Antrag GRÜNE: Soziale Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Vorlage: 17185
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.09.2006

    TOP: 22

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 29.08.2006 eingegangen: 29.08.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 22 Vorlage Nr. 803 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Soziale Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Über die Einführung einer Beitragsstaffelung in Kindertageseinrichtungen wurde schon mehrfach im Jugendhilfeausschuss und im Gemeinderat gesprochen. Das Ergebnis war stets, dass das bei der Stadtverwaltung gehandhabte Verfahren gerechter ist und den wesentlich höheren Aufwand, den eine Staffelung verursacht, vermeidet. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat 2 Über die Einführung von gestaffelten Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtun- gen wurde im Jugendhilfeausschuss und im Gemeinderat schon mehrfach gespro- chen. Die Benutzungsentgelte in den städtischen Einrichtungen werden vom Gemeinderat in einem der Einrichtungsart entsprechenden Satz festgelegt. Dabei wird auch die Geschwisterermäßigung geregelt. Eltern, die ihre Kinder in einer Einrichtung anmel- den, werden darauf hingewiesen, dass sie beim Jugendamt wirtschaftliche Jugendhil- fe beantragen können, wenn sie der Auffassung sind, die Mittel nicht aufbringen zu können. Letzteres gilt auch für die Benutzer der Einrichtungen freier Träger. Dieses Verfahren ist gerecht und wird bei Kindergärten von etwa 30 %, bei Ganz- tagskindergärten von etwa 45 % und bei Schülerhorten von etwa 55 % der Eltern genutzt. Zur Klärung der Bedürftigkeit werden die aktuell geltenden gesetzlichen Re- gelungen zugrunde gelegt, dabei sind auch die anzuerkennenden besonderen Belas- tungen der Familien zu berücksichtigen. Für die Hilfeberechtigten bedeutet dies, dass das Jugendamt entweder den vollen Betrag übernimmt oder sie zur Zahlung eines zumutbaren Anteils verpflichtet werden. Insofern wird seit Jahren eine individuelle Staffelung erzielt. Die Einführung einer allgemeinen Staffelung im Entgeltsystem würde einen erhebli- chen Verwaltungs- und erhöhten Personalaufwand begründen. Zunächst müssten alle Entgeltpflichtigen der jeweiligen Stufe zugeordnet werden, dies mit allen Nach- weisen und Papieren, die bei der Antragstellung auf Jugendhilfe benötigt werden. Veränderungen beim Familieneinkommen verursachten neue Überprüfungen. Die freien Träger haben mehrfach eine Entgeltstaffelung wegen des zusätzlichen Personalaufwandes abgelehnt, sodass durch die Einführung bei der Stadt neue Un- terschiede zwischen städtischen und freien Tagesstätten entstünden. Würde bei den Trägern eine Staffelung angewandt, könnte der Einnahmeausfall nur über eine Pau- schale erfolgen, da nicht fortwährend für mehrere tausend Benutzer der reale Ersatz der Staffelreduzierung errechnet werden kann. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

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    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 29.08.2006 eingegangen: 29.08.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 22 Vorlage Nr. 803 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Soziale Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Über die Einführung einer Beitragsstaffelung in Kindertageseinrichtungen wurde schon mehrfach im Jugendhilfeausschuss und im Gemeinderat gesprochen. Das Ergebnis war stets, dass das bei der Stadtverwaltung gehandhabte Verfahren gerechter ist und den wesentlich höheren Aufwand, den eine Staffelung verursacht, vermeidet. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat 2 Über die Einführung von gestaffelten Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtun- gen wurde im Jugendhilfeausschuss und im Gemeinderat schon mehrfach gespro- chen. Die Benutzungsentgelte in den städtischen Einrichtungen werden vom Gemeinderat in einem der Einrichtungsart entsprechenden Satz festgelegt. Dabei wird auch die Geschwisterermäßigung geregelt. Eltern, die ihre Kinder in einer Einrichtung anmel- den, werden darauf hingewiesen, dass sie beim Jugendamt wirtschaftliche Jugendhil- fe beantragen können, wenn sie der Auffassung sind, die Mittel nicht aufbringen zu können. Letzteres gilt auch für die Benutzer der Einrichtungen freier Träger. Dieses Verfahren ist gerecht und wird bei Kindergärten von etwa 30 %, bei Ganz- tagskindergärten von etwa 45 % und bei Schülerhorten von etwa 55 % der Eltern genutzt. Zur Klärung der Bedürftigkeit werden die aktuell geltenden gesetzlichen Re- gelungen zugrunde gelegt, dabei sind auch die anzuerkennenden besonderen Belas- tungen der Familien zu berücksichtigen. Für die Hilfeberechtigten bedeutet dies, dass das Jugendamt entweder den vollen Betrag übernimmt oder sie zur Zahlung eines zumutbaren Anteils verpflichtet werden. Insofern wird seit Jahren eine individuelle Staffelung erzielt. Die Einführung einer allgemeinen Staffelung im Entgeltsystem würde einen erhebli- chen Verwaltungs- und erhöhten Personalaufwand begründen. Zunächst müssten alle Entgeltpflichtigen der jeweiligen Stufe zugeordnet werden, dies mit allen Nach- weisen und Papieren, die bei der Antragstellung auf Jugendhilfe benötigt werden. Veränderungen beim Familieneinkommen verursachten neue Überprüfungen. Die freien Träger haben mehrfach eine Entgeltstaffelung wegen des zusätzlichen Personalaufwandes abgelehnt, sodass durch die Einführung bei der Stadt neue Un- terschiede zwischen städtischen und freien Tagesstätten entstünden. Würde bei den Trägern eine Staffelung angewandt, könnte der Einnahmeausfall nur über eine Pau- schale erfolgen, da nicht fortwährend für mehrere tausend Benutzer der reale Ersatz der Staffelreduzierung errechnet werden kann. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Extrahierter Text

    27. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 26. SEPT. 2006 Vorlage Nr. 803 ANTRAG Zu TOP 22 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträte Klaus Stapf und Tim Wirth, der Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 29. August 2006 Soziale Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragt eine soziale Staffelung der Elternbeiträge und damit eine deutliche Erhöhung der Fördermittel für alle Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept einer Sozialstaffelung der Elternbeiträge für alle städtischen Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel, Familien und Alleinerziehende des unteren Mittelstandes zu entlasten und die Beiträge für diese (einkommensabhängig) zu senken. Dafür sollen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Entlastung soll voll aus zusätzlichen Mitteln bestritten werden. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat 3 verschieden gewichtete Szenarien vor. Die für die Sozialstaffelung zusätzlich entstehenden Förderkosten werden rechtzeitig zum Doppelhaushalt errechnet und vorgelegt. Die Entgelte für Geschwisterkinder in der gleichen Kindertageseinrichtung sollen ebenfalls dieser Staffelung angepasst und reduziert werden, wobei jedes dritte und weitere Kind einer Familie beitragsfrei sein soll. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den freien Trägern zu verhandeln, um in deren Einrichtungen eine ähnliche Sozialstaffelung zu bewirken. Sachverhalt/Begründung: Kinderbetreuung findet heute in sehr verschieden strukturierten Gemeinschaften statt. Moderne Familienpolitik lässt den Eltern die freie Wahl, wie sie Kinder und Berufstätigkeit vereinbaren wollen. Hierzu gehören an vorderster Stelle ausreichende und adäquate Betreuungsangebote. Prinzipiell müssten diese kostenfrei sein. Für kurzfristige Umsetzung fehlen dafür derzeit leider die politischen Voraussetzungen. Aber die bestehenden Betreuungsangebote müssen so erschwinglich sein, dass sie Erwachsene mit Kindern in schwieriger sozialer Lage nicht noch weiter belasten. Im landes- weiten Vergleich gehört Karlsruhe nicht zu den Städten mit den günstigsten Tarifen für Kin- derbetreuung. Ein wichtiger Schritt sollte unserer Meinung nach sein, von den noch relativ hohen Elternbeiträgen für vorschulische Betreuung herunterzukommen. Dabei sollten die zusätzlichen Fördermittel gestaffelt vor allem den Familien und Alleinerziehenden der schwächeren Einkommensgruppen zukommen und dadurch eine deutliche Entlastung von Familieneinkommen bewirken. Der Kreis von Erwachsenen, die Kinder haben und sich in finanziell prekären Situationen befinden, geht weit über den Kreis von Bezugsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch und Hartz IV hinaus. Familienfreundlichkeit ist mittlerweile als wichtiger kommunaler Standortfaktor anerkannt. In Karlsruhe ist dies bislang noch unzulänglich umgesetzt. Wir sehen das nicht als eine Frage materieller oder finanzieller Ressourcen. Das bestätigen öffentliche Diskussionen um andere große städtische Investitionsoptionen. gez. Klaus Stapf gez. Tim Wirth gez. Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006 Stellungnahme: