Sanierungsgebiet "SEP City-West": Bildung eines Sanierungsbeirates
| Vorlage: | 17167 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.09.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister 27. Sitzung des Gemeinderats am 26.09.2006 TOP 5 Vorlage Nr. 785 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 5 Sanierungsgebiet "SEP City-West"; h i e r : Bildung eines Sanierungsbeirats Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.09.2006 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Vorbemerkungen siehe Seite 2 Der Gemeinderat stimmt der Bildung eines Sanierungsbeirats "SEP City-West" nach Maßgabe der Vorbemerkungen zu. Die in der Anlage aufgeführten Personen werden bis zum Ablauf der derzeit laufenden Legislaturperiode des Gemeinderats zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Sanierungsbeirats bestellt. Finanzielle Auswirkungen: nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Be- lastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein ja abgestimmt mit Formatänderungen der Wordvorlage sin d nicht zulässig ! Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Beschlussvorlage Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "SEP City-West" ist am 26.05.2006 erfolgt. Dabei wurde angekündigt, dass für dieses Sanierungsgebiet die Bildung eines gemeinsa- men Sanierungsbeirats vorgesehen ist. Die von den Fraktionen und den anderen aufgeforderten Institutionen vorgeschlagenen Mit- glieder und deren Stellvertreter sind aus der Anlage ersichtlich. Der Sanierungsbeirat soll den Gemeinderat in allen wichtigen und in Bedeutung und Auswir- kung über den Einzelfall hinausreichenden Angelegenheiten beraten und unterstützen. Sei- ne Mitglieder und deren Stellvertreter werden vom Gemeinderat für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode bestellt. Der Gemeinderat kann die Bestellung vorzeitig widerrufen; die Sitzungen sind in der Regel nichtöffentlich. Die Geschäftsführung obliegt dem Stadtplanungsamt. Im Übrigen gelten die §§ 4 - 9 sowie 11 - 17 der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend. Über die Sitzung des Sa- nierungsbeirats werden Niederschriften gefertigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Bildung des Sanierungsbeirats "SEP City-West". 2. Der Gemeinderat bestellt für seine derzeitige Wahlperiode die in der Anlage aufge- führten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des o. g. Sanie- rungsbeirats. Hauptamt - Sitzungsdienste - 15. September 2006