Antrag GRÜNE: Spielzonen in verkehrsberuhigten Bereichen

Vorlage: 17183
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Oststadt, Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.09.2006

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 21.08.2006 eingegangen: 21.08.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 20 Vorlage Nr. 801 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Spielzonen in verkehrsberuhigten Bereichen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - In der Bürklinstraße kann keine Spielstraße eingerichtet werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit FFormatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gem einderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Einrichtung von Spielzonen ist nach § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO durch Zeichen 250 StVO und dem entsprechenden Zusatzzeichen „Spielende Kinder“ zu beschildern. Fahrzeugverkehr, auch Anliegerverkehr, ist hierbei nicht zugelassen. Die Anordnung solch einer Maßnahme erfolgt nach § 45 Abs. 1 StVO. Hierfür ist al- lein die Straßenverkehrsbehörde als Untere Verwaltungsbehörde zuständig. Die Bürklinstraße erfüllt nicht die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Spielstraße. Abgesehen von dem Fahrzeugverkehr, der nicht unterbunden werden kann (u. a. Ladeverkehr), befinden sich in der Bürklinstraße 47 Parkplätze. Diese können nicht aufgegeben werden. Gerade in der Südweststadt ist der Parkdruck sehr hoch. Nicht ohne Grund wurde dort das Bewohnerparken eingeführt. Würde man die Parkplätze aufgeben, würde sich der Parkdruck auf die umliegenden Straßen verlagern. Dies würde zu erheblichen Problemen führen. Die Humboldtstraße in der Oststadt kann angesichts des unterschiedlichen Park- drucks nicht mit der Bürklinstraße in der Südweststadt verglichen werden. Wegen den besonderen Anforderungen an Spielstraßen kann die Straßenverkehrs- behörde von ihrer Einrichtung nur ganz selten Gebrauch machen (z. B. Querweg, Ecke Tulla-/Rintheimer Straße). Die Straßenverkehrsbehörde wird aber in Frage kommende Straßen nochmals auf die Möglichkeit der Einrichtung von Spielstraßen überprüfen. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist nicht mit einer Ausweisung in großer Zahl zu rechnen. Es ist zwar verständlich, dass Anwohner auf den Wunsch der Einrichtung von Spiel- straßen positiv reagieren. Über rechtliche und tatsächliche Hürden kann sich die Straßenverkehrsbehörde aber nicht hinwegsetzen.

  • Vorlage TOP 20: Antrag GRÜNE: Spielzonen in verkehrsberuhigten Bereichen
    Extrahierter Text

    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 21.08.2006 eingegangen: 21.08.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 20 Vorlage Nr. 801 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 2 Spielzonen in verkehrsberuhigten Bereichen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - In der Bürklinstraße kann keine Spielstraße eingerichtet werden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit FFormatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gem einderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die Einrichtung von Spielzonen ist nach § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO durch Zeichen 250 StVO und dem entsprechenden Zusatzzeichen „Spielende Kinder“ zu beschildern. Fahrzeugverkehr, auch Anliegerverkehr, ist hierbei nicht zugelassen. Die Anordnung solch einer Maßnahme erfolgt nach § 45 Abs. 1 StVO. Hierfür ist al- lein die Straßenverkehrsbehörde als Untere Verwaltungsbehörde zuständig. Die Bürklinstraße erfüllt nicht die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Spielstraße. Abgesehen von dem Fahrzeugverkehr, der nicht unterbunden werden kann (u. a. Ladeverkehr), befinden sich in der Bürklinstraße 47 Parkplätze. Diese können nicht aufgegeben werden. Gerade in der Südweststadt ist der Parkdruck sehr hoch. Nicht ohne Grund wurde dort das Bewohnerparken eingeführt. Würde man die Parkplätze aufgeben, würde sich der Parkdruck auf die umliegenden Straßen verlagern. Dies würde zu erheblichen Problemen führen. Die Humboldtstraße in der Oststadt kann angesichts des unterschiedlichen Park- drucks nicht mit der Bürklinstraße in der Südweststadt verglichen werden. Wegen den besonderen Anforderungen an Spielstraßen kann die Straßenverkehrs- behörde von ihrer Einrichtung nur ganz selten Gebrauch machen (z. B. Querweg, Ecke Tulla-/Rintheimer Straße). Die Straßenverkehrsbehörde wird aber in Frage kommende Straßen nochmals auf die Möglichkeit der Einrichtung von Spielstraßen überprüfen. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist nicht mit einer Ausweisung in großer Zahl zu rechnen. Es ist zwar verständlich, dass Anwohner auf den Wunsch der Einrichtung von Spiel- straßen positiv reagieren. Über rechtliche und tatsächliche Hürden kann sich die Straßenverkehrsbehörde aber nicht hinwegsetzen.

  • Vorlage TOP 20: Antrag GRÜNE: Spielzonen in verkehrsberuhigten Bereichen
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    27. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 26. SEPT. 2006 Vorlage Nr. 801 ANTRAG Zu TOP 20 ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträte Klaus Stapf und Tim Wirth, der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 21. August 2006 Spielzonen in verkehrsberuhigten Bereichen Die Stadtverwaltung richtet in der Bürklinstraße (Südweststadt) exemplarisch eine Spielzone ein. Je nach Erfolg und Akzeptanz der Maßnahme erhalten weitere verkehrsberuhigte Bereiche derartige Zonen. Sachverhalt/Begründung: Viele verkehrsberuhigte Bereiche, im Volksmund "Spielstraße" genannt, sind in Karlsruhe als reine Parkplätze eingerichtet worden. Spielende Kinder können nur den Raum benutzen, der zwischen den geparkten Autos als Fahrgasse freigehalten wird. Kindern sollte aber auch auf der Straße ein echter Freiraum, ohne parkende und durchfahrende Fahrzeuge, zur Verfügung stehen, da ihnen nicht zugemutet werden kann, immer auf Spielplätze ausweichen zu müssen. Dies gilt insbesondere für kleinere Kinder in den dicht bebauten Gebieten der zentralen Quartiere. Hier herrscht häufig ein eklatanter Spielflächenmangel für besagte Altersgruppe. Lediglich die Humboldtstraße (Oststadt) hat bislang mit Hilfe einer Durchfahrtssperre eine solche Aufwertung erfahren. Wir meinen, hier sollten weitere Straßen folgen. Dort wo die Mehrheit der Anwohner/-innen dies befürwortet, richtet die Stadtverwaltung in weiteren Spielstraßen Aufenthaltsbereiche für Kinder ein. Die Planung wird unter Beteiligung der Anwohner/-innen durchgeführt. Dabei ist auch zu entscheiden, ob die Straße dazu an dieser Stelle für den Autoverkehr unterbrochen wird. Denkbar wäre auch eine Sperrung des Aufenthaltsbereichs zu bestimmten Tageszeiten, etwa 12 bis 20 Uhr. Geeignet erscheint hierfür zunächst die Bürklinstraße in der Südweststadt zu sein: Eine Umfrage des GRÜNEN-Kreisverbands Karlsruhe im Juni 2006 in der Bürklinstraße ergab eine Mehrheit der Anwohner/-innen dieser Straßen für die Einrichtung eines abgesperrten Aufenthaltsbereiches. Das Ergebnis fiel mit 55 Ja- zu 23 Nein-Stimmen sehr deutlich aus. gez. Klaus Stapf gez. Tim Wirth gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006 Stellungnahme: