Antrag GRÜNE: Kunsthandwerk in leer stehenden Ladenräumen
| Vorlage: | 17111 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.07.2006 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 22.06.2006 eingegangen: 22.06.2006 26. Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2006 TOP 14 Vorlage Nr. 758 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Kunsthandwerk in leer stehenden Ladenräumen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung bemüht sich seit mehreren Jahren, vorübergehend leer stehende Laden- räume im Stadtgebiet für eine Zwischennutzung durch Künstler zur Verfügung zu stellen. Dabei wird mit Künstlern und Eigentümern nach Lösungen gesucht. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zweifellos ist die Intention des Antrags, dem Eindruck leer stehender Läden durch Vermitt- lung vorübergehender Nutzung entgegen zu wirken und so die Attraktivität der Einkaufsstadt zu erhalten, zutreffend. Deshalb bemüht sich die Stadtverwaltung seit mehreren Jahren, vorübergehend leer stehende Ladenräume im Stadtgebiet für eine Zwischennutzung durch Künstler zur Verfügung zu stellen. Im Vergleich zu anderen Städten ist Karlsruhe hier sogar überaus erfolgreich. Dennoch sind diesen Aktivitäten durch die aus vielen Gründen entge- genstehenden Interessen der Eigentümer enge Grenzen gesetzt. Einerseits wird befürchtet, dass an Künstler überlassene Räumlichkeiten nicht rechtzeitig freigemacht oder durch die Nutzung beschädigt werden. Andererseits sind die Räumlichkeiten oft im Eigentum auswär- tiger Privatpersonen oder Holdings, die an einer Zwischennutzung überhaupt kein Interesse haben. Durch die Bereitschaft der Stadt, eine Haftpflichtversicherung für die Nutzung der Räume zur Verfügung zu stellen, wurde den Eigentümern eine künstlerische Zwischennutzung der Räume schmackhaft gemacht und es konnte in den vergangenen Jahren der ein oder ande- re Eigentümer für die künstlerische Zwischennutzung gewonnen werden. Die im Antrag intendierte Anmietung von Räumen durch die Stadt und die Weitervermietung an Künstler führt nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht weiter. Bei zentral gelegenen Räumlichkeiten sind die Marktmieten derart hoch, dass eine Anmietung durch die Stadt wirt- schaftlich nicht akzeptabel wäre. Soweit es aber um (erschwingliche) leerstehende Läden in den Stadtteilen oder in Innenstadtrandlagen geht, ist eine Anmietung der Räumlichkeiten durch die Stadt nicht notwendig. Denn dort kann durch unmittelbare Herstellung persönlicher Beziehungen zwischen Künstler und Vermieter die Grundlage für die Zwischennutzung ge- legt werden. Diese persönlichen Kontakte sind wichtiger als die Subventionierung der Mieträume durch die Stadt. Dies ist auch das Ergebnis eines kürzlichen Kulturfrühstücks, zu dem die Stadt die Künstler eingeladen hatte. Die Stadt wird deshalb weiterhin gemeinsam mit den Künstlern den Weg gehen, die im Antrag angesprochenen Ziele durch Vermittlung von Kontakten und Gestel- lung von Haftpflichtversicherungen zu erreichen.
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Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 22.06.2006 eingegangen: 22.06.2006 26. Sitzung des Gemeinderates am 25.07.2006 TOP 14 Vorlage Nr. 758 Öffentlich Nichtöffentlich verantwortlich Dez. 5 Kunsthandwerk in leer stehenden Ladenräumen Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - Die Stadtverwaltung bemüht sich seit mehreren Jahren, vorübergehend leer stehende Laden- räume im Stadtgebiet für eine Zwischennutzung durch Künstler zur Verfügung zu stellen. Dabei wird mit Künstlern und Eigentümern nach Lösungen gesucht. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belas- tung (Folgekosten mit kal- kulatorischen Kosten ab- zügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Stadt Karlsruhe – Hauptamt: Stellungnahme des BMA – Antrag Fassung: JAN 2006; Intranet RHIN: Formul a re/Gemeinderat Ergänzende Erläuterungen Seite 2 von 2 Zweifellos ist die Intention des Antrags, dem Eindruck leer stehender Läden durch Vermitt- lung vorübergehender Nutzung entgegen zu wirken und so die Attraktivität der Einkaufsstadt zu erhalten, zutreffend. Deshalb bemüht sich die Stadtverwaltung seit mehreren Jahren, vorübergehend leer stehende Ladenräume im Stadtgebiet für eine Zwischennutzung durch Künstler zur Verfügung zu stellen. Im Vergleich zu anderen Städten ist Karlsruhe hier sogar überaus erfolgreich. Dennoch sind diesen Aktivitäten durch die aus vielen Gründen entge- genstehenden Interessen der Eigentümer enge Grenzen gesetzt. Einerseits wird befürchtet, dass an Künstler überlassene Räumlichkeiten nicht rechtzeitig freigemacht oder durch die Nutzung beschädigt werden. Andererseits sind die Räumlichkeiten oft im Eigentum auswär- tiger Privatpersonen oder Holdings, die an einer Zwischennutzung überhaupt kein Interesse haben. Durch die Bereitschaft der Stadt, eine Haftpflichtversicherung für die Nutzung der Räume zur Verfügung zu stellen, wurde den Eigentümern eine künstlerische Zwischennutzung der Räume schmackhaft gemacht und es konnte in den vergangenen Jahren der ein oder ande- re Eigentümer für die künstlerische Zwischennutzung gewonnen werden. Die im Antrag intendierte Anmietung von Räumen durch die Stadt und die Weitervermietung an Künstler führt nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht weiter. Bei zentral gelegenen Räumlichkeiten sind die Marktmieten derart hoch, dass eine Anmietung durch die Stadt wirt- schaftlich nicht akzeptabel wäre. Soweit es aber um (erschwingliche) leerstehende Läden in den Stadtteilen oder in Innenstadtrandlagen geht, ist eine Anmietung der Räumlichkeiten durch die Stadt nicht notwendig. Denn dort kann durch unmittelbare Herstellung persönlicher Beziehungen zwischen Künstler und Vermieter die Grundlage für die Zwischennutzung ge- legt werden. Diese persönlichen Kontakte sind wichtiger als die Subventionierung der Mieträume durch die Stadt. Dies ist auch das Ergebnis eines kürzlichen Kulturfrühstücks, zu dem die Stadt die Künstler eingeladen hatte. Die Stadt wird deshalb weiterhin gemeinsam mit den Künstlern den Weg gehen, die im Antrag angesprochenen Ziele durch Vermittlung von Kontakten und Gestel- lung von Haftpflichtversicherungen zu erreichen.
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26. ÖFFENTLICHE PLENARSITZUNG DES GEMEINDERATES AM 25. JULI 2006 Vorlage Nr. 758 ANTRAG Zu TOP 14 ------------------------------------------ A N T R A G des Stadtrats Klaus Stapf und der Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) sowie der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 22. Juni 2006 Kunsthandwerk in leer stehenden Ladenräumen Zur Belebung und Aufwertung der Innenstadt wird die Stadtverwaltung beauftragt, zunächst versuchsweise für ein Jahr leer stehende Ladengeschäfte in der Kaiserstraße und den angrenzenden Straßen und Passagehöfen anzumieten, um dort wechselnde Kunsthandwerker-Ausstellungen aus Karlsruhe und der Region zu ermöglichen. Sachverhalt/Begründung: In der zur Zeit stattfindenden Ausstellung Baden-Württembergischer Kunsthandwerker im Landesgewerbeamt werden hervorragend gestaltete und handwerklich hochwertig ausgeführte Objekte aus den Bereichen Keramik, Glas, Holz, Metall, Stoff, Mode, Schmuck, Papier und Buchbinden vorgestellt. Um die Breitenwirkung zu erhöhen, sollte über die Ausstellungszeit hinaus gutes Kunsthandwerk in leer stehenden Ladengeschäften der Innenstadt vorgestellt werden. Dies hätte eine Reihe von Vorteilen: Die Vielfältigkeit und die Qualität des Angebots in der City würden deutlich gesteigert; Bürgerinnen und Bürger könnten en passant hervorragend gestaltete Gebrauchsgegenstände entdecken und erwerben (Angebotsseite). Dem Eindruck der Verödung der Innenstadt, in der immer mehr Läden leer stehen, könnte entgegengewirkt werden (Attraktivitätssteigerung). Kunsthandwerker könnten durch solche attraktive Angebote in der Stadt gehalten, der Abwanderung von Kreativen auf diese Art und Weise entgegengewirkt werden (Existenzsicherung kleiner Unternehmen). Von daher wäre die Anmietung und Vergabe von Ladengeschäften für Kunsthandwerker/-innen und Geschäfte der Innenstadt eine sehr sinnvolle Wirtschaftsförderung. Die Stadt könnte hierbei eine Vermittlerrolle übernehmen. Für Vermieter wäre ein Wechsel der Kunsthandwerker im Turnus von 4 - 6 Wochen günstig; auf diese Weise könnte ein evtl. interessierter Dauermieter kurzfristig einziehen. Ein Wechsel der Kunsthandwerker käme auch der Vielfältigkeit des Angebots in der Innenstadt zugute. An eine Subventionierung der Miete ist nicht gedacht. Nach einem Probelauf von einem Jahr sollte sowohl die Vergabepraxis, z. B. durch eine Jury des Kulturamtes und von Fachleuten, als auch der wirtschaftliche Erfolg sowie der Bekanntheitsgrad des Unternehmens geprüft und dann über die Fortführung des Experiments erneut beschlossen werden. gez. Klaus Stapf gez. Anne Segor Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Juli 2006 Stellungnahme: