Zukunft des Wildparkstadions: a) Aufhebung der Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.05.2006 und 25.07.2006 b) Beschluss zur weiteren Vorgehensweise

Vorlage: 17169
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.09.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.09.2006

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GR 26.09.06-Wildparkstadion
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006 TOP 7 Vorlage Nr. 787 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 1 Zukunft des Wildparkstadions: a) Aufhebung der Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.05.2006 und 25.07.2006 b) Beschluss zur weiteren Vorgehensweise Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 20.09.2006 Gemeinderat 26.09.2006 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Nach den jüngsten Entscheidungen des KSC tritt er der geplanten gemeinsamen Besitzgesell- schaft nicht bei; die von ihm bereits eingeleiteten Wettbewerbsverfahren nach VOB/A bzw. nach GRW hat er zunächst zum Ruhen gebracht. Es ist nun zu prüfen, ob bzw. wie die Reali- sierung des Umbauprojektes in Verantwortung der Stadt oder einer städtischen Gesellschaft möglich ist. Als Alternative sollen auch die Bedingungen für eine „Generalsanierung“ des Stadi- ons geprüft werden. (Siehe Beschluss Ziffer 1 bis 4). Finanzielle Auswirkungen: nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: : Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sind nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt : Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 4 Mit einem Grundsatzbeschluss hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.05.2006 damit einverstanden erklärt, „dass das Wildparkstadion durch eine noch zu gründende Be- sitzgesellschaft zu einem Fußballstadion mit etwa 35.000 Zuschauern umgebaut wird, des- sen Bewirtschaftung und Betrieb in der Verantwortung des KSC liegen.“ Die Verwaltung wurde ermächtigt, „zusammen mit dem KSC ein rechtlich und wirtschaftlich tragfähiges Kon- zept zu erarbeiten.“ In seiner Sitzung am 25.07.2006 genehmigte der Gemeinderat die Gründung der Wildpark- stadion Karlsruhe Besitz GmbH & Co. KG sowie deren Gesellschaftsvertrag, der zwischen- zeitlich in Abstimmung mit dem KSC erarbeitet wurde. Als Kommanditisten waren die Stadt Karlsruhe (49%) und der Karlsruher Sportclub Mühlburg-Phönix e.V. (51 %) vorgesehen. In der Zwischenzeit bis heute wurde der KSC konfrontiert mit den Folgen von Finanz- und Vertragsmodalitäten der letzten 10 Jahre und den daraus drohenden Forderungen. Nach seiner Einschätzung „verhindern diese Forderungen einerseits die Finanzierung eines Stadi- ons und können andererseits auch die kommenden Lizenzierungen durch die DFL gefähr- den“. Deswegen informierte der KSC am 22.08.2006 den Oberbürgermeister und am 23.08.2006 die Öffentlichkeit über seinen Beschluss, „der bisher geplanten gemeinsamen Besitzgesell- schaft nicht beizutreten, sowie die Stadt zu bitten, eine Realisierungsform für einen Stadi- onumbau zu finden, die ohne eine Gesellschaftsbeteiligung des KSC den Umbau des Wild- parkstadions ermöglicht“. (Zitate aus der Presseerklärung des KSC vom 23.08.2006). Ergänzend hat der KSC inzwischen auch beschlossen und am 31.08.2006 mitgeteilt, sowohl das bereits eingeleitete europaweite Verhandlungsverfahren nach VOB/A als auch den gleichzeitig bereits eingeleiteten nationalen Architektenwettbewerb nach GRW zunächst ruhen zu lassen. Beide Verfahren wurden entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 23.05.2006 vom KSC treuhänderisch für die beabsichtigte Besitzgesellschaft eingeleitet. Um den vom KSC gewünschten Umbaubeginn Ende Mai 2007 erreichen zu können, geschah dies unmittelbar nach der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2006. Mit den beschriebenen jüngsten Entscheidungen des KSC ist das bisherige Konzept hinfällig geworden, den Umbau des Wildparkstadions in wirtschaftlicher Verantwortung des KSC anzugehen. Beide Beschlüsse des Gemeinderates vom 23.05.2006 und 27.07.2006 haben damit ihre Grundlage verloren und müssen aufgehoben werden. Die Beratungen der gemeinderätlichen Gremien im Zusammenhang mit diesen Beschlüssen haben allerdings eine breite grundsätzliche Zustimmung zum projektierten Umbau des Wild- parkstadions und einer möglichst raschen Realisierung deutlich gemacht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 von 4 Es ist nun zu prüfen, ob bzw. wie die Realisierung des Umbauprojektes in Verantwortung der Stadt oder einer städtischen Gesellschaft möglich ist. Dafür müssen eine Reihe von Fra- gen geklärt werden, z.B. (keine abschließende Beschreibung): - Endgültiger Umgang mit dem derzeit ruhenden VOB/A- bzw. GRW-Verfahren - Bauherrschaft durch die Stadt oder einer städtischen Gesellschaft - Vertiefte Plausibilisierung der Herstellungskosten - Belastbares Finanzierungskonzept, u.a. verbindliche Zuschusszusage des Landes - Fortgeschriebene Wirtschaftlichkeitsberechnung - Mit dem KSC verhandelte Vermietungsmodalitäten zur Deckung der Finanzierungs- und Folgekosten. Alternativ soll geprüft werden, zu welchen Kosten und Bedingungen eine „Generalsanierung“ des Wildparkstadions zu realisieren wäre und ob eine solche „Generalsanierung“ den Anfor- derungen an ein modernes zukunftsträchtiges Fußballstadion sowohl von der Anbieter-/ Nutzerseite (z. B. DFL, KSC), als auch von der Nachfrageseite (Zuschauer) gerecht werden könnte. Das Ergebnis soll dem Kostenaufwand für einen umfänglichen Stadionumbau zu einem reinen Fußballstadion gegenübergestellt und an Hand einer Kosten-/Nutzen-Analyse bewertet werden. Wann zufriedenstellende Antworten auf alle Fragen vorliegen, kann derzeit nicht prognosti- ziert werden, ebenso wenig ist ein neuer Terminplan für Planungen und Bau möglich. Der Umbau kann jedenfalls nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen Ende Mai 2007 beginnen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im Hauptausschuss: 1. Der Gemeinderat beschließt, seinen Grundsatzbeschluss vom 23.05.2006 zum Um- bau des Wildparkstadions sowie seinen Beschluss vom 27.07.2006 zur Gründung der Wildpark Karlsruhe Besitz GmbH & Co. KG aufzuheben. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob bzw. wie der Umbau des Wildparkstadions in Verantwortung der Stadt oder einer städt. Gesellschaft möglich ist. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierfür erforderlichen Verhandlungen zu führen. 3. Ferner beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung alternativ zu prüfen, ob und zu welchen Bedingungen eine „Generalsanierung“ des Stadions möglich ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 von 4 4. Über die Ergebnisse der Prüfungen nach Ziff. 2 und 3 wird der Gemeinderat unterrichtet. Ferner wird die gemeinderätliche Stadion-Kommission in das wei- tere Verfahren resp. Entscheidungsfindung kontinuierlich einbezogen. Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006