigt, die in der Verordnung ge- regelten Zuschüsse bei den Heimatgemeinden der Kinder einzufordern. Die Stadt Karlsruhe als Träger der Kindergartenförderung muss jedoch die Zuschussbe- träge, die die freien Träger von den Heimatgemeinden erhalten, an der eigenen Förde- rung absetzen, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Wegen der Kostenbeteiligung für Kinder aus Umlandgemeinden, die die städtischen Ta- geseinrichtungen besuchen (derzeit 20 Kinder), hat die Stadt als Träger bis zum gegen- wärtigen Zeitpunkt noch keine Rechnungen an die Heimatgemeinden gestellt, da noch geprüft wird, ob im Rahmen der Technologieregion Karlsruhe auf die gegenseitige Ver- rechnung dieser Kostenbeiträge mit Blick auf die Gesamtförderung - allein im Stadtkreis Karlsruhe über 24 Mio. € jährlich - verzichtet werden kann. Der Jugendhilfeausschuss wird in Kürze über das weitere Verfahren informiert werden.

  • Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Bettina Meier-Augenstein (CDU) vom: 22.08.2006 eingegangen: 23.08.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 34 Vorlage Nr. 815 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: 1. Vornehmlich haben Kindertageseinrichtungen mit spezieller pädagogischer Ausrichtung oder speziellem pädagogischen Angebot wie z. B. der Waldorfkindergarten für sich ein gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet konzipiert. Auch muss generell bei betrieblich orientierten Tageseinrichtungen mit Belegplätzen (Pamina-Kindergarten, Kindertages- stätte Blücherstraße) mit Belegung aus den angrenzenden Landkreisen gerechnet wer- den. 2. Im vergangenen Kindergartenjahr wurden in Karlsruhe 99 Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb Karlsruhes in Karlsruher Einrichtungen betreut. 3. Nach der Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Sozia- les über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Ein- zugsgebiet sind die jeweiligen Kindergartenträger berechtigt, die in der Verordnung ge- regelten Zuschüsse bei den Heimatgemeinden der Kinder einzufordern. Die Stadt Karlsruhe als Träger der Kindergartenförderung muss jedoch die Zuschussbe- träge, die die freien Träger von den Heimatgemeinden erhalten, an der eigenen Förde- rung absetzen, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Wegen der Kostenbeteiligung für Kinder aus Umlandgemeinden, die die städtischen Ta- geseinrichtungen besuchen (derzeit 20 Kinder), hat die Stadt als Träger bis zum gegen- wärtigen Zeitpunkt noch keine Rechnungen an die Heimatgemeinden gestellt, da noch geprüft wird, ob im Rahmen der Technologieregion Karlsruhe auf die gegenseitige Ver- rechnung dieser Kostenbeiträge mit Blick auf die Gesamtförderung - allein im Stadtkreis Karlsruhe über 24 Mio. € jährlich - verzichtet werden kann. Der Jugendhilfeausschuss wird in Kürze über das weitere Verfahren informiert werden.

  • Extrahierter Text

    27. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 26. SEPT. 2006 Vorlage Nr. 815 ANFRAGE Zu TOP 34 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Wolfram Jäger, der Stadträtinnen Gabriele Luczak-Schwarz und Bettina Meier-Augenstein (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 22. August 2006 Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet Welche Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe haben ein gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet? Wie viele auswärtige Kinder werden in diesen Einrichtungen betreut? Hat die Stadt Karlsruhe mit den jeweiligen Wohnsitzgemeinden bereits Kontakt aufgenommen und um Kostenbeteiligung gebeten? Wenn nein: Wann soll eine solche Kontaktaufnahme erfolgen? Wenn ja: Was ist das Ergebnis dieser Kontaktaufnahme? Sachverhalt/Begründung: Gemäß § 8 des Kinderbetreuungsgesetzes (KiTaG) erhalten Träger von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet von der Wohnsitzgemeinde des jeweiligen Kindes einen jährlichen platzbezogenen Zuschuss. Näheres sowie insbesondere die Höhe des Zuschusses regelt die Verordnung des Kultusministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet (KiTaGVO) vom 19. Juni 2006. Danach beträgt der Zuschuss der Wohnsitzgemeinde für Regelkindergärten beispielsweise 720 Euro pro Kalenderjahr, für Ganztageskindergärten 1 320 Euro. gez. Wolfram Jäger gez. Gabriele Luczak-Schwarz gez. Bettina Meier-Augenstein Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006 Stellungnahme: