Antrag CDU: Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII

Vorlage: 17177
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.09.2006

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 14
    Extrahierter Text

    Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom 20.07.2006 eingegangen 25.07.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 14 Vorlage Nr. 795 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag an den Jugendhilfeausschuss zu verweisen und zusammen mit dem 2. Memorandum der Arbeitsgemeinschaft KiK zu beraten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Nach § 80 Abs. 1 SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfris- tigen Zeitraum zu ermitteln und 3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und aus- reichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorherge- sehener Bedarf befriedigt werden kann. Diesem Auftrag kommt das Jugenddezernat nach, indem es regelmäßig zielgrup- penorientierte Planungen erstellt und dem Jugendhilfeausschuss vorlegt. Konkret erfolgte dies zuletzt hinsichtlich der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII (Prioritäten- liste Jugendheime/Jugendtreffs) und hinsichtlich der Betreuung von Kindern in Ta- ges- einrichtungen und Pflegestellen. Im Hinblick auf Hilfen zur Erziehung ist eine Ju- gendhilfeplanung nicht vorrangig, da Karlsruhe über ein differenziertes und umfas- sendes Angebot verfügt. In Vorbereitung ist die Planung von Maßnahmen und Hilfen für die frühe Prävention (Angebote für Schwangere und Familien mit kleinen Kindern). Nachdem das Lokale Bündnis für Familie mit einer halben Personalstelle ausgestattet wurde, wurde die Bestandsaufnahme begonnen. Sobald die erforderlichen Daten vorliegen, werden sie unter Bezug auf den Bedarf junger Menschen analysiert. Darauf aufbauend kön- nen Zielsetzungen und Umsetzungsstrategien für eine Weiterentwicklung der Ju- gendhilfe für diesen Bereich unter Einbeziehung aller gesellschaftlich relevanter In- stitutionen vorgenommen werden. In der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung wird das 2. Memorandum der Arbeits- gemeinschaft Kinder in Karlsruhe (KiK) diskutiert. Das Jugendamt wird in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung vorschlagen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 2

  • Vorlage TOP 14: Antrag CDU: Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII
    Extrahierter Text

    Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom 20.07.2006 eingegangen 25.07.2006 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 14 Vorlage Nr. 795 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 3 Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag an den Jugendhilfeausschuss zu verweisen und zusammen mit dem 2. Memorandum der Arbeitsgemeinschaft KiK zu beraten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Nach § 80 Abs. 1 SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfris- tigen Zeitraum zu ermitteln und 3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und aus- reichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorherge- sehener Bedarf befriedigt werden kann. Diesem Auftrag kommt das Jugenddezernat nach, indem es regelmäßig zielgrup- penorientierte Planungen erstellt und dem Jugendhilfeausschuss vorlegt. Konkret erfolgte dies zuletzt hinsichtlich der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII (Prioritäten- liste Jugendheime/Jugendtreffs) und hinsichtlich der Betreuung von Kindern in Ta- ges- einrichtungen und Pflegestellen. Im Hinblick auf Hilfen zur Erziehung ist eine Ju- gendhilfeplanung nicht vorrangig, da Karlsruhe über ein differenziertes und umfas- sendes Angebot verfügt. In Vorbereitung ist die Planung von Maßnahmen und Hilfen für die frühe Prävention (Angebote für Schwangere und Familien mit kleinen Kindern). Nachdem das Lokale Bündnis für Familie mit einer halben Personalstelle ausgestattet wurde, wurde die Bestandsaufnahme begonnen. Sobald die erforderlichen Daten vorliegen, werden sie unter Bezug auf den Bedarf junger Menschen analysiert. Darauf aufbauend kön- nen Zielsetzungen und Umsetzungsstrategien für eine Weiterentwicklung der Ju- gendhilfe für diesen Bereich unter Einbeziehung aller gesellschaftlich relevanter In- stitutionen vorgenommen werden. In der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung wird das 2. Memorandum der Arbeits- gemeinschaft Kinder in Karlsruhe (KiK) diskutiert. Das Jugendamt wird in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung vorschlagen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 2

  • Vorlage TOP 14: Antrag CDU: Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII
    Extrahierter Text

    27. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 26. SEPT. 2006 Vorlage Nr. 795 ANTRAG Zu TOP 14 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Wolfram Jäger, der Stadträtinnen Bettina Meier-Augenstein, Christiane Staab und Marianne Krug (CDU) sowie der CDU- Gemeinderatsfraktion vom 20. Juli 2006 Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen Jugendhilfeplan nach § 80 SGB VIII zu erstellen. Dabei wird auch geprüft, ob und wie das Lokale Bündnis für Familie in diese Konzeption mit einbezogen werden kann. Sachverhalt/Begründung: Die Jugendhilfeplanung ist eine öffentliche Aufgabe. Bisher wurde in Karlsruhe keine Gesamtplanung im Sinne von § 80 SGB VIII erstellt; vielmehr sind partielle Pläne für einzelne Bereiche vorhanden. Es gibt in unserer Stadt viele gute Ansätze und Projekte verschiedener Träger, Einrichtungen und Organisationen. Ein Gesamtüberblick fehlt aber völlig. Um die Effektivität der einzelnen Aktivitäten zu verbessern und ein etwaiges Zusammenwirken der Verantwortlichen anregen zu können, aber auch um Angebotslücken oder Über- Angebote offen zu legen, ist eine solche Gesamtschau unserer Ansicht nach dringend erforderlich. Ein besonderes Augenmerk sollte auf präventive Maßnahmen gelegt werden. In Karlsruhe gibt es auch in diesem Bereich einige richtige Ansätze, so zum Beispiel das Projekt “Frühe Hilfen”, die Zusammenarbeit zwischen Psychosozialem Dienst, Hebammenverband und Gesundheitsamt oder die Kriseninterventionsvereinbarung zwischen Sozialem Dienst und Kinderklinik/-chirurgie. Die Arbeitsgemeinschaft “Kinder in Karlsruhe” (KiK) hat sich in ihrem 2. Memorandum zu “Lebenslagen von Kindern” ausführlich mit Fragen der Prävention beschäftigt und wesentliche Punkte herausgearbeitet. Wir meinen, dass die Arbeit in diesem Bereich dringend verstärkt werden muss. Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind eine sehr lernintensive Zeit. Es ist deshalb besonders wichtig, dass die Erziehungsfähigkeit der Eltern weiter optimiert wird. Bildungschancen müssen gerecht verteilt werden, eine stärkere Unabhängigkeit von sozialer Herkunft und sozialem Umfeld muss erreicht werden, besondere Begabungen müssen frühzeitig erkannt und altersgerecht gefördert werden. Der Vergleich mit Projekten und Plänen anderer Städte im In- und Ausland kann hier sicherlich wertvolle Impulse geben. Das Lokale Bündnis für Familie will die Lebensbedingungen von Familien mit Hilfe kurzfristiger Maßnahmen, aber auch nachhaltiger Strategieprozesse verbessern und letztlich zugleich für mehr Familienfreundlichkeit sorgen. Durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sollen Kommune, Unternehmen und freie Träger effektiv und langfristig vernetzt werden. Da es sich die Mitwirkenden zu ihrer Aufgabe gemacht haben, die spezifischen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der Familien vor Ort bei ihrer Arbeit besonders zu berücksichtigen, wären sie sicher in der Lage, hier Ideen zu entwickeln und neue Maßstäbe zu setzen. Das Bündnis könnte die Jugendhilfeplanung eng begleiten, eigene Vorschläge einbringen und letztlich selbst Projekte umsetzen. Möglicherweise könnte sich das Bündnis auch gezielt mit einem Teilaspekt, zum Beispiel der Prävention, beschäftigen. Die Entwicklung eines Konzepts zur Jugendhilfeplanung erfordert sicherlich eine Projektleitung und -koordinierung. Wir könnten uns vorstellen, dass der neu geschaffenen halben Stelle für Familienarbeit beim Kinderbüro diese Aufgabe zugewiesen wird. gez. Wolfram Jäger gez. Bettina Meier-Augenstein gez. Christiane Staab gez. Marianne Krug Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006 Stellungnahme: