Antrag SPD: Kleingartenanlage in der Stuttgarter Straße

Vorlage: 17176
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.09.2006

    TOP: 13.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 13a+b
    Extrahierter Text

    Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.07.06 / 19.07.06 eingegangen: 18.07.06 / 19.07.06 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 13 a + 13 b Vorlage Nr. 793 + 794 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Kleingartenanlage in der Stuttgarter Straße Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Bebauungsplanentwurf wurde aufgrund erheblicher Einwendungen der Deutschen Post AG, in deren Eigentum sich die Flächen überwiegend befinden, zurückgestellt, nachdem zwischenzeitliche Verhandlungen ergebnislos verliefen und der Erwerb der Flächen durch die Stadt weder als Bauland noch zum Wert von Kleingartengelände in Frage kommen kann. Nachdem der Bestand der Gärten derzeit nicht gefährdet ist, be- steht nach Auffassung des Bürgermeisteramtes kein aktueller Handlungsbedarf. Über den Fortgang ist zu gegebener Zeit im Planungsausschuss zu berichten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Im bisherigen Verfahren haben sich noch keine erfolgversprechenden Ansätze zu einer einvernehmlichen Lösung ergeben, auf deren Basis die Aufstellung des Be- bauungsplans für eine Kleingartenanlage abschließend erfolgen und evtl. anschlie- ßende Rechtsstreitigkeiten vermieden werden könnten. Die Tatsache, dass der nach gegenwärtig geltendem Bebauungsplan zulässige Pa- ketbahnhof mit seinen Gleisanlagen nicht realisiert wurde, ändert nichts an der bau- planungsrechtlichen Qualität der überwiegend im Eigentum der Deutschen Post AG stehenden Flächen als Baugelände für postbetriebliche Zwecke. Und so schließt allein der Umstand, dass es zur Realisierung des Paketbahnhofs nicht mehr kom- men kann, nicht von vornherein aus, das Gelände im Wege einer Änderung des Be- bauungsplanes ggf. anderen postbetriebenen Zwecken zuzuführen. Insofern besteht ein Konflikt bei der anderweitigen Absicht, stattdessen Kleingartengelände auszu- weisen. Die Deutsche Post AG hatte zuletzt (2004) ihren Flächenbedarf für eine Zustellbasis im Bereich der ursprünglich vorgesehenen Gleisanlagen des Paketbahnhofs mit ei- ner Bauvoranfrage bekundet. Dem war zwar wegen des Widerspruchs zu den ge- planten Gleisanlagen zu widersprechen, so dass ein ablehnender Baubescheid erging. Mit postbetrieblichen Bedürfnissen wird sich die Stadt in ihrem Verantwor- tungsbereich als Träger der Bauleitplanung gleichwohl auseinanderzusetzen haben. Deshalb sollte es im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Kleingartengelände möglichst gelingen, bauplanungsrechtlich ein Ersatzgelände für Postbetriebszwecke auszuweisen. Ehemals bahnbetrieblich genutzte Flächen könnten sich anbieten. Das setzt aller- dings eine Einigung zwischen Bahn und Post voraus, auf die die Stadt keinen Ein- fluss hat. Und mit einem Bebauungsplan allein wäre der Post das eigentumsbezo- gene Recht auf Nutzung nicht zu verschaffen. Bislang wurde der Stadtverwaltung noch nicht angezeigt, ob und mit welchem Ergebnis solche Verhandlungen geführt wurden. Unabhängig von all dem bleibt als Fakt festzuhalten: Es besteht aktuell keine Sorge, dass die Kleingärten in ihrem derzeitigen Bestand bedroht wären, nachdem es nicht zur Errichtung des bauplanungsrechtlich zulässi- gen Paketbahnhofs kommt. Und anderes kann unter Beachtung des derzeit gelten- den Bebauungsplanes nicht verwirklicht werden. Deshalb braucht die gegenwärtige Interimssituation nicht daran zu hindern, die Gärten in Ordnung zu halten. Eine Dringlichkeit, das Bebauungsplanverfahren, in welchem die Post Einwendungen er- hoben hat, im vergangenen Zeitraum zügig fortzusetzen, bestand danach nicht.

  • Vorlage TOP 13 b: Antrag SPD: Kleingartenanlage in der Stuttgarter Straße
    Extrahierter Text

    Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 17.07.06 / 19.07.06 eingegangen: 18.07.06 / 19.07.06 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 13 a + 13 b Vorlage Nr. 793 + 794 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Kleingartenanlage in der Stuttgarter Straße Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Der Bebauungsplanentwurf wurde aufgrund erheblicher Einwendungen der Deutschen Post AG, in deren Eigentum sich die Flächen überwiegend befinden, zurückgestellt, nachdem zwischenzeitliche Verhandlungen ergebnislos verliefen und der Erwerb der Flächen durch die Stadt weder als Bauland noch zum Wert von Kleingartengelände in Frage kommen kann. Nachdem der Bestand der Gärten derzeit nicht gefährdet ist, be- steht nach Auffassung des Bürgermeisteramtes kein aktueller Handlungsbedarf. Über den Fortgang ist zu gegebener Zeit im Planungsausschuss zu berichten. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Im bisherigen Verfahren haben sich noch keine erfolgversprechenden Ansätze zu einer einvernehmlichen Lösung ergeben, auf deren Basis die Aufstellung des Be- bauungsplans für eine Kleingartenanlage abschließend erfolgen und evtl. anschlie- ßende Rechtsstreitigkeiten vermieden werden könnten. Die Tatsache, dass der nach gegenwärtig geltendem Bebauungsplan zulässige Pa- ketbahnhof mit seinen Gleisanlagen nicht realisiert wurde, ändert nichts an der bau- planungsrechtlichen Qualität der überwiegend im Eigentum der Deutschen Post AG stehenden Flächen als Baugelände für postbetriebliche Zwecke. Und so schließt allein der Umstand, dass es zur Realisierung des Paketbahnhofs nicht mehr kom- men kann, nicht von vornherein aus, das Gelände im Wege einer Änderung des Be- bauungsplanes ggf. anderen postbetriebenen Zwecken zuzuführen. Insofern besteht ein Konflikt bei der anderweitigen Absicht, stattdessen Kleingartengelände auszu- weisen. Die Deutsche Post AG hatte zuletzt (2004) ihren Flächenbedarf für eine Zustellbasis im Bereich der ursprünglich vorgesehenen Gleisanlagen des Paketbahnhofs mit ei- ner Bauvoranfrage bekundet. Dem war zwar wegen des Widerspruchs zu den ge- planten Gleisanlagen zu widersprechen, so dass ein ablehnender Baubescheid erging. Mit postbetrieblichen Bedürfnissen wird sich die Stadt in ihrem Verantwor- tungsbereich als Träger der Bauleitplanung gleichwohl auseinanderzusetzen haben. Deshalb sollte es im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Kleingartengelände möglichst gelingen, bauplanungsrechtlich ein Ersatzgelände für Postbetriebszwecke auszuweisen. Ehemals bahnbetrieblich genutzte Flächen könnten sich anbieten. Das setzt aller- dings eine Einigung zwischen Bahn und Post voraus, auf die die Stadt keinen Ein- fluss hat. Und mit einem Bebauungsplan allein wäre der Post das eigentumsbezo- gene Recht auf Nutzung nicht zu verschaffen. Bislang wurde der Stadtverwaltung noch nicht angezeigt, ob und mit welchem Ergebnis solche Verhandlungen geführt wurden. Unabhängig von all dem bleibt als Fakt festzuhalten: Es besteht aktuell keine Sorge, dass die Kleingärten in ihrem derzeitigen Bestand bedroht wären, nachdem es nicht zur Errichtung des bauplanungsrechtlich zulässi- gen Paketbahnhofs kommt. Und anderes kann unter Beachtung des derzeit gelten- den Bebauungsplanes nicht verwirklicht werden. Deshalb braucht die gegenwärtige Interimssituation nicht daran zu hindern, die Gärten in Ordnung zu halten. Eine Dringlichkeit, das Bebauungsplanverfahren, in welchem die Post Einwendungen er- hoben hat, im vergangenen Zeitraum zügig fortzusetzen, bestand danach nicht.

  • Vorlage TOP 13 b: Antrag SPD: Kleingartenanlage in der Stuttgarter Straße
    Extrahierter Text

    27. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 26. SEPT. 2006 Vorlage Nr. 794 ANTRAG Zu TOP 13 b ------------------------------------------ A N T R A G der Stadträtin Doris Baitinger, der Stadträte Michael Zeh und Thomas Müllerschön (SPD) sowie der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 19. Juli 2006 Kleingartenanlage in der Stuttgarter Straße Die Auslegung für den Bebauungsplan “Kleingartenanlage Stuttgarter Straße” wird dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Sachverhalt/Begründung: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan “Kleingartenanlage Stuttgarter Straße” wurde am 27.08.1992 gefasst. Der Planungsausschuss war zuletzt 1999 und 2000 mit dem Thema befasst. Die Bürgeranhörung ist 2001 erfolgt. Solange das Gelände nicht als Kleingartenanlage ausgewiesen ist, werden keine Investitionen in die Gärten und die Anlage vorgenommen. Dementsprechend sieht das Gelände derzeit aus. Auf einer Ortsbegehung der SPD-Fraktion in der Südstadt im Juni 2006 wurde u. a. von der Bahnlandwirtschaft und vom Bürgerverein der Ruf laut, endlich Klarheit über den weiteren Gang des Bebauungsplanverfahrens zu erlangen. Mit dem Auslegungsbeschluss sollte daher nicht länger gewartet werden. gez. Doris Baitinger gez. Michael Zeh gez. Thomas Müllerschön Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006 Stellungnahme: