Anfrage GRÜNE: Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen

Vorlage: 17188
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.09.2006

    TOP: 25

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Dr. Gisela Splett (GRÜNE) vom: 27.06.2006 eingegangen: 27.06.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 25 Vorlage Nr. 806 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Nach § 39 Abs. 5 Satz 2 GemO sind Sitzungen beschließender Ausschüsse, die der Vorberatung von Angelegenheiten dienen, deren Beschlussfassung dem Gemeinde- rat vorbehalten ist, in der Regel nichtöffentlich. Die Öffentlichkeit kann daher nur in Ausnahmefällen hergestellt werden. Diese Regelung dient gerade auch einer unbe- fangenen Beratung einer Angelegenheit durch den Gemeinderat und schützt hierbei insbesondere die Position des Gemeinderates . Nichts anderes gilt, wenn ein in öffentlicher Sitzung behandelter Antrag, der nicht vorberaten worden ist, aus dem Plenum in den zuständigen beschließenden Aus- schuss überwiesen wird. Hier spricht sowohl § 39 Abs. 4 Satz 2 GemO als auch die Geschäftsordnung des Gemeinderates ausdrücklich von einer Überweisung zur Vor- beratung. Die Verweisung eines in öffentlicher Gemeinderatssitzung behandelten gemeinderätlichen Antrags in einen Ausschuss hat das Ziel, nach weiterer Beratung zu entscheiden, ob ein solcher Antrag weiter verfolgt werden soll. Sie dient damit der sachlichen Erörterung eines Themas ohne Außenwirkung. Da in derartigen Fällen der Wunsch des Gemeinderates an einer unbeeinflussten Beratung im Ausschuss im Vordergrund steht und eine Beeinträchtigung des Rechts der Bürger auf Information durch die vorherige Behandlung in öffentlicher Sitzung nicht vorliegt, spricht bei der Festsetzung der Tagesordnung der Sachverhalt für eine nichtöffentliche Behandlung im Ausschuss. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat

  • Vorlage TOP 25: Anfrage GRÜNE: Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadträtin Dr. Gisela Splett (GRÜNE) vom: 27.06.2006 eingegangen: 27.06.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 25 Vorlage Nr. 806 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Nach § 39 Abs. 5 Satz 2 GemO sind Sitzungen beschließender Ausschüsse, die der Vorberatung von Angelegenheiten dienen, deren Beschlussfassung dem Gemeinde- rat vorbehalten ist, in der Regel nichtöffentlich. Die Öffentlichkeit kann daher nur in Ausnahmefällen hergestellt werden. Diese Regelung dient gerade auch einer unbe- fangenen Beratung einer Angelegenheit durch den Gemeinderat und schützt hierbei insbesondere die Position des Gemeinderates . Nichts anderes gilt, wenn ein in öffentlicher Sitzung behandelter Antrag, der nicht vorberaten worden ist, aus dem Plenum in den zuständigen beschließenden Aus- schuss überwiesen wird. Hier spricht sowohl § 39 Abs. 4 Satz 2 GemO als auch die Geschäftsordnung des Gemeinderates ausdrücklich von einer Überweisung zur Vor- beratung. Die Verweisung eines in öffentlicher Gemeinderatssitzung behandelten gemeinderätlichen Antrags in einen Ausschuss hat das Ziel, nach weiterer Beratung zu entscheiden, ob ein solcher Antrag weiter verfolgt werden soll. Sie dient damit der sachlichen Erörterung eines Themas ohne Außenwirkung. Da in derartigen Fällen der Wunsch des Gemeinderates an einer unbeeinflussten Beratung im Ausschuss im Vordergrund steht und eine Beeinträchtigung des Rechts der Bürger auf Information durch die vorherige Behandlung in öffentlicher Sitzung nicht vorliegt, spricht bei der Festsetzung der Tagesordnung der Sachverhalt für eine nichtöffentliche Behandlung im Ausschuss. Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Anfrage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formulare/Gemeinderat

  • Vorlage TOP 25: Anfrage GRÜNE: Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen
    Extrahierter Text

    27. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 26. SEPT. 2006 Vorlage Nr. 806 ANFRAGE Zu TOP 25 ------------------------------------------ A N F R A G E der Stadträtin Dr. Gisela Splett (GRÜNE) vom 27. Juni 2006 Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen Nach welchen Kriterien legt die Verwaltung fest, dass Tagesordnungspunkte von Ausschusssitzungen, die eindeutig nicht der Vorberatung für Gemeinderats- beschlüsse dienen, öffentlich oder nichtöffentlich beraten werden sollen? Sachverhalt/Begründung: Das Thema der Nicht-Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen beschäftigt den Gemeinderat schon seit längerem. Jüngst wurde auch von Seiten eines Bürger- vereins kritisiert, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand, der im Stadtteil auf besonderes Interesse stößt, im Bauausschuss in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wurde. Erläuternden Ausführungen der Verwaltung hierzu ist zu entnehmen, dass ihrer Ansicht nach in diesem Fall ein gemeinderätlicher Beschluss nicht notwendig gewesen wäre, der Ausschuss also keinen Beschluss gefasst, sondern eine Empfehlung an die Verwaltung abgegeben habe und deshalb als (vor- )beratend einzustufen sei. Schon aufgrund der politischen Bedeutung und der vorangegangenen Befassung des Gemeinderats mit der Thematik, aber auch aufgrund der mit dem Vorhaben verbundenen Kosten ist diese Einschätzung im vorliegenden Fall anzuzweifeln. Außerdem sieht die Gemeindeordnung eine Beratung der Verwaltung als Aufgabe von Ausschüssen nicht vor. Vielmehr können Themen, bei denen die Verwaltung trotz Nicht-Zuständigkeit des Ausschusses ein Meinungsbild erfassen möchte, als Bericht auf die Tagesordnung gesetzt werden, bei dem dann eine Meinungs- äußerung des Gremiums möglich ist. Von einem Zwang zur Nichtöffentlichkeit kann auch dabei nicht die Rede sein. Hinzu kommt, dass die Gemeindeordnung vorsieht, dass auch bei beratenden Aus- schüssen Tagesordnungspunkte, an denen die Gesamtheit der Einwohner/- innen in besonderem Maße interessiert ist und die in breiten Kreisen der Bevölkerung dis- kutiert werden, in öffentlicher Sitzung beraten werden können. gez. Dr. Gisela Splett Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006 Stellungnahme: