Anfrage CDU: Trinkwasserspender an Karlsruher Schulen

Vorlage: 17118
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.07.2006
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.07.2006

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) vom: 22.05.06 eingegangen: 23.05.06 26. Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2006 TOP 20 Vorlage Nr. 765 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Trinkwasserspender an Karlsruher Schulen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1. Ja Bisher sind allerdings noch keine Anfragen nach Trinkwasserspendern eingegangen. Viel- mehr werden Fruchtsäfte, Mixgetränke oder auch Heißgetränke wie Kaffee, Tee, Kakao etc. verlangt. Diese Getränke werden meist über entsprechende Getränkeautomaten diverser Getränkebetreiber/Caterer oder Schulkioske im Pausenverkauf angeboten. Zu 2. In Betracht kommen: 1. Trinkbrunnen in der Ausführung als selbstständiger Brunnen oder als Handwaschbecken mit Trinksprudler 2. Trinkwasserspender, sog. Trinkwasserschankanlagen mit oder ohne Kohlensäure, gekühlt oder ungekühlt 3. Trinkwasser/Leitungswasser aus dem Hauswasserhahn, wenn der tägliche Durchfluss einer entsprechenden Wassermenge gegeben ist und zuvor eine Prüfung durch das Fachamt erfolgt ist. Diese drei Trinkwassereinrichtungen können direkt ans Leitungswasser angeschlossen wer- den . Beim Trinkbrunnen am Handwaschbecken mit Trinksprudler wird das Wasser direkt am Be- cken getrunken. Somit entfällt der Bedarf an Bechern oder Gläsern. Bei Trinkspendern oder Trinkwasser aus dem Hauswasserhahn muss jeder sein eigenes Gefäß mitbringen. Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 4 Nicht geeignet sind Wasserspender, die mit Wasser befüllt werden müssen, d. h. nicht direkt an das Leitungsnetz angeschlossen sind (Watercooler mit Kunststoffbehältern). Bei diesen Geräten besteht eine Verkeimungsgefahr wegen langer Standzeiten und durch mangelhafte Reinigung und Wartung des Vorratsbehälters. Das Wasser entspricht nicht den hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung bzw. der Mineral- und Tafelwas- serverordnung. Außerdem wird ein ständiger Service wie Neubefüllung oder Austausch der Gallonen, Vorratshaltung, Leergutaufbewahrung erforderlich. Zu 3. 1. Stuttgart: eine Schule (Ganztagseinrichtung) im Rahmen des Mittagessenangebots. Der Trinkwasserspender wurde mit der Kücheneinrichtung beschafft und wird von den dorti- gen Küchenhilfen „bedient“. Wartung und Pflege übernimmt die Firma, die für das Mittagessen zuständig ist. Das Wasser ist für die am Essen teilnehmenden Schüler kostenfrei; allerdings sind die Kosten für den Spender und seine Unterhaltung im Gesamtpreis pro Schüler für das Mittagessen einkalkuliert. 2. Mannheim:  ein Gymnasium ist mit einem Trinkbrunnen ausgestattet. Dieser Brunnen wurde im Zusammenhang mit einem Umbau realisiert. Die Wasserversorgung wird vom Gesundheitsamt der Stadt Mannheim kontrolliert. Für die regelmäßige Prüfung des Wassers fallen 50 bis 60 € pro Prüfung an. Das Wasser ist für die Schüler kostenfrei.  In den Grundschulen läuft das Projekt: “trink dich fit mit Leitungswasser“. Die Stadtwerke Mannheim haben hierzu Becher für die Schüler gesponsert. In den Klassenzimmern und Fluren befinden sich Waschbecken (Rohrinstallationen sowie der Wasserdurchfluss und das Wasser selbst wurden zuvor geprüft), an denen die Schüler kostenlos trinken können. 3. Karlsruhe : In der Werner-von-Siemens-Schule wurde ein Trinksprudler am Waschbecken in der Küche der Ganztagseinrichtung eingebaut. Außerdem gibt es auch in der Marylandschu- le zwei gekühlte Trinkwasserspender. Weitere Trinksprudler sind in Planung. Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 4 Zu 4. Ein mögliches Konzept ist abhängig vom Bedarf bzw. der Nachfrage, den örtlichen Möglich- keiten (Rohrinstallationen, Wasserdurchfluss, etc.) sowie dem finanziellen Mitteleinsatz (ver- schiedene Preiskategorien sowie lfd. Unterhaltungskosten). Zu 5. Die Anschaffungskosten für Trinkbrunnen als eigenständige Brunnen sind sehr hoch und betragen pro Stück zwischen 3.000 und 7.000 €. Auch die Wasserkosten sind beträchtlich, da ein ständiges Laufen des Wassers zu den üblichen Schulzeiten erforderlich ist sowie nach Feiertagen und Ferien ein gewisser Vorlauf notwendig ist. Die Alternative in der Ausführung als Handwaschbecken mit Trinksprudler beträgt für den Einbau dieser Anlage 1.200 € (Bruttopreis). Voraussetzung sind günstige Anschlussmög- lichkeiten und eine sanierte Trinkwasserleitung. Die Möglichkeiten des Anschlusses an das Wasser- und Abwassernetz muss in jedem Ein- zelfall seperat geprüft werden. Die Kosten hierfür liegen zwischen 500 bis 3.000 € (Bruttobe- träge). Bei sehr ungünstigen Gegebenheiten können sie aber auch wesentlich höher ausfal- len. Zusätzlich fallen zweimal im Jahr Wartungskosten an. Trinkwasserspender können sowohl gekauft als auch gemietet bzw. geleast werden. Der Anschaffungspreis für einen Trinkwasserspender der Firma IONOX beträgt 3.200 € für die Ausführung ohne Selbstreinigungsmechanismus und mit einem eingebauten Hygienesystem 4.400 € pro Gerät. Der Spender der Fa. revos liegt je nach Typ zwischen 700 € und 1.300 €. Wobei bei allen Gerätetypen der Fa. revos die tägliche Desinfektion des Auslaufes erforder- lich ist. Bei der Leasingversion kann der Service wie Reinigung (nicht die tägliche Desinfektion des Auslaufs) Austausch des Filters, etc. miteingerechnet werden, während beim Kauf der Ser- vice seperat zu regeln ist. Wasser aus dem Wasserhahn; bei dieser Variante entsteht kein zusätzlicher Kostenauf- wand; hier ist die Überprüfung der Rohrleitungen und des Wassers erforderlich. Dies ist aber auch bei der Installierung von Trinkbrunnen oder vor Aufstellung von Trinkwasserspendern erforderlich. Die Stadtwerke Karlsruhe planen derzeit mit der Fa. IONOX Trinkwasserschrankanlagen bei Industrie- und Gewerbekunden zu vertreiben. Die Finanzierung der Anlage durch den Kun- Ergänzende Erläuterungen: Seite 4 von 4 den soll in Form eines Leasingangebotes erfolgen. Es wird von monatlichen Leasinggebüh- ren in Höhe von 70 bis 80 € ausgegangen. Der Leasingvertrag beinhaltet dabei Leistungen der Stadtwerke Karlsruhe in Form von Beratung, Planung, Lieferung und Inbetriebnahme der Anlage sowie deren kontinuierlicher Wartung. Zusätzliche Leistungen für die Wasserunter- suchungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Dieses Vertriebskonzept könnte nach Aus- sage der Stadtwerke Karlsruhe auch durch die Karlsruher Schulen genutzt werden. Die Firma Bühler-Catering GmbH aus Ettlingen bietet Trinkwasserspender für einen monatli- chen Leasingpreis zwischen 70 und 85 € (vom Typ abhängig) an. Bei Abnahme von mehre- ren Geräten gewährt die Firma Sonderkonditionen. Allerdings verfügt der Trinkwasserspen- der „revos“ nicht über ein eingebautes Selbstreinigungssystem, so dass eine tägliche Desin- fektion des Auslaufs- mit einem speziellen Desinfektionsmittel – vorgenommen werden muss. Das Bürgermeisteramt empfiehlt zunächst eine Bedarfsanalyse bei den hiesigen Schulen durchzuführen. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird der Schulbeirat unterrichtet. Wir empfeh- len daher Verweisung an den Schulbeirat.

  • Vorlage TOP 20: Anfrage CDU: Trinkwasserspender an Karlsruher Schulen
    Extrahierter Text

    Anfrage Stadtrat Wolfram Jäger (CDU) Stadträtin Christiane Staab (CDU) vom: 22.05.06 eingegangen: 23.05.06 26. Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2006 TOP 20 Vorlage Nr. 765 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich: Dez. 3 Trinkwasserspender an Karlsruher Schulen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes: Zu 1. Ja Bisher sind allerdings noch keine Anfragen nach Trinkwasserspendern eingegangen. Viel- mehr werden Fruchtsäfte, Mixgetränke oder auch Heißgetränke wie Kaffee, Tee, Kakao etc. verlangt. Diese Getränke werden meist über entsprechende Getränkeautomaten diverser Getränkebetreiber/Caterer oder Schulkioske im Pausenverkauf angeboten. Zu 2. In Betracht kommen: 1. Trinkbrunnen in der Ausführung als selbstständiger Brunnen oder als Handwaschbecken mit Trinksprudler 2. Trinkwasserspender, sog. Trinkwasserschankanlagen mit oder ohne Kohlensäure, gekühlt oder ungekühlt 3. Trinkwasser/Leitungswasser aus dem Hauswasserhahn, wenn der tägliche Durchfluss einer entsprechenden Wassermenge gegeben ist und zuvor eine Prüfung durch das Fachamt erfolgt ist. Diese drei Trinkwassereinrichtungen können direkt ans Leitungswasser angeschlossen wer- den . Beim Trinkbrunnen am Handwaschbecken mit Trinksprudler wird das Wasser direkt am Be- cken getrunken. Somit entfällt der Bedarf an Bechern oder Gläsern. Bei Trinkspendern oder Trinkwasser aus dem Hauswasserhahn muss jeder sein eigenes Gefäß mitbringen. Ergänzende Erläuterungen: Seite 2 von 4 Nicht geeignet sind Wasserspender, die mit Wasser befüllt werden müssen, d. h. nicht direkt an das Leitungsnetz angeschlossen sind (Watercooler mit Kunststoffbehältern). Bei diesen Geräten besteht eine Verkeimungsgefahr wegen langer Standzeiten und durch mangelhafte Reinigung und Wartung des Vorratsbehälters. Das Wasser entspricht nicht den hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung bzw. der Mineral- und Tafelwas- serverordnung. Außerdem wird ein ständiger Service wie Neubefüllung oder Austausch der Gallonen, Vorratshaltung, Leergutaufbewahrung erforderlich. Zu 3. 1. Stuttgart: eine Schule (Ganztagseinrichtung) im Rahmen des Mittagessenangebots. Der Trinkwasserspender wurde mit der Kücheneinrichtung beschafft und wird von den dorti- gen Küchenhilfen „bedient“. Wartung und Pflege übernimmt die Firma, die für das Mittagessen zuständig ist. Das Wasser ist für die am Essen teilnehmenden Schüler kostenfrei; allerdings sind die Kosten für den Spender und seine Unterhaltung im Gesamtpreis pro Schüler für das Mittagessen einkalkuliert. 2. Mannheim:  ein Gymnasium ist mit einem Trinkbrunnen ausgestattet. Dieser Brunnen wurde im Zusammenhang mit einem Umbau realisiert. Die Wasserversorgung wird vom Gesundheitsamt der Stadt Mannheim kontrolliert. Für die regelmäßige Prüfung des Wassers fallen 50 bis 60 € pro Prüfung an. Das Wasser ist für die Schüler kostenfrei.  In den Grundschulen läuft das Projekt: “trink dich fit mit Leitungswasser“. Die Stadtwerke Mannheim haben hierzu Becher für die Schüler gesponsert. In den Klassenzimmern und Fluren befinden sich Waschbecken (Rohrinstallationen sowie der Wasserdurchfluss und das Wasser selbst wurden zuvor geprüft), an denen die Schüler kostenlos trinken können. 3. Karlsruhe : In der Werner-von-Siemens-Schule wurde ein Trinksprudler am Waschbecken in der Küche der Ganztagseinrichtung eingebaut. Außerdem gibt es auch in der Marylandschu- le zwei gekühlte Trinkwasserspender. Weitere Trinksprudler sind in Planung. Ergänzende Erläuterungen: Seite 3 von 4 Zu 4. Ein mögliches Konzept ist abhängig vom Bedarf bzw. der Nachfrage, den örtlichen Möglich- keiten (Rohrinstallationen, Wasserdurchfluss, etc.) sowie dem finanziellen Mitteleinsatz (ver- schiedene Preiskategorien sowie lfd. Unterhaltungskosten). Zu 5. Die Anschaffungskosten für Trinkbrunnen als eigenständige Brunnen sind sehr hoch und betragen pro Stück zwischen 3.000 und 7.000 €. Auch die Wasserkosten sind beträchtlich, da ein ständiges Laufen des Wassers zu den üblichen Schulzeiten erforderlich ist sowie nach Feiertagen und Ferien ein gewisser Vorlauf notwendig ist. Die Alternative in der Ausführung als Handwaschbecken mit Trinksprudler beträgt für den Einbau dieser Anlage 1.200 € (Bruttopreis). Voraussetzung sind günstige Anschlussmög- lichkeiten und eine sanierte Trinkwasserleitung. Die Möglichkeiten des Anschlusses an das Wasser- und Abwassernetz muss in jedem Ein- zelfall seperat geprüft werden. Die Kosten hierfür liegen zwischen 500 bis 3.000 € (Bruttobe- träge). Bei sehr ungünstigen Gegebenheiten können sie aber auch wesentlich höher ausfal- len. Zusätzlich fallen zweimal im Jahr Wartungskosten an. Trinkwasserspender können sowohl gekauft als auch gemietet bzw. geleast werden. Der Anschaffungspreis für einen Trinkwasserspender der Firma IONOX beträgt 3.200 € für die Ausführung ohne Selbstreinigungsmechanismus und mit einem eingebauten Hygienesystem 4.400 € pro Gerät. Der Spender der Fa. revos liegt je nach Typ zwischen 700 € und 1.300 €. Wobei bei allen Gerätetypen der Fa. revos die tägliche Desinfektion des Auslaufes erforder- lich ist. Bei der Leasingversion kann der Service wie Reinigung (nicht die tägliche Desinfektion des Auslaufs) Austausch des Filters, etc. miteingerechnet werden, während beim Kauf der Ser- vice seperat zu regeln ist. Wasser aus dem Wasserhahn; bei dieser Variante entsteht kein zusätzlicher Kostenauf- wand; hier ist die Überprüfung der Rohrleitungen und des Wassers erforderlich. Dies ist aber auch bei der Installierung von Trinkbrunnen oder vor Aufstellung von Trinkwasserspendern erforderlich. Die Stadtwerke Karlsruhe planen derzeit mit der Fa. IONOX Trinkwasserschrankanlagen bei Industrie- und Gewerbekunden zu vertreiben. Die Finanzierung der Anlage durch den Kun- Ergänzende Erläuterungen: Seite 4 von 4 den soll in Form eines Leasingangebotes erfolgen. Es wird von monatlichen Leasinggebüh- ren in Höhe von 70 bis 80 € ausgegangen. Der Leasingvertrag beinhaltet dabei Leistungen der Stadtwerke Karlsruhe in Form von Beratung, Planung, Lieferung und Inbetriebnahme der Anlage sowie deren kontinuierlicher Wartung. Zusätzliche Leistungen für die Wasserunter- suchungen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Dieses Vertriebskonzept könnte nach Aus- sage der Stadtwerke Karlsruhe auch durch die Karlsruher Schulen genutzt werden. Die Firma Bühler-Catering GmbH aus Ettlingen bietet Trinkwasserspender für einen monatli- chen Leasingpreis zwischen 70 und 85 € (vom Typ abhängig) an. Bei Abnahme von mehre- ren Geräten gewährt die Firma Sonderkonditionen. Allerdings verfügt der Trinkwasserspen- der „revos“ nicht über ein eingebautes Selbstreinigungssystem, so dass eine tägliche Desin- fektion des Auslaufs- mit einem speziellen Desinfektionsmittel – vorgenommen werden muss. Das Bürgermeisteramt empfiehlt zunächst eine Bedarfsanalyse bei den hiesigen Schulen durchzuführen. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird der Schulbeirat unterrichtet. Wir empfeh- len daher Verweisung an den Schulbeirat.

  • Vorlage TOP 20: Anfrage CDU: Trinkwasserspender an Karlsruher Schulen
    Extrahierter Text

    26. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 25. JULI 2006 Vorlage Nr. 765 ANFRAGE Zu TOP 20 ------------------------------------------ A N F R A G E des Stadtrats Wolfram Jäger und der Stadträtin Christiane Staab (CDU) sowie der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 22. Mai 2006 Trinkwasserspender an Karlsruher Schulen Wäre es denkbar, an allen Karlsruher Schulen Trinkwasserspender aufzustellen? Welche Wasserspender kommen hierfür aus welchen Gründen in Betracht? Welche Spender sind nicht geeignet? Gibt es Städte in Deutschland, an deren Schulen die Schülerinnen und Schüler bereits mit (kostenlosem) Trinkwasser versorgt werden? Wie könnte ein Konzept zur Aufstellung entsprechender Wasserspender an den Karlsruher Schulen aussehen? Wie könnte ein Modell zur Finanzierung der Aufstellung bzw. des Betriebs von Trinkwasserspendern aussehen? Mit welchen Kosten ist im Regelfall zu rechnen? Wäre ein Sponsoring denkbar? Sachverhalt/Begründung: Studien haben ergeben, dass Ermüdungserscheinungen und Konzentrationsschwierigkeiten bei Kindern in vielen Fällen mit Flüssigkeitsmangel zusammenhängen. Eine (kostenlose) Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Trinkwasser würde hier entsprechend vorbeugen und zu einer besseren Aufnahmefähigkeit im Unterricht beitragen. Insbesondere im Ausland sind an zahlreichen Schulen Trinkwasserspender vorhanden und werden von den Schülern sehr gut angenommen. Die hervorragende Qualität unseres Karlsruher Trinkwassers ist allgemein bekannt; dieses Wasser könnte folglich in entsprechenden Spendern eingesetzt werden. Es gibt zahlreiche Arten von Trinkwasserspendern. Durch regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren, aber auch die Wahl des geeigneten Standorts oder den Anschluss des Spenders an das öffentliche Leitungsnetz können ein eventuelles Auftreten von Keimzellen vermieden und damit die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Damit für die Stadt Karlsruhe möglichst keine zusätzlichen Kosten entstehen, sollte versucht werden Sponsoren zu gewinnen. gez. Wolfram Jäger gez. Christiane Staab Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Juli 2006 Stellungnahme: