Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: Jahresbilanz 2005

Vorlage: 17171
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Hagsfeld, Neureut, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.09.2006

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GR Sitz. 26.09.06 Jahresbilanz 2005
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 27. Sitzung des Gemeinderats am 26.09.2006 TOP 9 Vorlage Nr. 789 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: Jahresbilanz 2005 Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 19.07.2006 5 Empfehlung Gemeinderat 26.09.2006 9 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss, die Verwaltung zu beauf- tragen in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, Ziele und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Eingliede- rungshilfe in folgenden Handlungsfeldern zu erarbeiten:  Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinde- rung  Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung  Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur  Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Familien Dabei ist Zielvorgabe, dass künftig – bis auf wenige Ausnahmen – behinderte Menschen aus Karlsruhe, die neu im Hilfesystem der Eingliederungshilfe versorgt werden, im Raum Karlsruhe bleiben können. Die erarbeiteten Maßnahmen sind mit Kosten- und Folgekostenberechnungen zu versehen und dem Gemeinderat vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel werden erst bei Umsetzung der noch zu erarbeitenden Maßnahmen benötigt. Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Haupta mt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: Juni 2005; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Ausführungen Seite 2 von 7 Jahresbilanz 2005 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Die nach Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände zum 01. Januar 2005 erfolgte Verlage- rung der Zuständigkeit für alle Formen der Eingliederungshilfe nach SGB XII auf die Kommune ist ein bedeutender Zugewinn an Verantwortung und Gestaltungsspielraum für die Stadt Karlsruhe. Die Stadt Karlsruhe hat hierbei eine gute Ausgangsbasis für die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe unter den geänderten Rahmenbedingungen. Aufgrund der vom Landes- wohlfahrtsverband Baden geschaffenen Organisation und qualifizierten Hilfesystematik ist bereits in vielen Bereichen eine dezentrale Versorgungsstruktur vorhanden, die sich nun im Hinblick auf die weiteren Planungsüberlegungen der Stadt Karlsruhe positiv auswirkt. Auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege in Karlsruhe haben, wie die erste Bilanz der Eingliederungshilfe zeigt, in der Vergangenheit das in ihren Kräften Stehende getan, um eine regionale Versorgung der behinderten Menschen zu gewährleisten. Zum Jahresende 2005 standen insgesamt 1214 Personen im Leistungsbezug der Einglie- derungshilfe der Stadt Karlsruhe. Für diese individuelle Eingliederungshilfe wurden im ge- samten Jahr 2005 rund 29.700.000 EUR ausgegeben. Im bundesweiten Ausgabenver- gleich liegt Baden-Württemberg nach Sachsen an zweitletzter Stelle bezogen auf das Ausgabenvolumen pro Einwohner. Dies zeigt, dass der Einhaltung der gesetzlichen Vor- gabe zum wirtschaftlichen und sparsamen Handeln bereits in der Vergangenheit Rech- nung getragen wurde. Die Stadt Karlsruhe wird die übernommene Aufgabe in den nächsten Jahren im Dialog zwischen der Verwaltung als Sozialhilfeträger, den behinderten Menschen, ihren Angehö- rigen und Interessenverbänden sowie den Trägern der freien Wohlfahrtspflege als Leis- tungserbringer weiterentwickeln. Das Leitbild unseres sozialverantwortlichen Handelns in der Behindertenhilfe ist dabei die Sicherung einer angemessenen, qualifizierten und hu- manen Hilfe für die behinderten Bürgerinnen und Bürger aus Karlsruhe. Der persönliche Kontakt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Jugendbehörde mit den behinderten Menschen zeigt, wie vielfältig die Lebenssituationen und wie unterschiedlich die behinderungsbedingten Teilhabeeinschränkungen sind. Die Individualität der Hilfege- währung ist deshalb ein wesentliches Prinzip der Eingliederungshilfe. Nach Auswertung der Daten der Jahresbilanz 2005 der Eingliederungshilfe ergeben sich folgende zukünftige Handlungsfelder: Handlungsfeld 1: Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung Handlungsfeld 2: Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung Handlungsfeld 3: Arbeit / Beschäftigung / Tagesstruktur Handlungsfeld 4: Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende mit Behinderung und deren Familien Ergänzende Ausführungen Seite 3 von 7 Handlungsfeld 1 Hilfen im Bereich Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung Daten und Problemlage Zum Jahresende 2005 lebten insgesamt 377 geistig, körperlich oder mehrfachbehinderte Personen aus Karlsruhe in vollstationären Wohnangeboten der Behindertenhilfe. Der Zahl von 377 Personen stehen  103 Wohnheimplätze im Stadtgebiet von Karlsruhe und  231 Plätze der regionalen Anbieter im engen Umkreis von Karlsruhe gegenüber. Von den 377 Wohnheimbewohnern lebten  75 Personen in Wohnheimen in Karlsruhe  108 Personen in Wohnheimen im Landkreis Karlsruhe  194 Personen außerhalb von Stadt und Landkreis Karlsruhe. Rein rechnerisch ergibt sich damit eine Unterkapazität an Heimplätzen für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung in Karlsruhe. Die aktuelle Versor- gungssituation zeigt, dass in den vergangenen Jahren mehr Menschen die Region verlas- sen mussten, als hier versorgt werden konnten. In den nächsten Jahren wird das System der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen für geistig, körperlich bzw. mehrfachbehinderte Menschen von unterschiedlicher Seite eine erhöhte Nachfrage erfahren und sich diesen Handlungsanfordernissen stellen müssen. Zum einem werden junge Heranwachsende einen stärkeren Anspruch auf ein selbstbe- stimmtes Leben in der Gemeinschaft außerhalb des eigenen Elternhauses einfordern und zum anderen werden ältere behinderte Menschen, die noch bei ihrer Familie leben und deren Eltern sterben oder die Versorgung der Kinder nun nicht mehr sicher stellen können, eine Wohnversorgung benötigen. Auch die grundsätzliche Gestaltung der Wohnheimver- sorgung muss im Hinblick auf die demografische Entwicklung in der Behindertenhilfe neu betrachtet werden. Planungsaufgaben: Im Bereich der Wohnangebote für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung sind für die nächsten Jahre folgenden quantitative und qualitative Herausfor- derungen erkennbar:  Versorgung von jüngeren behinderten Menschen zur Ermöglichung ihrer Verselbständigung  Versorgung von älteren behinderten Menschen nach Wegfall der familiären Betreuung  Schaffung von Rückkehrmöglichkeiten für behinderte Menschen, die in Wohneinrichtungen au- ßerhalb leben und wieder nach Karlsruhe zurück möchten.  Differenzierung der Angebote und Verbesserung der Durchlässigkeit bei unterschiedlichen An- gebotstypen  Auseinandersetzung mit neuen Wohnformen und neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen (Bsp. Persönliches Budget, integrative Wohngruppen)  Umgang mit älteren behinderten Menschen in den Wohnheimen der Eingliederungshilfe bei zu- nehmender Pflegebedürftigkeit (Stichwort: Prinzip lebenslanges Wohnen, Wohnen als Zuhause)  Basisstruktur an Beratung und Unterstützung Ergänzende Ausführungen Seite 4 von 7 Handlungsfeld 2 Hilfen im Bereich Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung Daten und Problemlage Im System der Hilfen für psychisch behinderte Menschen ist die Ausgangssituation gänz- lich anders gelagert als bei den Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Be- hinderung. Zum Jahresende 2005 lebten 162 psychisch behinderte Personen aus Karlsru- he in vollstationären Wohnangeboten. Der Zahl von 162 Personen stehen 222 Wohnheim- plätze im Stadtgebiet Karlsruhe gegenüber. Von den 162 Wohnheimbewohnern lebten  108 Personen in Wohnheimen in Karlsruhe und  54 Personen in Wohneinrichtungen außerhalb von Karlsruhe. Selbst wenn alle vollstationär untergebrachten 162 Personen mit chronischer psychischer Erkrankung in Karlsruhe versorgt würden, ergäbe dies rechnerisch ein deutliches Überan- gebot an vollstationären Wohnheimplätzen. Bei der überwiegenden Zahl der nicht in Karls- ruhe versorgten Personen war aufgrund der Art der gewählten Einrichtung nicht erkenn- bar, weshalb eine Versorgung in Karlsruhe nicht möglich gewesen wäre. Der Grad der Ambulantisierung ist im Bereich der Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen in Karlsruhe mit 121 Personen im Betreuten Wohnen und 7 Personen im Be- gleiteten Wohnen in Familien recht hoch. In anderen Bundesländern, in denen die ambu- lanten Wohnangebote noch stärker ausgebaut wurden, hat sich allerdings gezeigt, dass ein Ausbau ambulanter Strukturen nicht gleichzeitig zu einem Abbau stationärer Angebote führt, also nicht automatisch eine Verringerung der Heimaufnahmen erfolgt. Stattdessen werden Personen neu ins Hilfesystem aufgenommen, die zuvor in weniger intensiven Be- treuungsformen versorgt wurden. Der Personalabbau im Sozialpsychiatrischen Dienst hat bereits dazu geführt, dass mehr Anträge auf Betreutes Wohnen gestellt werden, da oft- mals eine Entlassung aus der Klinik ohne Anschlussversorgung nicht denkbar ist. Bei mehr Kapazität in den beraterischen und aufsuchenden Basisangeboten könnten Men- schen eventuell auch auf diesem Weg versorgt werden, die jetzt in eine betreute Wohn- form aufgenommen werden. Planungsaufgaben: Die Handlungserfordernisse und Handlungsansätze im System der psychiatrischen Hilfen müssen aufgrund der Angebotsstruktur aber auch aufgrund der Unterschiedlichkeit im Zu- gang ins Hilfesystem und dem Verlassen des Hilfesystems grundsätzlich eine andere Ziel- richtung haben. Für die nächsten Jahre sind folgende Herausforderungen erkennbar:  Einleitung eines Umbauprozesses der Versorgungsstruktur zum Abbau von Überkapazitäten  Betrachtung der Balance von Basisangeboten im Bereich der freiwilligen Leistungen zu den indi- viduellen Hilfen der Eingliederungshilfe  Weitere Differenzierung des Angebotes zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung  Verknüpfung der Eingliederungshilfe mit der Steuerung der Versorgung im Gemeindepsychiatri- schen Verbund  Versorgung älterer psychisch kranker Menschen zur Erhaltung der Selbständigkeit  Betrachtung der Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe und Altenhilfe Ergänzende Ausführungen Seite 5 von 7 Handlungsfeld 3 Arbeit / Beschäftigung / Tagesstruktur Daten und Problemlage Die Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften bieten an den Standorten Hagsfeld, Neureut, Ettlingen, Berghausen, Südstadt und Grötzingen Arbeitsplätze für Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung. Die Anzahl der Beschäftigten betrug zum Jahres- ende 2005 insgesamt 907 Personen. In den Förder- und Betreuungsgruppen wurden zu diesem Zeitpunkt 85 Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf betreut. Bei den insgesamt 443 Beschäftigten der HWK, die aus Karlsruhe stammen, sind  164 Personen vollstationär in einem Wohnheim oder im Betreuten Wohnen und  279 Personen ohne ein zusätzliches unterstützendes Wohnangebot. Von den 46 aus Karlsruhe stammenden Personen in den Förder- und Betreuungsgruppen leben  24 Personen in einem vollstationären Wohnangebot und  22 Personen zu Hause. Bei diesen Werkstattbeschäftigten wird sich in den nächsten Jahren durch altersbedingtes Ausscheiden eine gewisse Fluktuation ergeben, die es ermöglicht, dass andere Personen ins Hilfesystem nachrücken können. Wenn man jedoch die erwarteten Schulabgänger der Sonderschulen für geistig und körperlich behinderte Kinder betrachtet, ist unklar, ob diese Fluktuation ausreichend sein wird, um den Bedarf zu decken. Hinzu kommt, dass auch immer mehr Schülerinnen und Schüler aus den Sonderschulen für Lernbehinderte in die Werkstatt drängen. Bei psychisch behinderten Menschen bestehen lange Wartezeiten zur Aufnahme in die Werkstatt, was oftmals zu einer Chronifizierung der Problematik beiträgt. Planungsaufgaben: Aufgrund der unterschiedlich gelagerten Problematik muss die Situation von Arbeit, Be- schäftigung und Tagesstruktur bei psychisch behinderten Menschen und Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung auch im Planungsbereich differenziert ange- gangen werden. Für die nächsten Jahre sind folgende Herausforderungen erkennbar:  Versorgung schwerstbehinderter junger Menschen nach Beendigung der Schule  Beteiligung bei und Entwicklung von neuen Modellen zur Verbesserung der Integration behinder- ter Menschen auf dem allgemeinen oder zweiten Arbeitsmarkt (z.B. „Budget für Arbeit“ oder Mo- delle des Integrationsamtes)  Flexiblere Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen in den Werkstätten  Bessere Vernetzung der Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Sozialamt, ARGE, Rentenver- sicherung)  Begleitung älterer Menschen in den Ruhestand Ergänzende Ausführungen Seite 6 von 7 Handlungsfeld 4 Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende mit Behinderung und deren Familien Daten und Problemlage Zum Stichtag 31.12.2005 waren insgesamt 208 Kinder und Jugendliche im Leistungsbe- zug der Eingliederungshilfe. Der überwiegende Teil dieser Kinder und Jugendlichen wurde im Rahmen ambulanter Hilfen wie Frühförderung, Integrationshilfen zum Besuch von Kin- dergarten oder Schule bzw. Gewährung von Hilfen zum Besuch des privaten Schulkinder- gartens unterstützt. 87 Kinder und Jugendliche lebten in einer vollstationären Maßnahme. Davon befinden sich  6 Kinder und Jugendliche in einem Wohnheim in Karlsruhe  26 in Wohnheimen außerhalb von Karlsruhe und  37 in einer Heimsonderschule spezifischen Typs. In Karlsruhe gibt es lediglich ein vollstationäres Wohnangebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit 24 Plätzen. Planungsaufgaben: Die Datenlage legt nahe, die Situation der vollstationären Versorgung in Karlsruhe für Kin- der und Jugendliche einer grundsätzlichen Betrachtung zu unterziehen. Folgende Aufga- ben sind hierbei erkennbar:  Betrachtung des Systems der Heimsonderschulen und Überlegungen zur Vermeidung einer Trennung von der Familie zur Ermöglichung des Schulbesuches  Ermöglichen des familiennahen Wohnens bei vollstationärer Hilfe (z.B. Sonderpflegstellen, Pfle- gefamilien)  Betrachtung des Systems der Familienunterstützung und Familienentlastung  Förderung der integrativen Angebote in Kindergarten und Schule einschließlich Nachmittagsbe- treuung  Beratung und Begleitung der Familien Schlussbemerkungen Bei der zukünftigen Gestaltung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Karlsruhe muss berücksichtigt werden, dass nicht alle Herausforderungen sofort ange- gangen werden können. Grundlage zur Bewältigung der Aufgaben ist die Initiierung eines Prozesses, der einen Dialog aller Beteiligten beinhaltet. Die Stadt Karlsruhe muss bei ih- ren Entscheidungen berücksichtigen, wieviel Neues in Eigenverantwortung gestaltet wird, wieviel an Kooperation mit dem Nachbarlandkreis möglich ist und wieviel an grundsätzli- chem einheitlichem Rahmen erforderlich ist, um sich von den Nachbarn im System nicht zu sehr zu unterscheiden. Die Kommune muss sich zudem im Bereich der Eingliede- rungshilfe personell deutlich verstärken, um für die unumgängliche individuelle Hilfepla- nung entsprechendes Know-how vorzuhalten. Die Bearbeitung der Hilfen auf der örtlichen Ebene bietet darüber hinaus stärker als bisher die Möglichkeit einer integrierten sozial- raumorientierten Versorgung. Hierbei ist es auch wichtig, durch eine angemessene institu- tionelle Förderung von Basisangeboten die Einzelfallhilfen im Rahmen der Eingliede- rungshilfe in einem passenden Verhältnis zur sozialräumlichen Grundversorgung zu ge- stalten. Die Integration behinderter Menschen in die sozialen Netzwerke in Karlsruhe zahlt sich nicht nur für die Betroffenen und ihre Familien, sondern für die Gemeinschaft an sich aus. So profitiert auch das Klima des Miteinanders in Karlsruhe von dieser grundlegenden Weichenstellung. Ergänzende Ausführungen Seite 7 von 7 Beschluss: I. Antrag an den Sozialausschuss Der Sozialausschuss nimmt von der ersten Jahresbilanz der Eingliederungshilfe Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat Folgendes: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, Ziele und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in folgenden Handlungsfeldern zu erar- beiten:  Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung  Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung  Arbeit / Beschäftigung / Tagesstruktur  Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Familien Dabei ist Zielvorgabe, dass künftig – bis auf wenige Ausnahmen – behinderte Menschen aus Karlsruhe, die neu im Hilfesystem der Eingliederungshilfe versorgt werden, im Raum Karlsruhe bleiben können. Die erarbeiteten Maßnahmen sind mit Kosten- und Folgekos- tenberechnungen zu versehen und dem Gemeinderat vorzulegen. II. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, Ziele und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in folgenden Handlungsfeldern zu erarbeiten:  Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung  Wohnen für erwachsene Menschen mit psychischer Behinderung  Arbeit / Beschäftigung / Tagesstruktur  Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Familien Dabei ist Zielvorgabe, dass künftig – bis auf wenige Ausnahmen – behinderte Menschen aus Karlsruhe, die neu im Hilfesystem der Eingliederungshilfe versorgt werden, im Raum Karlsruhe bleiben können. Die erarbeiteten Maßnahmen sind mit Kosten- und Folgekos- tenberechnungen zu versehen und dem Gemeinderat vorzulegen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006