Antrag GRÜNE: Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz"

Vorlage: 17179
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.09.2006

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 16
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    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25.07.2006 eingegangen 25.07.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 16 Vorlage Nr. 797 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, beim Regierungspräsidium keinen Antrag auf Auswei- sung eines Naturschutzgebietes zu stellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeindera t Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Der Antrag hat zum Ziel, auch diejenigen Flächen des „Alten Flugplatzes“ zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes zu empfehlen, die nach bisheriger Beschlusslage des Gemeinde- rats (18.05.2004) und des Nachbarschaftsverbandes (12.07.2004) für eine Bebauungsoption vorzuhalten sind. Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) stellt diese Fläche „weiß“ mit einer Fußnote dar, die vor Aufnahme einer weiteren Planung auf eine ausstehende Entscheidung der EU- Kommission bzgl. der Abgrenzung des FFH-Gebietes und auf die Notwendigkeit einer FFH- Verträglichkeitsprüfung verweist (vgl. beigefügten Planausschnitt). Im Übrigen ist der Alte Flugplatz im FNP „grün“ als „Besondere Vegetationsfläche“ (BV) dar- gestellt und unterfällt bereits gesetzlichen, und zwar folgenden naturschutzrechtlichen Rege- lungen, die im Schutzumfang weitgehend einem Naturschutzgebiet (NSG) gleichkommen: Zum einen ist dieser Teil als sog. FFH-Gebiet für das europäische Schutzgebietsnetz „Natu- ra 2000“ gemeldet und genießt nach § 40 LNatSchG bereits heute den vollwertigen Schutz der EU-Richtlinie, zum anderen ist diese Fläche als „Besonders geschützter Biotop“ gemäß § 32 LNatSchG (früher § 24a) eingestuft und der Besucherverkehr durch eine Allgemeinver- fügung der Stadt Karlsruhe konkret geregelt. Letzteres (§ 32 LNatSchG) gilt übrigens auch für die vorerwähnten, weiß dargestellten Optionsflächen. Das Bürgermeisteramt ist daher der Auffassung, dass der Kernbereich des Alten Flugplatzes mit seinen „prioritären Arten“ nach der EU-Richtlinie bereits in ausreichender Weise ge- schützt ist, da die Wirksamkeit der Schutzbestimmungen und deren Gewichtung denen ei- nes Naturschutzgebietes gleichwertig ist. Eine „Ausweitung“ des Naturschutzes auf die vor- genannten Optionsflächen mittels eines NSG kann das Bürgermeisteramt nicht empfehlen. Hier ist anzumerken, dass das in Brüssel durch die Naturschutzverbände anhängig gemach- te Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Abgrenzung des FFH-Gebietes mittlerweile abge- schlossen und die Gebietsmeldung des Landes, auf deren Grundlage der Flächenzuschnitt im og. FNP vorgenommen worden ist, akzeptiert wurde. Die Stadt wäre daher mit der Vorla- ge einer Verträglichkeitsprüfung, nach Beratung und Entscheidung im Gemeinderat, jeder- zeit in der Lage, zur Realisierung og. Gemeinderatsbeschlusses das Genehmigungsverfah- ren „FNP“ wieder anzurufen. Die Aktivierung dieser Beschlusslage erscheint dem Bürgermeisteramt derzeit nicht erforder- lich. Stattdessen schlägt das Bürgermeisteramt vor, es bis auf weiteres beim derzeitigen „status quo“ zu belassen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, beim Regierungspräsidium keinen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes zu stellen.

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  • Vorlage TOP 16: Antrag GRÜNE: Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz"
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    Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25.07.2006 eingegangen 25.07.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 16 Vorlage Nr. 797 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 1 Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz" Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, beim Regierungspräsidium keinen Antrag auf Auswei- sung eines Naturschutzgebietes zu stellen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeindera t Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Der Antrag hat zum Ziel, auch diejenigen Flächen des „Alten Flugplatzes“ zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes zu empfehlen, die nach bisheriger Beschlusslage des Gemeinde- rats (18.05.2004) und des Nachbarschaftsverbandes (12.07.2004) für eine Bebauungsoption vorzuhalten sind. Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) stellt diese Fläche „weiß“ mit einer Fußnote dar, die vor Aufnahme einer weiteren Planung auf eine ausstehende Entscheidung der EU- Kommission bzgl. der Abgrenzung des FFH-Gebietes und auf die Notwendigkeit einer FFH- Verträglichkeitsprüfung verweist (vgl. beigefügten Planausschnitt). Im Übrigen ist der Alte Flugplatz im FNP „grün“ als „Besondere Vegetationsfläche“ (BV) dar- gestellt und unterfällt bereits gesetzlichen, und zwar folgenden naturschutzrechtlichen Rege- lungen, die im Schutzumfang weitgehend einem Naturschutzgebiet (NSG) gleichkommen: Zum einen ist dieser Teil als sog. FFH-Gebiet für das europäische Schutzgebietsnetz „Natu- ra 2000“ gemeldet und genießt nach § 40 LNatSchG bereits heute den vollwertigen Schutz der EU-Richtlinie, zum anderen ist diese Fläche als „Besonders geschützter Biotop“ gemäß § 32 LNatSchG (früher § 24a) eingestuft und der Besucherverkehr durch eine Allgemeinver- fügung der Stadt Karlsruhe konkret geregelt. Letzteres (§ 32 LNatSchG) gilt übrigens auch für die vorerwähnten, weiß dargestellten Optionsflächen. Das Bürgermeisteramt ist daher der Auffassung, dass der Kernbereich des Alten Flugplatzes mit seinen „prioritären Arten“ nach der EU-Richtlinie bereits in ausreichender Weise ge- schützt ist, da die Wirksamkeit der Schutzbestimmungen und deren Gewichtung denen ei- nes Naturschutzgebietes gleichwertig ist. Eine „Ausweitung“ des Naturschutzes auf die vor- genannten Optionsflächen mittels eines NSG kann das Bürgermeisteramt nicht empfehlen. Hier ist anzumerken, dass das in Brüssel durch die Naturschutzverbände anhängig gemach- te Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Abgrenzung des FFH-Gebietes mittlerweile abge- schlossen und die Gebietsmeldung des Landes, auf deren Grundlage der Flächenzuschnitt im og. FNP vorgenommen worden ist, akzeptiert wurde. Die Stadt wäre daher mit der Vorla- ge einer Verträglichkeitsprüfung, nach Beratung und Entscheidung im Gemeinderat, jeder- zeit in der Lage, zur Realisierung og. Gemeinderatsbeschlusses das Genehmigungsverfah- ren „FNP“ wieder anzurufen. Die Aktivierung dieser Beschlusslage erscheint dem Bürgermeisteramt derzeit nicht erforder- lich. Stattdessen schlägt das Bürgermeisteramt vor, es bis auf weiteres beim derzeitigen „status quo“ zu belassen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, beim Regierungspräsidium keinen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes zu stellen.

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    27. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 26. SEPT. 2006 Vorlage Nr. 797 ANTRAG Zu TOP 16 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Klaus Stapf und der Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 25. Juli 2006 Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz" Der Gemeinderat spricht sich für eine zügige Ausweisung der gesamten Fläche des “Alten Flugplatzes” zum Naturschutzgebiet aus und fordert das Regierungspräsidium auf, das Schutzgebietsverfahren schnellstmöglich einzuleiten. Sachverhalt/Begründung: Der Alte Flugplatz Karlsruhe ist aufgrund der überregional bedeutsamen Vorkommen von Borstgrasrasen, Sandrasen und verschiedenen Magerrasentypen mit zahlreichen seltenen und geschützten Pflanzen- und Tierarten auf seiner gesamten Fläche zu schützen. Eine Bebauung auch von Teilen des Gebietes verbietet sich zudem aufgrund der stadtklimatischen Bedeutung der Fläche als Frischluftschneise. gez. Klaus Stapf gez. Bettina Lisbach Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006 Stellungnahme